Rock am Ring 2016

Festival Forum: Diskussion zu Rock am Ring 2016 (u.a. mit Black Sabbath, Red Hot Chili Peppers, Volbeat)

eröffnet von Meisti am 08.06.2015 06:34 Uhr
4.111 Kommentare - zuletzt von gordian

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Yvi0815 und weitere Nutzer sprechen darüber

4.111 Kommentare
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Teceo
08.06.2016 11:52


7Dup schrieb:


Teceo schrieb:


7Dup schrieb:
Natürlich hat die Frage nach Erstattung auch mit Schuld zu tun. Dass die Gegenleistung nicht erbracht bzw. nicht komplett erbracht wurde steht außer Frage. Die Frage nach dem Warum spielt aber eine entscheidende Rolle bei der Frage nach Erstattung.
In wie weit ist ein Veranstalter haftbar bei einer Absage bzw. Teilabsage einer Freiluftveranstaltung haftbar bzw. in der Pflicht Geld zu erstatten.
Glaub mir, dass ist seit Sonntag auch in Veranstalterkreisen ein heiß diskutiertes Thema. Sollte es so sein, dass der Veranstalter teilerstatten muss, wird es in den nächsten Jahren erhebliche Änderungen bei Festivals geben.

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Ich glaube das dürfte die Veranstalter nicht überraschen. Aber ich glaube wir kommen da auf keinen Nenner.

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Werden wir auch nicht, da ich leider auf der anderen Seite stehe.
Sollte es anders kommen, was ich mir nicht vorstellen kann, wäre das eine gigantische Erschütterungen der Macht, da so gut wie jeder Open Air Veranstalter, von Skispringen, über Festivals bis hin zu Klassik Open Airs, eine solche Klausel in seinen AGBs hat. Sollte die Veranstaltung auf Grund der Witterung, höhere Gewalt oder behördliche Anordnung abgebrochen werden müssen, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Erstattung jeglicher Form.
Mir ist auch eigentlich kein Fall bekannt in dem es anders war. Sollte das nun so sein wird dass in Zukunft gravierende Änderungen für den Besucher geben.
Naja, we will see.

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Das wäre keine Erschütterung der Macht, sondern eine Klarstellung der Macht.
Aber welche gravierenden Änderungen würde es denn geben, ausser dass die Tickets ggf. teurer werden würden?

PS: Meines Erachtens wàre eine solche Klausel unwirksam.




Pandamann
08.06.2016 12:05

Ich denke aber, dass es auch in MLKs Interesse sein dürfte, zumindest eine den Umständen entsprechende Entschädigung anzubieten.

Wenn er sich jetzt einen Rechtsstreit mit seinen eigenen Kunden über eine Entschädigung für eine nicht erbrachte Leistung liefert, beißt er sich damit meiner Meinung nach in den eigenen Schwanz.

Zumindest ich wäre bei einer kleinen Entschädigung, sagen wir mal die Wahl zwischen 50 € so oder 75 € Rabatt für nächstes Jahr, deutlich motivierter eine Karte für 2017 zu kaufen, als wenn MLK jetzt anfängt zu versuchen, sich rauszureden und es auf Gerichtsbeschlüsse ankommen lässt.

wsk253
wsk253
08.06.2016 12:08

Unabhängig von den AGB und ob diese rechtmäßig sind oder nicht, bin ich bei meiner Recherche auf diesen Fall hier gestoßen. Mir ist klar, dass es nicht um Veranstaltungen o.ä. geht. Interessant finde ich, dass es eine Rechtsprechung des EuGH ist, welche das Unwetterrisiko auf die Seite des Dienstleisters verordnet. Nachzulesen hier:

Bahn muss beiVerspätungen wegen Unwetter zahlen...

Wie gesagt, der Fall MLK ist vllt. nicht ganz vergleichbar, aber die Tendenz des EuGH ist vllt. ganz interessant.

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7Dup
7Dup
08.06.2016 12:15

Wie gesagt, einen Vorteil bei der Bestellung für nächstes Jahr schließe ich nicht aus. Wäre mit Sicherheit eine gute Geste.

Ich möchte auch gar keine radikale Gegenseite darstellen. Am Ende ist der Kunde König.

Aber, sollte MLK nun im Rahmen von diesem Jahr und gegen seine AGBs, Zahlungen leisten, wäre das ja auf eine Art ein Präzedenzfall. Das hätte durchaus Auswirkungen auf zukünftige Open Air Veranstaltungen. Ich möchte das nur zu bedenken geben.

Eine Erschütterungen der Macht btw. in dem Sinne, dass ein Veranstalter in der Bringschuld steht für Faktoren die er nicht beeinflussen kann.
Wie sich das dann in Zukunft auswirken kann werden wir sehen. Erhöhte Eintrittspreise wären ein Aspekt.
In Zeiten in denen das Wetter immer unkalkulierbarer wird werden in diesem Bereich auch Versicherungen ihre Beiträge dementsprechend anpassen.

Bitte verzeiht mir meine Position. Ist nicht so, dass ich eure Argumente nicht verstehen würde. Ich versuche nur die andere Seite darzustellen.

gregor1
08.06.2016 12:21


7Dup schrieb:


Eine Erschütterungen der Macht btw. in dem Sinne, dass ein Veranstalter in der Bringschuld steht für Faktoren die er nicht beeinflussen kann.

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Was ich nicht verstehe wo zb der Unterschied liegt wenn ein Festival vor Beginn aufgrung Faktoren die der Veranstalter nicht beeinflussen kann abgesagt wird. In diesem Fall würde das Eintrittsgeld ja auch komplett zurückgezahlt werden.

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wsk253
wsk253
08.06.2016 12:21


7Dup schrieb:

[...]

Ist nicht so, dass ich eure Argumente nicht verstehen würde. Ich versuche nur die andere Seite darzustellen.

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Das ist genau das, was vielen Diskussionen abgeht. Gegenseitiges Verständnis und Respekt. Deshalb von mir:

7Dup
7Dup
08.06.2016 12:33


gregor1 schrieb:


7Dup schrieb:


Eine Erschütterungen der Macht btw. in dem Sinne, dass ein Veranstalter in der Bringschuld steht für Faktoren die er nicht beeinflussen kann.

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Was ich nicht verstehe wo zb der Unterschied liegt wenn ein Festival vor Beginn aufgrung Faktoren die der Veranstalter nicht beeinflussen kann abgesagt wird. In diesem Fall würde das Eintrittsgeld ja auch komplett zurückgezahlt werden.

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In dem Fall hat der Veranstalter noch freie Hand einen Ersatztermin anzubieten. Sollte er das nicht tun können muss er zurückzahlen. Auch wenn der Kunde nicht am Ersatztermin kann. Es ist noch keine Leistung in Kraft getreten.

Sollte die Veranstaltung begonnen haben ist eine Leistung in Kraft getreten. In dem Fall tut der Veranstalter was in seiner Macht steht um die Veranstaltung durchzuführen.

Das handhaben so gut wie alle Veranstaltungen so. Angefangen vom Open Air Theater in Bad Segeberg bis halt zu Rock am Ring.

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roxar
roxar
08.06.2016 12:40

Der Veranstalter mag sein möglichstes tun, wenn er die Leistung aber nicht vollständig erbringt, dann hat er meinem Empfinden nach aber auch (rein moralisch) nicht das Recht den vollen Betrag dafür zu kassieren. Das wäre anderswo doch auch undenkbar.

MisterCrac
08.06.2016 12:41


7Dup schrieb:
Sollte es anders kommen, was ich mir nicht vorstellen kann, wäre das eine gigantische Erschütterungen der Macht, da so gut wie jeder Open Air Veranstalter, von Skispringen, über Festivals bis hin zu Klassik Open Airs, eine solche Klausel in seinen AGBs hat. Sollte die Veranstaltung auf Grund der Witterung, höhere Gewalt oder behördliche Anordnung abgebrochen werden müssen, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Erstattung jeglicher Form.

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Dass solche Klauseln existieren, bedeutet nicht automatisch dass sie auch gültig sind und vor Gericht Bestand haben. Gibt so einige Fälle in denen AGB per Gerichtsurteil für unwirksam erklärt wurden.

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NoelGallagher
08.06.2016 12:41Supporter

Mich würden die Klauseln der Versicherung interessieren, die MLK ja (vielleicht) abgeschlossen hat. Zahlt sie nur bei vollständigem Ausfall oder auch bei teilweisem Ausfall? Hierin kann ja auch noch ein Fallstrick liegen. Dass sie bei einem vollständigen Ausfall zahlt, dürfte wohl so sein, sonst ist sie ja sinnfrei. Bei teilweisem Ausfall bin ich mir nicht sicher. Kann sein, muss aber nicht.

Klar ist, sie wird zukünftig teurer. Die Schadensquote hat sich gerade von Null auf ziemlich hoch erhöht.

Ich bin mir sicher, der "(Aus)Fall Rock am Ring" bewegt die ganze Festival-Branche.

ryback
ryback
08.06.2016 12:42

Könnte mir auch vorstellen das es den vierten Tag 2017 nur bei RaR gibt und da die wichtigsten Bands vom Sonntag nachgeholt werden.

Könnte mir das in etwa so vorstellen:

Sabbath
Brote
Biffy Clyro
Alligatoah

Vorrausgesetzt man bekommt die Bands natürlich wieder (bei den Broten und Alligatoah denke ich unproblematisch, bei Biffy Clyro realistisch machbar, bei Sabbath könnte es schwer werden).

7Dup
7Dup
08.06.2016 12:43

Es gibt einige Aspekte zu beachten in dem Fall.
Aber hab nun leider keine Zeit das alles aufzuführen.
Da wir ab nächste Woche Kieler Woche haben erwartet mein Chef noch ein bisschen Leistung von mir

Bei Bedarf führe ich das gerne nochmal gegen Abend aus

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salkin93
08.06.2016 12:43


7Dup schrieb:
Eine Erschütterungen der Macht btw. in dem Sinne, dass ein Veranstalter in der Bringschuld steht für Faktoren die er nicht beeinflussen kann.

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Selbstverständlich kann der Veranstalter nix fürs Wetter und muss (bzw. kann) daher nicht leisten.
Aber von der Kundenseite betrachtet verstehe ich deine Argumentation nicht ganz: Wenn der Veranstalter aufgrund von höherer Gewalt nicht leisten muss (Konzerte absagen), warum sollt der Kunde es dann tun (vollen Eintrittspreis zahlen?)

Das deutsche Verbraucherrecht ist sehr kundenorientiert. Ich gebe dir Recht dass es durchaus ein sehr interessanter Präzedenzfall werden wird.

7Dup
7Dup
08.06.2016 12:46


MisterCrac schrieb:


7Dup schrieb:
Sollte es anders kommen, was ich mir nicht vorstellen kann, wäre das eine gigantische Erschütterungen der Macht, da so gut wie jeder Open Air Veranstalter, von Skispringen, über Festivals bis hin zu Klassik Open Airs, eine solche Klausel in seinen AGBs hat. Sollte die Veranstaltung auf Grund der Witterung, höhere Gewalt oder behördliche Anordnung abgebrochen werden müssen, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Erstattung jeglicher Form.

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Dass solche Klauseln existieren, bedeutet nicht automatisch dass sie auch gültig sind und vor Gericht Bestand haben. Gibt so einige Fälle in denen AGB per Gerichtsurteil für unwirksam erklärt wurden.

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Hab ich auch nie behauptet, deswegen rede ich ja von einer Erschütterungen
Fakt ist, sie existieren und der Kunde hat mit dem Kauf und Besuch diesen erstmal zugestimmt.
Was auf rechtlicher Seite damit passiert werden wir dann wahrscheinlich noch sehen.

7Dup
7Dup
08.06.2016 12:47


salkin93 schrieb:


7Dup schrieb:
Eine Erschütterungen der Macht btw. in dem Sinne, dass ein Veranstalter in der Bringschuld steht für Faktoren die er nicht beeinflussen kann.

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Selbstverständlich kann der Veranstalter nix fürs Wetter und muss (bzw. kann) daher nicht leisten.
Aber von der Kundenseite betrachtet verstehe ich deine Argumentation nicht ganz: Wenn der Veranstalter aufgrund von höherer Gewalt nicht leisten muss (Konzerte absagen), warum sollt der Kunde es dann tun (vollen Eintrittspreis zahlen?)

Das deutsche Verbraucherrecht ist sehr kundenorientiert. Ich gebe dir Recht dass es durchaus ein sehr interessanter Präzedenzfall werden wird.

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Die Frage ist stand jetzt einfach zu beantworten.
Eben weil der Kunde diesem Fakt mit Besuch des Festivals zugestimmt hat.

Jakob93
08.06.2016 12:47

Zurück zum Ring!
Zurück zum Ring!

Die Laufwege, die Strukturen dort, einfach alles fehlt mir.
Und nach vorne konnte man auch irgendwie immer Rock am (Nürburg)-Ring muss dort hin! Noch ein Unwetter mit so vielen Verletzten kann sich RAR nicht leisten!

gregor1
08.06.2016 12:50


7Dup schrieb:


gregor1 schrieb:


7Dup schrieb:


Eine Erschütterungen der Macht btw. in dem Sinne, dass ein Veranstalter in der Bringschuld steht für Faktoren die er nicht beeinflussen kann.

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Was ich nicht verstehe wo zb der Unterschied liegt wenn ein Festival vor Beginn aufgrung Faktoren die der Veranstalter nicht beeinflussen kann abgesagt wird. In diesem Fall würde das Eintrittsgeld ja auch komplett zurückgezahlt werden.

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In dem Fall hat der Veranstalter noch freie Hand einen Ersatztermin anzubieten. Sollte er das nicht tun können muss er zurückzahlen. Auch wenn der Kunde nicht am Ersatztermin kann. Es ist noch keine Leistung in Kraft getreten.

Sollte die Veranstaltung begonnen haben ist eine Leistung in Kraft getreten. In dem Fall tut der Veranstalter was in seiner Macht steht um die Veranstaltung durchzuführen.

Das handhaben so gut wie alle Veranstaltungen so. Angefangen vom Open Air Theater in Bad Segeberg bis halt zu Rock am Ring.

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Das würde also bedeutet wenn das Ticket entwertet wird und man das Gelände betritt wurde die Leistung erbracht, egal wie viel Prozent des tatsächlich angekündigten Programms dann auch stattfindet.

MisterCrac
08.06.2016 12:51


KleineJule schrieb:
Ich seh das intuitiv eher wie 7dup... bei flügen die wegen wetter gecancelt werden, gibts auch nix zurück

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Bei Nichtbeförderung gibt es Geld zurück. Siehe die EU-Verordnung Nr. 261/2004.

Teceo
08.06.2016 12:52


7Dup schrieb:


Sollte die Veranstaltung begonnen haben ist eine Leistung in Kraft getreten. In dem Fall tut der Veranstalter was in seiner Macht steht um die Veranstaltung durchzuführen.

Das handhaben so gut wie alle Veranstaltungen so. Angefangen vom Open Air Theater in Bad Segeberg bis halt zu Rock am Ring.

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Der Besucher macht aber auch alles, was in seiner Kraft steht, um seine bezahlte Leistung zu erhalten. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso der Besucher alleine das Risiko tragen sollte. Grundsätzlich trägt jeder seine Risiken selber.

Beim Reisevertrag ist es auch nicht anders geregelt. Wird die Durchführung (auch bei schon begonnener Reise) unmöglich, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Er erhält dann für bereits erbrachte Leistungen eine Entschädigung. Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen Kunde und Veranstalter je zur Hälfte.



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WupperMetaler95
WupperMetaler95
08.06.2016 12:53


Stiflers_Mom schrieb:
Super, dass der Nürburgring eine unwetterfreie Zone ist

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Das Risiko von großen Unwettern wie in Mendig ist erheblich geringer.

Dadurch das Mendig in einer riesigen Talsenke liegt das umgeben von Gebirgen ist entlädt sich dort alles was sich irgendwo ansammelt. Das wird in den nächsten Jahren nicht anders.
Da der Nürburgring mit in den bergen und Hügeln der Eifel liegt sammeln sich dort zwar auch Regen und auch Gewitter aber diese sind deutlich schwächer einzustufen als das was wir jetzt in den letzten 2 Jahren erlebt haben.

Mein persönlicher Standpunkt ist eigentlich das beide Standorte ihre Vor- und Nachteile haben. Gegen einen Rückzug zum Ring hätte ich deshalb prinzipiell nix einzuwenden aber halt auch nichts gegen einen Verbleib am Flugplatz.

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