30.09.2010 23:47
als wenn die polizei nicht gesehen hat bzw wusste dass dort schüler etc. sind (schülerdemo)
allein dieser umstand verbietet der polizei nunmal (meine meinung) SO dort einzugreifen
da gibt es - wiegesagt - nichts was man schönreden kann
Edit: Gibt da ja auch ein Gesetz
korrigiert mich, bin kein rechtsexperte! aber laut dem artikel sind unter 18-jährige vor misshandlungen zu schützen, dies gilt für eltern, pfleger sowie auch für beamte im vollzug..