Geblitzt

eröffnet von Tusum am 04.05.2006 19:22 Uhr
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Kaan
Kaan
15.05.2006 20:39AdminSupporter

kommt drauf an... manchmal beteiligt sich deine versicherung auch oder übernimmt den schaden, obwohl du nicht schuld bist...

zum beispiel wenn bei einem unfall der unfallverursacher um's leben kommt... dann einigen sich die versicherungen in der Regel insofern als dass beide versicherungen jeweils die hälfte des schadens beim nichtverursacher tragen... und da dann die versicherung was bezahlen muss wird auch der beitrag erhöht...

das war zumindest bei mir so und die von der versicherung haben es so geschildert als ob es gang und gebe wär...


[addsig]

FBG
15.05.2006 20:49Supporter

aber bei nem normalen verkehrsunfall ohne todesfolge bekommt deine versicherung von dem unfall gar nix mit, wenn der gegner eindeutig schuld ist.
somit auch keine beitrags-erhöhung.
wenn deine versicherung das doch vorhat würd ich ma rasch wechseln.[addsig]

inemine
17.05.2006 09:34

na ja, das problem ist eher, dass die schuldfrage noch nicht eindeutig geklährt ist - erhöht hat die versicherung aber trotzdem schon mal.
ich hab damit gerechnet, aber eigentlich nicht jetzt schon, wo der fall noch gar nicht abgeschlossen ist.
und da wurde mir halt gesagt, dass einfach bei jedem schadensfall erhöht wird. na ja, ändern kann da wohl eh nix dran.

Marx
17.05.2006 10:27

Zitat:
HR


inemine schrieb:
Ich bin zwar net geblitzt worden, aber vielleicht kann man ja einer die frage beantworten, ohne dass ich ein neues thema aufmache:

stimmt es, dass sie autoversicherung nach jedem schadensfall den beitrag erhöhen darf? Also auch nach unfällen, die man selbst gar nicht schuld war?!
das ist doch total unfair!
HR

das ist nicht unfair, das ist schwachsinn.
Eine Versicherung erhöht den Fall NUR dann, wenn du schuld hast UND die versicherung in anspruch nehmen willst.
wenn du jemanden knuppst und der schaden gering ist, kannst du den schaden ohne versicherung begleichen. die versicherung wird dann nicht in anspruch genommen, daher auch keine aufstufung ind der schadensklasse.

jede normale versicherung wird dir eine beispielrechnung im schadensfall machen:
was kostet der schaden ohne versicherung und was kostet der schaden idhc im endefekt mit selbstbeteiligung und aufstufung über die jahre hinweg.

und keine angst, der versicherung den fall zu schildern. ob die versicherung für dich zahlt oder nicht, kannst du im normalfall später mit der versicherung klären. die bieten die die 2 möglichkeiten immer an.



[addsig]

Honk850
Honk850
04.03.2011 10:53Supporter

meine Freundin hat einen Zeugenbefragungsbogen inkl. Foto bekommen. Da steht aber leider nicht drin, was genau (welche Geschwindigkeit) zur Last gelegt wird. Da man jedoch nicht weiß ob ein Fahrverbot mit dabei ist, weiß man halt auch noch nicht, wer gefahren ist
Jetzt die Frage. Wenn man diesen Bogen ignoriert, kommt dann automatisch der passende Bußgeldbescheid vorbei, zu dem man dann den Fahrer benennen kann? Wir wollen halt nicht via Anwalt ne Akteneinsicht beantragen.

Topf
Topf
04.03.2011 10:56

Wenn man als Fahrzeughalter nicht antwortet, kommt irgendwann automatisch der Bußgeldbescheid an den Halter. Ob man dann allerdings als Halter noch Einspruch erheben kann, weiss ich ncht. Kann sein, dass man das Recht durch ignorieren des Fragebogens verwirkt. Steht da nichts Kleingedrucktes auf dem Fragebogen?

masterofdisaster666
04.03.2011 10:57

ist das eine neue regelung? normalerweise steht doch auch drin, wieviel zu viel gefahren etc.

Honk850
Honk850
04.03.2011 11:00Supporter

ist ja kein Fragebogen. Ist nen "Zeugenbefragungsbogen" auf dem nur ihr Auto in Verbindung einer Überschreitung identifiziert wurde und sie eine Angabe machen soll, wer gefahren ist, weil sie es aufgrund des Fotos nicht gewesen ist.

StonedHammer
StonedHammer
04.03.2011 11:14Admin

wer ist denn gefahren? du? *g

ich mein des weiß man ja wohl grob, wer sein auto mal so benutzt

und topf hat recht. wenn man es ignoriert, dann kriegt der fahrzeughalter die knolle und nix ist mehr mit einspruch/wiederspruch, da kannste eher schon mit ner zusatzbearbeitungsgebühr rechnen *g

+ + +

aber wo wir gerade bei dem thema sind, gestern im radio "vorsicht auf xy steht ein blitzerauto mit 2 clowns". irgendwie ja lustig, aber ich muss herlich sagen aktuelles "blitzen" hat nichts mehr mit aufklärung auf dem sachverhalt zu tun, sondern dient einfach nur noch dem geldverdienen "treu dem motto, um so auffälliger wir sind um so mehr verdienen wir!" und sorry diese geldstrafen dienen gewiss nicht dem "belehren", woher auch, wenn man plötzlich nach wochen nen brief bekommt in dem steht "sie sind 9km/h zu schnell in einer 70 zone gefahren bezahlen sie bitte 15 (bzw ist jetz mehr oder?) euro.

klar ab ner geschwindigkeit wo man den führerschein verliert ist dieser weg dann auch ne lehre fürs leben (bei vielen), aber diese kleinen minivergehen sind kohle beschaffen und mehr nicht!

selbe auch bei leuten die grade in meinen geschäft geldwechseln für den parkautomaten, sich dann umdrehen und schon die knolle an der scheibe haben oder wie um die ecke, parkverbotszonen nur mit einem "hier endet die verbotszone" beschildern. und dann zur "dunklen" jahreszeit dort richtig abkassieren.

Honk850
Honk850
04.03.2011 11:20Supporter

na logo weiß ICH wer gefahren ist. Der Fahrer würde ja auch zahlen und die Punkte nehmen. Aber wenn nen Fahrverbot dabei ist (war halt verdammt knapp) , ist ja vielleicht doch jemand anderes gefahren, der z.B. im Sommer aus gesundheitlichen Gründen eh einige Zeit nicht fahren kann.

DerFlo
04.03.2011 11:22


StonedHammer schrieb:
und topf hat recht. wenn man es ignoriert, dann kriegt der fahrzeughalter die knolle und nix ist mehr mit einspruch/wiederspruch, da kannste eher schon mit ner zusatzbearbeitungsgebühr rechnen *g

Zitat anzeigen



Und wenn man Einspruch einlegt, nachweisen kann das mans nicht war aber nicht weiss wer kann man zur Fuehrung eines Fahrtenbuchs verdonnert werden

Teceo
04.03.2011 11:31


Honk850 schrieb:
Wenn man diesen Bogen ignoriert, kommt dann automatisch der passende Bußgeldbescheid vorbei, zu dem man dann den Fahrer benennen kann?

Zitat anzeigen



Nein, nicht zwigend.


Wir wollen halt nicht via Anwalt ne Akteneinsicht beantragen.

Zitat anzeigen



Dafür braucht man eh erst einen Beschuldigten und dann gehts vermutlich auch ohne Anwalt.


Topf schrieb:
Wenn man als Fahrzeughalter nicht antwortet, kommt irgendwann automatisch der Bußgeldbescheid an den Halter.

Zitat anzeigen



Siehe oben.


Ob man dann allerdings als Halter noch Einspruch erheben kann, weiss ich ncht. Kann sein, dass man das Recht durch ignorieren des Fragebogens verwirkt.

Zitat anzeigen




Erst ein Beschuldigter, dann eine Anhörung, dann ein Bescheid, dann ein Einspruch. Vorher gibt es nix zu verwirken.

StonedHammer
StonedHammer
04.03.2011 11:38Admin


Honk850 schrieb:
na logo weiß ICH wer gefahren ist. Der Fahrer würde ja auch zahlen und die Punkte nehmen. Aber wenn nen Fahrverbot dabei ist (war halt verdammt knapp) , ist ja vielleicht doch jemand anderes gefahren, der z.B. im Sommer aus gesundheitlichen Gründen eh einige Zeit nicht fahren kann.

Zitat anzeigen



wenn du jemanden hast der eh nicht fahren kann, muss man es am besten direkt so in kauf nehmen? oder evtl einfach mal anrufen und sich dummstelllen, von wegen für welches vergehen genau die zeugenbefragung ist.

LustigerAstronaut
LustigerAstronaut
04.03.2011 13:36


Honk850 schrieb:
meine Freundin hat einen Zeugenbefragungsbogen inkl. Foto bekommen. Da steht aber leider nicht drin, was genau (welche Geschwindigkeit) zur Last gelegt wird. Da man jedoch nicht weiß ob ein Fahrverbot mit dabei ist, weiß man halt auch noch nicht, wer gefahren ist
Jetzt die Frage. Wenn man diesen Bogen ignoriert, kommt dann automatisch der passende Bußgeldbescheid vorbei, zu dem man dann den Fahrer benennen kann? Wir wollen halt nicht via Anwalt ne Akteneinsicht beantragen.

Zitat anzeigen


Also deine Freundin ist Halter - aber ein Männchen ist gefahren?
Wenn das eindeutig aus dem Bild hervorgeht und deine Freundin damit zweifelsfrei nicht gefahren ist, kann auch kein Bußgeldbescheid gegen sie erlassen werden.
Verjährungsfrist bei solchen Dingern liegt bei 3 Monaten - wird aber durch diese Anhörbogen unterbrochen bzw. verlängert. Recht auf Gehör bleibt bestehen, und Widerspruch kann man ohnehin erst einlegen, wenn ein Bescheid erlassen ist - von daher ist ein "Ignorieren des Fragebogens" unerheblich.
Je nachdem wie das örtlich geregelt ist, kann in solchen Fällen und wenn keine Reaktion des Halters erfolgt irgendwann die Polizei vor der Tür stehen und böse fragen, wer gefahren ist. Hier im Saarland ist das z.B. so, wie das andernorts aussieht, wees ick nisch.

Ich würde erstmal abwarten und Zeit verstreichen lassen!

Honk850
Honk850
17.03.2011 15:03Supporter

so die Sache ist durch. Es waren nach Abzug der 3% "nur noch" 97km/h bei erlaubten 60. Die 3 Punkte interessieren mich nicht, die 143,50€ tun weh, aber was solls..... dafür brauch ich nicht nen Monat zu Fuß gehen!

Schwein gehabt

masterofdisaster666
17.03.2011 16:04

Jetzt darf innerhalb von 2 jahren aber kein Blitzer mit mehr als 25kmh dazu kommen, sonst läufste 4 Wochen

martinzinnecker
17.03.2011 16:11


masterofdisaster666 schrieb:
Jetzt darf innerhalb von 2 jahren aber kein Blitzer mit mehr als 25kmh dazu kommen, sonst läufste 4 Wochen

Zitat anzeigen



Ist das so?

Wenn ja muss ich mich eindeutig mehr mit dem Thema auseinandersetzen, auch wenn ich in 11 Jahren noch keinen Punkt gesammelt hab und mich nur einmal ein Polizist rund machen musste wegen 7(!!!) km/h...

danneeeee
17.03.2011 17:15

Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres
2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden !
Ist außerdem beim dritten Geschwindigkeits-Eintrag in Flensburg möglich.

Quelle: Bußgeldkatalog

masterofdisaster666
17.03.2011 17:37

sag ich doch

edit: ok ok, innerhalb EINES jahres, nicht 2 jahre.

martinzinnecker
17.03.2011 17:46

Gut zu wissen, thx für die Info, falls mal wirklich was passiert ist man gewarnt, ich glaube kaum, dass das auf dem Bußgeldbescheid beim ersten Vergehen steht...

masterofdisaster666
17.03.2011 17:52

ich meine es steht in einem extra schreiben mit drauf...

weiß aber nicht genau, ist schon 5-6 Jahre her, dass ich in der brenzligen lage war Bin dann dank eines kmh (25 statt 26 kmh zu schnell) verschont worden

Topf
Topf
01.04.2011 07:30

In diesem Jahr wird das Kraftfahrt-Bundesamt 60 Jahre alt. Anlässlich seines Jubiläums kommt das KBA den deutschen Kraftfahrern entgegen:
In einer einmaligen Aktion werden 60.000 Erlass-Punkte aus dem Verkehrszentralregister verlost.
Jeder Teilnehmer hat die Chance, einen Erlass-Punkt zu gewinnen.

Zitat anzeigen


Mehr Infos unter punkteerlass.de

Tusum
21.02.2012 21:52

Ich als Eröffner deises Freds bin leider mal wieder geblitzt worden. Eins vorab, von dem Blitzer weswegen ich den thread eröffnet habe, habe ich zun Glück nie Post bekomen.

Nun hat es mich vor ein paar Tagen leider wieder erwischt. Innerorts mit ca 90 - 105 km/h, bin mir nicht ganz sicher. Naja, in 2-3 Wochen werde ich mehr wissen.

Edit: Bevor die blöden Kommentare kommen Die Straße ist verdammt gut ausgebaut gewesen

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