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Teceo
03.06.2018 12:08


enba schrieb:


PastorOfMuppets schrieb:
Heute dürfte ja wieder die Pressekonferenz stattfinden, da wird vielleicht die Frage nach einem Datum 2019 geklärt. Aber 7. - 9. Juni ist sowohl aufgrund der Vorjahre als auch wegen des Bookings die logische Wahl.
Bestimmt wird da auch das Ärzte-Gerücht thematisiert.

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Wann war die die letzten Jahre immer? Ich bin schon ziemlich hyped wegen dem DÄ Gerücht

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Bis 2003 am Pfingstwochende. Seit 2003 am ersten Juni Wochenende. Und erste Juni Wochenende meint das Wochenende, an welchem alle Veranstaltungstage im Juni sind. War 2013 auch nicht anders.

Teceo
13.02.2018 13:07·  Bearbeitet


kato91 schrieb:


Teceo schrieb:


kato91 schrieb:


Teceo schrieb:


7Dup schrieb:
Die VVK Gebühr welche vom Veranstalter erhoben wird, muss auf jeden Fall zurückgezahlt werden. Da diese Leistung nicht erbracht wurde. Das meinte ich mit der reinen VVK Gebühr.
Sollte, wie in deinem Fall, in dieser VVK Gebühr auch Leistungen von Tixforgigs mit drin gewesen sein und diese wurden erbracht, so haben sie als Vermittler das Recht den Teil der von ihnen erbrachten Leistungen einzubehalten. Wie oben schon mal gesagt wären das Bearbeitungsgebühr, Versand etc.
In deinem Fall würde ich, je nach dem ob es dir den Aufwand wert ist, eine Auflistung der inkludierten Leistungen in der VVK Gebühr anfordern.



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Die VVK stellen sind zwar in der Regel Vermittler, allerdings werden sie in dieser Rolle in der Regel für den Veranstalter tätig und nicht für den Besucher der Veranstaltung. Das Buchen, Ausdrucken, Verschicken etc. sind somit Leistungen die der Veranstalter zu erbringen hat.

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Saturn und Co. Und jeder Supermarkt ist aber auch nur Mittler! Finde dass man das als Argument nicht nehmen kann

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Mag sein, dass bei Co. Irgendeine besondere Konstellation bei ist, aber Saturn verkauft im eigenen Namen. Kaufst du da einen Kühlschrank von Samsung, so kommt der Vertrag mit Saturn zustande und nicht mit Samsung.

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Aber da ist ja das spannende, warum das bei Tickets anders sein sollte aus rechtlicher Sicht. Ich bin jetzt kein Anwalt, aber wenn man es mal rein logisch betrachtet...

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Weil (um beim Beispiel zu bleiben) sich jemand entschieden hat, den Kühlschrank an den Händler zu verkaufen und der sich dazu entscheidet den Kühlschrank an den Kunden zu verkaufen und sich der Kunde dazu entscheidet ihn beim Händler zu kaufen

Die VVK Stelle hat idR keine Tickets die sie verkaufen könnten, sondern sie vermitteln nur den Kunden an den veranstalter.

In der Konstellation dürften die Gebühren Teil des dem Veranstalter geschuldeten Eintrittspreises sein.

Teceo
13.02.2018 12:50·  Bearbeitet


kato91 schrieb:


Teceo schrieb:


7Dup schrieb:
Die VVK Gebühr welche vom Veranstalter erhoben wird, muss auf jeden Fall zurückgezahlt werden. Da diese Leistung nicht erbracht wurde. Das meinte ich mit der reinen VVK Gebühr.
Sollte, wie in deinem Fall, in dieser VVK Gebühr auch Leistungen von Tixforgigs mit drin gewesen sein und diese wurden erbracht, so haben sie als Vermittler das Recht den Teil der von ihnen erbrachten Leistungen einzubehalten. Wie oben schon mal gesagt wären das Bearbeitungsgebühr, Versand etc.
In deinem Fall würde ich, je nach dem ob es dir den Aufwand wert ist, eine Auflistung der inkludierten Leistungen in der VVK Gebühr anfordern.



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Die VVK stellen sind zwar in der Regel Vermittler, allerdings werden sie in dieser Rolle in der Regel für den Veranstalter tätig und nicht für den Besucher der Veranstaltung. Das Buchen, Ausdrucken, Verschicken etc. sind somit Leistungen die der Veranstalter zu erbringen hat.

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Saturn und Co. Und jeder Supermarkt ist aber auch nur Mittler! Finde dass man das als Argument nicht nehmen kann

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Mag sein, dass bei Co. Irgendeine besondere Konstellation bei ist, aber Saturn verkauft im eigenen Namen. Kaufst du da einen Kühlschrank von Samsung, so kommt der Vertrag mit Saturn zustande und nicht mit Samsung.

Teceo
13.02.2018 12:05


7Dup schrieb:
Die VVK Gebühr welche vom Veranstalter erhoben wird, muss auf jeden Fall zurückgezahlt werden. Da diese Leistung nicht erbracht wurde. Das meinte ich mit der reinen VVK Gebühr.
Sollte, wie in deinem Fall, in dieser VVK Gebühr auch Leistungen von Tixforgigs mit drin gewesen sein und diese wurden erbracht, so haben sie als Vermittler das Recht den Teil der von ihnen erbrachten Leistungen einzubehalten. Wie oben schon mal gesagt wären das Bearbeitungsgebühr, Versand etc.
In deinem Fall würde ich, je nach dem ob es dir den Aufwand wert ist, eine Auflistung der inkludierten Leistungen in der VVK Gebühr anfordern.



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Die VVK stellen sind zwar in der Regel Vermittler, allerdings werden sie in dieser Rolle in der Regel für den Veranstalter tätig und nicht für den Besucher der Veranstaltung. Das Buchen, Ausdrucken, Verschicken etc. sind somit Leistungen die der Veranstalter zu erbringen hat.

Teceo
13.02.2018 11:37

Die Frage ist, wem man die VVK Gebühr schuldet. Schuldet man sie dem Veranstalter, ist sie wohl vom Veranstalter (!) zu erstatten. Schuldet man sie der VVK Stelle, ist sie ggf. auch vom Veranstalter zu erstatten. Es stellt sich dann die Frage, ob der Veranstalter die Absage zu vertreten hat. Das ganze hat übrigens auch noch steuerliche Auswirkungen: wird die VVK Gebühr nicht vom Veranstalter erhoben, ist die an den Fiskus zu entrichtende Umsatzsteuer wohk nicht nur 7%, sondern volle 19%.

Teceo
29.06.2017 19:48·  Bearbeitet

So meinte ich das.
Aber der 37 jährige ist der Meldung nach nicht viel vorzeitig gegangen. Bleibt also nur noch einer.

Teceo
29.06.2017 14:18·  Bearbeitet

Ermittlungsverfahren eingestellt
https://stako.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/detail/News/rock-am-ring-2017-am-nuerburgring-erstmitteilung-2010-js-3248117/

War also nur ein Name von drei "Beschuldigten" falsch geschrieben......

"Weiterhin wurde bekannt, dass die beiden Beschuldigten am Abend des 01.06.2017 vorzeitig das Veranstaltungsgelände am Nürburgring verlassen hatten."

Wie soll das funktionieren, wenn sie den Namen nicht abgleichen konnten? Zumindest muss doch in dem Moment der Schreibfehler aufgefallen sein.

Icon5urinellaund anderen gefällt das
Teceo
15.06.2017 09:30·  Bearbeitet


JestersTear schrieb:


StonedHammer schrieb:


JestersTear schrieb:
Es ist eigentlich ganz einfach: 2 offiziell durch ein Subunternehmmen eingestellte Mitarbeiter wurden Donnerstag an einem McDonalds von der Polizei kontrolliert, dort viel auf, dass sie All-Area-Access-Bändchen für RaR hatten. Die Namen waren wohl polizeibekannt, also wurden sie näher kontrolliert Die beiden standen nicht auf der Liste (aufgrund eines Rechtschreibfehlers, was man zu diesen Zeitpunkt nicht wissen konnte). Daraufhin hat man ermittelt und stellte eine Verbindung zu der Salafistenszene in Hessen fest. Die Männer und ein dritter wurden festgenommen und bei Wohnungsdurchsuchungen wurde festgestellt, dass Material um Bomben zu bauen in den Wohnungen vorhanden ist. Somit wurde das Festival aus Sicherheitsgründen abgebrochen und das Gelände untersucht, was mMn immer noch schade, aber definitiv die richtige Entscheidung war.
Man hat sich um unsere Sicherheit bemüht, dass es letzten Endes nur falscher Alarm war ist doch eigentlich noch schöner. Und jetzt heult leiser.

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öhm nein?

die hausdurchsuchung hat keine beweise ergeben und daher wurden die "verdächtigen" sogar wieder frei gelassen! (edit: nur ein bruder sitz im knast wegen drogen)

und nur deswegen hat es festival auch weiter stattfinden können

du glaubst ja nicht ersnthaft mit dem was als grundlage für abruch vorhanden war, hätte RaR weiter laufen können, wenn wirklich bombenbauzeugs gefunden wäre ich mein es ganze ist so geendet, weil eine meinte, der sieht nicht so aus als dürfte er einen aaa pass besitzen und im mäces essen.




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Ja gut, das hab ich eigentlich auch sogar gewusst, aber zu meiner Verteidigung: Ich hab den Post heute morgen um 2 geschrieben
Korrigiere daher meine Aussage, aber halte den Abbruch doch für richtig, weil man zu besagtem Zeitpunkt eine Gefahr nicht ausschließen konnte.

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Eine Gefahr kann man nie ausschließen. Und solange es Fußballfans 5 Tage nach einem Terroranschlag in Großbritannien schaffen,, bengalos bei einem Fussball Endspiel zu zünden, sind etwaige Listen von Mitarbeitern nicht das größte Problem.

Teceo
15.06.2017 09:09


StonedHammer schrieb:


JestersTear schrieb:
Es ist eigentlich ganz einfach: 2 offiziell durch ein Subunternehmmen eingestellte Mitarbeiter wurden Donnerstag an einem McDonalds von der Polizei kontrolliert, dort viel auf, dass sie All-Area-Access-Bändchen für RaR hatten. Die Namen waren wohl polizeibekannt, also wurden sie näher kontrolliert Die beiden standen nicht auf der Liste (aufgrund eines Rechtschreibfehlers, was man zu diesen Zeitpunkt nicht wissen konnte). Daraufhin hat man ermittelt und stellte eine Verbindung zu der Salafistenszene in Hessen fest. Die Männer und ein dritter wurden festgenommen und bei Wohnungsdurchsuchungen wurde festgestellt, dass Material um Bomben zu bauen in den Wohnungen vorhanden ist. Somit wurde das Festival aus Sicherheitsgründen abgebrochen und das Gelände untersucht, was mMn immer noch schade, aber definitiv die richtige Entscheidung war.
Man hat sich um unsere Sicherheit bemüht, dass es letzten Endes nur falscher Alarm war ist doch eigentlich noch schöner. Und jetzt heult leiser.

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öhm nein?

die hausdurchsuchung hat keine beweise ergeben und daher wurden die "verdächtigen" sogar wieder frei gelassen! (bis auf einen wegen verdacht zum draht einer salafistengruppe * )

und nur deswegen hat es festival auch weiter stattfinden können

du glaubst ja nicht ersnthaft mit dem was als grundlage für abruch vorhanden war, hätte RaR weiter laufen können, wenn wirklich bombenbauzeugs gefunden wäre ich mein es ganze ist so geendet, weil eine meinte, der sieht nicht so aus als dürfte er einen aaa pass besitzen und im mäces essen.




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Nein Alle sind auf freiem Fuss. Laut den Medien sitzt ein Bruder einer der beiden aufbauhelfer wegen einer drogengeschichte in Untersuchungshaft.

Und man hat wohl nicht nur keine Beweise gefunden, sondern überhaupt nichts was man ihnen vorwerfen könnte. Normalerweise hat man das schon, bevor man dafür Beweise sucht.

Teceo
15.06.2017 09:01

So einfach scheint es wohl nicht so sein. Von dem was du schreibst, ist (ausgehend vom aktuellen Stand der Berichterstattung der Medien) so gut wie nichts richtig. Insbesondere wurde bei Wohnungsdurchsunh nichts gefunden, was auf den Bau einer Bombe hindeuten könnte. Das lese ich zum ersten Mal. Wo soll hast du denn diese Info her?

Icon1masterofdisaster666 gefällt das
Teceo
14.06.2017 20:59


masterofdisaster666 schrieb:


Teceo schrieb:
Ich finde es sehr interessant, dass Marek direkt nach bzw. wàhrend der ràumung sagen konnte, welche Arbeiten die Beiden erledigt haben sollen. Ein (erfolgreicher) Abgleich mit der "Mitarbeiterliste" ist also offensichtlich schon vor der Räumung durchgeführt worden.

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Die Polizeikontrolle war ja in der Nacht auf Freitag. Der Abbruch dann Freitag Abend, nachdem es von seitens Marek hieß, dass 2 h mit der Polizei darüber beraten wurde.

Da war ja mehr als genug Zeit das zu prüfen.

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Richtig. Und das ist wohl offensichtlich erfolgreich getan worden.

Teceo
14.06.2017 20:31·  Bearbeitet

Ich finde es sehr interessant, dass Marek direkt nach bzw. wàhrend der ràumung sagen konnte, welche Arbeiten die Beiden erledigt haben sollen. Ein (erfolgreicher) Abgleich mit der "Mitarbeiterliste" ist also offensichtlich schon vor der Räumung durchgeführt worden.

Icon1schlafmuetze gefällt das
Teceo
14.06.2017 19:58·  Bearbeitet


urinella schrieb:


Stebbard schrieb:
Die ganze Lage ist ja derzeit ein wenig unübersichtlich.

So wie ich das verstehe, wurde die Absage nicht durch den Schreibfehler verursacht (was ja bedeuten würde, es sei jemand fälschlicherweise verdächtigt worden), sondern durch den Fehler verhindert worden, dass besagte Person/en früher untersucht worden sind. Versteh ich das richtig?

Ob dann überhaupt ne konkrete Gefährdungslage vorlag ist dann die andere Frage, da auch ein Salafist ein Einkommen und Job benötigt, aber da ist Vorsicht besser als Nachsicht.

Zitat anzeigen


Ja, so richtig schlau bin ich aus den Pressetexten auch nicht geworden - zumal ja überall der selbe Inhalt zu lesen ist.

Wer wurde denn jetzt überprüft? Nur die, die zumindest mittelbar, als Sicherheitsleute tätig waren? Bei den Verdächtigen ist ja ständig von "Aufbauhelfern" die Rede, aber die wurden im Vorfeld doch gar nicht behördlich kontrolliert? Ist es dem Schreibfehler "zu verdanken", dass die beiden Verdächtigen überhaupt auf dem Radar der Behörden auftauchten?

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Einer Polizistin fiel bei einem McDonalds in Koblenz wohl auf, dass ein ihr bekannter Deutscher mit syrischem Migrationshintergrund und ein Syrer ein Rock am Ring All-Areas Bändchen trugen. Dieses führte dazu, dass gegen diese beiden Bürger ein Ermittlungsverfahren wegen Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens eingeleitet worden ist. So sind die auf den Radar gekommen. Man sollte in Zukunft also vermeiden, mit einem Rock am Ring AAA-Bändchen zu einem McDonalds zu fahren, wenn man keinen Bock auf eine Wohnungsdurchsuchung hat.

Teceo
14.06.2017 19:28·  Bearbeitet


Stebbard schrieb:
Die ganze Lage ist ja derzeit ein wenig unübersichtlich.

So wie ich das verstehe, wurde die Absage nicht durch den Schreibfehler verursacht (was ja bedeuten würde, es sei jemand fälschlicherweise verdächtigt worden), sondern durch den Fehler verhindert worden, dass besagte Person/en früher untersucht worden sind. Versteh ich das richtig?

Ob dann überhaupt ne konkrete Gefährdungslage vorlag ist dann die andere Frage, da auch ein Salafist ein Einkommen und Job benötigt, aber da ist Vorsicht besser als Nachsicht.

Zitat anzeigen


Nein, Laut dem Präsidenten des LKA RLP wurden nur die Mitarbeiter der Sicherheitsdienste überprüft. (siehe www.allgemeine-zeitung.de)

Aber wenigstens hatte die Innenministerkonferenz was zu tun.
www.allgemeine-zeitung.de

Teceo
14.06.2017 14:21


StonedHammer schrieb:


T3n4c schrieb:


Veranstalter? Die Polizei überprüft doch alle Daten, schließlich mussten wir nicht für beauftragte Unternehmen, sondern für die Polizei Mayen eine "Einwilligung in die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfung" samt Ausweißpapieren unterschreiben!


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Wer verfasst denn die Listen? Sicher nicht die Polizei.
Der Veranstalter liefert dies alles.

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nein! sondern die beauftragten unternehmen/betreiber für den veranstalter. die meisten unternehmen/betreiber am ring arbeiten selbstständig im auftrag von mlk (wie auch bei huso und co) und sind somit auch für ihr personal verantwortlich. du glaubst doch nicht dat mlk jeden sec, jedes thekenpersonal oder jeden parkplatzanweiser selber aussucht?

und die ausgefüllten listen, bekam in dem falle die polizei, die diese zusätzlichen sicherheitskontrollen nunmal zur prüfung im vorfeld gefordert hat, damit es festival überhaupt stattfinden durfte. (neu aufgelegtes sicherheitskonzept)

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Nur weil MLK Subunternehmer einsetzt, entbindet sie das nicht von ihrer Verantwortlichkeit.

Und die Überprüfung durch das LKA bzw. die Polizei war wohl freiwillig.

Icon1masterofdisaster666 gefällt das
Teceo
10.06.2017 11:28


tserc schrieb:
wegen 10 €? da sind ja die Bearbeitungskosten pro Ticket höher. Dann verschickst du das noch per Einschreiben damit es auch sicher ankommt und es sind nur noch 7€ xd

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Da magst du Recht haben. Wenn der Konzern schon bei einem Print at Home Ticket 2,50 Euro Bearbeitungsgebühr berechnet, sind die Prozesse bei Eventim wohl ziemlich teuer.

Und ein einfacher Brief dürfte ausreichend sein. Bei Eventim nennt sich sowas dann Premium-Versand, für welchen man auch mal gute 30 Euro berechnen kann.

Teceo
10.06.2017 09:30

Laut Aussage von Marek, sind sie versichert. Sie müssten das also nicht aus eigener Tasche latzen. Die versicherungspolice könnte teuerer werden, aber das wird sie vermutlich so oder so. Und solange 10 Euro mehr bezahlt werden, klatscht MLK. Bzw. CTS Eventim die auch so oder so drauf.

Teceo
09.06.2017 13:50

Auch für Rammstein gilt: bei Unmöglichkeit entfällt grundsätzlich der Anspruch auf die Leistung. Was Rammstein und MLK konkret vereinbart haben, làsst sich ohne Kenntnis des Vertrages nicht beurteilen. Ob die (komplette) Gage geleistet werden muss, ist also nicht sicher.

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