wir sagen ja auch, dass er nichts verbrochen hat es HÄTTE aber ein Kaufvertrag zu stande kommen KÖNNEN... und das muss geprüft werden
[addsig]
37 Kommentare
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woofer2k
23.06.2005 19:32
23.06.2005 19:32
kennt ihr wayne ?
du musst in dem Fach ja auch keine Klausur schreiben die AG Klausur zählt ja nicht
[addsig]
Junior
24.06.2005 00:10
24.06.2005 00:10
Ich habs mir anders überlegt, diskutiert doch nochmal was über Kaufverträge usw., ist wahrscheinlich das einzige wobei ich in nächster Zeit was lernen kann für meine Klausur. [addsig]
FaithlessAngel
24.06.2005 05:44
24.06.2005 05:44
Zitat:
Slipknotism schrieb:
@vio: wenn ich angeben wollte, dann hätte ich das ganze gleich im Gutachtenstil mit Paragraphen geschrieben...
desweiteren heißt es in §147 I Satz 1: "Der einem Anwesenden gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden" und weiter in Satz 2: "Dies gilt auch von einem mittels Fernsprechers oder einer sonstigen technischen Einrichtung von Person zu Person gemachten Antrag"
du meinst vielmehr §149 "Verspätet zugegangene Annahmeerklärung"... aber Gerry hat keine Annahmefrist gesetzt, siehe §148... demnach gilt §147 I Satz 1...
aber das alles auch nur wenn man Gerry's Aussage als Willenserklärung sieht... meiner Meinung nach scheitert das ganze schon vorher, da ich darin keine Willenserklärung sondern eine invitatio ad offerendum sehe
edit: dafür spricht nämlich auch, dass Gerry dieses Angebot nicht nur der einen Userin/dem einen User gemacht hat, sondern offenbar auch anderen... es ist ja auch so, dass Werbung im Schaufenster nicht als Willenserklärung die Ware zu verkaufen, sondern nach herrschender Meinung als invitatio ad offerendum angesehen werden... dies lässt sich auf Gerry's Angebote an mehrere Leute übertragen... Schaufensterwerbung richtet sich ja auch an mehrere und nicht nur eine Person...
so...
Wenn du jemals in der Rheinaue auch nur ansatzweise so geschwollen reden solltest, kündige ich dir die Freundschaft...
RiotGrrrrl
24.06.2005 08:48
24.06.2005 08:48
[addsig]
Elli
24.06.2005 09:54
24.06.2005 09:54
Droogandleader
24.06.2005 10:39
24.06.2005 10:39
Zitat:
Slipknotism schrieb:
wir sagen ja auch, dass er nichts verbrochen hat es HÄTTE aber ein Kaufvertrag zu stande kommen KÖNNEN... und das muss geprüft werden
Das ist das erstes Semester noch nicht mal rum .... *kopfschüttel*
Was passiert wohl in 2-3 Jahren hier auffem Board ?
Zitat:
FaithlessAngel schrieb:
Wenn du jemals in der Rheinaue auch nur ansatzweise so geschwollen reden solltest, kündige ich dir die Freundschaft...
keine Angst Mungomännchen in der Rheinaue gibt's nur eines: TRINKENAAAAAAAAAA
[addsig]
hit_that
25.06.2005 10:01
25.06.2005 10:01
Zitat:
Valmont schrieb:
wer zuerst kommt, mahlt zuerst !!
sehe ich genau so, sie hätte halt schneller überlegen sollen, selbst schuld
Loeffel-Henner
25.06.2005 11:39
25.06.2005 11:39
kaan warum schreibst du nicht einfach "invitatio ad offerendum" in deine signatur dann brauchst du es nicht immer wieder schreiben sondern brauchst nur drauf verweisen. [addsig]
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