12.06.2003 01:33
@engelchen für gewöhnlich gibts aber auch in Gaststätten Toiletten und nen Wasserhahn an dem man theoretisch seinen Durst löschen könnte; trotzdem gibbets das Gesetz. Es geht einfach darum, dass durch den Preis nicht mehr zum alkoholischen als zum nicht alkoholischen Getränk verleitet wird.
Ich finde gerade bei nem Festival wo noch nen Haufen Minderjähriger rumrennt sollten sich die Preise für nicht alkoholische Getränke weit unter denen für alkoholische befinden. Hinzu kommt dass man grade bei diesem Wetter mit anderen Preisen sicher ein paar Hitzschläge hätte verhindern können. Kühles Mineralwasser erfrischt auch immernoch um längen mehr als laues Leitungswasser.... jedenfalls hätte man mit preisgünstigem Wasser wesentlich mehr Umsatz gemacht als mit 5 DM ( unfassbar wenn mans sich in der alten Währung nochmal vor Augen führt) für einen Becher.