wie würdet ihr reagieren? was würdet ihr denken?

eröffnet von Gerry am 23.06.2005 11:37 Uhr
37 Kommentare - zuletzt von Kaan

37 Kommentare
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Kaan
Kaan
23.06.2005 19:15AdminSupporter

wir sagen ja auch, dass er nichts verbrochen hat Smiley es HÄTTE aber ein Kaufvertrag zu stande kommen KÖNNEN... und das muss geprüft werden Smiley
[addsig]

Junior
24.06.2005 00:10

Ich habs mir anders überlegt, diskutiert doch nochmal was über Kaufverträge usw., ist wahrscheinlich das einzige wobei ich in nächster Zeit was lernen kann für meine Klausur. Smiley[addsig]

FaithlessAngel
24.06.2005 05:44

Zitat:
HR


Slipknotism schrieb:
@vio: wenn ich angeben wollte, dann hätte ich das ganze gleich im Gutachtenstil mit Paragraphen geschrieben...

desweiteren heißt es in §147 I Satz 1: "Der einem Anwesenden gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden" und weiter in Satz 2: "Dies gilt auch von einem mittels Fernsprechers oder einer sonstigen technischen Einrichtung von Person zu Person gemachten Antrag"

du meinst vielmehr §149 "Verspätet zugegangene Annahmeerklärung"... aber Gerry hat keine Annahmefrist gesetzt, siehe §148... demnach gilt §147 I Satz 1...

aber das alles auch nur wenn man Gerry's Aussage als Willenserklärung sieht... meiner Meinung nach scheitert das ganze schon vorher, da ich darin keine Willenserklärung sondern eine invitatio ad offerendum sehe Smiley

edit: dafür spricht nämlich auch, dass Gerry dieses Angebot nicht nur der einen Userin/dem einen User gemacht hat, sondern offenbar auch anderen... es ist ja auch so, dass Werbung im Schaufenster nicht als Willenserklärung die Ware zu verkaufen, sondern nach herrschender Meinung als invitatio ad offerendum angesehen werden... dies lässt sich auf Gerry's Angebote an mehrere Leute übertragen... Schaufensterwerbung richtet sich ja auch an mehrere und nicht nur eine Person...

so...

HR

Wenn du jemals in der Rheinaue auch nur ansatzweise so geschwollen reden solltest, kündige ich dir die Freundschaft... Smiley

Droogandleader
24.06.2005 10:39

Zitat:
HR


Slipknotism schrieb:
wir sagen ja auch, dass er nichts verbrochen hat Smiley es HÄTTE aber ein Kaufvertrag zu stande kommen KÖNNEN... und das muss geprüft werden Smiley

HR

Das ist das erstes Semester noch nicht mal rum .... Smiley *kopfschüttel*

Was passiert wohl in 2-3 Jahren hier auffem Board ? Smiley

Kaan
Kaan
24.06.2005 10:43AdminSupporter

Zitat:
HR


FaithlessAngel schrieb:
Wenn du jemals in der Rheinaue auch nur ansatzweise so geschwollen reden solltest, kündige ich dir die Freundschaft... Smiley
HR

Smiley keine Angst Mungomännchen Smiley in der Rheinaue gibt's nur eines: TRINKENAAAAAAAAAA Smiley
[addsig]

hit_that
25.06.2005 10:01

Zitat:
HR


Valmont schrieb:
wer zuerst kommt, mahlt zuerst !!
HR

sehe ich genau so, sie hätte halt schneller überlegen sollen, selbst schuld

Loeffel-Henner
25.06.2005 11:39

kaan warum schreibst du nicht einfach "invitatio ad offerendum" in deine signatur dann brauchst du es nicht immer wieder schreiben sondern brauchst nur drauf verweisen. [addsig]

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