rockimpott2012 schrieb:
Zur allgemeinen Info: Auf Anfrage konnte mir Eventim keine Auskunft darüber geben, an wen man sich ab 2022 für die Rückerstattung von nicht eingelösten Veranstaltergutscheinen wenden muss. Ob dies dann also über Eventim abgewickelt werden kann, dazu liegen angeblich noch keinerlei Informationen vor. (Was ich ja kaum glauben kann, weniger als zwei Monate vor dem Termin... Die werden doch mit den Veranstaltern über solche Dinge kommunizieren, meint man). Grundsätzlich sei der Veranstalter aber für die Gutscheine zuständig - was auch immer das heißen soll.
Würde mich nicht wundern, wenn man die Info, wie bzw. über welchen Kontakt man dann sein Geld zurückverlangen kann, bewusst erst ab Januar und auf Nachfrage an die Kunden rausgibt, um nicht das Beantragen von Rückzahlungen durch Informationen zum Ablauf noch aktiv zu fördern
Davon ab mal noch eine andere Frage: Wenn ich einen Veranstaltergutschein für ein anderes Konzert oder auch einfach für einen neuen Termin desselben Konzertes, wofür die Karten zunächst zurückgegeben wurden, eingelöst habe, und dieses neue Konzerte bzw. der Ersatztermin wird dann nochmal verschoben, kann ich dann schon jetzt das Geld zurückverlangen? Oder wird der Wert des Veranstaltergutscheins, egal wofür man ihn eingelöst hat, bis 2022 zur Rückerstattung geblockt?
Zitat anzeigen
Eventim hatte ich angeschrieben und keine Antwort bekommen. Ich habe dann selbst die jeweiligen Veranstalter angeschrieben und allesamt Rückinfos bekommen. Ab 01.01.2022 sind die verpflichtet auszuzahlen.. Ob sie wollen oder nicht. Einer hat mir bereits jetzt eine Rückzahlung gemacht. Wir haben einen Rohrbruch zuhause und ein Veranstalter hat das als "Härtefall" anerkannt.