Der Erwerb von Tickets zum Weiterverkauf ist untersagt!

Festival Forum: Diskussion zu Rock am Ring 2007 (u.a. mit Die Ärzte, Linkin Park, Thirty Seconds To Mars)

eröffnet von spike am 17.05.2007 15:05 Uhr
48 Kommentare - zuletzt von -may-

TrailofDeadKaanValmontKukkaPastorOfMuppetsroxar
roxar und weitere Nutzer sprechen darüber

48 Kommentare
« Seite 2 von 2
RockStarWerd
17.05.2007 17:19


klar hab mir grad zwei Karten fürs Pokalfinale besorgt und verkauf se jetzt für günstige 599€ weiter SmileySmiley

Spass bei seite.

@Slipknotism

hab den Sinn schon verstanden finds trozdem net richtig.[addsig]

dragonforce1967
17.05.2007 17:44

Zitat:
HR


Slipknotism schrieb:
[quote]
RockStarWerd schrieb:
klar könnten wir alle 2-3 Karten mehr kaufen und damit fett Kohle abziehen
HR

der Sinn hinter dem Vorschlag von dragonforce ist ja grade die Karten dann NICHT für fette Kohle zu verticken, sondern zum normalen Preis + eBay Gebühren... dadurch hätten die Ticketlosen ne gesunde Alternative zu den Abzockern und die Abzocker hätten schön in die scheiße gegriffen...

aber ob sich das umsetzen lässt ist leider sehr fraglich Smiley
[/quote]

da geb ich dir allerdings vollkommen Recht

Bien
17.05.2007 18:00

Es heißt AGB nicht AGBs !
Oder hat jemand schon mal die "Allgmeinen Geschäftsbedingungs" gelesen ?

Smiley

Kaan
Kaan
17.05.2007 18:01AdminSupporter

Zitat:
HR


Bien schrieb:
Es heißt AGB nicht AGBs !
HR

s.o. Smiley

Zitat:
HR

Bien schrieb:
Oder hat jemand schon mal die "Allgmeinen Geschäftsbedingungs" gelesen ?
HR

das Argument zieht nicht ganz, denn es heißt Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB ist bereits der Plural... AGBs hieße also Allgemeine Geschäftsbedingungens... doppelter Plural quasi... Smiley

Smiley
[addsig]

Punk1
17.05.2007 18:08

nur mal zur rechtlichen Situation: die können da hinten draufdrucken was sie wollen. Wer son Ding kauft, hat definitiv das Recht , es auch wieder weiterzuverkaufen. Preisunabhängig, da greift Hennings Aussage - wenn jemand den doppelten Preis zahlt, selbst Schuld bzw. Glückwunsch - jeweils aus Sicht der Handelnden


es gibt klare Urteile zu solchen Fällen, das kann ein Produzent oder Verkäufer nicht per AGB regeln. Wir leben in einer Marktwirtschaft.

Anderer Fall sind Tickets, die konkret Personenbezogen verkauft werden, siehe WM z.B., aber das haben wir ja hier nun nicht

Kaan
Kaan
17.05.2007 18:11AdminSupporter

Zitat:
HR


Punk1 schrieb:
nur mal zur rechtlichen Situation: die können da hinten draufdrucken was sie wollen. Wer son Ding kauft, hat definitiv das Recht , es auch wieder weiterzuverkaufen. Preisunabhängig, da greift Hennings Aussage - wenn jemand den doppelten Preis zahlt, selbst Schuld bzw. Glückwunsch - jeweils aus Sicht der Handelnden
HR

der AGB Verfasser will ja auch nicht den Ticketverkauf allgemein untersagen, sondern den Kauf mit Ziel des gewerblichen Weiterverkaufs... wär diese Regelung in den AGB rechtswidrig, würde sie kaum von Veranstaltern verschiedenster Veranstaltungen genutzt werden, sondern wär bereits für rechtswidrig erklärt worden, oder? Smiley
[addsig]

Punk1
17.05.2007 18:16

Den offiziellen VVK-Stellen kann der Veranstalter den Preis diktieren, da es hier Absatzverträge und vor allem ein Rückgaberecht gibt, der Händler geht also keinerlei Risiken ein.

Die Ebay-Händler haben die Dinger ganz normal gekauft, diesmal machen sie Gewinn bisher, bei genügend Veranstaltungen legen sie drauf, weil die Nachfrage nicht so ist.

ich find es nicht gut, das jetzt solche Summen gezahlt werden müssen um an eine Karte zu kommen - aber ich finde es auch nicht gut, das es scheinbar genügend gibt, die freiwillig diese Summen zahlen...

Punk1
17.05.2007 18:19

Zitat:
HR


Slipknotism schrieb:
[quote]
Punk1 schrieb:
nur mal zur rechtlichen Situation: die können da hinten draufdrucken was sie wollen. Wer son Ding kauft, hat definitiv das Recht , es auch wieder weiterzuverkaufen. Preisunabhängig, da greift Hennings Aussage - wenn jemand den doppelten Preis zahlt, selbst Schuld bzw. Glückwunsch - jeweils aus Sicht der Handelnden
HR

der AGB Verfasser will ja auch nicht den Ticketverkauf allgemein untersagen, sondern den Kauf mit Ziel des gewerblichen Weiterverkaufs... wär diese Regelung in den AGB rechtswidrig, würde sie kaum von Veranstaltern verschiedenster Veranstaltungen genutzt werden, sondern wär bereits für rechtswidrig erklärt worden, oder? Smiley

[/quote]

ich hab mal ne Statistik gelesen, wonach fast die Häfte der AGB die es so gibt, rechts- oder sittenwiedrige Paragraphen enthalten sollen.
Hatte mal irgendeine Verbraucherbehörde rausgefunden.

Da waren richtig namhafte Banken, Versicherungen, Autokonzerne usw. dabei


Teceo
17.05.2007 18:25

Zitat:
HR


Slipknotism schrieb:

der AGB Verfasser will ja auch nicht den Ticketverkauf allgemein untersagen, sondern den Kauf mit Ziel des gewerblichen Weiterverkaufs... wär diese Regelung in den AGB rechtswidrig, würde sie kaum von Veranstaltern verschiedenster Veranstaltungen genutzt werden, sondern wär bereits für rechtswidrig erklärt worden, oder? Smiley

HR

Unter wievielen Gewinnspielen steht "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen".

Man kann den Rechtsweg nicht ausschliessen, ob das da steht oder nicht.

Auch bei den AGB geht geltendes Recht vor. Aber Klauseln schrecken erstmal ab.

Kaan
Kaan
17.05.2007 18:28AdminSupporter

Zitat:
HR


Punk1 schrieb:
ich hab mal ne Statistik gelesen, wonach fast die Häfte der AGB die es so gibt, rechts- oder sittenwiedrige Paragraphen enthalten sollen.
Hatte mal irgendeine Verbraucherbehörde rausgefunden.

Da waren richtig namhafte Banken, Versicherungen, Autokonzerne usw. dabei
HR

das stimmt, aber das schadet ihnen ja auch nicht, da die Ungültigkeit einer Regelung in den AGB nicht die Gültigkeit der AGB, bzw. den Vertrag gefährdet...

aber es gab auch genug Fälle, in denen derartige Weiterverkäufer vor Gericht gezogen worden, wo die Klage durchging... ist nicht letztens erst der FC Bayern so vorgegangen gegen Ticketweiterverkäufer bei eBay? wenn diese Regelung in den AGB rechtswidrig wäre, könnte der Beklagte da doch locker gegen vorgehen...[addsig]

Punk1
17.05.2007 18:31

Dortmund wars. Wobei da irgendwon Anwalt gesagt hat, das man gewinnen würde, wenn man dagegen vorgeht. Die haben das aber zwei Tage vorm Spiel erklärt und die Leute nicht reingelassen, da hatte keiner die Chance dagegen vorzugehen.

hier siehts ja anders aus. Hier müsste der Veranstalter gegen die Ebayer vorgehen. Das würde allerdings auch nicht innerhalb weniger Tage gehen, da kein öffentliches Interesse vorliegt.

Kaan
Kaan
17.05.2007 18:34AdminSupporter

Ja, Dortmund auch. Aber im Southside Forum stand's mein ich, dass der FCB einen Weiterverkäufer gecasht hat und erfolgreich gegen ihn vorgegangen ist. Naja, das AGB-Recht ist eh eine Hure, alles schwammig und in Grauzonen...[addsig]

masterofdisaster666
17.05.2007 18:37

Zitat:
HR


Slipknotism schrieb:
[quote]
RockStarWerd schrieb:
klar könnten wir alle 2-3 Karten mehr kaufen und damit fett Kohle abziehen
HR

der Sinn hinter dem Vorschlag von dragonforce ist ja grade die Karten dann NICHT für fette Kohle zu verticken, sondern zum normalen Preis + eBay Gebühren... dadurch hätten die Ticketlosen ne gesunde Alternative zu den Abzockern und die Abzocker hätten schön in die scheiße gegriffen...

aber ob sich das umsetzen lässt ist leider sehr fraglich Smiley
[/quote]

ebaygebühren darfste aber net auf den käufer abzwälzen, und haust du sie vorher drauf, werden sie auch noch höher (wegen höheren verkaufspreis)

Punk1
17.05.2007 18:41

dann müsstest Du alle 80000 Karten kaufen um dafür zu sorgen, das sie nicht versteigert werden Smiley

sowas lässt sich nicht verhindern, wenn es wesentlich mehr Interessenten als Tickets gibt.

Junior
18.05.2007 07:53

Richtig, du müsstest alle Tickets kaufen und könntest sie auch nur sehr kurzfristig weiterverkaufen.
Ansonsten freut sich u.U. der Schwarzmarkthändler nur, dass er noch nen Ticket billig bekommen konnte, was er jetzt teuer vertickt...

Henning
18.05.2007 09:27Supporter

Zitat:
HR


Slipknotism schrieb:
wieso kurzfristig weiterverkaufen? RAR GANZ ALLEINE FÜR MICH UND AUSGEWÄHLTE FREUNDE, BABY! Smiley
HR

na geil und das bei DEN Überschneidungen, ob man sich dann nicht den Spielplan selbst zusammenstellen kann? Smiley

So ne Party von PuffPapiPDiddl Maus kostet doch auch um den Dreh.

-may-
19.05.2007 14:58

naja die preistreiberei liegt aber doch nicht an der tatsache, dass die tickets bei ebay weiterverkauft werden, sondern daran dass die nachfrage größer ist als das angebot.
es wollen eben mehr als die zugelassenen 82000 personen zu rar, wären es weniger, würden die weiterverkäufer auch keine gewinne machen
das problem ließe sich nur lösen, indem man das angebot der gestigenen nachfrage anpasst, also entweder: ticketpreis erhöhen
oder: ticketkapazität erhöhen
Smiley
ansonsten wird es immer irgendwo preistreiberei geben, ob legal oder illegal... Smiley

Anzeige
Anzeige