KleineJule schrieb:
Es ist bestimmt beides richtig und möglich, man muss nur abwarten und sehen was am ende durchgesetzt wird
Jura in a nutshell
KleineJule schrieb:
Es ist bestimmt beides richtig und möglich, man muss nur abwarten und sehen was am ende durchgesetzt wird
7Dup schrieb:
Teceo schrieb:
7Dup schrieb:
Natürlich hat die Frage nach Erstattung auch mit Schuld zu tun. Dass die Gegenleistung nicht erbracht bzw. nicht komplett erbracht wurde steht außer Frage. Die Frage nach dem Warum spielt aber eine entscheidende Rolle bei der Frage nach Erstattung.
In wie weit ist ein Veranstalter haftbar bei einer Absage bzw. Teilabsage einer Freiluftveranstaltung haftbar bzw. in der Pflicht Geld zu erstatten.
Glaub mir, dass ist seit Sonntag auch in Veranstalterkreisen ein heiß diskutiertes Thema. Sollte es so sein, dass der Veranstalter teilerstatten muss, wird es in den nächsten Jahren erhebliche Änderungen bei Festivals geben.
Ich denke aber, dass es auch in MLKs Interesse sein dürfte, zumindest eine den Umständen entsprechende Entschädigung anzubieten.
Wenn er sich jetzt einen Rechtsstreit mit seinen eigenen Kunden über eine Entschädigung für eine nicht erbrachte Leistung liefert, beißt er sich damit meiner Meinung nach in den eigenen Schwanz.
Zumindest ich wäre bei einer kleinen Entschädigung, sagen wir mal die Wahl zwischen 50 € so oder 75 € Rabatt für nächstes Jahr, deutlich motivierter eine Karte für 2017 zu kaufen, als wenn MLK jetzt anfängt zu versuchen, sich rauszureden und es auf Gerichtsbeschlüsse ankommen lässt.
Unabhängig von den AGB und ob diese rechtmäßig sind oder nicht, bin ich bei meiner Recherche auf diesen Fall hier gestoßen. Mir ist klar, dass es nicht um Veranstaltungen o.ä. geht. Interessant finde ich, dass es eine Rechtsprechung des EuGH ist, welche das Unwetterrisiko auf die Seite des Dienstleisters verordnet. Nachzulesen hier:
Bahn muss beiVerspätungen wegen Unwetter zahlen...
Wie gesagt, der Fall MLK ist vllt. nicht ganz vergleichbar, aber die Tendenz des EuGH ist vllt. ganz interessant.
Ich habe zwar keine Lösung, bewundere aber das Problem.
Wie gesagt, einen Vorteil bei der Bestellung für nächstes Jahr schließe ich nicht aus. Wäre mit Sicherheit eine gute Geste.
Ich möchte auch gar keine radikale Gegenseite darstellen. Am Ende ist der Kunde König.
Aber, sollte MLK nun im Rahmen von diesem Jahr und gegen seine AGBs, Zahlungen leisten, wäre das ja auf eine Art ein Präzedenzfall. Das hätte durchaus Auswirkungen auf zukünftige Open Air Veranstaltungen. Ich möchte das nur zu bedenken geben.
Eine Erschütterungen der Macht btw. in dem Sinne, dass ein Veranstalter in der Bringschuld steht für Faktoren die er nicht beeinflussen kann.
Wie sich das dann in Zukunft auswirken kann werden wir sehen. Erhöhte Eintrittspreise wären ein Aspekt.
In Zeiten in denen das Wetter immer unkalkulierbarer wird werden in diesem Bereich auch Versicherungen ihre Beiträge dementsprechend anpassen.
Bitte verzeiht mir meine Position. Ist nicht so, dass ich eure Argumente nicht verstehen würde. Ich versuche nur die andere Seite darzustellen.
7Dup schrieb:
Eine Erschütterungen der Macht btw. in dem Sinne, dass ein Veranstalter in der Bringschuld steht für Faktoren die er nicht beeinflussen kann.
7Dup schrieb:
[...]
Ist nicht so, dass ich eure Argumente nicht verstehen würde. Ich versuche nur die andere Seite darzustellen.
gregor1 schrieb:
7Dup schrieb:
Eine Erschütterungen der Macht btw. in dem Sinne, dass ein Veranstalter in der Bringschuld steht für Faktoren die er nicht beeinflussen kann.
Der Veranstalter mag sein möglichstes tun, wenn er die Leistung aber nicht vollständig erbringt, dann hat er meinem Empfinden nach aber auch (rein moralisch) nicht das Recht den vollen Betrag dafür zu kassieren. Das wäre anderswo doch auch undenkbar.
7Dup schrieb:
Sollte es anders kommen, was ich mir nicht vorstellen kann, wäre das eine gigantische Erschütterungen der Macht, da so gut wie jeder Open Air Veranstalter, von Skispringen, über Festivals bis hin zu Klassik Open Airs, eine solche Klausel in seinen AGBs hat. Sollte die Veranstaltung auf Grund der Witterung, höhere Gewalt oder behördliche Anordnung abgebrochen werden müssen, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Erstattung jeglicher Form.
Mich würden die Klauseln der Versicherung interessieren, die MLK ja (vielleicht) abgeschlossen hat. Zahlt sie nur bei vollständigem Ausfall oder auch bei teilweisem Ausfall? Hierin kann ja auch noch ein Fallstrick liegen. Dass sie bei einem vollständigen Ausfall zahlt, dürfte wohl so sein, sonst ist sie ja sinnfrei. Bei teilweisem Ausfall bin ich mir nicht sicher. Kann sein, muss aber nicht.
Klar ist, sie wird zukünftig teurer. Die Schadensquote hat sich gerade von Null auf ziemlich hoch erhöht.
Ich bin mir sicher, der "(Aus)Fall Rock am Ring" bewegt die ganze Festival-Branche.
Könnte mir auch vorstellen das es den vierten Tag 2017 nur bei RaR gibt und da die wichtigsten Bands vom Sonntag nachgeholt werden.
Könnte mir das in etwa so vorstellen:
Sabbath
Brote
Biffy Clyro
Alligatoah
Vorrausgesetzt man bekommt die Bands natürlich wieder (bei den Broten und Alligatoah denke ich unproblematisch, bei Biffy Clyro realistisch machbar, bei Sabbath könnte es schwer werden).
Es gibt einige Aspekte zu beachten in dem Fall.
Aber hab nun leider keine Zeit das alles aufzuführen.
Da wir ab nächste Woche Kieler Woche haben erwartet mein Chef noch ein bisschen Leistung von mir
Bei Bedarf führe ich das gerne nochmal gegen Abend aus
7Dup schrieb:
Eine Erschütterungen der Macht btw. in dem Sinne, dass ein Veranstalter in der Bringschuld steht für Faktoren die er nicht beeinflussen kann.
MisterCrac schrieb:
7Dup schrieb:
Sollte es anders kommen, was ich mir nicht vorstellen kann, wäre das eine gigantische Erschütterungen der Macht, da so gut wie jeder Open Air Veranstalter, von Skispringen, über Festivals bis hin zu Klassik Open Airs, eine solche Klausel in seinen AGBs hat. Sollte die Veranstaltung auf Grund der Witterung, höhere Gewalt oder behördliche Anordnung abgebrochen werden müssen, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Erstattung jeglicher Form.
salkin93 schrieb:
7Dup schrieb:
Eine Erschütterungen der Macht btw. in dem Sinne, dass ein Veranstalter in der Bringschuld steht für Faktoren die er nicht beeinflussen kann.
Zurück zum Ring!
Zurück zum Ring!
Die Laufwege, die Strukturen dort, einfach alles fehlt mir.
Und nach vorne konnte man auch irgendwie immer Rock am (Nürburg)-Ring muss dort hin! Noch ein Unwetter mit so vielen Verletzten kann sich RAR nicht leisten!
Super, dass der Nürburgring eine unwetterfreie Zone ist
7Dup schrieb:
gregor1 schrieb:
7Dup schrieb:
Eine Erschütterungen der Macht btw. in dem Sinne, dass ein Veranstalter in der Bringschuld steht für Faktoren die er nicht beeinflussen kann.
Stiflers_Mom schrieb:
Super, dass der Nürburgring eine unwetterfreie Zone ist
KleineJule schrieb:
Ich seh das intuitiv eher wie 7dup... bei flügen die wegen wetter gecancelt werden, gibts auch nix zurück
7Dup schrieb:
Sollte die Veranstaltung begonnen haben ist eine Leistung in Kraft getreten. In dem Fall tut der Veranstalter was in seiner Macht steht um die Veranstaltung durchzuführen.
Das handhaben so gut wie alle Veranstaltungen so. Angefangen vom Open Air Theater in Bad Segeberg bis halt zu Rock am Ring.
Stiflers_Mom schrieb:
Super, dass der Nürburgring eine unwetterfreie Zone ist