Eventim, Ticketmaster & Co

eröffnet von Brinks am 20.03.2007 16:19 Uhr
1.343 Kommentare - zuletzt von Linus van Pelt

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JackD
JackD
07.05.2020 11:50


Baltimore schrieb:
Eventim hat gerade mein Postfach mit Mails vollgeballert, um noch einmal hervorzuheben, dass sie nicht der Konzertveranstalter sind.


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Dito. Völlig inhaltslose E-Mails. Was läuft falsch bei denen? Empathisch ist anders.

Supermatze05
07.05.2020 13:05


Baltimore schrieb:
Eventim hat gerade mein Postfach mit Mails vollgeballert, um noch einmal hervorzuheben, dass sie nicht der Konzertveranstalter sind.


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Bei mir auch 5 Mails zu Veranstaltungen wo ich Karten für habe, was soll denn das?

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sadfad
sadfad
19.05.2020 08:09Supporter

Das ist einfach unfassbar, dass man etwas kauft und teilweise ein Jahr später ein Gesetzt erlassen wird, was dann auf einmal gilt, was es beim Kauf noch gar nicht gab. Ich hoffe das wird vor Gericht gekippt. Genauso dass man Tickets bei einem Anbieter wie Eventim kauft, aber bei einer Absage sich dann direkt an den Veranstalter wenden muss. Wie schwachsinnig ist das denn.

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Yertle-the-Turtle
19.05.2020 08:34


sadfad schrieb:
Genauso dass man Tickets bei einem Anbieter wie Eventim kauft, aber bei einer Absage sich dann direkt an den Veranstalter wenden muss. Wie schwachsinnig ist das denn.

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Das ist halt ein typisches Online Broker Verhalten. Geld einkassieren, aber keinen Support liefern. Erinnert mich an Check24 und co., wo man schön die Hand aufhält bei Mietwagen etc., dann aber bei Problemen trotz super platin gold Status plötzlich nicht mehr helfen will.

Branche unter die Arme greifen schön und gut, ich finde die Methode total daneben. Ich habe aktuell bestimmt ca. 1000€ in Form von Konzertkarten hier rumliegen. Kleine Veranstalter unterstütze ich liebend gerne auch ohne Gesetz, die Live Nations dieser Welt sind mir ziemlich egal.

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Cody
19.05.2020 08:49

Wer bei Check24 irgendetwas abschließt ist auch selbst Schuld. Hauptsache billig.

eliwin
19.05.2020 08:50


Cody schrieb:
Wer bei Check24 irgendetwas abschließt ist auch selbst Schuld. Hauptsache billig.

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Hatte da letztes Jahr ne Reise gebucht. Erst über Thomas Cook dann umgebucht, der Support war echt super und hat echt geholfen Smiley

Helmut-Seubert
19.05.2020 09:48·  BearbeitetSupporter


sadfad schrieb:
Genauso dass man Tickets bei einem Anbieter wie Eventim kauft, aber bei einer Absage sich dann direkt an den Veranstalter wenden muss. Wie schwachsinnig ist das denn.

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Beeindruckend irgendwie, dass die Veranstalter das mit sich machen lassen. Eventim zieht sich alle Vorteile und gibt alle Nachteile einfach weiter.

Wumi94
Wumi94
19.05.2020 09:53

Entweder ist Eventim als Plattform so wichtig und sie können Wettbewerb ausschließen oder aber Ticketing ist nicht so trivial, wie man sich das vielleicht vorstellt.

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concertfreak
concertfreak
20.05.2020 11:34·  BearbeitetSupporter

Eventim verschickt derzeit einen Umfrage per Mail. Darin geht es auch um die Gutschein-Lösung und man kann mal so richtig Druck ablassen. Das habe ich gerade mit Vergnügen gemacht und ihnen sowohl eine miese Kommunikation und einen grottenschlechten Kundenservice bescheinigt. Außerdem habe ich auch ausführlich meine Meinung zur Gutscheinlösung formuliert...

Wer mitmachen möchte:

survey.quantilope.com

rockimpott2012
20.05.2020 12:43·  Bearbeitet

Könnte man eigentlich, selbst bei Bestehen der Gutscheinlösung, sein Geld noch zurückverlangen, wenn man dies schon vor zwei Monaten beantragt hat und bis jetzt vertröstet wurde?

Ich meine, die Rückabwicklung hätte doch schneller geschehen müssen, die Veranstalter hätten nicht jeden so lange warten lassen dürfen, bis die Politik was Neues entscheidet.

Einen Stichtag gibt es nicht, oder? Dass man zum Beispiel, wenn man bis zum 31.03. oder so schon die Rückzahlung gefordert hat, diese noch bekommen muss? Ein Veranstalter kann doch nicht unbegrenzt lange mit der Rückzahlung warten, bis eben ein neues Gesetz auf den Tisch kommt?!

Einige Wochen vielleicht, aber zwei Monate?

Es wird ja sicherlich einige tausend Fälle geben, in denen eine Ticketrückerstattung Mitte/Ende März bereits von Kunden angefragt wurde.

snookdog
snookdog
20.05.2020 12:55·  Bearbeitet


rockimpott2012 schrieb:
Könnte man eigentlich, selbst bei Bestehen der Gutscheinlösung, sein Geld noch zurückverlangen, wenn man dies schon vor zwei Monaten beantragt hat und bis jetzt vertröstet wurde?
Ich meine, die Rückabwicklung hätte doch schneller geschehen müssen, die Veranstalter hätten nicht jeden so lange warten lassen dürfen, bis die Politik was Neues entscheidet.
Einen Stichtag gibt es nicht, oder? Dass man zum Beispiel, wenn man bis zum 31.03. oder so schon die Rückzahlung gefordert hat, diese noch bekommen muss? Ein Veranstalter kann doch nicht unbegrenzt lange mit der Rückzahlung warten, bis eben ein neues Gesetz auf den Tisch kommt?!
Einige Wochen vielleicht, aber zwei Monate?
Es wird ja sicherlich einige tausend Fälle geben, in denen eine Ticketrückerstattung Mitte/Ende März bereits von Kunden angefragt wurde.

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Zum Nachlesen: bundestag.de

Sieht nicht so gut aus. Der Wortlaut ist relativ eindeutig:

"Wenn eine Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltung aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, ist der Veranstalter berechtigt, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte oder sonstigen Teilnahmeberechtigung anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises oder sonstigen Entgelts einen Gutschein zu übergeben. "

Im weiteren Verlauf gibts da relativ wenig Einschränkungen. Die einzig spannende Möglichkeit ist die hier.

"Der Inhaber eines Gutscheins kann die Auszahlung des Wertes verlangen, wenn der Verweis auf einen Gutschein für ihn angesichts seiner persönlichen Lebensumstände unzumutbar ist. Die Voraussetzungen dieser Ausnahmevorschrift dürften etwa dann erfüllt sein, wenn der Inhaber einer Eintrittskarte die Veranstaltung im Rahmen einer Urlaubsreise besuchen wollte und einen Nachholtermin nur unter Aufwendung hoher Reisekosten wahrnehmen könnte. Sie dürften ebenfalls erfüllt sein, wenn der Inhaber des Gutscheins ohne die Auszahlung des Gutscheinwerts nicht in der Lage ist, existenziell wichtige Lebenshaltungskosten wie Miet- oder Energierechnungen zu begleichen."

Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass man aufgrund der schwammigen Formulierung auf eine Rückerstattung bestehen kann. Die werden ja kaum deine Kontoauszüge checken.

Ich bin wirklich entsetzt darüber, wie sich Veranstalter aktuell verhalten. Ich hätte am 17. März ein Konzert besucht, zu dem es nach wie vor keine Information gibt außer "findet nicht statt, wir arbeiten dran". Von Seiten der Band weiß man, dass der Termin nicht nachgeholt wird und nächstes Jahr nicht stattfindet. Der Veranstalter wartet aber schön seit zwei Monaten bis die Regelung durch ist.

NoelGallagher
20.05.2020 13:12Supporter

Bekommen die Veranstalter das Geld aus dem Ticketverkauf eigentlich sofort nach dem Verkauf des Tickets. Also abzüglich der Gebühren des Ticket-Vermittlers?

DapperDan
20.05.2020 13:30

Bei der Eventim-Umfrage: Die Frage (sinngemäß wiedergegeben) "wie lange würde es dauern, bis Sie wieder eine Veranstaltung besuchen, wenn Sie einen Gutschein erhalten haben" geht in eine andere Richtung als ich dachte. Dürfte man eine Antwort selbst verfassen, würde die lauten "bis die Gutscheinregelung wieder gekippt ist und ich mein Geld zur freien Verfügung wieder habe. Notfalls erst nach dem 31.12.2021 - vollkommen unabhängig von irgendwelchen Hygienekonzepten (die ohnehin wieder alles teurer machen werden)."

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counterdog
20.05.2020 13:58·  Bearbeitet

Fun Fact: Kollege wollte sein Geld wiederhaben und hat das klassische gemacht, Aufforderung mit Frist etc. Hat dann bei seiner Kreditkarten Firma angerufen bzgl der Rückbuchung des Geldes und die wollen sich da nicht einmischen.

EDIT: Die Rückbuchungssache liegt mittlerweile schon 2/ 3 Wochen zurück.

laufmaus59
20.05.2020 15:59Supporter

Ich bestelle bevorzugt bei Eventim und habe bis jetzt gute Erfahrungen gemacht. Zuverlässiger Versand und bei Fehlbuchung (ohne Versicherung) ohne große Diskussion Geld zurück...

Ja, ja, ich weis es gibt auch andere Fälle Smiley

TheMo
20.05.2020 16:40·  Bearbeitet

Hab von Ticketmaster auch ne Mail mit einer Umfrage bekommen. Habe weder die von Eventim, noch die von TM schon gemacht. Weiß also nicht, wie die sich unterscheiden.

Hier mal der Link www.surveygizmo.com

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ChainsawMariechen
21.05.2020 00:30

Ich finde, hier wird vieles vermischt.

Klar, Eventim ist ein gesichtsloser, geldgeiler und unsympathischer Laden, der überteuerte Gebühren verlangt. Dass man so einem Konzern mit dem gutschein ein Kredit gibt, stößt verständlicherweise vielen sauer auf. trotzdem bin ich von der Gutscheinlösung überzeugt. Wenn man mal hinter eventim schaut, stehen da erstmal die vielen eventim-Mitarbeiter, aber auch die Veranstaltungsbranche an sich (Tontechniker, Bands). Eine Rückzahlungspflicht würde diese heftig treffen.

Ein Gesetz gilt immer für alle und unterscheidet nicht zwischen Turbokapitalisten wie Eventim und eher kleineren und womöglich sympathischeren kleineren Firmen wie "Tante Guerilla" oder "Uncle M", die eh nicht reich werden mit ihrer Arbeit. Um auch diese zu schützen, darum ging es in dem Gesetz. ich behaupte, dass 95% der Kartenkäufer nicht in finanzielle bedrängnis kommen, wenn sie die 50 EUR für das XY-Konzert nicht mehr zurückbekommen. Und für die anderen 5% gibt es ja die Härtefallregelung, die hoffentlich pragmatisch umgesetzt wird (z.B. geld zurück bei Vorlage von Kurzarbeitbestätigung). Und wer partout kein Konzert findet in abshebarer zeit , der bekommt sein Geld am 1.1. 2022 zurück.

Man kann bei jedem Gesetz das Haar in der Suppe suchen, aber man muss es nicht unbedingt mit essen. Die gefundene Lösung schützt einen Kulturbetrieb in der Krise. Das find ich wichtig, auch wenn sich eventim vielleicht ins Fäustchen lacht. Das nehme ich gerne in Kauf, wenn dafür weniger Leute ihren Job verlieren.

counterdog
21.05.2020 03:03

Quatsch, die meisten behalten doch ihre Tickets. Für viele ist es egal, ob die nun 2020 oder 2021 auf ein Konzert gehen, solange sie nicht schon verbindliche Sachen an dem Tag haben (Geburtstag, Reise etc.) wo absagen relativ schwer ist. Hinzu kommt die um so frühere Planung ermöglicht es einacher zuzuasgen. Bis jetzt haben eigentlich fast alle die ich kenne ihre Tickets behalten (Ja, ich weiß Filterblase und so, aber sind schon immerhin ca. 20 Leute für z.T. mehere Festivals und Konzerte) bis auf einer, weil der wirklich keine Ahnung hat wo der in einem Jahr steht.

Ich würde auch behaupten, dass Eventim die umgetauschten Tickets für Gutscheine natürlich wieder von den kleinen abzieht, weil die Tickets natürlich wieder in den regulären Verkauf gehen und die Gutscheine am Ende für Eventim gültig sind. (Weiß dazu jemand etwas? Nichts gefunden).

Natürlich kann man in jeder Suppe ein Haar finden, aber die Suppe wurde leider beim Friseur bestellt. Das Gesetzt wird größtenteis verteidigt mit: "Aber die kleinen" dennoch schützt es vor allem die Großen.

Daher sage ich, aus meiner Blase heraus, ist das Gesetzt komplett an der Realität vorbei und schützt hier einfach den falschen. Die Politiker klopfen sich jetzt schön auf die Schultern und am Ende wird wieder richtig Geld für andere Branchen ausgegeben die Millionnen Dividenden an Menschen auszahlen die nicht wissen ob Ihr 5. Sportwagen jetzt ein Aston oder McLaren werden soll (Achtung: Übertreibung).

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NoelGallagher
21.05.2020 09:55·  BearbeitetSupporter

Wie schützt dieses Gesetz Künstler, Tontechniker, Veranstalter? Künstler und Tontechniker bekommen ihre Gage doch beim Auftritt, oder? Da diese nicht stattfinden, fließt hier doch weiterhin kein Geld. Und die Veranstalter können die Ticket-Kohle doch auch nicht einfach für ihre laufenden Kosten vereinnahmen. Wovon sollen sie denn dann die Künstler, Tontechniker etc. beim Nachholtermin bezahlen?

Es müssten doch eigentlich Milliarden auf den Konten der Veranstalter (natürlich sehr ungleich verteilt) rumliegen und zwar zweckgebunden für die Bezahlung der Künstler, Locations, Tontechniker etc.

Die hatten Kosten für Marketing etc. ==> Dafür gibt es KfW-Programme, Zuschüsse etc.. Für laufende Kosten Kurzarbeit, das volle Programm wie für alle Firmen.
Und zusätzlich dürfen sie auch noch bereits gezahlte Kundengelder behalten.

Ich verstehe es nicht.

Teceo
21.05.2020 12:14·  Bearbeitet


schrieb:
Ich finde, hier wird vieles vermischt.

Klar, Eventim ist ein gesichtsloser, geldgeiler und unsympathischer Laden, der überteuerte Gebühren verlangt. Dass man so einem Konzern mit dem gutschein ein Kredit gibt, stößt verständlicherweise vielen sauer auf. trotzdem bin ich von der Gutscheinlösung überzeugt. Wenn man mal hinter eventim schaut, stehen da erstmal die vielen eventim-Mitarbeiter, aber auch die Veranstaltungsbranche an sich (Tontechniker, Bands). Eine Rückzahlungspflicht würde diese heftig treffen.

Ein Gesetz gilt immer für alle und unterscheidet nicht zwischen Turbokapitalisten wie Eventim und eher kleineren und womöglich sympathischeren kleineren Firmen wie "Tante Guerilla" oder "Uncle M", die eh nicht reich werden mit ihrer Arbeit. Um auch diese zu schützen, darum ging es in dem Gesetz. ich behaupte, dass 95% der Kartenkäufer nicht in finanzielle bedrängnis kommen, wenn sie die 50 EUR für das XY-Konzert nicht mehr zurückbekommen. Und für die anderen 5% gibt es ja die Härtefallregelung, die hoffentlich pragmatisch umgesetzt wird (z.B. geld zurück bei Vorlage von Kurzarbeitbestätigung). Und wer partout kein Konzert findet in abshebarer zeit , der bekommt sein Geld am 1.1. 2022 zurück.

Man kann bei jedem Gesetz das Haar in der Suppe suchen, aber man muss es nicht unbedingt mit essen. Die gefundene Lösung schützt einen Kulturbetrieb in der Krise. Das find ich wichtig, auch wenn sich eventim vielleicht ins Fäustchen lacht. Das nehme ich gerne in Kauf, wenn dafür weniger Leute ihren Job verlieren.

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Du magst recht haben, dass vieles vermischt wird, aber vermischt vieles.

Du sagst, dass vielen eine Rückzahlungspflicht die "eventim-Mitarbeiter, aber auch die Veranstaltungsbranche (Tontechniker, Bands)" hart treffen würde. Jetzt ist es so, dass ein Großteil der Eventim-Belegschaft sich in Kurzarbeit befindet. Um die Gehälter kümmert sich der Staat bereits. Wieso eine Rückzahlungspflicht Tontechniker und Bands hart treffen soll, erschließt sich nicht. Die haben nämlich keine Rückzahlungspflicht, sondern nur der Veranstalter. Wie das Geld beim Tontechniker oder bei einer Band landen soll, konnte bisher noch keiner sagen.

Ein Gesetz gilt auch nicht immer für Alle, sondern für den jeweiligen Adressaten. Hier sind nicht alle erfasst, sondern Veranstalter und Ähnliche. Richtig ist, dass nicht differenziert wird, ob der Veranstalter überhaupt in Schwierigkeiten kommen kann, wenn er die empfangen Leistungen rück gewährt. Dass das auch anders geht, hat der Gesetzgeber z.B. bei der Beschränkung der Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen bewiesen. Dort wird differenziert ("sofern die Nichtleistung auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht"). Ich erinnere nur an den Aufschrei, als Adidas die Miete nicht mehr bezahlen wollte.

An eine pragmatisch Umsetzung der Härtefallregelung glaube ich nicht. Soweit ich das sehe, weisen die Veranstalter bisher noch nicht einmal auf die Existenz der Härtefallregelung hin.

@ROCKIMPOTT2012:
Das kann mann natürlich versuchen. Die Nichtleistung der Rückerstattung ist eine (verschuldete) Pflichtverletzung. Der Veranstalter kann somit sogar bereits vor Inkrafttreten in Verzug sein, so dass auch Verzugszinsen geschuldet sind. Ob der Verzug rückwirkend beendet werden kann, bleibt abzuwarten. Überdies könnte auch ein Rechtsmissbrauch vorliegen. Hätte der Veranstalter sich pflichtgemäß verhalten, so hätte er das Geld bereits vor Inkrafttreten des neues Gesetzes auszahlen müssen. So hat man versucht sich durch eine Pflichtverletzung in ein "neues Gesetz" zu retten.Hier könnte somit ggf. Treu und Glauben entgegenstehen.

@NOEL:
Zu der Frage, ob der Veranstalter sofort das Geld vom Ticketdienstleister bekommt, hat sich Markus Krampe (Die 90er LIVE, Ole Party) bei BILD geäußert.
Er sagte, dass es da unterschiedliche Auszahlungstermine gibt. Es gilt das was zwischen Veranstalter und Ticketdienstleister vereinbart worden ist. Weiterhin sagte er, dass sie an alle die um Rückerstattung gebeten haben, das Geld auch auszahlen würden. Das wären gar nicht so viele (ca. 5%). Er sagte aber auch, dass es mit den Ticketdienstleistern Redebedarf gab, da diese das Geld nicht an den Veranstalter abgeführt hatten, so dass das Ticketgeld beim Ticketdienstleister lagund sie die Rückzahlung aus den sonstigen eigenen Mitteln bestreiten mussten.

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