HILFE! ÄRGER beim Fan-Übernachtungspaket

Festival Forum: Diskussion zu Rock am Ring 2010 (u.a. mit KISS, Muse, Rage Against The Machine, Rammstein)

eröffnet von kukan am 06.01.2010 18:23 Uhr
118 Kommentare - zuletzt von kukan

LustigerAstronautMezmerize7sevenAndyson86Rialto91wsk253
wsk253 und weitere Nutzer sprechen darüber

kukan
06.01.2010 18:23

Hallo,
ich hab grad nen fettes Problem.
Ich wollte schnell im Dez 09 noch Tickets bestellen, da finde ich bei Eventim "Fan-Übernachtungs-Pakete" die einen Bungalow mit anbieten. Der kleinste ist für 5 Personen, daher hab ich noch 4 andere Leute aufgetrieben/belabert die mitfahren. Pro Person kostet der Spaß dann 229 Euro.

Jetzt hab ich da heut ne Email hingeschrieben da ich zwar nen Hotel-Voucher hab, aber noch keine Tickets.
Und jetzt schreiben mir die netten Eventim-Mitarbeiter, dass die Tickets nicht im Preis mit drin sind und ich die extra kaufen muss.
Jetzt steht auf der Seite das die Eintrittskarten nicht mit im Preis enthalten sind.

Ich hab das ganze mit meinem Freund zusammen bestellt, und wir sind uns eigentlich relativ sicher, das es zu dem Zeitpunkt noch anders auf der Seite stand. Super... Nachzuweisen ist das natürlich schwierig.

Denn allein schon die Logik...
die letzten Jahre zahlten wir für ein Hotel-Doppelzimmer ca. 80 Euro pro Nacht = 240 Euro insgesamt.
Ja und so wie es jetzt aussieht zahlen wir jetzt fast das doppelte für die ganze Geschichte.

Und es sieht wohl so aus, das ich jetzt mein eigenes und die restlichen 4 Tickets noch aus meiner Tasche zahlen kann... Macht jetzt grad total Vorfreude auf RaR... Smiley((

Ich weiß noch nicht was ich machen soll...
Entweder RaR 2010 wird das teuerste Rocken allerzeiten oder ich muss meinen Mitfahrern sagen das RaR ausfällt, trete vom Hotel-Kaufvertrag zurück und bekomme 50% wieder und mach totales minus.

Ich brauche euren Rat, vll gibt es ja auch gleichgesinnte die ebenfalls dieses Übernachtungspaket gekauft haben und vll sogar auch nicht wussten, das das Ticket nicht mit im Preis drin ist.
Würde mich auf jeden Fall freuen über sachliche Ratschläge.

Topf
Topf
06.01.2010 18:35

Wenn Deine Bestellung noch keine zwei Wochen zurückliegt, greift das Widerrufsrecht vom Fernabsatzgesetz und Du kannst das Ganze einfach rückgängig machen.

Wenn es länger zurückliegt, gilt das, was auf der bestellbestätigung steht, wie KLL schon sagt.

[addsig]

Teceo
06.01.2010 18:38



Topf schrieb:
Wenn Deine Bestellung noch keine zwei Wochen zurückliegt, greift das Widerrufsrecht vom Fernabsatzgesetz und Du kannst das Ganze einfach rückgängig machen.

Wenn es länger zurückliegt, gilt das, was auf der bestellbestätigung steht, wie KLL schon sagt.





Das Fernabsatzgesetz ist schon seit der Schuldrechtsreform von vor 8 Jahren ausser Kraft.

KLL
06.01.2010 18:41



Topf schrieb:
Wenn Deine Bestellung noch keine zwei Wochen zurückliegt, greift das Widerrufsrecht vom Fernabsatzgesetz und Du kannst das Ganze einfach rückgängig machen.

Wenn es länger zurückliegt, gilt das, was auf der bestellbestätigung steht, wie KLL schon sagt.




Teceo schrieb:
Das Fernabsatzgesetz ist schein seit der Schuldrechtsreform von vor 8 Jahren ausser Kraft.



Gibt es bei etwas wie Hotelbuchungen nicht auch sowas wie ein "Rückgabe-Recht"?

Teceo
06.01.2010 18:41



KLL schrieb:
[quote]
Topf schrieb:
Wenn Deine Bestellung noch keine zwei Wochen zurückliegt, greift das Widerrufsrecht vom Fernabsatzgesetz und Du kannst das Ganze einfach rückgängig machen.

Wenn es länger zurückliegt, gilt das, was auf der bestellbestätigung steht, wie KLL schon sagt.








Teceo schrieb:
Das Fernabsatzgesetz ist schein seit der Schuldrechtsreform von vor 8 Jahren ausser Kraft.



Gibt es bei etwas wie Hotelbuchungen nicht auch sowas wie ein "Rückgabe-Recht"?
[/quote]

Nein.

FBG
06.01.2010 18:43Supporter



Teceo schrieb:
Das Fernabsatzgesetz ist schon seit der Schuldrechtsreform von vor 8 Jahren ausser Kraft.



quelle und warum bitte?[addsig]

Teceo
06.01.2010 18:45



FBG schrieb:
[quote]
Teceo schrieb:
Das Fernabsatzgesetz ist schon seit der Schuldrechtsreform von vor 8 Jahren ausser Kraft.



quelle und warum bitte?
[/quote]

Quelle: Bundesanzeiger bzw. Bundesgesetzblatt

Wurde in andere Gesetze übernommen.

ZERO74
ZERO74
06.01.2010 18:47


Es wäre mir auch neu, dass das Fernabsatzgesetz nicht mehr gilt. Ganz im Gegenteil ist das m.W.n. 2003 oder 2004 noch mal verschärft worden.
Wenn bräuchte ich auch mal eine Quelle, da ich im Zuge der Wihnachtseinkäufe auch mehrfach davon Gebrauch gemacht habe.

KLL
06.01.2010 18:48

Hm, bei den Geschäftsbedingungen des Hotels, welches die Bungalows betreibt heißt es:



§ 6 Leistungsstornierung / Leistungsreduzierung
1. Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Vertragspartner hat dieser folgenden
Schadensersatz zu leisten:
a) Kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung
bzw. Reduzierung bis (einschließlich) 90 Tage vor Beginn
des Leistungszeitraums Lindner zugeht
b) Schadensersatz i.H.v. 50% des Wertes der bestellten
Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung
zwischen 89 und 30 Tage vor Beginn des
Leistungszeitraums Lindner zugeht
c) Schadensersatz i.H.v. 70% des Wertes der bestellten
Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung
29 und 10 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums
Lindner zugeht
d) Schadensersatz i.H.v. 90% des Wertes der bestellten
Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung
weniger als 10 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums
Lindner zugeht.
2. Der Vertragspartner ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden Lindners nicht gegeben oder geringer ist.
3. Sofern Lindner die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadensersatz des Vertragspartners
um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes.
4. Unabhängig von dem oben genannten Schadensersatz hat der Vertragspartner eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50,- € zu leisten.



AGB des Hotels

Dann müsste er doch eigentlich mit den 50€ Bearbeitungsgebühr davon kommen, oder? Für mich als Laie hört sich das jedenfalls so an Smiley

FBG
06.01.2010 18:51Supporter




@eventim: Smiley




halfjesus schrieb:
ich hasse den laden...



ja gut, ganz ausgeschlossen, dass er das mit den tickets überlesen hat, ist es ja nicht.
hab das ganze packet auch vor 1-2 wochen bei eventim entdeckt und den satz "tickets sind nicht enthalten" gelesen und mir gedacht SmileySmiley[addsig]

Hans-Maulwurf-Rockt
Hans-Maulwurf-Rockt
06.01.2010 18:53

Ich hab es mir auch angeschaut und ich vermute stark das er das überlesen hat ! ich hab es auch erst beim 2. durchlesen entdeckt.

junior88
06.01.2010 18:57



Hans-Maulwurf-Rockt schrieb:
Ich hab es mir auch angeschaut und ich vermute stark das er das überlesen hat ! ich hab es auch erst beim 2. durchlesen entdeckt.



die sind halt nur auf abzocke aus, die eventim aktie steigt täglich, kann mich nicht erinnern wann ich mal nen dramatischen fall in den letzten monaten mitbekommen habe!

@kukan:

habs mir mal durchgelesen und würde dir empfehlen einfach mal persönlich beim hotel betreiber anzurufen und ihm den fall schildern.
vllt. kommt man da auf ne lösung, ist ja jetzt nicht so kurzfristig, dass er sagen kann das er die hütte nicht mehr weg bekommt Smiley

ZERO74
ZERO74
06.01.2010 19:02


Also die Regelungen des "Fernabsatzgesetzes" bestehen weiterhin und sind in §312ff in Verbindung mit §355 BGB übergegangen. Demnach hat man zwei Wochen Widerrufsrecht. Also besteht das "Fernabsatzgesetz" de facto weiter - zumindest inhaltlich.

Allerdings weiß ich nicht, ob das auf Hotelbuchungen zutrifft. Auf alle Fälle würde ich - wenn die 14 Tage noch nicht rum sind - widerrufen und schauen, was passiert.

(Bin kein Jurist - dies ist keine Rechtsberatung)

FBG
06.01.2010 19:06Supporter



junior88 schrieb:
@kukan:

habs mir mal durchgelesen und würde dir empfehlen einfach mal persönlich beim hotel betreiber anzurufen und ihm den fall schildern.
vllt. kommt man da auf ne lösung, ist ja jetzt nicht so kurzfristig, dass er sagen kann das er die hütte nicht mehr weg bekommt Smiley



aber er hat den "vertrag" in erster linie nun mal mit eventim abgeschlossen. selbst wenn das hotel sagt ok, heisst das noch lange nicht dass eventim das selbe macht[addsig]

KLL
06.01.2010 19:10



FBG schrieb:

aber er hat den "vertrag" in erster linie nun mal mit eventim abgeschlossen. selbst wenn das hotel sagt ok, heisst das noch lange nicht dass eventim das selbe macht



Aber auf der eventim-Seite von dem Quatsch ist der Verweis auf die AGB des Hotels. Von daher würde ich eben vermuten dass eventim da gar nix zu melden hat, schließlich sind die ja nur Vermittler.

kukan
06.01.2010 19:16

ich bin übrigens SIE Smiley


Das mit dem Rücktreten v. Vertrag bei Lindner hab ich mir jetzt erst mal ausgedruckt. Da steht ja deutlich drin, das man nur die 50 Euro zahlen muss, so wie ich das jetzt auch verstehe.

Ich bin mir eigentlich relativ sicher, das es so nicht drinstand. Als wir geguckt haben, gab es die Karten erst ein paar Tage, vll haben die sich auch später gedacht, "ohhh das müssen wir noch deutlich darein schreiben" und jetzt ist es geändert.

Ich habe jetzt nochmal ne Email an Eventim geschrieben, ob man irgendwas machen kann, wobei ich eigentlich nicht davon ausgehe das die sich auf irgendwas einlassen.
Morgen werde ich beim Hotel wo ich sonst immer war, anrufen und fragen wie teuer da jetzt aktuell Zimmer sind und ob da noch was frei ist.

Vll komme ich dann wenigstens noch "günstiger" weg, auch wenn ich die 50 Euro noch zahlen muss.

Was mich jetzt halt voll ankotzt, ist das jetzt der Ticketpreis schon 150 Euro sind und das macht sich bei 5 Tix dann auch bemerkbar.

Naja mal morgen abwarten, heute ist im Hotel leider niemand mehr.

Teceo
06.01.2010 19:21

Wie ist gezahlt worden?

Wann hast du die Mail von Eventim bekommen, in der steht, dass keine tickets dabei sind?

kukan
06.01.2010 19:32

- also bestellt hab ich am 7. Dezember

- das Geld wurde vom Kto eingezogen

- kurze Zeit später nen Bestätigungsschreiben

- letzte Woche haben wir den HotelVoucher bekommen

- hab die ganze Woche versucht da anzurufen, und Montag hab ich ne Email hingeschrieben

- heute hat mir jmd. geantwortet das Tix nicht mit drin sind

- heute haben wir schnell noch Tix bestellt, damit die wenigstens nachher nicht alle weg sind

junior88
06.01.2010 19:37



kukan schrieb:

Was mich jetzt halt voll ankotzt, ist das jetzt der Ticketpreis schon 150 Euro sind und das macht sich bei 5 Tix dann auch bemerkbar.



das wären die 50€ Smiley

edit: bestell doch die tickets bei tpp.de, da kannste die schönen hardtickets bestellen und die bearbeitungsgebühren sind glaub ich n paar € billigerSmiley

Bibalaune
06.01.2010 20:08

So ich lerne gerade Privatrecht:

Für mich sieht es folgender Maßen aus.

1. Der Vertrag ist zweifelsohne zustande gekommen,
aber
2.Dein Geschäftswille fehlt, da du dich über den Inhalt deiner Erklärung irrst somit liegt ein Inhaltsirrum i.S.d. §119 I Fall 1 BGB vor.
Somit kannst du den Kaufvertrag anfechten.

3. Liegt bei dir eine Schadensersatzpflicht i.S.d. §122 BGB, das wären dann die 50 euro

mfg bene

übrigens studier ich BWL

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