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Nightwing
29.04.2003 23:25

Quote:


On 2003-04-28 17:51, Grashalm192 wrote:
Nehmen wir an da wäre ein Polizist der es tatsächlich wagt mich nach 12 anzusprechen...etc.. ich muss doch dann nur zum Campingplatz zurück oder?


nope du wirst einem Erziehungsberechtigtem übergeben. Im besten Fall ist das ein 18 Jähriger der nen Unterschriebenen Wisch von deinen Eltern hat und mit dir zusammen bei RAR ist. Im schlimmsten Fall wirst du nach Hause gefahren.

naja Ich denke wirklich nicht das du Probleme bekommen wirst. Ich war zwar erst 2 mal am Ring, aber die einzigen Polizisten die ich gesehen habe waren die die Strafzettel für Falschparker verteilt haben und die die im Bully morgens Volksmusik über den Lautsprecher auf der Nordschleife verteilt haben

Nightwing
27.04.2003 01:03

Das mim Bußgeld war nur so ne Überlegung... Ich studier ja nicht Jura

Naja, den U18ern würde ich nur raten nicht Nachts um 4 vollgesoffen vor nem Polizeiwagen zu tanzen.... Und sonst, wo kein Kläger, da keine Klage

Nightwing
25.04.2003 13:09

Quote:


On 2003-04-25 12:44, sebbi15 wrote:
Aus dem RAR abc:

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist das Jugendschutzgesetz in Kraft.



wenn das stimmt musst du zumindest ab 24 Uhr (falls du über 16 bist, wenn du jünger bist 22 Uhr) nen Erziehungsberechtigten dabei haben. Wenn derjenige nicht ein Elternteil von dir ist, muss er eine schriftliche Bestätigung deiner Eltern dabei haben.

Das gilt übrigens nicht nur für das Festivalgelände, sondern auch für die Campingplätze usw.

Naja wenn du nicht unbedingt sehr jung aussiehst, wird dich kein Polizist nach nem Ausweis fragen. Die haben besseres zu tun. Falls du doch außerhalb der erlaubten Zeiten erwischt wirst, wirst du im schlimmsten Fall nach Hause gefahren und deine Eltern bekommen ein Busgeld aufgebrummt.

Das sieht natürlich anderst aus, wenn du total besoffen/bekifft in einer Ecke aufgesammelt wirst. Dann könnte es richtig teuer werden.

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