20.02.2004 17:33
Noch ein Zitat aus dem Artikel:
"Bei der Bundesgrenzschutzinspektion in Kassel heißt es, der Kollege habe nur seine Pflicht getan und nach der Feststellung der Straftat das 'zwingend gebotene Ermittlungsverfahren' eingeleitet."
Seine Pflicht zu tun ohne auch nur in geringstem Maße darüber nachzudenken, worin der Sinn dessen liegt, hat sich in der Geschichte, besonders der Deutschen, schon oft als Fehler herausgestellt.