07.12.2012 10:33
Nein, und selbst wenn... dann seid ihr ja beide drauf... und dann kannst du widersprechen. Das Argument mit dem Einsatzwagen ist totsicher.
Nein, und selbst wenn... dann seid ihr ja beide drauf... und dann kannst du widersprechen. Das Argument mit dem Einsatzwagen ist totsicher.
Heute morgen bin ich Auto gefahren und auf diesem Weg ist auch ein Blitzer
Ich dachte da darf man 50 km/h fahren, aber laut manchen Leuten darf man da nur 30 km/h fahren ...
Wir beurteilt ihr das? Man fährt in das Dorf rein dann steht ein Schild: " Vorsicht Kinder mit 30 kmh " 200 Meter weiter steht da ein Schild mit 30 kmh und ein Zusatzschild für Lkw`s ... Dann werden die 30 Kmh doch für die anderen Verkehrsteilnehmer aufgehoben oder?
Vielleicht gibt es ja einen der sich da besser auskennt und mir helfen kann
Das Hickhack hat ein Ende: Der Bundesrat hat der Punktereform von Verkehrsminister Peter Ramsauer zugestimmt. Ab Mai 2014 wird die Verkehrssünderdatei in Flensburg komplett umgekrempelt.
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/bundesrat-segnet-punktereform-ab-a-909587.html [addsig]
Gespeicherte Punkte sollen künftig jeweils separat verjähren, und zwar je nach Schwere nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. Bisher verhindert jeder neue Verstoß, dass die erfassten Punkte insgesamt verschwinden.
Arbeitskollege ist über ne rote Ampel gefallen
Am 18.01. ist das dann 3 Monate her - wenn dann noch Post kommt, verfällt das doch ganz normal oder?
Die Verfolgungsverjährung für derartige Ordnungswidrigkeiten beträgt grundsätzlich 3 Monate ab dem Tag der Tat.
Innerhalb dieser Zeit, im Beispiel also spätestens am 11.07.2010, muss es seitens der zuständigen Behörde zu einer der verjährungsunterbrechenden Maßnahmen gekommen sein, die in § 33 OWiG abschließend aufgezählt sind, andernfalls ist die Tat verjährt.
.
Die häufigste dieser Maßnahmen ist wohl die erste Anordnung der Anhörung des Betroffenen. Bereits die Anordnung unterbricht die Verjährung und lässt eine neue 3-monatige Verjährungsfrist beginnen. Das gilt auch dann, wenn der Betroffene die Anhörung gar nicht erhält. In solchen Fällen merkt dann der Betroffene gar nicht, dass die Verjährung unterbrochen wurde - und wähnt sich fälschlicherweise in "Sicherheit".
Nakzul schrieb:
...Das gilt auch dann, wenn der Betroffene die Anhörung gar nicht erhält. In solchen Fällen merkt dann der Betroffene gar nicht, dass die Verjährung unterbrochen wurde - und wähnt sich fälschlicherweise in "Sicherheit".
Mich hat's letzte Woche auch erwischt. Folgende Sachlage:
-Probezeit läuft noch 'n halbes Jahr
-Innerorts (siehe unten), ca. 70-75 auf'm Tacho
-Auto läuft auf Vater.
Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:
a) 16-20er Bereich -> 35€ und nichts weiter
b) 21+ Bereich -> Punkt, Seminar, und und und.
Jetzt bekommt ja mein Vater den Brief. Falls es b) wird, kann er es ja auf sich nehmen, kriegt den Punkt und zahlt die Kohle und die Sache hat sich, richtig?
Glaube kaum dass die bei so 'ner (verhältnismäßigen) Kleinigkeit Nachforschungen machen ob er es nun wirklich war, auch wenn man es vom Foto erahnen kann?
Bevor jetzt die Moralapostel zwecks fehlender Verantwortung kommen:
1. Kann man die Stelle kaum als Innerorts bezeichnen, eher eine Bundesstraße mit paar Häusern, kaum Gefahr durch Fußgänger usw.
2. Halte ich minimum 200€ für so ein Seminar nicht wirklich gerechtfertigt für einen solchen Verstoß.
Ist doch egal ob da ein Haus steht oder 100. Wenn das Ortsschild da ist, dann solltest du keine 75 km/h drauf haben
ich drück dir aber dennoch die Daumen das du gut davon kommst. (lern aber trotzdem daraus :p )
relevant ist, als was es die stadt/das amt bezeichnet
200€ für nen seminar sind durchaus üblich. gibt seminare die sind wesentlich teurer.
es kann dir passieren, dasss die sagen "näää, der kerl ist niemals 50! Herr Tschenneck, wer wars wirklich?". dann hat auch dein vater wgen falschaussage ein problem. ob sie es so genau prüfen ist ne andere sache. hängt wahrscheinlich vom sachbearbeiter und dessen laune ab[addsig]
Danke Mauli
FBG, grad nochmal fix geschaut, wo anders sagt man "Es ist grundsätzlich nicht strafbar "irrtümlich" sich selbst fälschlicherweise zu belasten". Heißt, die einzige Folge wäre, dass man doch mich als Fahrer nachweisen kann (wie?), für meinen Vater hätte das keine Folgen.
Bin gestern auch wieder mal geblitzt worden
Miese Situation, wenn es b) wird, würd ich einfach mal überweisen. Im Normalfall wollen die einfach nur dein Geld und es ist ihnen egal, wen sie da bestrafen.
Natürlich ist das hier keine verbindliche oder gar eine Rechtsberatung.
tschenneck schrieb:
Mich hat's letzte Woche auch erwischt. Folgende Sachlage:
-Probezeit läuft noch 'n halbes Jahr
-Innerorts (siehe unten), ca. 70-75 auf'm Tacho
-Auto läuft auf Vater.
Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:
a) 16-20er Bereich -> 35€ und nichts weiter
b) 21+ Bereich -> Punkt, Seminar, und und und.
Jetzt bekommt ja mein Vater den Brief. Falls es b) wird, kann er es ja auf sich nehmen, kriegt den Punkt und zahlt die Kohle und die Sache hat sich, richtig?
Glaube kaum dass die bei so 'ner (verhältnismäßigen) Kleinigkeit Nachforschungen machen ob er es nun wirklich war, auch wenn man es vom Foto erahnen kann?
Bevor jetzt die Moralapostel zwecks fehlender Verantwortung kommen:
1. Kann man die Stelle kaum als Innerorts bezeichnen, eher eine Bundesstraße mit paar Häusern, kaum Gefahr durch Fußgänger usw.
2. Halte ich minimum 200€ für so ein Seminar nicht wirklich gerechtfertigt für einen solchen Verstoß.
Bist du dir da so sicher? 5kmh alleine durch den Tacho kann ich mir kaum vorstellen.
Naja, wir werden sehen. 100% sicher bin ich mir halt auch bei der groben Eingrenzung nicht, ich weiß nur noch dass ich den Blitz gesehen habe, vom Gas gegangen bin (nicht gebremst) und da war der Tacho knapp über der 70.
Auf jeden Fall danke an alle für die Beiträge und den Beistand
ja bin mir relativ sicher, wurde selbst geblitzt mit nahezu identischer Gedcheindigkeit und habe es dann damals getestet. Ist jedoch natürlich auch Modellabhänhig im meinem Fall Golf 5
Bei mir ein Audi A3, dürfte ja ungefähr passen.
tschenneck schrieb:
Danke Mauli
FBG, grad nochmal fix geschaut, wo anders sagt man "Es ist grundsätzlich nicht strafbar "irrtümlich" sich selbst fälschlicherweise zu belasten". Heißt, die einzige Folge wäre, dass man doch mich als Fahrer nachweisen kann (wie?), für meinen Vater hätte das keine Folgen.
tschenneck schrieb:
Bist du dir da so sicher? 5kmh alleine durch den Tacho kann ich mir kaum vorstellen.
Naja, wir werden sehen. 100% sicher bin ich mir halt auch bei der groben Eingrenzung nicht, ich weiß nur noch dass ich den Blitz gesehen habe, vom Gas gegangen bin (nicht gebremst) und da war der Tacho knapp über der 70.
Auf jeden Fall danke an alle für die Beiträge und den Beistand
Im normalfall werden 3 kmh Tachotoleranz (bzw kannst du mind. 3 kmh von deinem tacho abziehen) und 3 km/h Gerätetoleranz abgezogen... war bei mir schon 3 mal der fall....
Also ich war damals innerorts 26 km/h zu schnell laut digitaler tachoanzeige und im brief waren es dann 23 km/h
Es folgte ein Aufbauseminar,105 Euro geldstrafe plus bearbeitungsgebühr,2 jahre verlängerte probezeit und 1 punkt^^
Digital ist ja nicht analog? Also ich meine digital ist wahrscheinlich sehr viel genauer?
Ach was weiß ich, werd schon sehen...
Ich denke schon ja
Aber ich hab es, wenn ich mit dem auto von meinem vater geblitzt wurde, auch immer meinen vater bezahlen lassen und ihm das geld gegeben und schon war die sache vom tisch.
Würde mich schon wundern wenn die da so genau hingucken...
vllt hast du auch Glück und es kommt nix... war bei mir die letzten beiden male so
Die Blitzer haben definitiv ausgelöst aber es kam einfach nix
und mittlerweile ist es verjährt ^^
-hier stand Mist