10.09.2010 15:10
Cro**********.
Seit es RR.com gibt.
Cro**********.
Seit es RR.com gibt.
ja
masterofdisaster666 schrieb:
Raubkopien direkt vor Ort angefertigt
Strafbar nach § 242 Abs. 1 StGB hat sie sich auch nicht gemacht, da nach § 90 BGB "
Sachen im Sinne des Gesetzes nur körperliche Gegenstände [sind]", und im Gesetzestext eindeutig steht "Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.". Musikdatein sind demnach keine Sachen...
Strom ist auch keine Sache und man kann ihn trotzdem stehlen... das wird bestimmt analog angewendet...
Slipknotism schrieb:
Strom ist auch keine Sache und man kann ihn trotzdem stehlen... das wird bestimmt analog angewendet...
Was gibt es denn da zu disskutieren ? Die Alte hat eindeutig geklaut und ist definitv ein Kandidat für Depp Of The Year
was hat sie denn geklaut? die cds hat sie ja im laden gelassen...
Teceo schrieb:
Slipknotism schrieb:
Strom ist auch keine Sache und man kann ihn trotzdem stehlen... das wird bestimmt analog angewendet...
Hans-Maulwurf-Rockt schrieb:
Musikdateien
also wenn sie die musikdateien hat
hat sie doch geistiges eigentum gestohlen oda
korrigiert mich, wenn ich falsch liege
NonesensE schrieb:
Hans-Maulwurf-Rockt schrieb:
Musikdateien
1. hat sie die CDs unter Einsatz von "Gewalt" in ihren Laptop gebracht, Anmassung von fremden Eigentum
2. hat sie durch die unberechtigte Nutzung ihr "Vermögen" angereichert
3. hat sie gegen das Urheberrecht verstoßen indem sie eine Raubkopie angefertigt hat
und natürlich ist §53 UrhG nicht umgangen worden! sie war nämlich nicht befugt Kopien von den CDs anzufertigen!
Nimrod1991 schrieb:
also wenn sie die musikdateien hat
hat sie doch geistiges eigentum gestohlen oda
korrigiert mich, wenn ich falsch liege
Slipknotism schrieb:
1. hat sie die CDs unter Einsatz von "Gewalt" in ihren Laptop gebracht, Anmassung von fremden Eigentum
2. hat sie durch die unberechtigte Nutzung ihr "Vermögen" angereichert
3. hat sie gegen das Urheberrecht verstoßen indem sie eine Raubkopie angefertigt hat
und natürlich ist §53 UrhG nicht umgangen worden! sie war nämlich nicht befugt Kopien von den CDs anzufertigen!
Ja.
Und dass das eine Privatkopie gewesen sein soll kann einfach nicht dein ernst sein. Sie war nicht befugt eine Kopie zu erstellen, da gibt's nichts dran zu diskutieren.
Es steht ja wohl auch gänzlich ausser Frage, dass sich die CDs sowohl im Eigentum als auch im Sachschutzbereich des Elektromarktes befanden und der Eingriff in diesen rechtswidrig ist.
sie kann erst privatkopien machen für sich und für das nähere umfeld, wenn sie die Musik besitzt bzw. Eigentümer is
Slipknotism schrieb:
1. hat sie die CDs unter Einsatz von "Gewalt" in ihren Laptop gebracht, Anmassung von fremden Eigentum
2. hat sie durch die unberechtigte Nutzung ihr "Vermögen" angereichert
3. hat sie gegen das Urheberrecht verstoßen indem sie eine Raubkopie angefertigt hat
und natürlich ist §53 UrhG nicht umgangen worden! sie war nämlich nicht befugt Kopien von den CDs anzufertigen!
Nimrod1991 schrieb:
sie kann erst privatkopien machen für sich und für das nähere umfeld, wenn sie die Musik besitzt bzw. Eigentümer is
[...]Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, [...]
Slipknotism schrieb:
[...]Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, [...]
Angenommen sie musste Plastikfolien abmachen - dann hat sie Gewalt angewendet. Ich kenne viele Elektronikfachmärkte in denen ein Großteil der CDs eingeschweißt ist.
Die ungerechtfertigte Nutzung ist nicht im Sinne des Strafgesetzbuches zu ahnden, zieht aber Schadensersatzansprüche nach sich. Daher ist dieser Punkt sehr wohl relevant, da Delikte nicht rein strafrechtlich betrachtet werden, es sei denn man schreibt grad ne Klausur drüber.
Wer kommt zur Party
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