07.06.2017 21:20
Hat auch nichts mit Berufsverbot zu tun sondern das ist prävenives Ordnungsrecht. Und da gilt grob gesagt: Die Polizei kann alle notwendigen Maßnahmen treffen, um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu Beseitigen. Natürlich muss da noch eine abwägung der Rechtsgüter stattfinden, aber das wäre hier wohl ne klare Sache.