Kuriose Auktionen bei Ebay

eröffnet von since1904 am 16.01.2004 14:17 Uhr
32 Kommentare - zuletzt von TheRealFarinU

Honk850
Honk850
16.01.2004 14:27Supporter

Ich find ja den hier noch am genialsten!!!

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?MfcISAPICommand=ViewItem&item=2758859918

Heiko33
19.04.2012 09:55

Lustige idee,bin mal gespannt was da so rum kommt!
Achtung keine karte für den Ring ,nur Spass!



http://www.ebay.de/itm/120894252017?ssPageName=STRK:MEWAX:IT&_trksid=p3984.m1423.l2648[addsig]

GabbaGabbaHey
30.09.2012 21:17

wusst nich wo's sonst hinsoll:

grad 2 Parov Stelar Tickets für München bei eBay für 190 rausgegangen bei einem Einkaufspreis von knapp 65 für beide
seit wann wird der so gehypt dass man das Dreifache zahlt???

Parov Ebay

yellowpfeiffer
08.11.2012 10:38

Vorab für alle Klugscheisser, Dummschwätzer und Merkbefreiten:
Beim Leberkäse habe ich das abspielen gar nicht erst versucht, weil der ist ja :1.rechteckig!!! + 2. auch viel zu dick für den Schacht!!

Zitat anzeigen



Nikrox
Nikrox
30.01.2013 22:08Supporter

Wo ist denn der "Ebay" Thread hin? Kann nichts finden.

Naja, dann schildere ich mein Problem eben hier. Ich hoffe, es kann mir jemand helfen:

Ich habe vor etwa 3 Wochen ein IPhone 4 bei Ebay ersteigert. Der Verkäufer gab mir seine Kontodaten und ich habe ihm das Geld überwiesen. Als das Geld angekommen ist, schreibt er mir, dass sein neues IPhone 5 runter gefallen ist und er es in die Reperatur bringen muss. Solange braucht er aber noch sein IPhone 4. Also gab er mir zwei Möglichkeiten:
1. Er schickt mir das IPhone 4 einfach sobald sein IPhone 5 wieder da ist
2. Er überweist mir mein Geld zurück + 5€ Entschädigung

Ich habe natürlich Variante 2 genommen und dazu geschrieben, dass er gerne noch einmal auf mich zukommen kann, sobald er es nicht mehr braucht und dann kommt ja vielleicht doch noch ein Kauf zu stande. Zwei Tage später, hatte ich mein Geld wieder.

Zwei Wochen später (vor ein paar Tagen), habe ich ihn angeschrieben, wie es aussieht, ob er sein IPhone 4 noch verkauft.
Nachdem ich eine Woche keine Antwort bekommen habe, habe ich das "gekaufte" IPhone 4 bei Ebay als "bezahlt" makiert und ihm eine schlechte Bewertung mit der Begründung: "Kauf zurück gezogen - Geld war wohl zu wenig - schlechte Kommunikation" gegeben.

Jetzt habe ich gerade eine Antwort von ihm bekommen, was es für eine Frechheit wäre, ihm eine schlechte Bewertung zu geben, obwohl er mir das ja erklärt hat und mir noch 5€ Schadensersatz überwiesen hat. Und ich mich nicht wundern solle, wenn in ein paar Tagen das Geld wieder von meinem Konto abgeht und ich mit leeren Händen da stehe.


Jetzt stehe ich etwas doof da und weiß nicht genau wie ich reagieren soll. Vorallem da ich die rechtliche Lage auch garnicht kenne und nicht weiß, wie es ihm möglich seien soll, das Geld wieder von meinem Konto zu überweisen.

Kennt sich jemand damit aus und weiß wie ich am besten weiter vorgehen soll?
Will ihm jetzt nicht antworten, solange ich mich nicht informiert habe.
Ist aber auch nicht gerade ein Thema das ich bei google eingeben könne.

So anybody

masterofdisaster666
30.01.2013 22:15

wenn er dir das geld überwiesen hat, kann er es nicht zurückbuchen. das geht nur bei lastschrift.

Teceo
30.01.2013 22:16

So einfach kann der kein Geld abbuchen.

Er könnte eine Einzugsermächtigung "fälschen". Aber die könntest du easy wieder rückbuchen lassen.

m-e
30.01.2013 22:25

mich würde ja jetzt noch interessieren, wie gut du beim Preis weggekommen bist, dass du vermutest, er wollte tricksen^^

Nikrox
Nikrox
30.01.2013 23:33Supporter

Okay, das beruhigt mich schon einmal.
Habe das IPhone für einen normalen Preis bekommen. Gab auf Ebay auch ein paar Schnäppchen, welche 20€ billiger waren. In der Regel war mein Preis aber der normale. Ab und an, ist es aber auch für 20-30€ mehr weggegangen.
Keine Ahnung ob das seine Absicht war.
Aber nachdem ich nichts mehr von ihm gehört habe, bin ich davon ausgegangen.

Er kann ja nicht einfach etwas verkaufen und dann merken, dass er es doch behalten will, obwohl er mein Geld schon hat.

cyberwiesel
30.01.2013 23:40

Er hat dir das Geld anstandslos zurück überwiesen + 5€, ich finde es ehrlich gesagt auch ziemlich strange, ihm dann die schlechte Bewertung zu geben, das war nicht nötig. Mag ja sein, dass er getrickst hat, ist aber halt alles nur Spekulation.
Was die Überweisung betrifft, brauchst du dir keine Gedanken machen, seine Überweisung kann er nicht zurück holen.
Ich würde einem Ebayer übrigens auch nicht einfach Geld überweisen, dafür gibt's doch paypal. Für dich gilt nänlich das Gleiche, nämlich überwiesenes Geld kannste nicht zurück holen.

SpiderJ
30.01.2013 23:49

Wenn er tricksen wollte hätte er mit nem Zweitaccount den Preis auf gewünschtes Niveau bieten können. Ihm da nach einer Nachfragemail was zu unterstellen ist schon sehr hart.

An seine Dir überwiesene Kohle kommt er nicht ran.

Nikrox
Nikrox
31.01.2013 00:17Supporter

Vielleicht war eine schlechte Bewertung etwas übertrieben und eine neutrale Bewertung wäre angebrachter gewesen.
Allerdings sind die Bewertungen doch für genau so einen Fall da.

Man kann doch nicht einfach etwas auf Ebay versteigern und dann behaupten das man es jetzt leider doch nicht mehr verschicken kann. Und das nachdem ich ihm das Geld überwiesen habe.
Ausschlaggebend war dann auch noch, dass er eine Woche nicht auf meine Mail reagiert hat. Mich hat das ganze tierisch aufgeregt. Klar ist bei mir jetzt kein großer Schaden oder so entstanden, aber ich finde das trotzdem nicht in Ordnung

Flyer
31.01.2013 08:30

Natürlich hast Du rechtlich Recht und Anspruch auf das iPhone 4 gehabt.

Aber es kann immer etwas passieren und eine schhlechte Bewertung (trotz Entschädigung!!!) ist imho überzogen.

Denn wie SpiderJ sagt: seinen Wunschpreis hätte er durch einen zweiten Account oder durch Freunde auch erreichen können. Und an Dein Geld kommt er nicht mehr...

Topf
Topf
31.01.2013 08:43


Flyer schrieb:
Natürlich hast Du rechtlich Recht und Anspruch auf das iPhone 4 gehabt.

Zitat anzeigen

Der Anspruch ist aber durch die Annahme des zurücküberwiesenen Geldes erloschen.

Ich denke auch, dass eine negative Bewertung zu hart ist. Du hast ja erst einmal eingewilligt, den Kauf rückgängig zu machen. Insofern hattest Du keinen Anspruch darauf, das iphone später kaufen zu können. Nur weil er eine Woche nicht auf die Mail geantwortet hat, kannst Du ihn dann nicht einfach schlecht bewerten. Erstens hat Deine zweite Anfrage garnichts mehr mit eBay zu tun und zweitens kann er ja z.B. im Ausland unterwegs oder krank gewesen sein und konnte deshalb die Mail nicht beantworten.

Btw: man kann Bewertungen bei eBay auch zurücknehmen

Flyer
31.01.2013 08:49


Topf schrieb:


Flyer schrieb:
Natürlich hast Du rechtlich Recht und Anspruch auf das iPhone 4 gehabt.

Zitat anzeigen

Der Anspruch ist aber durch die Annahme des zurücküberwiesenen Geldes erloschen.

Ich denke auch, dass eine negative Bewertung zu hart ist. Du hast ja erst einmal eingewilligt, den Kauf rückgängig zu machen. Insofern hattest Du keinen Anspruch darauf, das iphone später kaufen zu können. Nur weil er eine Woche nicht auf die Mail geantwortet hat, kannst Du ihn dann nicht einfach schlecht bewerten. Erstens hat Deine zweite Anfrage garnichts mehr mit eBay zu tun und zweitens kann er ja z.B. im Ausland unterwegs oder krank gewesen sein und konnte deshalb die Mail nicht beantworten.

Btw: man kann Bewertungen bei eBay auch zurücknehmen

Zitat anzeigen



Mantis
31.01.2013 09:00

Selbst eine neutrale bewertung fänd ich schon heftig!
Du musst annehmen das seine story stimmt, was menschlich ist, das sowas "dazwischenkommt". Man kann es durchaus verstehen!
Du hast problemlos dein geld zurückbekommen plus die kleine entschädigung!
Sorry, aber wie vorbildlicher kann sich ein ebayer denn noch verhalten?

Andersrum verstehe ich natürlich das du gern das handy bekommen hättest. Aber das is kein grund dort negativ oder neutral zu bewerten und ich verstehe den ärger des verkäufers...

Nikrox
Nikrox
31.01.2013 09:55Supporter


Topf schrieb:

Btw: man kann Bewertungen bei eBay auch zurücknehmen

Zitat anzeigen



Wie ist das möglich? Soweit ich weiß, geht das nur, falls ich die Bewertung versehntlich bei jemand falschen getätigt habe.
Ansonsten kann man nur einen Kommentar hinzufügen, was die Grundbewertung aber nicht ändert.

Nach all den Kommentaren ist mir bewusst geworden, dass ich vielleicht etwas hart reagiert habe. Positiv finde ich das aber mit Sicherheit nicht

Nikrox
Nikrox
31.01.2013 10:04Supporter

Naja, da steht aber genau das drin:

Ich möchte eine von mir abgegebene Bewertung entfernen lassen

Falls Sie versehentlich ein falsches Mitglied bewertet haben, können wir diese Bewertung laut unserem Grundsatz zur Entfernung von Bewertungen entfernen. Dafür müssen Sie jedoch bereits die gleiche Bewertung für das richtige Mitglied abgegeben haben. Anschließend melden Sie uns die Artikelnummern der beiden Bewertungen. Nach einer Prüfung entfernt unser Kundenservice die versehentlich abgegebene Bewertung. Diese Transaktion kann dann aber nicht mehr bewertet werden.

Zitat anzeigen



Das ist ja nicht der Fall.

Habe aber gelesen, dass der Verkäufer die Überarbeitung einer Bewertung beantragen kann. Habe ihm das nun vorgeschlagen und würde die Bewertung dann dementsprechend ändern.

edit:

eBay greift grundsätzlich nicht in das Bewertungssystem ein. Abgegebene Bewertungen werden durch eBay nicht verändert und nur in den unten beschriebenen Ausnahmefällen entfernt.

Zitat anzeigen

Topf
Topf
31.01.2013 10:15

eBay hat die Bewertungsrichtlinien in letzter Zeit so oft geändert, da blickt echt keiner mehr durch. Anscheinend ist das entfernen wirklich nicht mehr möglich, nur noch das Überarbeiten. Aber das wäre in Deinem Fall ja auch ok.

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