Eventim, Ticketmaster & Co

eröffnet von Brinks am 20.03.2007 16:19 Uhr
1.343 Kommentare - zuletzt von Linus van Pelt

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M3dusa
06.04.2020 11:29

Behält Eventim bei der Rückzahlung die VVK-Gebühr oder so ein? Habe im Dezember zwei Tickets (24,90€ & 19,10&euroSmiley gekauft und einen 10€ Paypal Gutschein benutzt. Somit habe ich 34€ bezahlt. Eventim hat mir nun 6,70€ zurückgezahlt, da das 19,10€ Konzert ausfällt. Dass Eventim den 10€ Guschein nicht prozentual aufteilt, habe ich mir schon gedacht, aber die fehlenden 2,40€ finde ich merkwürdig.

rockimpott2012
06.04.2020 13:09·  Bearbeitet

Die 2,40 Euro könnten ja in etwa der VVK-Gebühr entsprechen, von der Größenordnung her.

VVK-Gebühren werden glaube ich in der Regel nicht erstattet, weil diese ja an Eventim und nicht an den Veranstalter gingen.

Eventim hat seine Leistung als Vermittler zwischen Kunde und Veranstalter (=Übermittler der Eintrittskarte) ja erbracht. Auch wenn das Konzert später abgesagt wurde. Das ist eine Gebühr für deren Service, der zum eigentlichen Ticketpreis dazu kommt. Wenn der Veranstalter absagt, muss er seinen Ticketpreis, den er ja erhalten hat, erstatten. Die VVK-Gebühr liegt auf Eventims Konto.

Ich denke, wenn, dann wird eine VVK-Gebühr nur aus Kulanz entweder von Eventim selbst erstattet oder aber ein Veranstalter ist so lieb und übernimmt diese Gebühr nochmal auf eigene Kosten, damit der Kunde seinen vollen Betrag zurück bekommt und nicht vergrault wird... Das wird aber wahrscheinlich eher seltener gemacht.

Bei Santana-Tickets könnten die 10 Euro durchaus VVK-Gebühr gewesen sein.

edit: Das Ganze ist aber sicherlich rechtlich umstritten. Man könnte darüber diskutieren, ob Eventim gleichwertig Vermittler für beide Parteien, Veranstalter und Kunde, ist. Man könnte auch sagen, Eventim übernehme primär eine Vermittlerfunktion auf Nachfrage des Kunden hin. Oder primär im Auftrag des Veranstalters, da sein Vertrieb der Tickets (oft) nur über den Ticketanbieter läuft. Das sind alles Streitthemen: Wer also wie von wem womit beauftragt wurde. Ich denke mal, oft wird die Gebühr halt einfach einbehalten, manchmal auf Nachfrage des Kunden dann doch ausgezahlt, insbesondere wenn man nicht vor Gericht möchte... Energisches Nachhaken bzgl. der Ticketgebühr kann durchaus manchmal die Auszahlung bewirken...

Gurkeey
Gurkeey
08.04.2020 10:17

Verstehe die Regelung mit vor dem 8. März nicht. Wenn ich die Karten danach gekauft habe bekomme ich mein Geld wieder? Also bin ich das Risiko der Absage sehr bewusst eingegangen bekomme ich das Geld wieder und wenn ich zu einer Zeit bestellt habe in der es das Virus vielleicht noch garnicht gab bekomme ich nen Gutschein?

Ich hab das Glück dass es bei mir nur zwei Tickets sind und ich Gott sei dank in einem trotz Krise sicherem Job arbeite, so richtig fair finde ich das aber dem Kunden gegenüber nicht.

Baltimore
08.04.2020 10:20

Denke, die gehen eher davon aus das nach dem 08.03. überhaupt niemand mehr Tickets gekauft hat.

Gurkeey
Gurkeey
08.04.2020 10:22

Was ich aber stark bezweifle. Fänd ich aber mal interessant wie das gehandhabt wird.

GuitarPunk94
GuitarPunk94
08.04.2020 12:58

SmileySmiley

ist schon bekannt wie diese "ausnahme regelung" aussehen soll für leute die keinen gutschein brauchen aber umso nötiger das geld?

snookdog
snookdog
08.04.2020 13:04

Ich weiß ja nicht, ob da wirklich Leute am Werk sind, die Ahnung von der Materie haben. Laut Eventim AGB sind die ja nur der Vermittler:

Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (Kunden) und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Möglicherweise gelten für diese rechtlichen Beziehungen eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Die CTS EVENTIM vertreibt die Tickets im Auftrag des jeweiligen Veranstalters als Vermittlerin oder als Kommissionärin, es sei denn, sie ist im Einzelfall ausdrücklich selbst als Veranstalter ausgewiesen. Mit der Bestellung von Tickets beauftragt der Kunde CTS EVENTIM mit der Abwicklung des Kartenkaufes einschließlich Versand.

Zitat anzeigen


Die Erklärung der Bundesregierung spricht aber mehrfach davon, dass der Veranstalter Gutscheine ausstellt und die Tickets für etwaige Nachholtermine andere Veranstaltungen dieses Veranstalters genutzt werden können.

Ansonsten noch ganz spannend:

Für alle Tickets und Nutzungsberechtigungen, die vor dem 8. März gekauft wurden, erhalten Kunden Gutscheine, die bis Ende 2021 befristet sind. Löst man seinen Gutschein bis Ende 2021 nicht ein, muss der Veranstalter oder Betreiber dessen Wert erstatten. Ist ein Gutschein aufgrund der persönlichen Situation nicht zumutbar, kann der Kunde wie bisher eine Erstattung verlangen. Dadurch kann eine ausgewogene Regelung im Interesse aller Beteiligten erreicht werden.

Zitat anzeigen


Also kann man durchaus auch das Geld zurückfordern, wenn es die persönliche Situation erfordert (was auch immer das bedeutet).

concertfreak
concertfreak
08.04.2020 13:09Supporter

„Persönliche Situation“ ist aber auch sehr dehnbar. Darauf kann ich mich immer berufen und es kann nicht überprüft werden.

Baltimore
08.04.2020 13:24


concertfreak schrieb:
„Persönliche Situation“ ist aber auch sehr dehnbar. Darauf kann ich mich immer berufen und es kann nicht überprüft werden.

Zitat anzeigen


Denke ich auch. Muss der Kunde dann halt aber explizit machen und kann nicht einfach nur sein Ticket zurückschicken.

nichdas
08.04.2020 13:34

Ich frage mich immer noch wie das ganze bei eventim gehandhabt werden soll. Sollen die Gutscheine dann nur für Veranstaltungen des gleichen Veranstalters gelten? Das bringt doch nur Chaos mit sich, wie viele Besucher setzen sich denn damit auseinander wer der Veranstalter ist?

Wumi94
Wumi94
08.04.2020 16:07

Ich kann mir vorstellen, dass man dies noch gar nicht so genau bedacht hat. Bislang klingt mir das arg nach "Hochkultur", wo Theater Veranstalter und Ticketverkäufer sind.

Lustig wird es bestimmt auch, wenn ein Veranstalter seinen Ticketing Partner wechselt, z. B. von Eventim zu ADTicket.

Falls es hoffentlich irgendwann wieder lustig wird.

counterdog
09.04.2020 12:35


concertfreak schrieb:
„Persönliche Situation“ ist aber auch sehr dehnbar. Darauf kann ich mich immer berufen und es kann nicht überprüft werden.

Zitat anzeigen


Wer überprüft denn wer Härtefall ist? Im Best case wird es hingenommen. Im worst case macht es Eventim selber und ein Unternehmen entscheidet darüber. Ich halte diese komplette Regelung für komplett unangebracht.

ralf321
ralf321
09.04.2020 12:44


snookdog schrieb:
Ich weiß ja nicht, ob da wirklich Leute am Werk sind, die Ahnung von der Materie haben. Laut Eventim AGB sind die ja nur der Vermittler:

Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (Kunden) und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Möglicherweise gelten für diese rechtlichen Beziehungen eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Die CTS EVENTIM vertreibt die Tickets im Auftrag des jeweiligen Veranstalters als Vermittlerin oder als Kommissionärin, es sei denn, sie ist im Einzelfall ausdrücklich selbst als Veranstalter ausgewiesen. Mit der Bestellung von Tickets beauftragt der Kunde CTS EVENTIM mit der Abwicklung des Kartenkaufes einschließlich Versand.

Zitat anzeigen


Die Erklärung der Bundesregierung spricht aber mehrfach davon, dass der Veranstalter Gutscheine ausstellt und die Tickets für etwaige Nachholtermine andere Veranstaltungen dieses Veranstalters genutzt werden können.

Ansonsten noch ganz spannend:

Für alle Tickets und Nutzungsberechtigungen, die vor dem 8. März gekauft wurden, erhalten Kunden Gutscheine, die bis Ende 2021 befristet sind. Löst man seinen Gutschein bis Ende 2021 nicht ein, muss der Veranstalter oder Betreiber dessen Wert erstatten. Ist ein Gutschein aufgrund der persönlichen Situation nicht zumutbar, kann der Kunde wie bisher eine Erstattung verlangen. Dadurch kann eine ausgewogene Regelung im Interesse aller Beteiligten erreicht werden.

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Also kann man durchaus auch das Geld zurückfordern, wenn es die persönliche Situation erfordert (was auch immer das bedeutet).

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eventim will das mit den Veranstaltern absprechen und dann regeln. Klingt so als sie das übernehmen wollen. EVtl. springt ja einen extra Gebühr raus? Smiley

concertfreak
concertfreak
10.04.2020 19:39Supporter

Nachdem ich nun schon seit vier Wochen von Eventim bezüglich der Rückerstattung eines Tickets hingehalten werde kam nun diese Mail:

Lieber EVENTIM-Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Auf die dramatische Situation im Live Entertainment durch die Coronavirus-Pandemie hat nun auch die Bundesregierung reagiert und am 8. April 2020 eine neue Gesetzesinitiative gestartet. Der Beschluss der Bundesregierung für eine Gutscheinregelung sieht vor, dass ein Veranstalter einer Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltung, die wegen der Coronavirus-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, berechtigt ist, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein auszuhändigen.

Weitere Informationen von der Bundesregierung finden Sie hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/gutscheinloesung-kulturbranche-1740010

Das neue Gesetz wird voraussichtlich Ende April 2020 vom Bundestag verabschiedet werden und dann rückwirkend für alle Tickets gelten, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden. Bitte haben Sie Verständnis und Geduld dafür, dass wir daher Ihre Anfrage nicht so schnell beantworten können, wie Sie es von uns normalerweise gewohnt sind. Denn auch wir müssen die Verabschiedung des neuen Gesetzes abwarten und unsere Prozesse und Systeme dann an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen anpassen.

EVENTIM ist nicht selbst Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen. Dort wo die Veranstalter uns beauftragt haben, die Gutscheinlösung in ihrem Namen umzusetzen, übernehmen wir das Handling und die Abwicklung. Über das weitere Vorgehen bzgl. Ihrer Veranstaltung wird vom jeweiligen Veranstalter entschieden. Wir informieren Sie dann zeitnah über die weiteren Schritte. Bis dahin bewahren Sie bitte einfach Ihre Tickets auf.


Ich werde mich von diesem Verein nicht verarschen lassen, nur weil die auf Zeit spielen wollen. Notfalls berufe ich mich auf persönliche Gründe (was zum Glück nicht stimmt).

Baltimore
10.04.2020 20:15

Da werden sie dann auch nur schreiben, dass sie auf das endgültige Gesetz warten müssen und noch nicht wissen, wie das mit den "persönlichen Gründen" gehandhabt wird.

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concertfreak
concertfreak
10.04.2020 20:33Supporter

Das mache ich natürlich nicht jetzt, sondern warte erst mal. Vielleicht akzeptiere ich auch einen Eventim Gutschein, wenn er für das komplette Angebot gültig ist.

rockimpott2012
10.04.2020 23:19·  Bearbeitet

Hat sich was verändert? Gestern stand noch in der Zeitung, dass das Gesetz eher nicht rückwirkend gelten soll.

Ich glaube, die halten dich (und andere Kunden) hier einfach nur hin...

concertfreak
concertfreak
11.04.2020 00:00·  BearbeitetSupporter

Wenn es nicht rückwirkend gilt würde das ganze aber wenig Sinn machen. Es wurden ja schon massenhaft Veranstaltungen abgesagt. Ich gehe also schon davon aus.

rockimpott2012
11.04.2020 10:17·  Bearbeitet

Unter "nicht rückwirkend" verstehe ich, dass die Erstattungsansprüche, die vor dem Gesetz gestellt wurden/werden, erhalten bleiben würden. Dass also nur danach gestellte Erstattungsanfragen mit dem Gutschein bedacht werden, für die davor aber Geld ausgezahlt werden muss. Egal für welche Veranstaltung. Aber da muss man jetzt wohl abwarten, was daraus wird...

sulfur
11.04.2020 12:51

Ich bin auch mal gespannt bezüglich des Stichtages. Ich hab am 8 März 2 Tageskarten für Rock im Park gekauft, hoffe dass, das mit der Rückerstattung klappt.

sadfad
sadfad
11.04.2020 13:26Supporter


schrieb:
Ich bin auch mal gespannt bezüglich des Stichtages.
.
Ich hab am 8 März 2 Tageskarten für Rock im Park gekauft, hoffe dass, das mit der Rückerstattung klappt.

Zitat anzeigen


Das war aber auch mutig noch am 8. März Tickets zu kaufen Smiley
Aber es heißt ja überall für Tickets die VOR dem 8.März gekauft wurden Smiley

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