Der NEWS-Thread

eröffnet von svenf am 23.02.2007 21:16 Uhr
9.548 Kommentare - zuletzt von JestersTear

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ROXAR123
05.07.2010 16:26

Ich verstehe das echt nicht. Das heißt ja immer, dass Rauchen nirgendwo mehr erlaubt sei in Bayern (Raucherclubs usw.). Entweder Art.6 wurde noch rausgestrichen oder das Gesetz ist nicht so schlimm weil da würden sich die Raucher ja doch Kneipen aussuchen können wo sie drinnen rauchen können
Ich verstehe garnichts mehr

martinzinnecker
05.07.2010 16:32

tjo aber groß rumtönen

schlimmer find ich noch das:

Bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot haben die oder der Verantwortliche die erforderlichen
Maßnahmen zu ergreifen, um eine Fortsetzung des Verstoßes oder einen neuen Verstoß zu
verhindern

Zitat anzeigen



Verantwortlicher bei Gaststätten ist laut dem Text der Wirt

D.h. die die geschädigt werden müssen das auch noch durchsetzen, sollen die Leute die die Plakate aufgehangen haben und den Kram verzapft haben durch die Kneipen ziehen und drauf achten dass ja keiner raucht.

KLL
05.07.2010 16:34


martinzinnecker schrieb:
tjo aber groß rumtönen

schlimmer find ich noch das:

Bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot haben die oder der Verantwortliche die erforderlichen
Maßnahmen zu ergreifen, um eine Fortsetzung des Verstoßes oder einen neuen Verstoß zu
verhindern

Zitat anzeigen



Verantwortlicher bei Gaststätten ist laut dem Text der Wirt

D.h. die die geschädigt werden müssen das auch noch durchsetzen, sollen die Leute die die Plakate aufgehangen haben und den Kram verzapft haben durch die Kneipen ziehen und drauf achten dass ja keiner raucht.

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Geil, Nichtraucher-Milizen! Mit welchen Befugnissen ausgestattet? Wo kann ich mich bewerben? Da kann ich dann ja meine gestern diagnostizierte Militanz endlich ausleben

ROXAR123
05.07.2010 16:36

Also für mich steht da in Artikel 6:
Der Verantwortliche (Wirt) kann abweichend von dem Verbot des Rauchens (Art.3) in den in Art. 2 aufgeführten Räumen (auch Gaststätte) das Rauchen in einem extra gekennzeichneten Nebenraum der keine Luftverbindung etc. zu den anderen Räumen hat, gestatten. Und dann werden da noch Sachen zur Suchttherapie genannt.

martinzinnecker
05.07.2010 16:36


KLL schrieb:


martinzinnecker schrieb:
tjo aber groß rumtönen

schlimmer find ich noch das:

Bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot haben die oder der Verantwortliche die erforderlichen
Maßnahmen zu ergreifen, um eine Fortsetzung des Verstoßes oder einen neuen Verstoß zu
verhindern

Zitat anzeigen



Verantwortlicher bei Gaststätten ist laut dem Text der Wirt

D.h. die die geschädigt werden müssen das auch noch durchsetzen, sollen die Leute die die Plakate aufgehangen haben und den Kram verzapft haben durch die Kneipen ziehen und drauf achten dass ja keiner raucht.

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Geil, Nichtraucher-Milizen! Mit welchen Befugnissen ausgestattet? Wo kann ich mich bewerben? Da kann ich dann ja meine gestern diagnostizierte Militanz endlich ausleben

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Du bekommst nen Zettel und nen Stift und ein Telefon und darfst, wie Ordnungsbeamte im Allgemeinen, nichtmal nen Ausweis kontrollieren

martinzinnecker
05.07.2010 16:37


ROXAR123 schrieb:
Also für mich steht da in Artikel 6:
Der Verantwortliche (Wirt) kann abweichend von dem Verbot des Rauchens (Art.3) in den in Art. 2 aufgeführten Räumen (auch Wirt (als 'Betreiber der Gaststätte')) das Rauchen in einem extra gekennzeichneten Nebenraum der keine Luftverbindung etc. zu den anderen Räumen hat, gestatten. Und dann werden da noch Sachen zur Suchttherapie genannt.

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falsch da steht drin, dass das erlaubt ist mit ausnahme für gaststätten

KLL
05.07.2010 16:39


martinzinnecker schrieb:
Du bekommst nen Zettel und nen Stift und ein Telefon und darfst, wie Ordnungsbeamte im Allgemeinen, nichtmal nen Ausweis kontrollieren

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Klasse, da ist dann ja gleich ein Seminar der Erlebnis-Pädagogik unter dem Titel: "Dickes Fell für Fortgeschrittene" mitinbegriffen

ROXAR123
05.07.2010 16:39

Naja.
Wenn das denn so überhaupt stimmen sollte wie geschrieben, war klar, dass ihr euch trotzdem nicht damit zufrieden gebt und jetzt über die Verantwortlichkeit der Wirte meckert
Recht machen kann man es euch nicht oder?

martinzinnecker
05.07.2010 16:41


ROXAR123 schrieb:
Naja.
Wenn das denn so überhaupt stimmen sollte wie geschrieben, war klar, dass ihr euch trotzdem nicht damit zufrieden gebt und jetzt über die Verantwortlichkeit der Wirte meckert
Recht machen kann man es euch nicht oder?

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LIES UND VERSTEH!!!
DIE AUSNAHMEN GELTEN FÜR GASTSTÄTTEN NICHT - ALLE DÜRFEN EINEN RAUCHERRAUM MACHEN NUR KNEIPEN NICHT!!!
VERSTANDEN???

martinzinnecker
05.07.2010 16:42


ROXAR123 schrieb:
@ martinzinnecker :
Wo steht das genau?

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mein gott:

(1) 1 Der oder die Verantwortliche (Art. 7) kann abweichend von Art. 3 Abs. 1 Satz 1 für jedes Gebäude oder
jede Einrichtung das Rauchen in einem Nebenraum gestatten. 2 Satz 1 gilt nicht für Einrichtungen nach Art. 2
Nr. 2 - mit Ausnahme von Einrichtungen der ambulanten und stationären Suchttherapie sowie der Erziehungsund
Eingliederungshilfe für Jugendliche und junge Volljährige - sowie nicht für Einrichtungen nach Art. 2 Nrn. 6
bis 8

Art. 2
8. Gaststätten:
Gaststätten im Sinn des Gaststättengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.
November 1998 (BGBl I S. 3418), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 7. September
2007 (BGBl I S. 2246)

Onkel_Joseph
05.07.2010 16:46

der martin hat schon recht...

(1) 1 Der oder die Verantwortliche (Art. 7) kann abweichend von Art. 3 Abs. 1 Satz 1 für jedes Gebäude oder jede Einrichtung das Rauchen in einem Nebenraum gestatten. 2 Satz 1 gilt nicht für Einrichtungen nach Art. 2 Nr. 2 - mit Ausnahme von Einrichtungen der ambulanten und stationären Suchttherapie sowie der Erziehungsund Eingliederungshilfe für Jugendliche und junge Volljährige - sowie nicht für Einrichtungen nach Art. 2 Nrn. 6 bis 8

Art. 2
6. Kultur- und Freizeiteinrichtungen
7. Sportstätten
8. Gaststätten


edith: zu langsam

martinzinnecker
05.07.2010 16:46


ROXAR123 schrieb:
Ahh jetzt hab ichs
Für mich trotzdem kein Problem

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du kannst doch nicht argumentieren dass es doch raucherräume gibt weil du nicht lesen kannst und dann wenn das gegenteil bewiesen wurde einfach sagen "kein problem für mich" - naja du kannst es doch aber dass hier teilweise geistige tiefflieger argumentieren ist das auch für mich kein problem

Crossoveraner
05.07.2010 17:19

Dieser Volksentscheid in Bayern finde ich unfair, wie kann es sein das Bayern entscheiden darf, was Deutschland zu tun hat, dann lieber Bundesweiter Volksentscheid mit allen Bundesländer, aber ist schon klar, die Römer spinnen!

KLL
05.07.2010 17:22


Crossoveraner schrieb:
Dieser Volksentscheid in Bayern finde ich unfair, wie kann es sein das Bayern entscheiden darf, was Deutschland zu tun hat, dann lieber Bundesweiter Volksentscheid mit allen Bundesländer, aber ist schon klar, die Römer spinnen!

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Nichtraucherschutz ist Ländersache, daher gilt der Volksentscheid selbstverständlich auch nur für Bayern.

Crossoveraner
05.07.2010 17:23


KLL schrieb:


Crossoveraner schrieb:
Dieser Volksentscheid in Bayern finde ich unfair, wie kann es sein das Bayern entscheiden darf, was Deutschland zu tun hat, dann lieber Bundesweiter Volksentscheid mit allen Bundesländer, aber ist schon klar, die Römer spinnen!

Zitat anzeigen



Nichtraucherschutz ist Ländersache, daher gilt der Volksentscheid selbstverständlich auch nur für Bayern.

Zitat anzeigen




achso, jetzt hab ichs! Danke

KLL
05.07.2010 17:29


Stebbard schrieb:
und Grundsätzlich gilt eh: GEGEN Referenden...

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Und wenn Du jetzt noch eine Begründung dafür gibst, kann's ja gleich wieder losgehen
Mal ernsthaft, wieso? Gerade bei solchen Fragen, die man als "Normalbürger" durchaus durchblicken kann, spricht mMn nichts dagegen. Bei anderen Themen sieht's schwieriger aus aber hier halte ich das für angebracht.
Eine Demokratie muss seltsame Referenden "aushalten" könne, bzw diese abwatschen, wenn's Schmu ist.

martinzinnecker
05.07.2010 17:33


KLL schrieb:
Gerade bei solchen Fragen, die man als "Normalbürger" durchaus durchblicken kann, spricht mMn nichts dagegen.

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Dachte auch, dass sowas einfach genug ist, aber wir haben ja gesehen, dass es doch nicht alle verstehen und dazu kommt noch dass es vielen egal ist oder es ist zu viel zur Wahl zu gehen.

Crossoveraner
05.07.2010 17:35


Crossoveraner schrieb:


Crossoveraner schrieb:
Zum Beispiel: In Saarbrücken gibt es Hundert Kneipen, davon X% Nichtraucherkneipen und X% Raucherkneipen, so, dann kann sich jeder was dabei aussuchen ! Und es funktioniert! Und wenn dann irgendeiner meint aus Raucherkneipe eine Nichtraucherkneipe zu machen, dann sollte dieser seine eigene Nichtraucherkneipe aufmachen und die Raucher nicht stören!
Ich gehe auch nicht zum Metzger und befehle ihm er dürfe nur noch vegetarisches verkaufen! So ich habe fertig!




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!

clime
05.07.2010 17:36Supporter


martinzinnecker schrieb:


KLL schrieb:
Gerade bei solchen Fragen, die man als "Normalbürger" durchaus durchblicken kann, spricht mMn nichts dagegen.

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Dachte auch, dass sowas einfach genug ist, aber wir haben ja gesehen, dass es doch nicht alle verstehen und dazu kommt noch dass es vielen egal ist oder es ist zu viel zur Wahl zu gehen.

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naja, jedem, der nicht deiner meinung ist, zu unterstellen, es nicht verstanden zu haben, spricht nicht grade für dich und deine meinung.

martinzinnecker
05.07.2010 17:37


clime schrieb:


martinzinnecker schrieb:


KLL schrieb:
Gerade bei solchen Fragen, die man als "Normalbürger" durchaus durchblicken kann, spricht mMn nichts dagegen.

Zitat anzeigen



Dachte auch, dass sowas einfach genug ist, aber wir haben ja gesehen, dass es doch nicht alle verstehen und dazu kommt noch dass es vielen egal ist oder es ist zu viel zur Wahl zu gehen.

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naja, jedem, der nicht deiner meinung ist, zu unterstellen, es nicht verstanden zu haben, spricht nicht grade für dich und deine meinung.

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hab ich das getan?

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