Mambo schrieb:
schrieb:
Teceo schrieb:
schrieb:
Yertle-the-Turtle schrieb:
Was mich halt wirklich aufregt:
Man vermeidet um jeden Preis eine Impfpflicht, zielt doch aber am Ende mit sämtlichen Maßnahmen genau darauf ab.
Wenn ich lese, dass man überlegt im Einzelhandel (nicht Supermarkt) "2G" einzuführen ist das doch nichts anderes als eine Impfpflicht durch die Hintertür.
Kommt Leute, die Wahlen sind vorbei. Man muss da bei der Impfpflicht nicht mehr rumtaktieren. Ohne einer Impfabdeckung von >95% sehe ich schwarz für eine langfristige Entspannung.
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Vor allem wäre es konsequent und umso früher umso besser.
Aktuell kann man es sogar gut auf die mutante und die alte regierung schieben was beides nichtmal verkehrt ist
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Naja, eine Impflicht wegen einer alten Regierung, wäre als Begründung eher dünn. Und eine Impfpflicht wegen einer Mutante, bei der man noch nicht weiß, ob und wie der Impfstoff gegen diese wirkt, wäre auch eher spekulativ.
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Hab ich auch nicht gesagt, dass dies die Impfpflicht begründung sein soll, sondern das Alibi der Ampel insbesondere FDP.
Das BVerfG-Urteil ist schon deutlich . Es sagt nicht nur, dass die Maßnahmen verfassungskonform waren, sondern rügt indirekt auch, dass das Unterlassen solcher Maßnahmen, wenn sie geboten sind, verfassungswidrig wäre.
Indirekt (das war ja nicht Gegenstand der Klage), lässt sich auch herauslesen, wie das BVerfG wahrscheinlich zur Impfpflicht stünde.
Begründung:
Sowohl der Lebens- und Gesundheitsschutz als auch die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems sind bereits für sich genommen überragend wichtige Gemeinwohlbelange und daher verfassungsrechtlich legitime Gesetzeszwecke. Aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, der den Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigungen seiner körperlichen Unversehrtheit und seiner Gesundheit umfasst, kann zudem eine Schutzpflicht des Staates folgen, die eine Vorsorge gegen Gesundheitsbeeinträchtigungen umfasst Die Begründung könnte man jedenfalls auch 1-1 unter ein Urteil zur Impfpflicht schreiben. Es geht um eine "SchutzPFLICHT" des Staates, die eine Vorsorge gegen Gesundheitsbeeinträchtigungen umfasst (nichts anderes als eine solche Vorsorge ist eine Impfung).
Natürlich sind diese Sätze allgemein und auch auf andere Schutzmaßnahmen anwendbar (z. B. Maskenpflicht), aber nach meiner laienhaften Meinung (und nach Meinung einiger anderer Kommentatoren) eben wahrscheinlich auch auf die Imfpflicht.
Die Juristen im Forum dürfen da aber gerne widersprechen.
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Denkbar ist das schon, aber Impfpflicht wird doch nochmal ne kritischere Prüfung.
Dabei hast du den Unterschied, dass dann auf der anderen Seite der Abwägung ja quasi auch nochmal die Gesundheit und diesbezügliche Entscheidungsfreiheit der Impfunwilligen steht, denn die zwingt man ja damit auch in das Nebenwirkungsrisiko.
Es scheint bisher ja so zu sein, dass tatsächlich für jeden Volljährigen die Impfung weniger gefährlich als das Virus ist - das würde die Abwägung erheblich erleichtern und dann könnte es gut sein, dass es durchgeht.
Falls das mal nicht mehr gelten sollte (und das kann sich ja mit neu angepasster Impfung auch ändern), würde es aber echt schwer weil du dann ja Einzelne, die sich ggf auch isolieren wollen würden (oder das zumindest behaupten) aus Gemeinwohlgründen in das für sie ggf höhere Impfrisiko zwingen würdest.
Das kommt daneben aber auch sehr darauf an, wie das wirklich ausgestaltet würde. Impfpflicht kann ja vieles heißen und es ist natürlich ein Unterschied, ob ich ohne "nur" nicht am öffentlichen Leben teilnehmen darf oder ob es ein echter Zwang ist.
Zusätzlich die Frage der Perspektive. Nimmt man - ähnlich wie im Klimaurteil - auch Maßnahmen in die Betrachtung, die ohne Impfpflicht ggf in Zukunft irgendwann nötig erden könnten? Falls ja, wie sicher müssen die dafür drohen?
Es ist juristisch wirklich sehr sehr spannend.
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So sieht es aus. Und wird gründlich abgewogen. Für eine unmittelbare Impfpflicht braucht es gewichtige Gründe. Die können vorliegen, können aber auch nicht vorliegen. Zumindest der allgemeine Schutzauftrag dürfte für eine solche nicht ausreichen. Der erfasst nämlich auch grundsätzlich den Schutz vor ungewollter Impfung.