Hauptverfahren nun durch.
Neuer Versuch fürs gesamte Geld zurück.
Musterschreiben bei der VZ
www.verbraucherzentrale.nrw
Ich befürchte allerdings, dass es noch länger dauern wird, bis die Sache rechtskräftig ist.
Alles wird Gut...
Gerichtsurteil
Ticketgebühr muss bei Konzertabsage erstattet werden
www.stuttgarter-zeitung.de
www.verbraucherzentrale.nrw
Ja kenne es von einen anderen Fremdanbieter der auch nichts abzieht. Leider bei KM gekauft.
Interessant, im Gegensatz zu kaufmich erstattet Easy Ticket für Stuttgart den kompletten Ticketbetrag und zieht nix ab...
25.06.2020 13:36
Hatte auch Mittwoch die Bestätigung und diese Woche Montag das Geld auf dem Konto.
schrieb:
Hatte es auch letzten Montag direkt beantragt und habe das Geld immer noch nicht...
Bei mir war es Montag drauf...
Hatte es auch letzten Montag direkt beantragt und habe das Geld immer noch nicht...
Hatte es Montag früh beantragt, Mittwochabend kam die Bestätigung und am Freitag war das Geld auf dem Konto. Nur Geduld.
22.06.2020 09:18
hat schon jemand das Geld erhalten? Habs letzte Woche Montag beantragt, mittwochs morgens die Bestätigung bekommen aber aufm Konto ists auch heute noch nicht...
17.06.2020 22:34
Gerade die Bestätigung bekommen, dass das Geld für mein Ticket zurück überwiesen wird.
Das ging dann doch schneller als erwartet.
16.06.2020 15:01
Ich denke, da haben sich noch - zumindest 2 - Fehler eingeschlichen. Eigentlich sollte es heißen "Mit diesem Vorgehen unterstützen SIE die Veranstalter" und "deutsche Leit-Kultur"
Man hätte den Kunden ja auch fragen können, anstatt das Geld einfach einzubehalten. Da hätten wahrscheinlich viele freiwillig verzichtet. So bleibt es für mich Abzocke und die Nummer mit der deutschen Kultur einfach lächerlich.
16.06.2020 10:37
ralf321 schrieb:
Nun wurde bei Kauf mich der Auszahlungstext ergänzt.
„Die Gebühren beinhalten auch die Vorverkaufsgebühr, die Höhe variiert pro Ticket zwischen 5,00 und 6,00 Euro. Diese wird nicht erstattet und beim Erstattungsbetrag in Abzug gebracht. Aufgrund von COVID-19 sind nahezu alle Veranstaltungen behördlich untersagt. In dieser dramatischen Situation mit den sehr hohen Rückläuferzahlen können wir leider keine Kulanz anbieten. Mit diesem Vorgehen unterstützen wir die Veranstalter und damit die kulturelle Vielfalt und die deutsche Live-Kultur. Vielen Dank für Ihr Verständnis.“
Ist ja alles für die deutsche Kultur.
Sie unterstützen mit diesem Vorgehen die Veranstalter???
Ist es nicht eher so, dass der Verbraucher mit diesem Vorgehen die Veranstalter unterstützt. Wenn sie die Veranstalter unterstützen wollten, so könnten sie auch einfach auf ihre "Provision" verzichten.
Durch Einbehalten einer "Vorverkaufsgebühr" wird dann doch eher der Eindruck erweckt, dass die Vorverkaufsstellen unterstützt werden sollen.
Nun wurde bei Kauf mich der Auszahlungstext ergänzt.
„Die Gebühren beinhalten auch die Vorverkaufsgebühr, die Höhe variiert pro Ticket zwischen 5,00 und 6,00 Euro. Diese wird nicht erstattet und beim Erstattungsbetrag in Abzug gebracht. Aufgrund von COVID-19 sind nahezu alle Veranstaltungen behördlich untersagt. In dieser dramatischen Situation mit den sehr hohen Rückläuferzahlen können wir leider keine Kulanz anbieten. Mit diesem Vorgehen unterstützen wir die Veranstalter und damit die kulturelle Vielfalt und die deutsche Live-Kultur. Vielen Dank für Ihr Verständnis.“
Ist ja alles für die deutsche Kultur.
15.06.2020 20:44· Bearbeitet
Helmut-Seubert schrieb:
MinistryOfDeath schrieb:
Das hat mich doch stutzig gemacht und ich hab mal ein wenig nachgeforscht. Die meisten Veranstalter haben entsprechende Klauseln in ihren AGBs, welche die Rückerstattung von Versand- und Servicegebühren ausschließen. Allerdings schreiben verschiedene Verbraucherportale, dass solche Regelungen nicht immer rechtens sein müssen. Eine eindeutige Aussage dazu, habe ich aber speziell für Konzertveranstaltungen leider nicht gefunden.
Zugeben, 6.50 € allein für den Versand erscheint auch mir vollkommen überteuert. Nichtsdestotrotz, hat man sich beim Kauf damit einverstanden erklärt. Die Erstattungsfähigkeit mit der Höhe der Kosten zu begründen ist also die falsche Argumentation. Am Ende bleibt wohl nur, entweder seine Rechte einzuklagen, oder die sichere Alternative zu wählen und in Zukunft auf derartige Anbieter zu verzichten.
Wobei ich skeptisch bin, ob es bei anderen Anbietern soviel besser läuft. Die Hosen waren eigentlich immer bekannt dafür eine recht faire Preispolitik was die Tickets angeht zu fahren.
Diese Vorverkaufsgebühr bei Bands, die den Vorverkauf quasi selber machen (und keinen externen Partner wie Ticketmaster oder Eventim brauchen) ist ja irgendwie komisch: Für den Ticketpreis müssen sie als Kulturveranstaltung 7% Mehrwertsteuer zahlen, für die VVK Gebühr 19% Mehrwertsteuer.
"Freiwillig" die höhere MwSt. - das macht man ja nur als eine Art "Ausfallversicherung" - die eigenen Kosten bei kompletten Ausfall (wie jetzt bei den DTH) möglichst gering zu halten.
Nein, die "VVK-Gebühr" ist eine unselbstständige Nebenleistung, für welche auch nur der ermäßigte Steuersatz anfällt.
MinistryOfDeath schrieb:
Das hat mich doch stutzig gemacht und ich hab mal ein wenig nachgeforscht. Die meisten Veranstalter haben entsprechende Klauseln in ihren AGBs, welche die Rückerstattung von Versand- und Servicegebühren ausschließen. Allerdings schreiben verschiedene Verbraucherportale, dass solche Regelungen nicht immer rechtens sein müssen. Eine eindeutige Aussage dazu, habe ich aber speziell für Konzertveranstaltungen leider nicht gefunden.
Zugeben, 6.50 € allein für den Versand erscheint auch mir vollkommen überteuert. Nichtsdestotrotz, hat man sich beim Kauf damit einverstanden erklärt. Die Erstattungsfähigkeit mit der Höhe der Kosten zu begründen ist also die falsche Argumentation. Am Ende bleibt wohl nur, entweder seine Rechte einzuklagen, oder die sichere Alternative zu wählen und in Zukunft auf derartige Anbieter zu verzichten.
Wobei ich skeptisch bin, ob es bei anderen Anbietern soviel besser läuft. Die Hosen waren eigentlich immer bekannt dafür eine recht faire Preispolitik was die Tickets angeht zu fahren.
Diese Vorverkaufsgebühr bei Bands, die den Vorverkauf quasi selber machen (und keinen externen Partner wie Ticketmaster oder Eventim brauchen) ist ja irgendwie komisch: Für den Ticketpreis müssen sie als Kulturveranstaltung 7% Mehrwertsteuer zahlen, für die VVK Gebühr 19% Mehrwertsteuer.
"Freiwillig" die höhere MwSt. - das macht man ja nur als eine Art "Ausfallversicherung" - die eigenen Kosten bei kompletten Ausfall (wie jetzt bei den DTH) möglichst gering zu halten.
15.06.2020 20:23
Yertle-the-Turtle schrieb:
Man sieht doch hier wieder, dass das Problem auch die mangelnde Transparenz der Gebühren ist. Wenn vorher nur der Gesamtpreis auf dem Ticket stand kann man einem jetzt zwischen 0,1-99% Ticketgebühren alles mögliche erzählen.
Sind die Bands oder Veranstalter Schuld an der Situation? Nein. Der Fan aber auch nicht. Daher wäre es doch ein Kompromiss die Gebühr 50% auszuzahlen und 50% einzubehalten.
Die Hosen hatten grob überschlagen 30 Konzerte mit jeweils 8000? Besuchern geplant. Man behält also mal eben 1 Mio. € ein. Den Gegenwert an Aufwänden würde ich gerne mal sehen.
Laut Angabe der des Informationstextes bei der Abwicklung beträgt die Gebühr pro Konzert 5-6 €. Da zeigen DTH schon halbwegs Transparenz.
15.06.2020 19:43· Bearbeitet
MinistryOfDeath schrieb:
Teceo schrieb:
MinistryOfDeath schrieb:
Das hat mich doch stutzig gemacht und ich hab mal ein wenig nachgeforscht. Die meisten Veranstalter haben entsprechende Klauseln in ihren AGBs, welche die Rückerstattung von Versand- und Servicegebühren ausschließen.
Welche Veranstalter z.B.?
Hier z.B. in den AGB von MCT/CTS Eventim zur aktuellen Rammstein Tour 2020, Absatz 4.4
Gezahlte Gebühren (Vorverkaufsgebühr und Systemgebühr, Ziffer 2.2.) werden nicht zurückerstattet [...]
Okay, die AGB sind harter Tobak.
Sie als unser Kunde bestätigen mit dem Erwerb eines Tickets, dass Sie diese AGB zur
Kenntnis genommen haben und sie als bindend akzeptieren.
Das Letzte was ein Kunde macht, ist durch den Erwerb eines Tickets AGB als bindend zu akzeptieren.
Ich lese mal weiter.
Es wird nicht besser. Ich glaube da ist einiges zu streichen.
In Punkt 2.2 regeln die AGB, dass ein Vertrag mit MCT als Veranstalter zustande kommt und der Ticketpreis einschließlich Gebühren vollständig MCT als Veranstalter zusteht. Punkt 4.4 sieht vor, dass gezahlte Gebühren (Vorverkaufsgebühr und Systemgebühr, Ziffer 2.2.) nicht zurückerstattet werden. Im weiteren, wird zwar ausgeführt, dass es einen Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Gebühren gibt, allerdings wird mit einem Anspruch auf Wertersatz aufgerechnet und zwar für die Vermittlungsleistung . MCT vermittelt aber nicht. Wer vermittelt ist Eventim, welche wiederum nicht für den Kunden vermitteln, sondern für MCT. Wenn jemand für eine Vermittlungsleistung zahlen muss, dann MCT an Eventim. Überdies wäre ein etwaiger Wertersatz für eine Vermittlungsleistung genau 0 Euro hoch. X Euro Gebühren - 0 Euro Wertersatz = X Euro Gebühren.
Gelten tun ja diese: shop.dietotenhosen.de
Dort ist aber nix zu finden dazu, wie ich das geshen habe beim überfliegen.
Teceo schrieb:
MinistryOfDeath schrieb:
Das hat mich doch stutzig gemacht und ich hab mal ein wenig nachgeforscht. Die meisten Veranstalter haben entsprechende Klauseln in ihren AGBs, welche die Rückerstattung von Versand- und Servicegebühren ausschließen.
Welche Veranstalter z.B.?
Hier z.B. in den AGB von MCT/CTS Eventim zur aktuellen Rammstein Tour 2020, Absatz 4.4
Gezahlte Gebühren (Vorverkaufsgebühr und Systemgebühr, Ziffer 2.2.) werden nicht zurückerstattet [...]
15.06.2020 16:37
MinistryOfDeath schrieb:
Das hat mich doch stutzig gemacht und ich hab mal ein wenig nachgeforscht. Die meisten Veranstalter haben entsprechende Klauseln in ihren AGBs, welche die Rückerstattung von Versand- und Servicegebühren ausschließen.
Welche Veranstalter z.B.?
Das hat mich doch stutzig gemacht und ich hab mal ein wenig nachgeforscht. Die meisten Veranstalter haben entsprechende Klauseln in ihren AGBs, welche die Rückerstattung von Versand- und Servicegebühren ausschließen. Allerdings schreiben verschiedene Verbraucherportale, dass solche Regelungen nicht immer rechtens sein müssen. Eine eindeutige Aussage dazu, habe ich aber speziell für Konzertveranstaltungen leider nicht gefunden.
Zugeben, 6.50 € allein für den Versand erscheint auch mir vollkommen überteuert. Nichtsdestotrotz, hat man sich beim Kauf damit einverstanden erklärt. Die Erstattungsfähigkeit mit der Höhe der Kosten zu begründen ist also die falsche Argumentation. Am Ende bleibt wohl nur, entweder seine Rechte einzuklagen, oder die sichere Alternative zu wählen und in Zukunft auf derartige Anbieter zu verzichten.
Wobei ich skeptisch bin, ob es bei anderen Anbietern soviel besser läuft. Die Hosen waren eigentlich immer bekannt dafür eine recht faire Preispolitik was die Tickets angeht zu fahren.
MinistryOfDeath schrieb:
Wie schon in anderen Threads diskutiert und auch im offiziellen Statement dargelegt, ist die Leistung des Versands und der Bearbeitung ja bereits erbracht worden. Warum sollte man dann Anspruch auf Erstattung dieser Kosten haben? Klar ist das für die Käufer ärgerlich, aber ich denke auch die Jungs hätten ihre Tour gerne durchgezogen. Nur war eine Verschiebung aus uns noch unbekannten Gründen wohl leider nicht möglich. Und das sie Abstand von dieser wirklich dämlichen Gutscheinregelung genommen haben, zeigt ja schon ein Entgegenkommen. Da gibt es ganz andere Vereine, wo Unmut wirklich angebracht ist...
Ich wage mal zu behaupten, dass die tatsächlichen Kosten schon mit den "hohen" Versandkosten gedeckt sind.
In der Masse kosten 1kg Pakete bei der Post 3€, berechnet wurden 6,50€. Es gibt Vereine, da ist das Ausdrucken und "Eintüten" schon in den höheren Versandkosten einkalkulieren und auf Vorverkaufsgebühren verzichtet wird.
Die Vorverkaufsgebühr stammt ja aus der Zeit, als noch lokale Einzelhändler (Kiosk, "Theaterkassen", Lokalredaktionen, Plattenläden etc.) größtenteils Tickets verkauft haben und dafür eine Entlohnung bekommen haben, die das Verkaufen attraktiv macht. Das Veranstalter und automasierte Verkaufsplattformen (Eventim) immer noch 10% erhalten, ist in der heutigen Zeit eigentlich Wahnsinn - zumal Eventim ja auch noch die Systemgebühr bekommt #goldeneZeiten
DapperDan schrieb:
Das Ganze bis 31.10.20 begrenzen, danach weiß man tatsächliche welche Kosten und "Einnahmen" (durch VVK- und Versandgebühren) sich gegenüber stehen. Wer das verpasst, hat eben noch mehr "gespendet" als die Gebühren. Möchte wissen, ob die das einfach so begrenzen können, danach kann man sich sein Ticket nur noch an den Hut stecken oder wie?
Rechtlich ist die Befristung nicht haltbar.