ZDF Magazin Royale

eröffnet von Fishermansfeind am 09.04.2012 17:41 Uhr
2.149 Kommentare - zuletzt von Honk850

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Stebbard
15.04.2016 16:54

Wann hatten Politik- und Medien jemals eine Deutungshoheit? Und wo soll diese nun bröckeln? Ich sehe durchaus, wenn auch nicht Lob, doch viel Verständnis für die Entscheidung von Merkel.

Abgesehen davon, dass deine Aussage absolut nicht im Widerspruch zu meiner stehen muss.

anzukündigen, dass der Paragraph schnellstmöglich abgeschafft wird

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... und was meinst du, wie schnell das gehen soll? Wie gesagt, es gibt formelle Prozesse für die Rechtsetzung.


Hier ist es aber so, dass die Bundesregierung eine Ermächtigung erteilen kann. Sie muss also der Meinung sein, dass die /besondere) strafrechtliche Verfolgung nach § 103 StGB zur Wahrung der politischen Interessen im konkreten Fall erforderlich oder zumindest gerechtfertigt ist. Dadurch das sie den Paragraphen abschaffen will, gibt sie zu erkennen, dass sie es in keinem Fall mehr für erforderlich oder gerechtfertigt halten.

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Und da stellt sich die Frage, was die Grundlage einer Verweigerung ist? Darf die Rechtfertigt die persönliche Überzeugung die Verweigerung eines Verlangens, dass formell durchaus begründet ist? Die Frage dreht sich ja nicht um den Inhalt, sondern eher um die Einordnung dessen.

Es spielt dabei auch keine Rolle, ob sie den Paragraphen abschaffen will oder nicht - er ist Stand heute in Kraft und an somit eine gültige Rechtsgrundlage. Du kannst heute kein Recht sprechen auf Basis einer zukünftigen Rechtslage.

Damit sei noch einmal gesagt, dass dies nicht bedeutet, dass ich die Entscheidung per se für richtig halte. Ich halte sie schlichtweg für vertretbar, und dadurch wird sie nicht automatisch falsch, auch wenn ich bzw. andere persönlich möglicherweise anders entschieden hätten.

Und das ganze betrifft auch nicht die Presse- und Meinungsfreiheit in ihrem Kern, sondern einfach die Einzelfallfrage, ob getätigte Aussagen davon gedeckt sind oder nicht.

Und dadurch, dass Mutti sagt, wir überlassen es der unabhängigen Justiz, verkennt sie sogar den Willen des Gesetzgebers, der eine zusätzliche Ermächtigung der Bundesregierung fordert.

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Dieser Satz macht nun wirklich keinen Sinn. Dir ist schon bewusst, dass ihr Verweis an die Justiz eben einer Ermächtigung entsprach?


Wie dem auch sei, ich lasse es heute mit dem wie immer sehr profunden und sehr sachlichen Heribert Prantl bewenden:

Fall Böhmermann: So ist es Recht, so ist es richtig

Merkels Entscheidung ist zu begrüßen. Jetzt kann die Justiz tun, was sie tun soll: Den Fall Böhmermann prüfen. Einen guten Nebeneffekt hatte die Aufregung um den Fall auch.

via Sueddeutsche

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hermes81
15.04.2016 17:11

Ich zitiere mal Restle vom Monitor:

Merkels Einschreiten rechtsstaatlich geboten?

Die Kanzlerin begründet ihre Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Jan Böhmermann mit dem Hinweis auf Rechtsstaat und Gewaltenteilung. Dazu sollte man wissen: Nach § 104a StGB steht es der Bundesregierung völlig frei, ob sie diese Ermächtigung erteilt oder nicht. Letztendlich ist dies eine politische Entscheidung, je nachdem, ob die Regierung die Beziehungen zu einem ausländischen Staatsoberhaupt strafrechtlich schützen will oder nicht. Ginge es Frau Merkel tatsächlich um Gewaltenteilung, hätte sie überhaupt nicht aktiv werden müssen. § 185 StGB erlaubt es Staatsanwälten nämlich ganz eigenständig wegen Beleidigung zu ermitteln - ohne dass die Bundesregierung der Justiz den Weg frei machen müsste.

Georg Restle

Teceo
15.04.2016 18:02


Stebbard schrieb:

Dieser Satz macht nun wirklich keinen Sinn. Dir ist schon bewusst, dass ihr Verweis an die Justiz eben einer Ermächtigung entsprach?

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Aber was ist denn dann der Sinn und Zweck der Ermächtigung? Smiley

Was wollte der Gesetzgeber denn damit bezwecken?

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roxar
roxar
15.04.2016 21:13


Stebbard schrieb:

anzukündigen, dass der Paragraph schnellstmöglich abgeschafft wird

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... und was meinst du, wie schnell das gehen soll? Wie gesagt, es gibt formelle Prozesse für die Rechtsetzung.

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Wir werden ja sehen wie schnell die Opposition dazu Gesetzentwürfe in den Bundestag einbringen wird Smiley
Daran kann man dann sehen wie schnell es gehen könnte, wenn es denn politisch gewollt wäre.


Stebbard schrieb:
Es spielt dabei auch keine Rolle, ob sie den Paragraphen abschaffen will oder nicht - er ist Stand heute in Kraft und an somit eine gültige Rechtsgrundlage. Du kannst heute kein Recht sprechen auf Basis einer zukünftigen Rechtslage.

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Doch es spielt eine Rolle. Denn Merkel agiert schlicht feige, unehrlich und doppelzüngig.

Es kann doch niemand ernsthaft die Tatsache schönreden, dass sie eine Rechtsvorschrift anwendet, die sie einen Atemzug später abschaffen will.

Zumal überhaupt kein Druck bestand, da es durch die Anzeige der Privatperson Erdogan sowieso Sache der Justiz ist. Ich kann mir die Entscheidung nur so erklären, dass es dazu ganz klare politische Abwägungen gab, die man schlicht nicht bereit ist zu kommunizieren.Stattdessen verstrickt man sich in Inkonsistenzen und Ausreden.


Stebbard schrieb:
Damit sei noch einmal gesagt, dass dies nicht bedeutet, dass ich die Entscheidung per se für richtig halte. Ich halte sie schlichtweg für vertretbar, und dadurch wird sie nicht automatisch falsch, auch wenn ich bzw. andere persönlich möglicherweise anders entschieden hätten.

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Die Entscheidung mag vertretbar sein, wenn man sie auch entsprechend vertritt und das tut Merkel hier definitiv nicht.


Stebbard schrieb:
Und das ganze betrifft auch nicht die Presse- und Meinungsfreiheit in ihrem Kern, sondern einfach die Einzelfallfrage, ob getätigte Aussagen davon gedeckt sind oder nicht.

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Die Einzelfallfrage wäre sowieso unabhängig von Merkels Entscheidung geklärt worden.
Sogar der Artikel der auf Zon Merkels Entscheidung positiv kommentiert merkt Folgendes an:

So steht die Kanzlerin nun als eine da, die zwar bei passender Gelegenheit den Rechtsstaat und die Meinungsfreiheit feiert, aber einem huldigt, der gerade beidem den Garaus macht.

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Und das halte ich durchaus für sehr problematisch.


Stebbard schrieb:
Wie dem auch sei, ich lasse es heute mit dem wie immer sehr profunden und sehr sachlichen Heribert Prantl bewenden:

Fall Böhmermann: So ist es Recht, so ist es richtig

Merkels Entscheidung ist zu begrüßen. Jetzt kann die Justiz tun, was sie tun soll: Den Fall Böhmermann prüfen. Einen guten Nebeneffekt hatte die Aufregung um den Fall auch.

via Sueddeutsche

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Der Kommentar missfällt mir, da er vollkommen ignoriert, dass sich die Justiz sowieso mit der Angelegenheit befasst. Damit ist nämlich das ganze Argument Prantls hinfällig. Erstaunlich finde ich insbesondere die beiden Aussagen, dass der Fall jetzt (!) aus der Sphäre der Opportunität in die Sphäre der Legalität komme und, dass die Gerichte jetzt (!) das machen dürfen, was ihre Aufgabe sei. Es war nie strittig, dass sich das Ganze in der Sphäre der Legalität abspielt, und es war auch nie strittig, dass die Justiz sich mit dem Fall beschäftigt. Da hätte er ruhig mal den normalen Beleidigungsparagraphen ansprechen können. Das tut er aber erst in dem Moment, wo er es der Kanzlerin zu Gute halten kann.

Das hier fehlt übrigens noch im Thread, Teceo hat mich grad dran erinnert Smiley



Nachricht geändert von roxar am 15.04.2016 22:30 Uhr

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Teceo
15.04.2016 23:16


roxar schrieb:


Stebbard schrieb:

anzukündigen, dass der Paragraph schnellstmöglich abgeschafft wird

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... und was meinst du, wie schnell das gehen soll? Wie gesagt, es gibt formelle Prozesse für die Rechtsetzung.

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Wir werden ja sehen wie schnell die Opposition dazu Gesetzentwürfe in den Bundestag einbringen wird
Daran kann man dann sehen wie schnell es gehen könnte, wenn es denn politisch gewollt wäre.

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3,2,1.....da ist er.

roxar
roxar
15.04.2016 23:20

Die Mandate für die Bundeswehr in Mali und Somalia will die Bundesregierung aktuell innerhalb eines Monats durch den Bundestag peitschen (unter heftiger Kritik der Opposition).

In einem Monat könnte das Gesetz also abgeschafft sein, was natürlich nicht passieren wird.

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Mambo
16.04.2016 01:17


Teceo schrieb:
Es geht nicht um die Frage, ob das Gesetz nicht angewandt werden soll oder darf. Das kann die Bundesregierung gar nicht entscheiden.
(...)
Hier ist es aber so, dass die Bundesregierung eine Ermächtigung erteilen kann. Sie muss also der Meinung sein, dass die /besondere) strafrechtliche Verfolgung nach § 103 StGB zur Wahrung der politischen Interessen im konkreten Fall erforderlich oder zumindest gerechtfertigt ist. Dadurch das sie den Paragraphen abschaffen will, gibt sie zu erkennen, dass sie es in keinem Fall mehr für erforderlich oder gerechtfertigt halten.

Und dadurch, dass Mutti sagt, wir überlassen es der unabhängigen Justiz, verkennt sie sogar den Willen des Gesetzgebers, der eine zusätzliche Ermächtigung der Bundesregierung fordert.

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Genau so sehe ich das auch. Was man nicht übersehen sollte: Hier geht es mit § 103 um eine zusätzliche (!) Strafnorm mit höherer Strafandrohung (Bis zu 3 Jahre oder Geldstrafe) zu der normalen - ohnehin anwendbaren - Beleidigung nach § 185 (Bis zu einem Jahr oder Geldstrafe). Insbesondere ist es bei § 103 so, dass (nur falls zusätzlich eine verleumderische Beleidigung angenommen wird) eventuell sogar eine Haftstrafe zwingend (!) wäre...wird aber meines Erachtens in diesem Fall nicht als verleumderisch zu sehen sein.

Betrachtet man nun, dass bei einer Beleidigung von Staatsoberhäuptern nach § 103 immer auch eine einfache Beleidigung nach § 185 erfüllt ist, so zeigt sich ein nicht unerheblicher zumindest Mit-Grund für das Erfordernis der Ermächtigung durch die Bundesregierung: Es geht um eine deutlich höhere Strafandrohung gerade wegen der Person des Beleidigten - und für die Frage ob diese wirklich greifen soll wird die Bundesregierung vorgeschaltet und gerade nicht die Justiz. Das sehe ich anders als


Stebbard schrieb:

(...) Die Regierung verweigert eine politische Entscheidung einer juristischen Frage, und nun steht es an den Gerichten zu entscheiden (...)

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Ob diese erhöhte Strafandrohung greifen soll - die einfache Beleidigung nach § 185 greift wie gesagt sowieso ganz egal was die Bundesregierung tut - ist imo gerade keine rein juristische Frage, die - wie Merkel suggeriert - in einem Staat mit Gewaltenteilung automatisch den Gerichten überlassen ist. Vielmehr wird vom Gesetz in § 103 durch die Vorschaltung der Bundesregierung die Gewaltenteilung für diesen Fall von der geltenden Rechtsordnung ausnahmsweise "aufgeweicht":

Der Bundesregierung obliegt per Gesetz die Entscheidung, ob die Staatsanwaltschaft überhaupt auf Grundlage dieser Sonderregel mit höherer Strafandrohung ermitteln soll oder es faktisch bei den "normalen" §185-Beleidiungsermittlungen bleibt, sie gibt also den Prüfungsmaßstab vor. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in jedem Fall zu § 185 und - nur bei Ermächtigung durch die Regierung zusätzlich - nach dem schärferen § 103 jeweils ob die jeweilige Regel ihrer Meinung nach verletzt ist und erhebt ggf. Anklage. Wenn das geschieht entscheidet ein Gericht, ob auch tatsächlich ein Gesetzsverstoß vorliegt. Das sind aber 3 verschiedene Entscheidungen und Merkel kann sich nicht ihrer eigenen faktisch entziehen indem sie schlicht auf die "Gewaltenteilung" verweist und suggeriert, die Entscheidung obliege aufgrund der Gewaltenteilung ohnehin der Justiz! Die Gewaltenteilung ist hier eben gerade durch das Sonderkonstrukt mit vorgeschaltetem Ermächtigungserfordernis gewissermaßen "aufgeweicht".

Obwohl man sicher - gerade aus Unions-Sicht - politische Gründe finden kann, die Ermächtigung zu erteilen, das will ich nicht bestreiten, aber sicher nicht bloßt mit Verweis auf die Gewaltenteilung.

roxar
roxar
16.04.2016 13:49

Liebe Fans des NEO MAGAZIN ROYALE,

Mein Team und ich haben es uns in den vergangenen drei Jahren zur Aufgabe gemacht, die Top-Themen aus Politik, Feuilleton und Boulevard satirisch einzuordnen. In den vergangenen zwei Wochen haben wir es geschafft jedes dieser drei Presse-Levels selber einmal durchzuspielen.

Daher habe ich mich entschlossen eine kleine Fernsehpause einzulegen, damit sich die hiesige Öffentlichkeit und das Internet mal wieder auf die wirklich wichtigen Dinge wie die Flüchtlingskrise, Katzenvideos oder das Liebesleben von Sophia Thomalla konzentrieren kann. Denn es gibt möglicherweise bedeutsamere Themen, als die Diskussion um ein in einer Satire-Sendung vorgetragenes Gedicht. Darüber hinaus ist die Redaktion davon überzeugt, dass ein weiterer Song von Dieter „Didi“ Hallervorden zum Thema unbedingt zu verhindern ist. Das, und darin sind sich hier alle einig, MUSS oberste Priorität haben!

Vom Saarland bis nach Sachsen fühle ich eine Solidarität für die Sendung von der überwältigenden Mehrheit derjenigen, die nicht Präsident Erdogan sind, und dafür möchte ich mich von Herzen bedanken. Es bringt mich aber auch in eine schwierige Situation: Wenn selbst Beatrix von Storch auf einmal mit erhobenem Mauszeiger auf Seiten der Satire kämpft, über wen soll ich dann noch Witze machen? Nicht auszudenken, wenn sich auch noch Til Schweiger zwischen zwei Flaschen Emma Cuvé aus dem mallorquinischen Frühling melden würde, um mir beizustehen oder Campino und Bob Geldof plötzlich mit einem Charity-Song um die Ecke kämen.

Daher verlasse ich jetzt erstmal das Land, lasse mir beim Twerk&Travel durch Nordkorea die Sache mit der Presse- und Kunstfreiheit nochmal genau erklären, bevor ich noch ein paar Tage mit meinem Segway auf dem Jakobsweg pilgere, um mich selbst zu finden.

Euer Jan

(Quelle: Seine Facebook Seite)

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Teceo
16.04.2016 14:03

Meiner Meinung nach die falsche Entscheidung, aber er wird seine Gründe haben.

roxar
roxar
16.04.2016 14:54

Laut ZDF wird die Pause bis zum 12. Mai dauern. Was stattdessen gesendet wird, sei noch offen.

Wann fängt denn die Sommerpause an?

Icon3blubb0rund anderen gefällt das
roxar
roxar
16.04.2016 19:13

Hast du nicht (gefühlt) jedes Mal Karten?

Icon1roxar gefällt das
blubb0r
17.04.2016 01:39


roxar schrieb:
Hast du nicht (gefühlt) jedes Mal Karten? Smiley

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Ich war voll lange nicht mehr... Und ich hab dieses Mal nicht selbst Karten, sondern nette (Forums-)Menschen um mich herum Smiley

Danke an alle dafür Smiley

edit: Gibt übrigens einen 'Christian', der von Böhmi immer persönlich gegrüßt wird - der hat glaube quasi alle NMR Aufzeichnungen gesehen. Mich kennen nur 2 quasi 'Anheizer'

Teceo
17.04.2016 13:51



Wenn selbst Beatrix von Storch auf einmal mit erhobenem Mauszeiger auf Seiten der Satire kämpft, über wen soll ich dann noch Witze machen? Nicht auszudenken, wenn sich auch noch Til Schweiger zwischen zwei Flaschen Emma Cuvé aus dem mallorquinischen Frühling melden würde, um mir beizustehen oder Campino und Bob Geldof plötzlich mit einem Charity-Song um die Ecke kämen.

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Oder Uwe Boll

Icon2SpiderJund anderen gefällt das
roxar
roxar
18.04.2016 13:34


DiebelsAlt83 schrieb:
Oli Kalkofe hat einfach so recht in meinen Augen.

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Er hat gestern übrigens noch einen Kommentar dazu abgegeben.
Bisher der beste Kommentar der dazu gemacht wurde, wie ich finde.

roxar
roxar
19.04.2016 09:46

Das Thema hats übrigens bis zu Last Week Tonight mit John Oliver geschafft

blubb0r
19.04.2016 09:49

Rate mal, wer gerade in NYC ist

(nein, nicht ich)


The comedian's poem said Erdogan was a goat-fucker. Which, to be fair, is probably the nicest thing one could say about that tyrannic scumbag.

Zitat anzeigen


der top-rated comment

Freddy31
Freddy31
19.04.2016 09:52


blubb0r schrieb:
Rate mal, wer gerade in NYC ist

(nein, nicht ich)

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Weißt du auch in welcher Show er zu Gast sein wird?

E: ich vermute mal nicht bei John Oliver, sonst wäre dessen Behandlung des Themas ein bisschen sehr dürftig gewesen (mehr noch als ohnehin schon)

roxar
roxar
19.04.2016 09:56

Diese Woche gabs keinen Gast bei John Oliver.

Außerdem war das ja schon lange angekündigt und die Sache mit dem Gedicht war ja recht kurzfristig.

Icon1Freddy31 gefällt das
blubb0r
19.04.2016 09:57

Nope, das einzige, das ich weiß ist

Spoiler: (Box markieren um Text zu lesen)
dass Dende und die freie Radikale nach der Sommerpause wohl nicht mehr dabei sein werden
Dafür bekommt Böhmi wohl eine eigene Big Band (wie das in dem Mini Studio klappen soll… ich bin gespannt)

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Freddy31
Freddy31
19.04.2016 09:58


roxar schrieb:
Diese Woche gabs keinen Gast bei John Oliver.

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Ja aber auch wenn er ihn nächste Woche zu Gast hätte fände ich "comedian" und "poem" etwas sehr dürftig (auch wenn er nicht dort zu Gast sein wird, sondern in einer anderen LateNight-Show finde ich das etwas sehr stark verkürzt)

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