31.01.2020 12:04
Bei eventim heißt es "exklusive Comeback-Show" und weiter "das einzige Konzert der Band in Deutschland".
Nun könnte man einen Auftritt bei Rock am Ring rechtfertigen, wenn man das so auslegen würde:
- was "exklusiv" bedeutet, ist nicht näher bestimmt
- nur als "Comeback-Show" ist Bonn exklusiv, jede weitere Show gilt nicht mehr als "Comeback" (ok, das wäre eine abenteuerliche Auslegung)
- einziges "Konzert" heißt nur einziges Einzelkonzert, ein Auftritt auf Festivals ist kein "Konzert"
Wie zulässig sowas wäre, müssten im Fall einer Klage wohl Gerichte klären