08.06.2016 09:40
@dapperdan:
@dapperdan:
oh leute, jetzt kommt doch mal wieder runter!
wir sind hier in einem internet-forum in welchem es nur so von fraglichen abkürzungen, rechtschreib- und satzzeichenfehlern nur so wimmelt- who cares?! es geht doch nich darum zu behaupten, dass es richtig oder falsch ist- habe es ja auch überhaupt nicht abgestritten- sondern um die tatsache, dass es mir EGAL ist, ob ich jetzt hier groß oder klein schreibe, ein satzzeichen zu viel oder zu wenig habe oder einen verkackten apostroph hinzugefügt habe oder nicht. vollkommen unwichtig. jeder weiss was gemeint ist und gut is.
wenn ich einem von euch je juristischen beistand leisten sollte, für den ich vergütet werde, dürft ihr euch gern an meiner rechtschreibung & co auslassen. ansonsten behaltet eure ach so klugen kommentare über mein geschriebenes doch einfach für euch.
schlafmuetze schrieb:
MisterCrac schrieb:
VolBRS3 schrieb:
Naja also ich muss sagen irgendwie gedämpft war es schon. Hab ich bei meinen Top/Flop3 schon geschrieben.
VolBRS3 schrieb:
Top:
-Bands (Volbeat, Disturbed, Billy Talent)
VolBRS3 schrieb:
-Sound (Fande den Freitag bei Disturbed und Volbeat im vorderen Teil der B relativ leise)
b3rgm4tt schrieb:
MateFeedKillRepeat schrieb:
Hat denn schon jemand eine Email an den Veranstalter geschickt , wegen teilweiser Rückerstattung?
Ist ja laut mehreren Seiten (Focus, Verbraucherzentrale etc.) unser Recht , auch wenn ich das selbst noch anzweifle.
Und wenn ja , was hat er genau in die E-Mail geschrieben ?
Sehr geehrter Herr _____________,
Wir hatten bei Rock am Ring in diesem Jahr mit einer absoluten Ausnahme-Situation zu kämpfen, die dem extremen Wetter geschuldet war. Trotz schwerwiegender äußerer Bedingungen haben wir alles Menschenmögliche getan und das Programm weitestgehend über die Bühne gebracht.
Aufgrund einer von den zuständigen Behörden und der Polizei festgestellten akuten Gefahrensituation wurde uns für den Sonntag zum Schutz für Leib und Leben der Besucher keine Spielgenehmigung mehr erteilt. Außerdem wurde die Räumung des Geländes angeordnet. Wir folgten selbstverständlich dieser Verfügung, weil die Wahrscheinlichkeit weiterer gravierender Unwetter mit Blitzeinschlag und Verletzten bestand.
Sie können sich vorstellen, wie traurig uns das gestimmt hat, insbesondere weil wir, die Technik und alle Gruppen spielbereit waren.
Im Vordergrund stand jedoch die Sicherheit aller Gäste. Die über 80 durch Blitzeinschlag verletzten Fans bereits am Freitagabend, haben uns betroffen gemacht und wir hoffen gemeinsam, auf ihre baldige Genesung.
Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass wir bei Unwettern dieser Größenordnung, die weite Teile von Deutschland sowie ganz Europa betrafen, schwerste Schäden verursachten und sogar zahlreiche Menschenleben forderten, keinerlei Alternative zur Absage der Veranstaltung am Sonntag hatten. Wir haben uns trotz der widrigen Umstände mit allen Mitteln für die gemeinsame Sache eingesetzt und unsere veranstalterische Verpflichtung zu 100 Prozent erbracht und dabei noch ein respektables Ergebnis erzielt. Aber die Naturkräfte bleiben leider unberechenbar und wir sind nur Menschen!
Nur aufgrund höherer Gewalt musste die Veranstaltung vorzeitig beendet werden. Trotzdem werden wir prüfen, ob wir etwas für Sie tun können
und werden in einigen Tagen diesbezüglich wieder auf Sie zukommen.
Mit besten Grüßen Ihr
Marek Lieberberg Team
Das ist so nicht richtig.
Die Pflicht des Veranstalters besteht nicht zu 100% aus der Durchführung der Veranstaltung.
7Dup schrieb:
Das ist so nicht richtig.
Die Pflicht des Veranstalters besteht nicht zu 100% aus der Durchführung der Veranstaltung.
Sie haben es in der Hinsicht erfüllt, dass sie bei höherer Gewalt den Sonntag nicht liefern mussten. Aber genauso müssen wir dann nicht das Geld dafür liefern.
Jain. Es gibt in diesem Fall, auch bei dem von Teceo richtig zitieren typengemischten Vertrag, keine "Faustregel".
Kenne aber einige Fälle, in denen der Veranstalter frei von Schuld gesprochen wurde da er Willens war den Vertrag zu erfüllen, aber durch äußere, unverschuldete Umstände, Bereiche des Vertrages nicht erfüllt werden konnten und somit die ganze Veranstaltung hinfällig war.
In diesem Zusammenhang möchte ich einfach mal Skispringen in den Raum werfen
7Dup schrieb:
Jain. Es gibt in diesem Fall, auch bei dem von Teceo richtig zitieren typengemischten Vertrag, keine "Faustregel".
Kenne aber einige Fälle, in denen der Veranstalter frei von Schuld gesprochen wurde da er Willens war den Vertrag zu erfüllen, aber durch äußere, unverschuldete Umstände, Bereiche des Vertrages nicht erfüllt werden konnten und somit die ganze Veranstaltung hinfällig war.
In diesem Zusammenhang möchte ich einfach mal Skispringen in den Raum werfen
7Dup schrieb:
Jain. Es gibt in diesem Fall, auch bei dem von Teceo richtig zitieren typengemischten Vertrag, keine "Faustregel".
Kenne aber einige Fälle, in denen der Veranstalter frei von Schuld gesprochen wurde da er Willens war den Vertrag zu erfüllen, aber durch äußere, unverschuldete Umstände, Bereiche des Vertrages nicht erfüllt werden konnten und somit die ganze Veranstaltung hinfällig war.
In diesem Zusammenhang möchte ich einfach mal Skispringen in den Raum werfen
Aber dieses Risiko kann der Veranstalter nunmal nicht einfach zu 100% auf die Kunden abwälzen. Wenn alles normal läuft, macht er Millionen-Gewinne, deshalb trägt er eben auch das Unternehmerische Risiko.
Nur weil ihm die Erbringung eines Teils der Leistung aus Gründen die er nicht zu verantworten unmöglich war, hat er noch nicht das Recht die Gegenleistung(sprich Kaufpreis) einfach komplett zu behalten.
KleineJule schrieb:
7Dup schrieb:
Jain. Es gibt in diesem Fall, auch bei dem von Teceo richtig zitieren typengemischten Vertrag, keine "Faustregel".
Kenne aber einige Fälle, in denen der Veranstalter frei von Schuld gesprochen wurde da er Willens war den Vertrag zu erfüllen, aber durch äußere, unverschuldete Umstände, Bereiche des Vertrages nicht erfüllt werden konnten und somit die ganze Veranstaltung hinfällig war.
In diesem Zusammenhang möchte ich einfach mal Skispringen in den Raum werfen
weatherman schrieb:
Aber dieses Risiko kann der Veranstalter nunmal nicht einfach zu 100% auf die Kunden abwälzen. Wenn alles normal läuft, macht er Millionen-Gewinne, deshalb trägt er eben auch das Unternehmerische Risiko.
Nur weil ihm die Erbringung eines Teils der Leistung aus Gründen die er nicht zu verantworten unmöglich war, hat er noch nicht das Recht die Gegenleistung(sprich Kaufpreis) einfach komplett zu behalten.
Ich werfe immernoch Skispringen in den Raum.
Mir sind bisher keine Fälle bekannt, in denen Zuschauer ihr Eintrittsgeld zurückbekommen haben.
Sollten Leute ihr Geld fordern, MLK mit Verweis auf die AGBs das verneinen und es auf einen juristischen Weg gehen, dann befinden wir uns bei Schuld und nicht Schuld. Und darauf kann es hinauslaufen.
Denn ganz ehrlich, als Veranstalter in einer solchen Position wie am Wochenende würde ich mich auch nicht verpflichtet zu Rückzahlungen sehen.
blubb0r schrieb:
KleineJule schrieb:
7Dup schrieb:
Jain. Es gibt in diesem Fall, auch bei dem von Teceo richtig zitieren typengemischten Vertrag, keine "Faustregel".
Kenne aber einige Fälle, in denen der Veranstalter frei von Schuld gesprochen wurde da er Willens war den Vertrag zu erfüllen, aber durch äußere, unverschuldete Umstände, Bereiche des Vertrages nicht erfüllt werden konnten und somit die ganze Veranstaltung hinfällig war.
In diesem Zusammenhang möchte ich einfach mal Skispringen in den Raum werfen
7Dup schrieb:
Sollten Leute ihr Geld fordern, MLK mit Verweis auf die AGBs das verneinen und es auf einen juristischen Weg gehen, dann befinden wir uns bei Schuld und nicht Schuld. Und darauf kann es hinauslaufen.
Denn ganz ehrlich, als Veranstalter in einer solchen Position wie am Wochenende würde ich mich auch nicht verpflichtet zu Rückzahlungen sehen.
Ich seh das intuitiv eher wie 7dup... bei flügen die wegen wetter gecancelt werden, gibts auch nix zurück
roxar schrieb:
7Dup schrieb:
Sollten Leute ihr Geld fordern, MLK mit Verweis auf die AGBs das verneinen und es auf einen juristischen Weg gehen, dann befinden wir uns bei Schuld und nicht Schuld. Und darauf kann es hinauslaufen.
Denn ganz ehrlich, als Veranstalter in einer solchen Position wie am Wochenende würde ich mich auch nicht verpflichtet zu Rückzahlungen sehen.
KleineJule schrieb:
Ich seh das intuitiv eher wie 7dup... bei flügen die wegen wetter gecancelt werden, gibts auch nix zurück
Natürlich hat die Frage nach Erstattung auch mit Schuld zu tun. Dass die Gegenleistung nicht erbracht bzw. nicht komplett erbracht wurde steht außer Frage. Die Frage nach dem Warum spielt aber eine entscheidende Rolle bei der Frage nach Erstattung.
In wie weit ist ein Veranstalter haftbar bei einer Absage bzw. Teilabsage einer Freiluftveranstaltung haftbar bzw. in der Pflicht Geld zu erstatten.
Glaub mir, dass ist seit Sonntag auch in Veranstalterkreisen ein heiß diskutiertes Thema. Sollte es so sein, dass der Veranstalter teilerstatten muss, wird es in den nächsten Jahren erhebliche Änderungen bei Festivals geben.
erinnert mich langsam an eine Fortbildung von mir, bei der "normale" Anwälte eine andere Meinung vertreten als die Anwälte am BGH, sich beide Gruppen aber darüber einig sind, dass das getroffene Urteil des BGHs so nicht vertretbar sei...
7Dup schrieb:
Natürlich hat die Frage nach Erstattung auch mit Schuld zu tun. Dass die Gegenleistung nicht erbracht bzw. nicht komplett erbracht wurde steht außer Frage. Die Frage nach dem Warum spielt aber eine entscheidende Rolle bei der Frage nach Erstattung.
In wie weit ist ein Veranstalter haftbar bei einer Absage bzw. Teilabsage einer Freiluftveranstaltung haftbar bzw. in der Pflicht Geld zu erstatten.
Glaub mir, dass ist seit Sonntag auch in Veranstalterkreisen ein heiß diskutiertes Thema. Sollte es so sein, dass der Veranstalter teilerstatten muss, wird es in den nächsten Jahren erhebliche Änderungen bei Festivals geben.
Es ist bestimmt beides richtig und möglich, man muss nur abwarten und sehen was am ende durchgesetzt wird
Teceo schrieb:
7Dup schrieb:
Natürlich hat die Frage nach Erstattung auch mit Schuld zu tun. Dass die Gegenleistung nicht erbracht bzw. nicht komplett erbracht wurde steht außer Frage. Die Frage nach dem Warum spielt aber eine entscheidende Rolle bei der Frage nach Erstattung.
In wie weit ist ein Veranstalter haftbar bei einer Absage bzw. Teilabsage einer Freiluftveranstaltung haftbar bzw. in der Pflicht Geld zu erstatten.
Glaub mir, dass ist seit Sonntag auch in Veranstalterkreisen ein heiß diskutiertes Thema. Sollte es so sein, dass der Veranstalter teilerstatten muss, wird es in den nächsten Jahren erhebliche Änderungen bei Festivals geben.