Rock am Ring 2020

Festival Forum: Diskussion zu Rock am Ring 2020 (u.a. mit Green Day, System Of A Down, Volbeat)

eröffnet von juli666 am 10.06.2019 12:16 Uhr
2.419 Kommentare - zuletzt von Kaan

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Locust
02.04.2020 12:19


BurnItDown schrieb:
Interessanterweise geht der Veranstallter von dem DTM-Rennen am Norisring davon aus, dass man dieses Rennen Anfang Juli nicht durchführen werden kann, da man zusätzlich eine Genehmigung der Stadt Nürnberg benötigt. Für uns ist das relevant, da sich der Norisring auf dem Veranstalltungsgelände von RiP befindet. Also wenn Veranstallter dort nicht von einer Durchführung Anfang Juli ausgehen, dann auch nicht Anfang Juni und ohne RiP wahrscheinlich auch kein RaR.

Wie sieht es eigentlich juristisch gesehen am Ring aus bezüglich Genehmigungen für Veranstalltung. Im Prinzip reden wir ja von zwei Veranstalltungen, das Festival an sich und dann noch Camping.

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wo steht das mit der DTM?

runnerdo
runnerdo
02.04.2020 12:28Supporter


schrieb:


concertfreak schrieb:


schrieb:


concertfreak schrieb:
Also ganz ehrlich, ich habe mit jedem kleinen Veranstalter und Club-Betreiber Mitleid und unterstütze diese gerne, aber wenn ein Multimillionär mit Live Nation daher kommt, hält sich mein Mitleid (im Moment) noch in Grenzen. Ich bin bei Veranstaltungen von Live Nation nicht bereit, auf die Erstattung zu verzichten, wenn mir der Ersatztermin nicht passt.

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Naja, es wird um 1 Jahr „verschoben“ das die Tickets gültigkeit behalten macht Sinn und wird sicherlich vom großteil angenommen. Terminlich ist das mit dem ersten WE im Juni auch klar

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Trotzdem könnte ich ja schon anderweitig verplant sein (runder Geburtstag etc). Ist zwar nicht der Fall. Aber wenn es so wäre würde ich auf eine Rückerstattung pochen. Ich schenke Live Nation keinen Cent. Ist ja umgekehrt nicht anders. Smiley

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Das ist ja klar, wird so aber nicht verlangt so wie ich das verstehe. Macht auch keiner bei 200-260€.
Einige Fussballvereine machen das aktuell, sie bitten auf die Rückerstattung aus solidarität zu verzichten.....

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Genauso ein Quatsch. Bin selber DK-Inhaber und von mir werden die nichts sehen. Das ist da auch der Tenor unter den Fans. Gigantische Ablösen und Gehläter zahlen und von den Fans, die oftmals selbst in wirtschaftlichen Probleme (Kurzarbeit, Jobverlust usw) geraten sind, sowas verlangen. Smiley

Karte behalten für 2021 oder Geld zurück ist doch ok. Klar können die sich wünschen dass man die behält. Wird trotzdem keiner machen der ernsthaft nicht kann.

Ich sehe schon die ganzen Honks bei Facebook. Die werden sich alle aufregen, weil sie ihre Karte behalten haben und das Lineup 2021 deutlich schlechter finden.

Das wird ein Spaß SmileySmiley

sulfur
02.04.2020 12:36

Ich habe mir nen Tagesticket für Rock im Park am Freitag geholt. Werde das dann auch zurückgeben sehr wahrscheinlich, und das mit sehr gutem Gewissen.

BurnItDown
02.04.2020 12:50


schrieb:


BurnItDown schrieb:
Interessanterweise geht der Veranstallter von dem DTM-Rennen am Norisring davon aus, dass man dieses Rennen Anfang Juli nicht durchführen werden kann, da man zusätzlich eine Genehmigung der Stadt Nürnberg benötigt. Für uns ist das relevant, da sich der Norisring auf dem Veranstalltungsgelände von RiP befindet. Also wenn Veranstallter dort nicht von einer Durchführung Anfang Juli ausgehen, dann auch nicht Anfang Juni und ohne RiP wahrscheinlich auch kein RaR.

Wie sieht es eigentlich juristisch gesehen am Ring aus bezüglich Genehmigungen für Veranstalltung. Im Prinzip reden wir ja von zwei Veranstalltungen, das Festival an sich und dann noch Camping.

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wo steht das mit der DTM?

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www.motorsport-total.com

Selbst wenn das Ministerium irgendwann Veranstaltungen freigibt und sich die Leute wieder bewegen dürfen, dann wird man sicher nicht gleich Veranstaltungen von dieser Größenordnung durchführen dürfen

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Roggan29
Roggan29
02.04.2020 12:54

Die Bundesregierung will bei abgesagten Reisen sowie bei Veranstaltungen in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit eine Gutscheinlösung für Kunden - statt einer sofortigen Rückzahlpflicht. Das "Corona"-Kabinett stimmte einer entsprechenden Lösung zu, wie es aus Regierungskreisen hieß. Die Gutscheine sollen befristet sein bis Ende 2021. Neben Deutschland wollten auf EU-Ebene viele weitere Mitgliedsstaaten eine solche Lösung. Die EU-Kommission muss dem noch zustimmen.

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So viel zu Rückerstattung

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JackD
JackD
02.04.2020 12:56

Kann ich die Gutscheine dann trotzdem später in Geld umwandeln? Falls nein, schlechte Regelung.

runnerdo
runnerdo
02.04.2020 13:08Supporter

Sorry aber wir haben doch immer noch gelten den Recht oder?
Kann mir nicht vorstellen dass man das so durchbekommt. Eine Rückerstattung muss doch immer möglich sein.

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mikeba
02.04.2020 13:14


runnerdo schrieb:
Ich sehe schon die ganzen Honks bei Facebook. Die werden sich alle aufregen, weil sie ihre Karte behalten haben und das Lineup 2021 deutlich schlechter finden.

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Jetzt mal andersrum gefragt: Für mich ist das Lineup dieses Jahr zu schwach, um mir ne Karte zu kaufen. Behalten die Karten aber ihre Gültigkeit, muss ich mir dann für dieses Jahr trotzdem vorsichtshalber eine Karte holen, um auf Nummer Sicher zu gehen, dass es nächstes Jahr nicht sofort ausverkauft ist? Das wäre ja auch absoluter Blödsinn...

axelgreis
02.04.2020 13:15

Rückerstattung wird nicht möglich sein - Gutschein für die Verlegung oder eine andere Veranstaltung; so ist die Regelung in einigen südeuropäischen Ländern bei den Flugreisen bereits.

blubb0r
02.04.2020 14:10

oha, das wäre natürlich echt ein starkes stück.

ich hoffe, dass diese regelungen dann aber auch zeitnah wieder rückgängig gemacht werden. und man jetzt nicht die krise nutzt, um solche schwammigen gesetze/regelungen durchzudrücken.

concertfreak
concertfreak
02.04.2020 14:38Supporter

Wieso macht man es nicht wie bei Flugtickets?

Gutschein für gestrichenen Flug nur bei Kunden-Zustimmung legal
Bei der Streichung von Flügen wegen der Coronavirus-Pandemie ist die Ausstellung eines Gutscheins anstelle einer Rückerstattung nach Angaben der EU-Kommission nur dann zulässig, wenn der Kunde dieser Lösung zustimmt.

Wenn der Kunde einen Gutschein oder eine Umbuchung ablehne, müsse das Unternehmen den Reisepreis erstatten, sagte EU-Verkehrskommissarin Adina Valean (52) der Zeitung „Die Welt“. Die Rechtslage sei in dieser Frage „klar“. Viele Airlines bieten derzeit ihren Kunden bei aufgrund der Pandemie stornierten Flügen offensiv Umbuchungen oder Reisegutscheine an. Nach Artikel 8 der Europäischen Fluggastrechte-Verordnung müssen Fluglinien bei gestrichenen Flügen allerdings den vollen Ticketpreis erstatten, und zwar innerhalb von sieben Tagen. Das gilt auch bei außergewöhnlichen Umständen wie der Coronavirus-Pandemie.

Mambo
02.04.2020 14:39·  Bearbeitet

Jedenfalls ist eine Frist bis Ende 2021 doch VIEL zu kurz. Wenn die begehrten Konzerte von 2020 schon alle in 2021 verschoben und daher die Locations blockieren werden, gibt es doch in 2021 für Leute mit vielen Tickets, die an neuen Terminen nicht können, überhaupt keine hinreichende zusätzliche Angebotsspanne.

MMP
MMP
02.04.2020 14:54

Hier wird jetzt nicht ernsthaft über eine Regelung diskutiert, die noch nicht mal in Kraft ist und dessen genaue Regelungen und Ausnahmetatbestände niemand kennt? Smiley
NIchts ist offiziell, aber schonmal losmeckern. Smiley

Roggan29
Roggan29
02.04.2020 14:58

Abgesehen davon ändert das auch nichts. Wie schon angemerkt tauchen ja nicht plötzlich neue Locations aus dem Boden auf. Daher werden die Veranstalter so oder so Verlust machen, die Frage ist nur zu welchem Zeitpunkt. Direkt nach dem Corona Lockdown oder nächstes Jahr.

sickdog
02.04.2020 15:04Supporter

Falls es dieses Jahr nicht stattfinden kann, dürfte ja wohl klar sein, daß es 2021 nicht 2x RaR/RiP geben wird. Von daher ist eh schon für eine natürliche Verknappung der Tickets gesorgt. Falls also jemand sein Ticket nicht zurückgeben kann, wird er oder sie sicher auf dem "Zweitmarkt" sein/ihr Ticket anbieten können. Einige werden genau das auch wieder ausnutzen. Mit welchem Erfolg wird sich zeigen, dieser ist ja auch vom LineUp abhängig. Es glaubt doch nicht ernsthaft jemand, daß die beiden Festivals im kommenden Jahr nicht ausverkauft werden, auch wenn das LineUp ggf. etwas schlechter sein sollte.

Es wird sicher keine "Spendenaktion" geben, frei nach dem Motto: "Behaltet eure Tickets aus 2020 und kauft euch fürs kommende Jahr noch ein neues".

Locust
02.04.2020 15:44


mikeba schrieb:


runnerdo schrieb:
Ich sehe schon die ganzen Honks bei Facebook. Die werden sich alle aufregen, weil sie ihre Karte behalten haben und das Lineup 2021 deutlich schlechter finden.

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Jetzt mal andersrum gefragt: Für mich ist das Lineup dieses Jahr zu schwach, um mir ne Karte zu kaufen. Behalten die Karten aber ihre Gültigkeit, muss ich mir dann für dieses Jahr trotzdem vorsichtshalber eine Karte holen, um auf Nummer Sicher zu gehen, dass es nächstes Jahr nicht sofort ausverkauft ist? Das wäre ja auch absoluter Blödsinn...

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Das wird so sein v.a. da ich nicht glaube dass so viele sie zurück geben. Die Veranstaltung wird „Verschoben“ und damit ist das dann ok.

Locust
02.04.2020 15:49


runnerdo schrieb:


schrieb:


concertfreak schrieb:


schrieb:


concertfreak schrieb:
Also ganz ehrlich, ich habe mit jedem kleinen Veranstalter und Club-Betreiber Mitleid und unterstütze diese gerne, aber wenn ein Multimillionär mit Live Nation daher kommt, hält sich mein Mitleid (im Moment) noch in Grenzen. Ich bin bei Veranstaltungen von Live Nation nicht bereit, auf die Erstattung zu verzichten, wenn mir der Ersatztermin nicht passt.

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Naja, es wird um 1 Jahr „verschoben“ das die Tickets gültigkeit behalten macht Sinn und wird sicherlich vom großteil angenommen. Terminlich ist das mit dem ersten WE im Juni auch klar

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Trotzdem könnte ich ja schon anderweitig verplant sein (runder Geburtstag etc). Ist zwar nicht der Fall. Aber wenn es so wäre würde ich auf eine Rückerstattung pochen. Ich schenke Live Nation keinen Cent. Ist ja umgekehrt nicht anders. Smiley

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Das ist ja klar, wird so aber nicht verlangt so wie ich das verstehe. Macht auch keiner bei 200-260€.
Einige Fussballvereine machen das aktuell, sie bitten auf die Rückerstattung aus solidarität zu verzichten.....

Zitat anzeigen


Genauso ein Quatsch. Bin selber DK-Inhaber und von mir werden die nichts sehen. Das ist da auch der Tenor unter den Fans. Gigantische Ablösen und Gehläter zahlen und von den Fans, die oftmals selbst in wirtschaftlichen Probleme (Kurzarbeit, Jobverlust usw) geraten sind, sowas verlangen. Smiley

Karte behalten für 2021 oder Geld zurück ist doch ok. Klar können die sich wünschen dass man die behält. Wird trotzdem keiner machen der ernsthaft nicht kann.

Ich sehe schon die ganzen Honks bei Facebook. Die werden sich alle aufregen, weil sie ihre Karte behalten haben und das Lineup 2021 deutlich schlechter finden.

Das wird ein Spaß SmileySmiley

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Das ist noch schlechter und von der Formulierung abenteuerlich. Möglicherweise wird die Bundesliga kommende Saison mit mehr Teams starten, bekommen diejenigen dann auch gratis Spiele...

Bei RaR wird die Karte dafür noch genutzt werden können das ist ok. Wobei man sicherlich das Geld bekommen kann. Sehe da auch kein Problem für MLK. Die meisten behalten es und die wenigen übrigen sind schnell weg.

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counterdog
02.04.2020 15:59


schrieb:
Hier wird jetzt nicht ernsthaft über eine Regelung diskutiert, die noch nicht mal in Kraft ist und dessen genaue Regelungen und Ausnahmetatbestände niemand kennt? Smiley
NIchts ist offiziell, aber schonmal losmeckern. Smiley

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Was für eine Quatsch Aussage. Wenn man bei soetwas nicht vorher meckert ist es nachher zu spät.

TTIP, Art. 13 etc wurde schließlich auch vorher demonstriert.

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snookdog
snookdog
02.04.2020 16:28


JackD schrieb:
Kann ich die Gutscheine dann trotzdem später in Geld umwandeln? Falls nein, schlechte Regelung.

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Ja.

Die komplette Erklärung: www.bundesregierung.de

Für den Fall der Pandemiebedingten Absage von Veranstaltungen soll der Veranstaltende für vor dem 8. März erworbenen Tickets der Inhaberin oder dem Inhaber anstelle einer Erstattung einen Gutschein geben dürfen. Die Regelung soll eine Härtefallklausel enthalten. Der Gutschein soll bis zum 31.12.2021 befristet sein. Ist der Gutschein bis dahin nicht eingelöst, ist der Preis des Tickets zu erstatten.

MMP
MMP
02.04.2020 16:35


snookdog schrieb:


JackD schrieb:
Kann ich die Gutscheine dann trotzdem später in Geld umwandeln? Falls nein, schlechte Regelung.

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Ja.

Die komplette Erklärung: www.bundesregierung.de

Für den Fall der Pandemiebedingten Absage von Veranstaltungen soll der Veranstaltende für vor dem 8. März erworbenen Tickets der Inhaberin oder dem Inhaber anstelle einer Erstattung einen Gutschein geben dürfen. Die Regelung soll eine Härtefallklausel enthalten. Der Gutschein soll bis zum 31.12.2021 befristet sein. Ist der Gutschein bis dahin nicht eingelöst, ist der Preis des Tickets zu erstatten.

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Das hat mit Quatsch nichts zu tun. Sondern genau deswegen lohnt es sich nicht über ungebrütete Eier zu diskutieren. Der Ticketpreis kann somit zeitlich versetzt ja immer noch erstattet werden.

sadfad
sadfad
02.04.2020 16:37Supporter


snookdog schrieb:


JackD schrieb:
Kann ich die Gutscheine dann trotzdem später in Geld umwandeln? Falls nein, schlechte Regelung.

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Ja.

Die komplette Erklärung: www.bundesregierung.de

Für den Fall der Pandemiebedingten Absage von Veranstaltungen soll der Veranstaltende für vor dem 8. März erworbenen Tickets der Inhaberin oder dem Inhaber anstelle einer Erstattung einen Gutschein geben dürfen. Die Regelung soll eine Härtefallklausel enthalten. Der Gutschein soll bis zum 31.12.2021 befristet sein. Ist der Gutschein bis dahin nicht eingelöst, ist der Preis des Tickets zu erstatten.

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Okay der letzte Satz relativiert das Ganze ja wieder etwas.

juli666
juli666
02.04.2020 16:39

Und auf Facebook werden weiter irgendwelche links gepostet die den Leuten Hoffnungen machen. Ich verstehe nicht wieso man nicht einfach mal die Absage der Behörden abwarten kann und weiter Klicks generieren will. Zudem fackelt das die Diskussion eh nur mehr an weil die eine Hälfte davon ausgeht, dass es stattfindet und die andere, dass nicht. Wenn das stimmt was der dtm Mensch sagt sollte ja vor/nach Ostern eine Entscheidung kommen

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blubb0r
02.04.2020 16:46


sadfad schrieb:


snookdog schrieb:


JackD schrieb:
Kann ich die Gutscheine dann trotzdem später in Geld umwandeln? Falls nein, schlechte Regelung.

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Ja.

Die komplette Erklärung: www.bundesregierung.de

Für den Fall der Pandemiebedingten Absage von Veranstaltungen soll der Veranstaltende für vor dem 8. März erworbenen Tickets der Inhaberin oder dem Inhaber anstelle einer Erstattung einen Gutschein geben dürfen. Die Regelung soll eine Härtefallklausel enthalten. Der Gutschein soll bis zum 31.12.2021 befristet sein. Ist der Gutschein bis dahin nicht eingelöst, ist der Preis des Tickets zu erstatten.

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Okay der letzte Satz relativiert das Ganze ja wieder etwas.

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Das finde ich dann sogar eine ganz gute Regelung (die Wahl des Datums ist höchstens diskutabel), weil sie so auf der einen Seite den Veranstaltern gegen sofortigen Einnahmenverlust absichert, uns als Verbraucher aber auch die Möglichkeit gibt, das Bargeld zurückzufordern - halt erst, wenn sich die Situation wieder beruhigt hat.

... bleibt allerdings offen, was passiert, wenn Veranstalter in der Zwischenzeit insolvent gehen...

enforcer1337
enforcer1337
02.04.2020 16:53


snookdog schrieb:


JackD schrieb:
Kann ich die Gutscheine dann trotzdem später in Geld umwandeln? Falls nein, schlechte Regelung.

Zitat anzeigen


Ja.

Die komplette Erklärung: www.bundesregierung.de

Für den Fall der Pandemiebedingten Absage von Veranstaltungen soll der Veranstaltende für vor dem 8. März erworbenen Tickets der Inhaberin oder dem Inhaber anstelle einer Erstattung einen Gutschein geben dürfen. Die Regelung soll eine Härtefallklausel enthalten. Der Gutschein soll bis zum 31.12.2021 befristet sein. Ist der Gutschein bis dahin nicht eingelöst, ist der Preis des Tickets zu erstatten.

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Als Veranstalter würde ich dann 2021 nen komplett neuen Vorverkauf starten und den diesjährigen Käufern einen Gutschein aushändigen. So kann ich auch den Eintritt neu kalkulieren und hab keine Besucher mit 2020 Karten die, die gestiegenen Kosten kaum decken.

Find ich für kleine Festivals ne gute Lösung.

JackD
JackD
02.04.2020 16:58·  Bearbeitet


blubb0r schrieb:


sadfad schrieb:


snookdog schrieb:


JackD schrieb:
Kann ich die Gutscheine dann trotzdem später in Geld umwandeln? Falls nein, schlechte Regelung.

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Ja.

Die komplette Erklärung: www.bundesregierung.de

Für den Fall der Pandemiebedingten Absage von Veranstaltungen soll der Veranstaltende für vor dem 8. März erworbenen Tickets der Inhaberin oder dem Inhaber anstelle einer Erstattung einen Gutschein geben dürfen. Die Regelung soll eine Härtefallklausel enthalten. Der Gutschein soll bis zum 31.12.2021 befristet sein. Ist der Gutschein bis dahin nicht eingelöst, ist der Preis des Tickets zu erstatten.

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Okay der letzte Satz relativiert das Ganze ja wieder etwas.

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Das finde ich dann sogar eine ganz gute Regelung (die Wahl des Datums ist höchstens diskutabel), weil sie so auf der einen Seite den Veranstaltern gegen sofortigen Einnahmenverlust absichert, uns als Verbraucher aber auch die Möglichkeit gibt, das Bargeld zurückzufordern - halt erst, wenn sich die Situation wieder beruhigt hat.


... bleibt allerdings offen, was passiert, wenn Veranstalter in der Zwischenzeit insolvent gehen...

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Interessante Fragen. Den Gutschein kriegt man ja vom Ticketanbieter oder? Muss dann der Veranstalter doch wieder Eventim entschädigen? Und was ist mit dem Gutschein, wenn der Veranstalter insolvent geht?

Eventim wird ja wohl kaum Gutscheine ausstellen und dem Veranstalter die Kohle überlassen.

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