wsk253 schrieb:
patricky schrieb:
Mal ne hoffentlich hier rein passende Frage: Wie stellt ihr euch eigentlich eine Impfpflicht vor (das geht bitte nur an die Leute welche das grundsätzlich für eine gute Idee halten, Gründe dagegen wäre ne andere Diskussion).
Eine Impfpflicht ist so wie ich das verstanden habe, ja was anderes als ein Impfzwang (in dem Fall könnte man dann gewaltsam geimpft werden).
Möglichkeit 1: Man schließt ungeimpfte einfach von fast allem aus, vielleicht sogar Ausgangssperren (abgesehen von kleinen Zeitfenstern zum Einkaufen von Nahrung usw). Sowas in der Art gibt es ja in manchen Ländern als "Lockdowns", wenn man das krass genug macht, wäre das ein wirksames Mittel. Auch wenn es im Prinzip wieder ein "Lockdown-Light" wäre, was ein Begriff ist, welcher im Moment vermieden wird ... naja Begriffe sind dehnbar. Nachteil für geimpfte ist halt, dass man weiterhin fast überall seinen Impfnachweis vorzeigen und kontrollieren muss. Wobei das ganze dann "Altersheiminsassen" und diese sind eigentlich besonders gefährdet, auch nicht unbedingt erfasst.
Möglichkeit 2: Strafzahlungen, wobei ich mich hier schon frage wie man das umsetzt. In Griechenland machen die das glaube ich über einen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung. Das hat aber auch so einige Probleme. Bin mir nicht so sicher ob man das über die normalen Krankenkassen abwickeln kann. Bei Beitragszahlern in eine gesetzliche Krankenversicherung vermutlich schon, bei privat Versicherten wird das schon schwerer, und bei "Harz 4 lern" wird das doch glaube ich eh "vom Amt" übernommen. Ein Ausweg wäre im Prinzip eine weitere "Cornaversicherung" als Pflichtversicherung einzuführen, bei welcher der Beitrag für "geimpfte" 0 beträgt, wobei ich fast glaube, dass dies ebenfalls wieder als Teil des Grundsicherung bei Harz 4 fallen würde. Bei Rentern ist das für mich auch nicht so klar wie das da laufen sollte, wenn die durch den Beitrag in eine "Grundsicherung" oder was auch immer es da gibt fallen würden. Österreich will das wohl auch über ne Art Strafzahlungen machen, wobei ich mir da echt nciht so sicher wäre wie das ein Vervassungsgericht bei Armen im Zusammenhang mit einer "Grundsicherung" sehen würde.
So wie ich das bisherige (Verfassungs-)Gerichtsbeschlüsse verstanden habe, scheinen zumindest die meisten "Lockdownmaßnahmen" unter bestimmten Vorraussetzungen möglich zu sein. Daher hätte ich jetzt so die Vermutung, dass "Lockdowns" für "Impfunwillige" durchaus machbar wären, vermutlich in Abhängigkeit bestimmter Kennwerte (Inzidenzen, Krankenhausauslasungen ....). Wobei auch hier bisher nie zur Debatte stand, dass man nicht "zur Arbeit" darf, was bedeuten würde dass die Kontrolle von "Ausgangszeitfenstern" wieder deutlich komplizierter und damit am Ende nicht effektiv wäre.
Ich hab ja so die Vermutung, dass das ganze vor nem Verfassungsgericht am Ende echt nur mit "Lockdowns" geht. Die kann man nämlich immerhin dann ansetzen wenn es gerade wirklich "nötig" ist. Das Impfen kommt praktisch immer zu spät, wenn ein Welle gerade läuft und wenn sie dann wieder vorbei ist, fehlt dann die Grundlage (auch wenn abzusehen ist, dass irgendwann wieder ne weitere Welle kommt, bei der auch nie ganz klar ist wie gut das die bisherigen Impfungen gegen neue Varianten helfen)
Was hättet ihr hier denn für Ideen, oder wie schätz ihr deren praktische Umsetzung (und deren Bestand vor dem Verfassungsgericht) ein?
Zitat anzeigen
Aus meiner Sicht bringst du ein bisschen was durcheinander.
Im Grunde ist ein Lockdown für Ungeimpfte die Impfpflicht durch die "Hintertür". Eine Impfpflicht wird sich nicht durch Lockdowns für Ungeimpfte durchsetzen lassen. Dafür ist die Rechtsfolge zu passiv. Wir haben ja jetzt schon Maßnahmen, die nur für Ungeimpfte gelten (u.a. 2G, Kontaktbeschränkungen). Ganz unabhängig davon, wird man dann auch die Frage der Verhältnismäßigkeit gerade im Hinblick auf die Ausgangssperren betrachten müssen.
Im Prinzip gibt es die Möglichkeit, wie im Ordnungsrecht mit Ordnungs- und Bußgeldern zu arbeiten. Hier stellt sich die Frage nach Kontrollen, also wer, wann den Impfstatus kontrolliert und die Bescheide erstellt. Möglicherweise ist das eine Sache für Ordnungsämter und Polizei, die ohnehin schon Befugnisse in diese Richtung haben.
Eine elegantere, aber langwierige Lösung wäre ein (allgemeines) Impfregister. Hier fehlt es an Infrastruktur und einem datenschutzkonformen Rahmen. Der Vorteil wäre eine automatisierte Kontrolle der Impfpflicht. Bei Nichteinhaltung greifen dann wieder Ordnungs- und Bußgelder oder nach kanadischem Beispiel eine Zusatzsteuer (
www.aerzteblatt.de. In wie fern das deutsche Steuerrecht so etwas zulässt, kann ich nicht beurteilen.
Die Einladungs-Lösung wäre noch theoretisch denkbar. Alle Ungeimpften zu einem konkreten Impftermin einladen. Bei Nicht-Erscheinen gibt's wieder rum Bußgelder. Problem hier ist (mal wieder) der Datenschutz und die Frage nach dem Impfstatus. Letzterer müsste natürlich bekannt sein. Eine Impfeinladung wäre im übrigen schon zu Beginn der Impfgeschichte ein feine Sache gewesen.
Ich gehe stark davon aus, dass man aus pragmatischen Gründen zum ersten Vorschlag greifen würde. In wie fern das tatsächlich etwas bringt, sei mal dahingestellt. Die Politik wäre an der Stelle fein raus und hätte den ganzen Quatsch an die Sicherheitsbehörden/ Kommunen abgeladen.
Zitat anzeigen
Hallo, erstmal Danke für Deine Antwort.
Durcheinandergebracht habe ich da nichts. "Möglichkeit 1" war direkt als ein Ansatz einer Impfpflicht (wenn auch durch die Hintertür) gedacht. Wobei da auch Sanktionsmaßnahmen wenn sich jemand nicht dran hält fehlen (die müsste es natürlich geben wenn das sinn haben sollte).
Auch Danke für die "Möglichkeit 3", also Einladungs-Lösung.
Das mit den Pflichten ist ja immer so eine Sache. Da gebt's den alten Grundsatz "Verbote deren Nichtbeachtung maximal mit einem festen Geldetrag geahndet werden, sind eigentlich nur Verbote für relativ arme, für Reiche sind sie eine Steuer". Da man die "Pflicht" wohl nicht mit "Zwang" direkt durchsetzen kann, ist es für mich eine Frage welche Sanktionsmanahmen man hat, wenn der "Pflicht" nicht nachgekommen wird.
Das kanadische Modell entspricht da sogar relativ genau meiner "Möglichkeit 2". Im von Dir verlinkten Artikel steht da auch in Überschrift "Steuer" im Text dann "Gesundheitsbeitrag". Ob sich sowas dann Steuer,Pflichtversicherung, Pflichtbeitrag (so wie der Rundfunkbeitrag) oder Pflichtabgabe nennt ist vom Prinzip ja egal. Wobei das echt nur vom Prinzip her egal ist, rechtlich macht das bei uns wohl einen ziemlichen Unterschied.
Abgeladen wird das am Ende (egal ob Impfplficht oder Kontaktbeschränkungen zumindest ganz am Ende eh bei "Sicherheitsbehörden", da kommt man garnicht drum rum (solange wir nicht sowas wie ne Herdenimmunität oder ein anderweitiges Pandemieende haben).
"Möglichkeit 1" käme in gewissem Maße ohne Impfregister aus. Ich wäre ja fast davon ausgegangen dass bei der Zertifikatsausstellenden Stelle eh hinterlegt ist, für wen die Zertifikate ausgestellt haben. Im Prinzip wäre so ein Impfregister übrigens garnicht so schwer aufzubauen. Das Ding könnte ne Website haben wo man nen Screenshot seines Impfzertifikats hochladen kann und dazu noch etwas zusätzliche Angaben zu sich machen muss (wie Wohnort, da aus den Zertifikaten eh nicht unbedingt alle Vornamen und sowieso nicht der Wohnort hervorgeht, wenn also 2 Leute die gleichen Namen und den gleichen Geburtstag haben sind die Zertifikate ja für beide Leute zu gebrauchen, kommt aber wohl so oft auch nicht vor, dass die Leute sich dann auch noch kennen und so nen Mist machen würden). Zumidnest könnte man mit sowas schon relativ viele Leute abdecken, welche dann keine Einladungen oder "Rechnungen" bekommen würden. Für Strafzettel gibt es bei uns zumindest sowas in der Art, das ist ja ausbaufähig
Ich hab aber das Gefühl, dass da irgendwas kommen muss. Hier mal 2 Interessante Zitate:
Verfassungsgericht:
www.bundesverfassungsgericht.de:
Verfassungswidrig wären die Kontaktbeschränkungen gewesen, wenn andere, in der Wirksamkeit den Kontaktbeschränkungen in ihrer konkreten Gestalt eindeutig gleiche, aber die betroffenen Grundrechte weniger stark einschränkende Mittel zur Verfügung gestanden hätten Ethikrat (ja nur aus nem Interview):
www.spiegel.de Einer der Gründe für die Empfehlung einer Impfpflicht:
Um das Gesundheitssystem für alle zu schützen, mussten bislang immer wieder die Lebensvollzüge sehr vieler Menschen eingeschränkt werden, mit psychischen, finanziellen, sozialen Folgen. Wenn sich das Verfassungsgericht jetzt der Meinung des Ethikrats anschließt, bedeutet dies doch, dass "Lockdowns" ("Kontaktbeschränkungen") nicht möglich sind, da ein ein "weniger stark einschkänkendes Mittel" (=Impfplficht) zur Verfügung steht. Ich kann mir mit der Argumentation durhcaus vorstellen, das hier relativ starke "Kontaktbeschränkungen" nur für "Impfunwillige(*)" bestand haben könnten.
(*) Ungeimpfte/Impfunwillige, ist ewas was ich teils "einfach so benutze". Gemeint sind Leute welche sich Impfen lassen könnten, sich aber aktiv dagegen entscheiden.