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8.593 Kommentare

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Teceo
04.03.2021 17:47·  Bearbeitet


StonedHammer schrieb:

es bezog sich auch viel mehr darauf, dass von mlk/ln nicht vorher ein offizielles statement kommen wird (sprich absage), da der staat ja selbst anscheinend erst eine entscheidung dazu am besagten tag bespricht, bzw angedeutet hat.

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Die Landesverordnungen haben nur eine Haltbarkeit von 4 Wochen. Die Regelung welche Rock am Ring "verbietet", wird wohl erst im Mai kommen.


Kaan schrieb:


StonedHammer schrieb:

bild hatte blubbr im coronathread gepostet, da steht halt auch reisen und veranstaltungen. ok, kann natürlich alles heißen, aber das heißt es ja auch teils schon bei dem restliches eröffnungsplan z.b "konzert" ab 22.03. (+kino,theater) mit schnelltest möglich, da fehlt halt noch die genaue beschreibung zu? was man außer einem schnelltest mit beachten muss, weil das kann doch noch nicht bedeutet volle hütte?! von wegen jeder einzelne gast ist schon so fair "zum wohl anderer muss ich heute laut selbsttest verzichten" fürn arsch, wär daran glaubt

wobei, selbst- und schnelltest müssen ja erstmal geordert werden

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Mit Konzerthaus sind die klassischen Konzerthäuser wie die Elbphilharmonie, Beethovenhalle, Tonhalle, Kölner Philharmonie und so weiter gemeint. Keine Clubs o.ä.

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Der Beschluss ist nur eine unverbindliche Empfehlung.

Wie es am Ende aussieht, dass entscheiden die Länder. Der "MPK-Beschluss" spricht von zwar nur von "Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos", während der Beschluss vom 28.10.2020 von einer Schließung von "Theater, Opern, Konzertha?user, und a?hnliche Einrichtungen" spricht. Ich halte es für gut möglich, dass auch die "a?hnlichen Einrichtungen" in den Landesverordnungen enthalten sein werden. Ich glaube eher, dass es am Ende sein wird: alte Regelung + Tests

1Honk850 gefällt das
Teceo
13.08.2020 20:05


Yertle-the-Turtle schrieb:

Wenn ein Boss Hoss tatsächlich während Corona noch mit 250k ins Rennen gehen sollte zeigt es doch wunderbar auf, warum die Branche aktuell am Abgrund steht. Boss Hoss hätten auch bei 50k oder 100k ein super Leben und würden damit alle Beteiligten entlasten.
Ob die Konzerte von Boss Hoss 2021 in Büren, Eckernförde und Abenberg tatsächlich 250k Gage kosten möchte ich aber auch mal vorsichtig in Frage stellen

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Vielleicht bekommen sie auch 1 Mio. € Gage, oder vielleicht auch gar keine.......


Am Ende sitzen das die Boss Hoss Bands dieser Welt aus ohne am Hungertuch zu nagen und es sind die Veranstalter und Sub-Unternehmer die bluten müssen. Das sich dann mein Mitleid für dieses hausgemachte Problem in Grenzen hält möchte ich nicht abstreiten. Dem ein oder anderen in der Branche würde ein Crash vielleicht mal ganz gut tun um nicht mehr so realitätsfremd zu denken.

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Veranstalter und Sub-Unternehmer bluten wegen Boss Hoss?

Also bei der Night of Light hatten die Sub-Unternehmer auf ihre momentane Situation aufmerksam gemacht. Da ging es dann aber nicht um Boss Hoss, sondern darum, dass sie mangels Veranstaltungen keine Aufträge haben. Und nun sorgen Boss Hoss dafür, dass sie wieder Aufträge haben. Und jeder kann doch auch Veranstaltungen mit 500, 1000, 2000 oder wie auch immer vielen Zuschauern veranstalten. Oder geht das wegen Boss Hoss nicht mehr?

1schlafmuetze gefällt das
Teceo
11.08.2020 18:59

Die Veranstaltung muss aber nicht von Laschet genehmigt werden. Zuständig ist die Stadt Düsseldorf. Und die hat genehmigt, was dem Laschet so allerdings nicht passt.

Teceo
11.08.2020 17:56·  Bearbeitet


schrieb:
war klar v.a. nach der Absage an die DFL. vielleicht sollte man die reihenfolge beachten. Erst genehmigung dann verkünden....

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Was war klar? Dass Laschet kritisiert? Die Veranstaltung wurde auch genehmigt und erst dann bekanntgegeben.

Teceo
10.08.2020 19:06


schrieb:
Da die Bundesliga ne Absage bekommen hat bekommt die MLK auch...... Das wird dieses Jahr nix mehr v.a. weil dann der Winter naht......

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Die Stadt Düsseldorf hat die Veranstaltung aber schon "abgenickt". Aber morgen müsste die neue Coronaschutzverordnung verkündet werden. Mal gucken, ob sich der Laumann da was überlegt hat.

Teceo
09.08.2020 17:05


schrieb:


Paju schrieb:


Teceo schrieb:


kato91 schrieb:
Ganz doofe Frage: warum geht so eine Großveranstaltung durch, wenn Großveranstaltungen bundesweit bis Ende Oktober verboten sind?

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Weil Großveranstaltungen nicht bundesweit bis Ende Oktober verboten sind.

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Das mag sein, ist aber trotzdem keine Antwort auf die Frage.
In NRW sind Großveranstaltungen noch länger verboten, es sei denn,ein entsprechendes Hygiene-Konzept wird vorgelegt, siehe Fußball.

Bei Sommerfesten und öffentlichen Veranstaltungen, die frei zugänglich sind, lässt sich das nicht umsetzen

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Die Bundesliga hat doch auch keine genehmigung?
Das Konzept lässt sich beim Konzert noch einfacher umsetzen.
Die Anreise bleibt aber bei beiden das größte Problem

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Zumindest in NRW bedarf es keiner Genehmigung. Es muss nur ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept erstellt werden und es ist zur Information der unteren Gesundheitsbehörde dieser vorzulegen. Dann können Änderungen verlangt werden, Auflagen auferlegt werden oder die Veranstaltung ganz untersagt werden.

Teceo
09.08.2020 16:57


Paju schrieb:

In NRW sind Großveranstaltungen noch länger verboten, es sei denn,ein entsprechendes Hygiene-Konzept wird vorgelegt, siehe Fußball.

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Ein generelles Verbot von Großveranstaltungen gibt es in NRW nicht. Veranstaltungen mit mehr mit mehr als 300 Teilnehmern bedürfen eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts. Erfasst sind hiervon nicht nur Großveranstaltungen, sondern auch andere Veranstaltungen. Außer man sieht eine Veranstaltung mit 301 Teilnehmern bereits als eine Großveranstaltung an.

Teceo
09.08.2020 12:27


kato91 schrieb:
Ganz doofe Frage: warum geht so eine Großveranstaltung durch, wenn Großveranstaltungen bundesweit bis Ende Oktober verboten sind?

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Weil Großveranstaltungen nicht bundesweit bis Ende Oktober verboten sind.

Teceo
09.07.2020 21:32


JackD schrieb:


MinistryOfDeath schrieb:
... wozu Eventim mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gehören wird. Das beste wird wohl sein, seinen Gutschein einfach bis Ende nächsten Jahres aufzubewahren und dann in Geld umzutauschen. Daneben kann man sich dann nächstes Jahr auch nochmal ganz genau überlegen, wo man denn sein Kreuzchen setzen mag.

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Äh. Welche Partei war denn gegen die Gutscheinlösung? Und für die Insolvenz ist der Veranstalter und nicht Eventim relevant.

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Alle, außer CDU/CSU. Die SPD wollte immerhin noch eine etwas bessere Gutscheinlösung.


Johannes Fechner im Plenum:
Kurz noch mal zusammengefasst: Wir werden regeln, dass Ticketkäufer beim Konzertausfall statt der Erstattung des Kaufpreises einen Gutschein bekommen. Spätestens im Januar 2022 können sie das Geld zurückfordern, wenn sie keine alternative Verwendung für den Gutschein gefunden haben. Also, wir lassen die Veran-stalter nicht pleitegehen, damit die Events stattfinden können. Die Veranstalter brauchen die Liquidität, um im nächsten Jahr oder vielleicht auch schon in diesem Jahr Nachfolgeveranstaltungen organisieren zu können.

Ja, ich will offen sagen: Die SPD hätte sich gewünscht, noch mehr Verbraucherschutz in diesem Gesetz zu regelnGerne hätten wir etwa die Härtefallklausel präziser in Form von Regelungsbeispielen gestaltet, sodass für alle Beteiligten klar ist, wann ein Härtefall vorliegt. Wir hätten gerne auch eine Schlichtungsstelle gehabt. Gerne hätten wir auch über die Insolvenzabsicherung gesprochen. Und auch wenn wir davon ausgehen, dass die Gutscheine frei übertragbar sind, hätten wir es gerne im Gesetz aus-drücklich so geregelt.

Aber um es deutlich zu sagen: Das war mit dem Koalitionspartner leider nicht zu machen.

Dennoch: Ich glaube, es ist unterm Strich ein gutes Gesetz, weil es für einen wirklich fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Ticketkäufer auf der einen Seite und den Veranstaltern auf der anderen Seite sorgt.

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Teceo
23.06.2020 20:02·  Bearbeitet


Roggan29 schrieb:

Wenn das so ist, warum musste sich die Kreisverwaltung dann Nachts selber Zutritt zur Verwaltung und den Personalakten verschaffen? Und scheinbar konnten durch diese Aktion dann auch die Adressen ermittelt werden.

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Personakten hat Tönnies nur von seinen Mitarbeitern. Und auf jeden Fall lagen Kommunen am Freitag Morgen Personallisten vor, also weit vor der "Nacht". Dass die in Bezug auf die Subunternehmer nicht vollständig waren, steht außer Frage. Der Kuhlbusch sagte in der Pressekonferenz, dass sie abends um 21 Uhr hingefahren sind und um halb zwei fertig waren. Daraus wurde dann z.B. laut Spiegel eine Art Razzia. Dass man da aber mit sich mit Gewalt Zutritt verschafft hat und dort alles nach den Daten durchsucht hat, klingt für mich wenig plausibel. So einfach kommt man da nämlich physisch, also auch rechtlich gar nicht rein. Und hätte man dann dort etwas gefunden, von dem man behauptet es nicht zu haben, so würde man von Kuhlbusch & Co. vermutlich ganz deutliche Worte hören. Ich glaube da eher, dass die Daten dort häppchenweise von den Subs eingegangen sind. Zumindest laut Aussage der Firma Tönnies wurden dann am Samstag Nachmittag, also nachdem der Kuhlbusch fertig gewesen sein will, noch weitere Daten durch Tönnies geliefert. Aber auch ich war nicht dabei.

Teceo
23.06.2020 17:50·  Bearbeitet

Gerade mal die neue Coronaregionalverordnung durchgelesen? Was wird nicht geschlossen? Kirchen!

Wo hatten sich zwei Tönnies (Sub)Mitarbeiter (vermutlich) nochmal infiziert: In einer Kirche! Aus den 2 wurden dann mindestens 18. Das war Ende Mai.

Teceo
23.06.2020 15:12


Roggan29 schrieb:
Da ich in Gütersloh wohne bin ich mal gespannt ob jetzt wieder gehamstert wird. Gestern sah es noch normal aus
Dumm nur für die Leute die jetzt nicht mehr in Urlaub können, weil das Hotel die Zimmer storniert hat, da Einreise aus Risikogebiet.
Und auch krass das etwa 30 Familien sich nicht an die Quarantäne gehalten haben und "unauffindbar" sind.
Vermute auch das nicht alle legal bei Tönnies gearbeitet haben. Warum sonst sollte man der Stadt nicht freiwillig die Adressen der Mitarbeiter aushändigen?

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Zumindest ein paar sind rechtmäßig abgehauen, da zu dem Zeitpunkt die Quarantäne noch nicht rechtswirksam angeordnet war. Die Adressen wurden freiwillig übergeben, Tönnies lagen die Adressen von den Mitarbeiten der Subunternehmen nur nicht vor, da er sie nicht brauchte. Das waren nicht die Adressen seiner Mitarbeiter, sondern die der Subunternehmen. Das ist halt das System der Werkverträge. Da muss er vermeiden, dass der Eindruck entstehen könnte, dass es entweder seine oder auch Leiharbeiter seien könnten. Das Speichern von Adressen, die er eigentlich nicht braucht, könnte da zum Problem werden. Er hat sie dann aber von seinen Vertragspartnern angefordert, was etwas länger gedauert hat. Aber die Annahme, dass sie von Tönnies nicht freiwillig herausgegeben worden sind, rechtfertigt das ist.

Teceo
23.06.2020 13:02


GuitarPunk94 schrieb:


Yertle-the-Turtle schrieb:
Wenn Corona den Nebeneffekt hat kriminelle Machenschaften wie die Wurstsklaverei von Tönnies aufzudecken, hat das ganze doch auch noch was gutes...

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das ist doch den politikern schon längst bekannt, und wird toleriert

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Das ist vollkommen richtig. Tönnies hat nur das gemacht, was der Staat ihn hat machen lassen, was es aber natürlich nicht besser macht. Aber vielleicht sollte man nicht nur fragen, warum Tönnies es gemacht hat, sondern auch warum man es zugelassen hat. Das Geld von Tönnies war immer gerne gesehen.

Teceo
19.06.2020 14:23


GuitarPunk94 schrieb:


Luddddi schrieb:
Hab ich was übersehen oder wurde noch nicht drüber geschrieben?

Unter dem aktuellen FB-Beitrag

Bis zum 30.06.2020 könnt ihr noch euer Ticket swappen. Ab 15.07.2020 startet für alle Besucher, die ihr Ticket nicht tauschen möchten, der Prozess der Ticketpreisrückerstattung. Den genauen Ablauf werden wir rechtzeitig auf unserer Webseite kommunizieren.
Alle Infos zum Swap es unter: https://www.rock-am-ring.com/info/tickets-2020
Sowie viele weitere Infos in unseren FAQ unter: https://www.rock-am-ring.com/info/faq

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(Rock am Ring bei Facebook)

gibt es sowas wie einen kleinen Shitstorm. Das sah mEn vor einigen Wochen noch anders aus, da haben viel mehr Leute pro RaR argumentiert.

Zitat anzeigen


joa liest sich für mich so dass man dann ab mitte juli den gutschein bekommt
ich verstehe nicht warum eigentlich so viele gegen RaR gehen, dass die nicht das geld zurückerstatten .. so wie ich das verstanden habe sind doch quasi unsere politiker "schuld" daran dass es gutscheine statt tickets geben darf, und nicht RaR?

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Naja, bisher gibt es bei RaR weder Gutschein, noch Geld. Sie machen momentan weder das Eine, noch das Andere. Das was sie eigentlich schon längst machen müssten, gibt es (wie soll es auch anders sein) "in Kürze."

Teceo
19.06.2020 10:31·  Bearbeitet


ralf321 schrieb:


Teceo schrieb:


ralf321 schrieb:
Nein der Gutschein ist nur eine weitere Möglichkeit dir dein Geld zu geben. So hat der Veranstalter nun die Wahl ob er dir das Geld oder einen Gutschein gibt. Die höhe des Betrages spielt da kein Rolle.

www.vzhh.de

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Nein, der Gutschein ist keine weitere Möglichkeit Geld zu geben, sondern eine Möglichkeit kein Geld zu geben. Anstelle von Geld gibt es nämlich einen Gutschein.

Zitat anzeigen


Der ende 2021 in Geld gewandelt wird inkl VVK und Porto. Sozusagen ein Kostenloser Kredit für den Veranstalter.

Zitat anzeigen


Das kann man in etwa so sagen. Bei einem Kredit bekommt aber derjenige dem der Kredit gewährt wird das Geld. Das wäre hier der Veranstalter. Der Kunde bekommt also jetzt kein Geld, sondern vom Kreditnehmer einen Schuldschein (Gutschein). Nach Ende der Laufzeit eines Kredits sind die Valuta zurückzuzahlen. Und da auch Kredit über eine "VVK-Gebühr" gewährt wird, ist auch diese nach Ende der Laufzeit zu zahlen.

Teceo
19.06.2020 10:15·  Bearbeitet


ralf321 schrieb:
Nein der Gutschein ist nur eine weitere Möglichkeit dir dein Geld zu geben. So hat der Veranstalter nun die Wahl ob er dir das Geld oder einen Gutschein gibt. Die höhe des Betrages spielt da kein Rolle.

www.vzhh.de

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Nein, der Gutschein ist keine weitere Möglichkeit Geld zu geben, sondern eine Möglichkeit kein Geld zu geben. Anstelle von Geld gibt es nämlich einen Gutschein.

Teceo
19.06.2020 09:50


rockimpott2012 schrieb:
Es geht hier doch explizit um den Gutschein, oder? Also dass der Gutschein die VVK-Gebühr als Wert beinhalten muss - schließlich würde man bei Einlösung des Gutscheins für ein neues Event ja möglicherweise sonst doppelt eine VVK-Gebühr zahlen, die schon in den Preis des Ersatzevents eingespeist ist!?

So würde ich aber auch davon ausgehen, dass man, wenn man nicht den Gutschein wählt, sondern sich das Geld 2022 auszahlen lässt, die VVK-Gebühr nicht zwingend ausgezahlt bekommt.

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Der Kunde hat keine Möglichkeit einen Gutschein zu wählen. Dieses kann nur der Veranstalter. Entscheidet sich der Veranstalter für einen Gutschein, so hat der Verbraucher spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2021 einen Anspruch auf Auszahlung des Wertes des Gutscheins. Und der schließt eine "VVK-Gebühr" nun mal ein. Die "VVK-Gebühr" ist i.d.R. Teil des Entgeltes, welches man an den Veranstalter entrichtet. Und das war auch vor der Corona Pandemie schon so.

1Helmut-Seubert gefällt das
Teceo
16.06.2020 10:37


ralf321 schrieb:
Nun wurde bei Kauf mich der Auszahlungstext ergänzt.

„Die Gebühren beinhalten auch die Vorverkaufsgebühr, die Höhe variiert pro Ticket zwischen 5,00 und 6,00 Euro. Diese wird nicht erstattet und beim Erstattungsbetrag in Abzug gebracht. Aufgrund von COVID-19 sind nahezu alle Veranstaltungen behördlich untersagt. In dieser dramatischen Situation mit den sehr hohen Rückläuferzahlen können wir leider keine Kulanz anbieten. Mit diesem Vorgehen unterstützen wir die Veranstalter und damit die kulturelle Vielfalt und die deutsche Live-Kultur. Vielen Dank für Ihr Verständnis.“


Ist ja alles für die deutsche Kultur.

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Sie unterstützen mit diesem Vorgehen die Veranstalter???

Ist es nicht eher so, dass der Verbraucher mit diesem Vorgehen die Veranstalter unterstützt. Wenn sie die Veranstalter unterstützen wollten, so könnten sie auch einfach auf ihre "Provision" verzichten.

Durch Einbehalten einer "Vorverkaufsgebühr" wird dann doch eher der Eindruck erweckt, dass die Vorverkaufsstellen unterstützt werden sollen.

Teceo
15.06.2020 20:44·  Bearbeitet


Helmut-Seubert schrieb:


MinistryOfDeath schrieb:
Das hat mich doch stutzig gemacht und ich hab mal ein wenig nachgeforscht. Die meisten Veranstalter haben entsprechende Klauseln in ihren AGBs, welche die Rückerstattung von Versand- und Servicegebühren ausschließen. Allerdings schreiben verschiedene Verbraucherportale, dass solche Regelungen nicht immer rechtens sein müssen. Eine eindeutige Aussage dazu, habe ich aber speziell für Konzertveranstaltungen leider nicht gefunden.

Zugeben, 6.50 € allein für den Versand erscheint auch mir vollkommen überteuert. Nichtsdestotrotz, hat man sich beim Kauf damit einverstanden erklärt. Die Erstattungsfähigkeit mit der Höhe der Kosten zu begründen ist also die falsche Argumentation. Am Ende bleibt wohl nur, entweder seine Rechte einzuklagen, oder die sichere Alternative zu wählen und in Zukunft auf derartige Anbieter zu verzichten.

Wobei ich skeptisch bin, ob es bei anderen Anbietern soviel besser läuft. Die Hosen waren eigentlich immer bekannt dafür eine recht faire Preispolitik was die Tickets angeht zu fahren.

Zitat anzeigen


Diese Vorverkaufsgebühr bei Bands, die den Vorverkauf quasi selber machen (und keinen externen Partner wie Ticketmaster oder Eventim brauchen) ist ja irgendwie komisch: Für den Ticketpreis müssen sie als Kulturveranstaltung 7% Mehrwertsteuer zahlen, für die VVK Gebühr 19% Mehrwertsteuer.
"Freiwillig" die höhere MwSt. - das macht man ja nur als eine Art "Ausfallversicherung" - die eigenen Kosten bei kompletten Ausfall (wie jetzt bei den DTH) möglichst gering zu halten.

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Nein, die "VVK-Gebühr" ist eine unselbstständige Nebenleistung, für welche auch nur der ermäßigte Steuersatz anfällt.

Teceo
15.06.2020 19:43·  Bearbeitet


MinistryOfDeath schrieb:


Teceo schrieb:


MinistryOfDeath schrieb:
Das hat mich doch stutzig gemacht und ich hab mal ein wenig nachgeforscht. Die meisten Veranstalter haben entsprechende Klauseln in ihren AGBs, welche die Rückerstattung von Versand- und Servicegebühren ausschließen.

Zitat anzeigen



Welche Veranstalter z.B.?

Zitat anzeigen


Hier z.B. in den AGB von MCT/CTS Eventim zur aktuellen Rammstein Tour 2020, Absatz 4.4

Gezahlte Gebühren (Vorverkaufsgebühr und Systemgebühr, Ziffer 2.2.) werden nicht zurückerstattet [...]

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Zitat anzeigen


Okay, die AGB sind harter Tobak.

Sie als unser Kunde bestätigen mit dem Erwerb eines Tickets, dass Sie diese AGB zur
Kenntnis genommen haben und sie als bindend akzeptieren.

Zitat anzeigen



Das Letzte was ein Kunde macht, ist durch den Erwerb eines Tickets AGB als bindend zu akzeptieren.
Ich lese mal weiter.

Es wird nicht besser. Ich glaube da ist einiges zu streichen.

In Punkt 2.2 regeln die AGB, dass ein Vertrag mit MCT als Veranstalter zustande kommt und der Ticketpreis einschließlich Gebühren vollständig MCT als Veranstalter zusteht. Punkt 4.4 sieht vor, dass gezahlte Gebühren (Vorverkaufsgebühr und Systemgebühr, Ziffer 2.2.) nicht zurückerstattet werden. Im weiteren, wird zwar ausgeführt, dass es einen Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Gebühren gibt, allerdings wird mit einem Anspruch auf Wertersatz aufgerechnet und zwar für die Vermittlungsleistung . MCT vermittelt aber nicht. Wer vermittelt ist Eventim, welche wiederum nicht für den Kunden vermitteln, sondern für MCT. Wenn jemand für eine Vermittlungsleistung zahlen muss, dann MCT an Eventim. Überdies wäre ein etwaiger Wertersatz für eine Vermittlungsleistung genau 0 Euro hoch. X Euro Gebühren - 0 Euro Wertersatz = X Euro Gebühren.

Teceo
15.06.2020 16:37


MinistryOfDeath schrieb:
Das hat mich doch stutzig gemacht und ich hab mal ein wenig nachgeforscht. Die meisten Veranstalter haben entsprechende Klauseln in ihren AGBs, welche die Rückerstattung von Versand- und Servicegebühren ausschließen.

Zitat anzeigen



Welche Veranstalter z.B.?

Teceo
15.06.2020 15:44


DapperDan schrieb:

Das Ganze bis 31.10.20 begrenzen, danach weiß man tatsächliche welche Kosten und "Einnahmen" (durch VVK- und Versandgebühren) sich gegenüber stehen. Wer das verpasst, hat eben noch mehr "gespendet" als die Gebühren. Möchte wissen, ob die das einfach so begrenzen können, danach kann man sich sein Ticket nur noch an den Hut stecken oder wie?

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Wer das verpasst, hat Glück, dass die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.

Teceo
15.06.2020 13:30


MinistryOfDeath schrieb:
Wie schon in anderen Threads diskutiert und auch im offiziellen Statement dargelegt, ist die Leistung des Versands und der Bearbeitung ja bereits erbracht worden. Warum sollte man dann Anspruch auf Erstattung dieser Kosten haben? Klar ist das für die Käufer ärgerlich, aber ich denke auch die Jungs hätten ihre Tour gerne durchgezogen. Nur war eine Verschiebung aus uns noch unbekannten Gründen wohl leider nicht möglich. Und das sie Abstand von dieser wirklich dämlichen Gutscheinregelung genommen haben, zeigt ja schon ein Entgegenkommen. Da gibt es ganz andere Vereine, wo Unmut wirklich angebracht ist...

Zitat anzeigen


Wie schon in anderen Threads diskutiert, verliert ein Veranstalter durch eine (behördliche) Absage, den Anspruch auf die Gegenleistung. Ist die Gegenleistung (das Entgelt) bereits erbracht, kann es zurückgefordert werden. Wie man das Entgelt nennt (z.B. VVK-Gebühr), spielt überhaupt keine Rolle. Klar ist das für den Veranstalter ärgerlich, aber ich denke auch die Kunden hätten gerne am Konzert teilgenommen.

Teceo
09.06.2020 21:44


StonedHammer schrieb:


Kaan schrieb:


Jonnyy111 schrieb:
Na klar Digga,
Statt mal paar relevante Infos rauszuhauen lieber nochmal die merch Trommel ankurbeln. Es ist das typische rar verhalten dass seit Jahren umher geistert.

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Rock at Home Merch verkaufen wollen, aber kein Rock at Home anbieten. Dass denen das nicht peinlich ist.

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mir ist gerade aufgefallen, dat auch teledoof nicht mehr auf dem plakat steht, sondern o2. nicht mal mehr big-fm ist auf dem aktuellen plakat, nur rockstar noch.

und telekom, wie swr haben den meisten kram in ihren händen (unabhängig von bandfreigaben). klar ist alles machbar, aber in dem falle bestimmt nicht nur eine sache des geldes? ist jaauch immer die frage warum eine partnerschaft zu ende geht, wenn sie eigentlich "super" lief

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corporate.eventim.de

Teceo
08.06.2020 12:40


Jonnyy111 schrieb:


counterdog schrieb:


schrieb:
Ich bin jetz schon auf die ganzen hate Kommentare bei FB gespannt , wenn die Frist nächste Woche abläuft , und keine Bands veröffentlicht werden.

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Ich finde FB ziemlich lustig, weil die Kritik häufig entweder total lächerlich und überzogen ist oder das genaue Gegenteil und aus Lobpudelei besteht, weil MLK ja echt voll lieb ist und eine super hässlische Basecap beilegt, obwohl sie es nicht nötig hätten. Mittlerweile überwiegt sowieso Nummer 2.

Würde bei Soad Bestätigung am Montag auch generell die Bestätigung seitens RaR erwarten. Vllt veröffentlichen die das meiste dann direkt mit.

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Jetzt mal davon abgesehen dass die blaue cap nun wirklich kein Riesen Hingucker ist find ich’s doch viel dreister aus der Aktion noch ne extra PR mit deezer zu machen mit gratis Monaten und anschliessend bindenden Vertrag wenn man nicht direkt wieder kündigt.

Warum hat man nicht einfach nen tshirts gemacht und vielleicht noch eine von den trink pullen und gut wäre gewesen.

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Trinkflaschen würden vermutlich Geld kosten, während man für eine Promo für Deezer eher Geld bekommt.