Eventim, Ticketmaster & Co

eröffnet von Brinks am 20.03.2007 16:19 Uhr
1.343 Kommentare - zuletzt von Linus van Pelt

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NoelGallagher
21.05.2020 12:50Supporter

Hör ich mir später mal an. Ich glaube, wir und auch die Abgeordneten des Bundestags wurden hier schon gelinkt und der wahre Streit ist zwischen Veranstaltern und den Ticket-Vermittlern und den finanzieren jetzt die Ticket-Käufer quasi per Zwangskredit.

Teceo
21.05.2020 16:42·  Bearbeitet


NoelGallagher schrieb:
Hör ich mir später mal an. Ich glaube, wir und auch die Abgeordneten des Bundestags wurden hier schon gelinkt und der wahre Streit ist zwischen Veranstaltern und den Ticket-Vermittlern und den finanzieren jetzt die Ticket-Käufer quasi per Zwangskredit.

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Bundestag.....Politker......Eventim......da war doch noch was. Genau: 560 Mio. Euro welche Kapsch und CTS Eventim vom Bund fordern. u.a. www.tagesspiegel.de

Vielleicht will man Eventim jetzt etwas entgegen kommen.

Wie gut, dass jetzt der kleine Verbraucher Eventim retten soll, welche nach eigenen Angaben noch zwei Jahre überstehen könnten.

Wie schrieb doch bereits ein Spitzenmanager von Toll Collect im Maut-Vergabeprozess ans Verkehrsministerium:

„Mein Helfersyndrom hat sich hiermit erledigt. Leck mich! Ok etwas netter, leck mich kreuzweise.“
Quelle: www.welt.de

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sadfad
sadfad
27.05.2020 13:18·  BearbeitetSupporter

Die Verbraucherzentrale NRW verklagt Eventim:

Wird eine Veranstaltung abgesagt oder auf einen unpassenden Termin verschoben, können Sie Ihre Tickets zurückgeben und das Geld zurück verlangen. Aufgrund eines neuen Gesetzes kann Ihnen der Anbieter dafür einen Gutschein ausstellen.
Viele Verbraucher haben sich darüber beschwert, dass der Ticketvermittler Eventim weder Geld noch Gutscheine anbieten wollte.
Nachdem Eventim keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, muss nun ein Gericht über das Vorgehen entscheiden.

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www.verbraucherzentrale.de

DapperDan
04.06.2020 08:16

Auch das Rocco hat sich mittlerweile mal zu den Tickets geäußert:
https://www.rocco-del-schlacko.de/faq/

Karten behalten Gültigkeit oder können in Gutschein oder Geld erstattet werden.

Was - natürlich - nicht da steht, ob inkl. VVK-Gebühren und den Versand der Tickets (Einschreiben empfohlen) an presented for people darf man wohl selbst zahlen. So wird es natürlich attraktiver, die Karten privat zu verkaufen oder zu behalten, statt Aufwand und Kosten inkauf zu nehmen. Eine neue Ankündigung, dass die Konditionen zur Rückgabe jetzt in den FAQ stehen, gab es natürlich nicht.

Schlau gemacht, aber wie immer maximal unsympathisch.

Heutma
04.06.2020 08:25

Beim Deichbrand und Hurricane wurde die Variante "Ticket gegen Geld und Viva con Agua Spende" doch sehr positiv aufgenommen, warum also hier nicht? Bei den genannten Festivals bekommt man auch nur den auf dem Ticket aufgedruckten Preis zurück, also ohne jegliche Gebühren oder damaligen Versand und muss den Versand per Einschreiben noch selbst zahlen.

DapperDan
04.06.2020 08:31

Ja ok, in einem Umfeld, in dem es die Leute völlig ok finden, Tickets, VVK-Gebühren, Versand, Rückversand und Spende zu bezahlen, für etwas das nicht stattfindet und dafür nur den aufgedruckten Ticketpreis zurück zu bekommen, kann man natürlich wunderbar auch eine Gesetzesänderung wie diesen Gutschein-Mist durchbringen.

snookdog
snookdog
04.06.2020 09:27


DapperDan schrieb:
Ja ok, in einem Umfeld, in dem es die Leute völlig ok finden, Tickets, VVK-Gebühren, Versand, Rückversand und Spende zu bezahlen, für etwas das nicht stattfindet und dafür nur den aufgedruckten Ticketpreis zurück zu bekommen, kann man natürlich wunderbar auch eine Gesetzesänderung wie diesen Gutschein-Mist durchbringen.

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Nur um auf Nummer Sicher zu gehen... Ist das dein Ernst?

blubb0r
04.06.2020 09:59·  Bearbeitet

Ich fürchte ja.

Mal am greifbarsten Beispiel nachgefragt: Warum sollte man die Versandkosten erstattet bekommen? Die Leistung hat ja stattgefunden.

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DapperDan
04.06.2020 10:02


snookdog schrieb:


DapperDan schrieb:
Ja ok, in einem Umfeld, in dem es die Leute völlig ok finden, Tickets, VVK-Gebühren, Versand, Rückversand und Spende zu bezahlen, für etwas das nicht stattfindet und dafür nur den aufgedruckten Ticketpreis zurück zu bekommen, kann man natürlich wunderbar auch eine Gesetzesänderung wie diesen Gutschein-Mist durchbringen.

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Nur um auf Nummer Sicher zu gehen... Ist das dein Ernst?

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Absolut. Ist mir klar, dass ich damit auf verlorenem Posten stehe. Die meisten Leute finden diese Regelungen völlig ok, inkl. der Beschneidung von Verbraucherrechten rückwirkend.

Daher war die Gesetzesänderung auch einigermaßen unnötig, die allermeisten nehmen freiwillig einen Gutschein oder behalten Tickets. Der Zwang dazu geht mir völlig gegen den Strich. Auch in einer Krise soll jeder selbst entscheiden dürfen, was er mit seinem Geld macht. Einem Veranstalter überlassen, mit dem Risiko, dass es nach der Insolvenz einfach weg ist, das sollte nicht durch Gesetze erzwungen werden.

Gerade in dieser Branche, in der ich mir bei der Preisgestaltung nonstop verarscht vorkomme, ganz vorne weg beim Rocco. Rocco-Coins, um Preise zu verschleiern, die nur noch begrenzt und zu anderem "Kurs" zurück getauscht werden, gleichzeitig nicht mal Wasser als eigene Verpflegung bei 40° erlauben usw. usw. Da hat nie auch nur mal ansatzweise jemand auf Kritik reagiert - warum auch, wenn's 97 % der Leute scheißegal ist.

DapperDan
04.06.2020 10:03


blubb0r schrieb:
Ich fürchte ja.

Mal am greifbarsten Beispiel nachgefragt:
Warum sollte man die Versandkosten erstattet bekommen? Die Leistung hat ja stattgefunden.

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Nicht die ursprünglichen Versandkosten, die Tickets wurden ja geschickt.
Aber jetzt bin ich der, der die Tickets verschickt, warum sollten diese Kosten nicht erstattet werden?

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Yertle-the-Turtle
04.06.2020 10:30

Ich sehe das durchaus ähnlich wie DAPPERDAN in einzelnen Punkten.

Als Endnutzer ist es mir egal ob mit der Lieferung des Tickets die VVK-Gebühr Leistung erbracht wurde. Mir kommen hier die Eventims dieser Welt (nicht die Veranstalter!) viel zu gut weg.

Akzeptiere ich eine Verschiebung der Veranstaltung um 1! Jahr ist das nichts anderes als Goodwill von meiner Seite. Das Risiko und den Aufwand des drumherums einer so weit in die Zukunft verlegten Veranstaltung zu 100% auf den Kunden umzuwälzen ist ein Unding.

Wo wäre bei den Rammsteins dieser Welt das Problem eine Rückgabe anzubieten. Um ausverkaufte Stadien 2021 müssen sich diese Acts keine Sorgen machen. Immerhin kann der Kunde Tickets selbst weiterverkaufen, aber wie gesagt wälzt man damit alles auf den Kunden ab.

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DapperDan
04.06.2020 10:52·  Bearbeitet

Um einfach mal sichtbar zu machen, was ich meine, ein Beispiel:

Ticket 80 €
VVK-Gebühr 5 €
Versand 3 € (wovon aufs Porto real 80 Cent anfallen, da normaler Brief)
Gesamtkosten 88 Euro und das ein Jahr bevor die Veranstaltung stattfindet - ich hab mein Ticket sicher, der Veranstalter kann mit verkauften Tickets besser kalkulieren, soweit ok, gängige Praxis überall.

Jetzt wird die Veranstaltung vom Bund klipp und klar untersagt. Auf Nachfrage bekommt man keine griffigen Infos vom Veranstalter, zwei Monate lang nicht. Gutscheinlösung ist durch "jippiieeeh yeeeahh, Veranstaltung wird verlegt, ihr brauch GARNICHTS zu machen, wir behalten euer Geld und ihr die Tickets" Für wen das ok ist, ist das ok, hab ich gar nichts dagegen.

Für wen das nicht ok ist, der schickt die Tickets zurück, bekommt einen Gutschein oder Geld.

Also nach zwei Monaten ohne Support und Info nun Tickets zurück, am besten per Einschreiben (3 € bei normalem Brief) und dann wird der Ticketpreis erstattet? Also 80 €?

Hat mich dann real insgesamt 11 € gekostet, nur damit ich ein Ticket zuhause rumliegen hatte.

Und das war jetzt das Beispiel für ein Ticket für eine Veranstaltung. Wieviele Leute hier im Forum haben für dieses Jahr ein Ticket für eine Veranstaltung zuhause? Wieviele Veranstalter würden auch nur eine Sekunde zögern, kostenpflichtige Mahnungen zu verschicken oder Ticketbestellungen zu stornieren, wenn nicht pronto von euch das Geld käme, weit im Voraus, zu allen Preisen und Gebühren die die Veranstalter aufrufen?

Wenn wir nur mal bei den 11 € bleiben, dafür würde ich lieber zwei virtuelle Shots oder irgendsowas bei einem Club meiner Wahl trinken, als den Verlust einfach als "is halt in der Krise so" abzuschreiben.

Calaway65
04.06.2020 11:10


DapperDan schrieb:


blubb0r schrieb:
Ich fürchte ja.

Mal am greifbarsten Beispiel nachgefragt:
Warum sollte man die Versandkosten erstattet bekommen? Die Leistung hat ja stattgefunden.

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Nicht die ursprünglichen Versandkosten, die Tickets wurden ja geschickt.
Aber jetzt bin ich der, der die Tickets verschickt, warum sollten diese Kosten nicht erstattet werden?

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Von wem sollten diese Kosten erstattet werden und vor allem aus welchem Grund? DU bist doch der Einzige, der ein Interesse daran hat, dass die Tickets verschickt werden, wieso sollte dir also jemand anderes die Kosten dafür erstatten? Smiley

DapperDan
04.06.2020 11:16

Du bist also der Meinung, es ist ausschließlich in meinem Sinn, dass der Veranstalter Tickets vorverkauft und diese natürlich auch verschickt? Und wenn's ausfällt, ist das wieder nur mein Interesse, das ganze abzuwickeln und daher trage ich die Kosten für den Versand wieder?
Aha.

NoelGallagher
04.06.2020 11:32·  BearbeitetSupporter

Dass Porto und VVK-Gebühr auf meine Kappe gehen, kann ich noch akzeptieren. Der Zwang, einen Gutschein akzeptieren zu müssen, geht mir auch auf den Senkel, zumal mir auch immer noch nicht klar ist, wie das eigentlich den Veranstaltern, den Künstlern und anderen beteiligten Leuten (Licht, Ton, Locations) hilft. Wenn die Veranstalter das Geld für ihre laufenden Kosten brauchen, können sie all das beim Nachholtermin ja nicht mehr bezahlen.

Und ob Großveranstaltungen wie Festivals und Open Airs, die nunmal so richtig Asche kosten, im nächsten Jahr überhaupt wieder stattfinden, weiß ich auch nicht. Zweifel sind angebracht.

Calaway65
04.06.2020 12:33


DapperDan schrieb:
Du bist also der Meinung, es ist ausschließlich in meinem Sinn, dass der Veranstalter Tickets vorverkauft und diese natürlich auch verschickt?

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Nö, trotzdem sind Vorverkauf und Versand zusätzlicher Service (was heißt hier eigentlich "natürlich auch verschickt"?), den sich der Veranstalter/Ticket-Provider selbstverständlich bezahlen lässt. Wenn beide Leistungen erfolgt sind, gibt es keinerlei Grund, warum das Geld dafür zurückerstattet werden sollte.


DapperDan schrieb:
Und wenn's ausfällt, ist das wieder nur mein Interesse, das ganze abzuwickeln und daher trage ich die Kosten für den Versand wieder?

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Natürlich, der Veranstalter/Ticket-Provider hat schließlich kein Interesse daran dir dein Ticket zurückzuerstatten. Warum sollte er auch? Smiley

DapperDan
04.06.2020 12:55

@calaway65, ist abzusehen, dass wir beide da niemals auf einen Nenner kommen werden. Ich lass dir "natürlich" gern deine Meinung, ich seh's eben anders.

Mambo
04.06.2020 13:26·  Bearbeitet

Ich finde - wie schon oft geäußert - das Verhalten von Eventim in Sachen Corona ebenfalls unfassbar.

Wir hatten selbst noch vor nem Jahr die Situation, dass meine Freundin sich vertan und Tickets für eine ähnlich klingende Veranstaltung gekauft hatte. Fehler dann innerhalb von 5 Minuten bemerkt: Keine Rückgabemöglichkeit bei Eventim, auch wenn die Veranstaltung noch Monate in der Zukunft liegt.Wer solche Regeln für den Fall aufstellt, dass beim Kunden mal was schiefläuft, hat keinerlei Entgegenkommen der Kunden zu erwarten, wenns mal andersrum läuft.

Man stelle sich mal vor, ein Kunde hätte bei Eventim noch eine fällige Rechnung zu bezahlen und würde über Monate noch nicht mal eine Info erteilen, ob er noch zu bezahlen gedenkt oder vielleicht auch nur einen Gutschein für andere seiner Besitztümer anbietet. Smiley
Was denkt ihr, wie schnell Inkasso und Anwalt losgeschickt würden?

Ebenso finde ich, dass Porto hälftig getragen werden könnte: Das notwendige Zurückschicken fällt ja nur an, weil statt einer Absage und Neuansetzung - die der Realität bei einem Jahr dazwischen und spätestens bei einem Festival ohne LIneup-Mitnahme wohl näher käme - das ganze als "Verschiebung" gebrandet wird. Nur wegen dieses Moves, der insbesondere der Veranstalterseite das Leben erheblich leichter macht, besteht überhaupt die Notwendigkeit, das Ticket "aus dem Verkehr zu ziehen", anstatt es - wie bei einer Absage - bei Onlinekäufen einfach ohne Herschicken zu erstatten.

Teceo
04.06.2020 13:38·  Bearbeitet


blubb0r schrieb:
Ich fürchte ja.

Mal am greifbarsten Beispiel nachgefragt: Warum sollte man die Versandkosten erstattet bekommen? Die Leistung hat ja stattgefunden.

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Gegenfrage am greifbarsten Beispiel:

Du bestellst ein Macbook und bekommst auch eines geliefert. Blöderweise ist dieses defekt. Die Nacherfüllung schlägt fehlt und du erklärst den Rücktritt vom Vertrag. Wie verhält es sich mit den Versandkosten. Warum sollte man die Versandkosten erstattet bekommen? Die Leistung hat ja stattgefunden.

Und ja, das ist nicht 1:1 vergleichbar. Aber zu einfach sollte man sich es nicht machen.

Yertle-the-Turtle
04.06.2020 13:44

Mit dem VVK Thema habe ich mehrere Probleme:

a) Ist die Höhe der Gebühr beim Verkaufsvorgang nicht ersichtlich. Ich habe eben bei Eventim bis zum letzten Schritt eine Bestellung durchgeführt und es ist immer nur die Rede vom "Ticketpreis". Vielen Leute dürfte die Höhe der Gebühren anteilig am Ticket garnicht bewusst sein.

b) Warum soll Eventim hier nicht nur ohne Schaden rausgehen, sondern am Ende sogar doppelt verdienen wenn die Karten bei Rückgabe ohne VVK Gebühr erstattet werden und beim Neuverkauf wieder eine neue VVK Gebühr erhoben wird. Ein Kompromiss wäre meinetwegen eine 50/50 Aufteilung mit dem Kunden.

Am Ende verliert der Kunde Geld, der Veranstalter incl. aller Dienstleister, Eventim darf aber die Einnahmequelle zu 100% behalten. Bei Flugtickets fangen die Airlines doch auch nicht an, mir die einzelnen Steuern und Gebühren vom Ticketpreis abzuziehen.

Teceo
04.06.2020 14:04·  Bearbeitet


Yertle-the-Turtle schrieb:
Mit dem VVK Thema habe ich mehrere Probleme:

a) Ist die Höhe der Gebühr beim Verkaufsvorgang nicht ersichtlich. Ich habe eben bei Eventim bis zum letzten Schritt eine Bestellung durchgeführt und es ist immer nur die Rede vom "Ticketpreis". Vielen Leute dürfte die Höhe der Gebühren anteilig am Ticket garnicht bewusst sein.

b) Warum soll Eventim hier nicht nur ohne Schaden rausgehen, sondern am Ende sogar doppelt verdienen wenn die Karten bei Rückgabe ohne VVK Gebühr erstattet werden und beim Neuverkauf wieder eine neue VVK Gebühr erhoben wird. Ein Kompromiss wäre meinetwegen eine 50/50 Aufteilung mit dem Kunden.

Am Ende verliert der Kunde Geld, der Veranstalter incl. aller Dienstleister, Eventim darf aber die Einnahmequelle zu 100% behalten. Bei Flugtickets fangen die Airlines doch auch nicht an, mir die einzelnen Steuern und Gebühren vom Ticketpreis abzuziehen.


Zitat anzeigen


In der Regel tritt Eventim (nach eigener Angabe) als Vermittler auf. Und zwar als Vermittler für den Veranstalter. Die VVK-Gebühr schuldet man i.d.R. dem Veranstalter als Teil des Ticketpreises und nicht Eventim. Deswegen kann der Veranstalter diese auch nur mit 7%, statt mit 19% versteuern. Ob der Veranstalter die VVK-Gebühr an seinen Vermittler ausschüttet, hat den Kunden nicht zu interessieren.

Calaway65
04.06.2020 21:46


DapperDan schrieb:
Ich lass dir "natürlich" gern deine Meinung, ich seh's eben anders.

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Da meine "Meinung" im Gegensatz zu deiner auch rational nachvollziebar ist, kann ich damit noch gerade so leben. Smiley

Calaway65
04.06.2020 21:48


Teceo schrieb:


blubb0r schrieb:
Ich fürchte ja.

Mal am greifbarsten Beispiel nachgefragt: Warum sollte man die Versandkosten erstattet bekommen? Die Leistung hat ja stattgefunden.

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Gegenfrage am greifbarsten Beispiel:

Du bestellst ein Macbook und bekommst auch eines geliefert. Blöderweise ist dieses defekt. Die Nacherfüllung schlägt fehlt und du erklärst den Rücktritt vom Vertrag. Wie verhält es sich mit den Versandkosten. Warum sollte man die Versandkosten erstattet bekommen? Die Leistung hat ja stattgefunden.

Und ja, das ist nicht 1:1 vergleichbar. Aber zu einfach sollte man sich es nicht machen.

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Ich glaube zwar, dass das eine rethorische Frage sein sollte, aber im Prizip hast du Recht. Auch in diesem Fall gibt es keinen Grund irgendwelche Versandkosten erstattet zu bekommen. Dass die meißten Online-Händler es trotzdem tun, ist reine Kulanz. Smiley

Teceo
04.06.2020 22:19


schrieb:


Teceo schrieb:


blubb0r schrieb:
Ich fürchte ja.

Mal am greifbarsten Beispiel nachgefragt: Warum sollte man die Versandkosten erstattet bekommen? Die Leistung hat ja stattgefunden.

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Gegenfrage am greifbarsten Beispiel:

Du bestellst ein Macbook und bekommst auch eines geliefert. Blöderweise ist dieses defekt. Die Nacherfüllung schlägt fehlt und du erklärst den Rücktritt vom Vertrag. Wie verhält es sich mit den Versandkosten. Warum sollte man die Versandkosten erstattet bekommen? Die Leistung hat ja stattgefunden.

Und ja, das ist nicht 1:1 vergleichbar. Aber zu einfach sollte man sich es nicht machen.

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Ich glaube zwar, dass das eine rethorische Frage sein sollte, aber im Prizip hast du Recht. Auch in diesem Fall gibt es keinen Grund irgendwelche Versandkosten erstattet zu bekommen. Dass die meißten Online-Händler es trotzdem tun, ist reine Kulanz. Smiley

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Du hast vollkommen Recht. Es wurde ein Macbook bestellt und geliefert. Das es defekt ist, ist das Problem des Kunden. Es gibt keinen Grund, auch nur einen einzigen Cent zurückzubekommen. Dass die meisten Händler es trotzdem tun, ist reine Kulanz.

Eigentlich musst du sogar deinen Arbeitgeber, dafür bezahlen, dass er dich bei ihm arbeiten lässt. Es gibt keinen Grund, dich für die Arbeit zu entlohnen. Dass die meisten Arbeitgeber es trotzdem tun, ist reine Kulanz.

DU bist doch der Einzige, der ein Interesse daran hat, bei deinem Arbeitgeber zu arbeiten, wieso sollte also jemand anderes dafür aufkommen?

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