16.06.2016 18:10
So sieht deren aktuelle Lösung aus:
Liebe RingRocker!
Wir haben intensiv das weitere Vorgehen diskutiert und sind zu dem Entschluss gekommen, dass wir mit der Forderung nach einer Teilrückerstattung nun an den Veranstalter herantreten sollten.
Die Teilrückerstattung halten wir für die für alle fairste, aber auch darüber hinaus die von uns einzig rechtlich durchsetzbare Möglichkeit zur Kompensation.
Deshalb haben wir für euch ein Musterformular erstellt, das ihr zur Geltendmachung eures Rückerstattungsanspruchs verwenden könnt.
Hierzu sind einige Dinge zu erwähnen:
Wir haben uns dafür entschieden, von unserem ursprünglichen Plan, für euch in eurem Namen an den Veranstalter heranzutreten, etwas abzurücken. Dies liegt darin begründet, dass wir dafür dem Veranstalter eine Vollmachtsurkunde von euch in Urschrift vorlegen müssten. Das wäre zwar in unseren Augen auch kein Problem, aber da wir einen – unseres Erachtens genauso zweckmäßigen – alternativen Weg gefunden haben, wollen wir euch das mit einer Übersendung verbundene Porto ersparen.
Füllt bitte das Musterformular sorgfältig aus. Die Minderjährigen müssen hierbei noch die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter (Eltern) einholen und da diese schriftlich dem Veranstalter vorgelegt werden muss, sollten sie gleich das gesamte Musterformular dem Veranstalter in Schriftform auf dem Postweg zukommen lassen.
Diejenigen, die bereits an den Veranstalter herangetreten sind und unter Fristsetzung einer Rückerstattung gefordert haben, sollten ggf. nicht erneut nun durch Verwendung des Musterformulars an den Veranstalter herantreten, damit sie sich nicht zu ihrer ersten Kontaktaufnahme in Widerspruch setzen.
Wir haben lange überlegt, ob wir euch bitten, die ausgefüllten Musterformulare an uns zurückzusenden, um dann alle zusammen an den Veranstalter zu übermitteln. Wir haben uns auch dagegen entschieden, weil wir auch hierfür eine genauso zweckmäßige Alternativlösung gefunden haben, bei der ihr uns nicht eure Daten mitteilen müsst. Wir denken, bereits durch die gemeinsame Verwendung des Musterformulars, aber noch mehr durch dessen Kennzeichnung mit „#RaR2016-refund Community“, wird hinreichend deutlich, dass wir uns zusammen organisiert haben und gemeinsam eine Lösung anstreben.
Im Formular haben wir euch zwei Möglichkeiten offen gelassen, welchen Betrag ihr vom Veranstalter als Rückerstattung einfordern wollt. Wir werden die Option „66 Prozent des Ticketpreises“ auswählen und raten auch euch zu diesem Vorgehen. Dies liegt darin begründet, dass wir denken, dass die Erstattung von 66 Prozent des Ticketpreises die maximale Höhe der Erstattung darstellt; eine weitergehende Erstattung halten wir nach der bestehenden Rechtslage für die ganz überwiegende Mehrheit von euch nicht für durchsetzbar.
Die Erstattung von 50 Prozent des Ticketpreises erachten wir als die Untergrenze einer unter den gegebenen Voraussetzungen hinnehmbaren Rückerstattung. Wir gehen davon aus, dass der Veranstalter wohl mit einem Angebot zur Entschädigung an die Öffentlichkeit treten wird, das deutlich geringer ausfällt. Ob man dies annimmt, kann dann individuell von jedem entschieden werden. Wir sind der Auffassung, dass man darauf nicht eingehen sollte. In diesem Fall könnt ihr ja einfach auf Nummer sicher gehen und abwarten, bis wir eine rechtsverbindliche Klärung erreicht haben, auf die ihr dann verweisen könnt.
Wir wollen euch gleichwohl die Möglichkeit einräumen bereits jetzt nur das „Minimum“ einzufordern, wenn dies jemand aus persönlichen Gründen möchte. Der sicherere und in unseren Augen sinnvollere Weg ist jedoch zunächst einmal die 66 Prozent als Forderung anzusetzen. In besonders gelagerten Ausnahmefällen kommt darüber hinaus auch ein Rücktritt vom gesamten Vertrag in Betracht, was zu einer die Gesamtrückerstattung reduzierenden Wertersatzpflicht führt. Da diese Konstellation aber allenfalls einen kleinen Bruchteil von euch betreffen wird, sind wir im Musterformular darauf nicht eigens eingegangen.
Im Hinblick auf die dem Veranstalter auszuhändigenden Dinge sollt ihr einfach die Sachen ankreuzen, die ihr noch habt. Ihr müsst aber noch nichts mitsenden. Es sei darauf hingewiesen, dass zum (berechtigten) Ausschluss von Doppelerstattungen nur das Einlassbändchen wahrscheinlich für eine Rückerstattung nicht ausreichend sein wird. Diejenigen, die nur noch das Einlassbändchen haben, sollten gleichwohl in entsprechender Weise das Musterformular ausfüllen, damit der Veranstalter weiß, wie viele Personen sich in dieser Situation befinden, damit auch für diese Leute eine passende Lösung gefunden werden kann.
Wir werden das ausgefüllte Musterformular am Montag, den 20. Juni 2016 an den Veranstalter per Email übersenden. Die im Musterformular angesetzte Frist bis zum 18. Juli 2016 erscheint uns angemessen, damit dem Veranstalter noch ausreichend Zeit zur eingehenden Prüfung eingeräumt wird. Darüber hinaus ist die Fristsetzung sehr wichtig, um vom Veranstalter eine Reaktion zu erzwingen und im Verweigerungsfall kann eine formalrechtliche Klärung schneller herbeigeführt werden. Es wäre super, wenn möglichst viele von euch es schaffen könnten, zeitgleich mit uns das Musterformular am kommenden Montag einzusenden. Bitte gebt das Musterformular nicht an Dritte weiter oder verbreitet es in der Öffentlichkeit. Wir haben einen großen ehrenamtlichen Aufwand für euch betrieben und wir wollen keine Trittbrettfahrer, die unser Vorhaben zunächst schlechtgeredet haben.
Ach ja, noch was ganz wichtiges zum Schluss: Sagt uns bitte auch in der Gruppe Bescheid, ob ihr das Musterformular verwendet habt, damit wir wissen, wieviele RingRocker sich der #RaR2016-refund Community tatsächlich angeschlossen haben. Wir werden dafür am Montag in der Gruppe einfach einen Beitrag veröffentlichen mit dem Text „Formular abgeschickt!“, das ihr dann einfach liken könnt und wir alle dann daran genau erkennen können, wie viele RingRocker mitgemacht haben. Vielen Dank!
Euer
#RaR2016-refund Team