15.04.2016 16:54
Wann hatten Politik- und Medien jemals eine Deutungshoheit? Und wo soll diese nun bröckeln? Ich sehe durchaus, wenn auch nicht Lob, doch viel Verständnis für die Entscheidung von Merkel.
Abgesehen davon, dass deine Aussage absolut nicht im Widerspruch zu meiner stehen muss.
anzukündigen, dass der Paragraph schnellstmöglich abgeschafft wird
... und was meinst du, wie schnell das gehen soll? Wie gesagt, es gibt formelle Prozesse für die Rechtsetzung.
Hier ist es aber so, dass die Bundesregierung eine Ermächtigung erteilen kann. Sie muss also der Meinung sein, dass die /besondere) strafrechtliche Verfolgung nach § 103 StGB zur Wahrung der politischen Interessen im konkreten Fall erforderlich oder zumindest gerechtfertigt ist. Dadurch das sie den Paragraphen abschaffen will, gibt sie zu erkennen, dass sie es in keinem Fall mehr für erforderlich oder gerechtfertigt halten.
Und da stellt sich die Frage, was die Grundlage einer Verweigerung ist? Darf die Rechtfertigt die persönliche Überzeugung die Verweigerung eines Verlangens, dass formell durchaus begründet ist? Die Frage dreht sich ja nicht um den Inhalt, sondern eher um die Einordnung dessen.
Es spielt dabei auch keine Rolle, ob sie den Paragraphen abschaffen will oder nicht - er ist Stand heute in Kraft und an somit eine gültige Rechtsgrundlage. Du kannst heute kein Recht sprechen auf Basis einer zukünftigen Rechtslage.
Damit sei noch einmal gesagt, dass dies nicht bedeutet, dass ich die Entscheidung per se für richtig halte. Ich halte sie schlichtweg für vertretbar, und dadurch wird sie nicht automatisch falsch, auch wenn ich bzw. andere persönlich möglicherweise anders entschieden hätten.
Und das ganze betrifft auch nicht die Presse- und Meinungsfreiheit in ihrem Kern, sondern einfach die Einzelfallfrage, ob getätigte Aussagen davon gedeckt sind oder nicht.
Und dadurch, dass Mutti sagt, wir überlassen es der unabhängigen Justiz, verkennt sie sogar den Willen des Gesetzgebers, der eine zusätzliche Ermächtigung der Bundesregierung fordert.
Dieser Satz macht nun wirklich keinen Sinn. Dir ist schon bewusst, dass ihr Verweis an die Justiz eben einer Ermächtigung entsprach?
Wie dem auch sei, ich lasse es heute mit dem wie immer sehr profunden und sehr sachlichen Heribert Prantl bewenden:
Fall Böhmermann: So ist es Recht, so ist es richtig
Merkels Entscheidung ist zu begrüßen. Jetzt kann die Justiz tun, was sie tun soll: Den Fall Böhmermann prüfen. Einen guten Nebeneffekt hatte die Aufregung um den Fall auch.
via Sueddeutsche