3. Reparatur - Recht auf Geld zurück!?

eröffnet von Mantis am 02.03.2005 20:24 Uhr
12 Kommentare - zuletzt von NoelGallagher

Mantis
02.03.2005 20:24

Also ich habe mir vor fast 2 Jahren im Media Markt ein Sony Radio gekauft. Irgendwann fing es dann an rumzuspinnen, ging zeitweilig einfach aus und sowas. Habe es zum Media Markt gebracht und es wurde repariert. Dann ging es auch wieder für ca. 3 Monate. Dann bin ich wieder hin. (Muss dazu sagen, das ich hin und zurück fast 1 Stunde bis dahin fahre.) Das Radio wurde wieder repariert. Wieder ging es eine Zeitlang gut. Nun ist es zum dritten mal defekt. Und zwar mit den gleichen Fehlern, wie bei den ersten beiden malen. Bin dann heute dahin um das Geld zurück zu verlangen, da man es ja eigentlich bei dem 3. Defekt zurück bekommt. Aber nix da, es wurde wieder eingschickt. Kann doch eigentlich nciht sein, oder!? Hat irgendjemand hier eine Ahnung wie das aussieht mit meinem Recht? Is ja auch alles in der Garantiezeit passiert. Es kann nicht sein, das ich alle 2-3 Monate mein Radio ausbauen muss um es reparieren zu lassen. Bin tierisch sauer auf diesen Schei** Laden und diese Schei** Firma!!!

StonedHammer
StonedHammer
02.03.2005 21:26Admin

ich würd auf jedenfall geld zurück verlangen
und mal nach entschädigung fragen[addsig]

Mantis
02.03.2005 21:36

Wie gesagt, war heute schon da. Habe die Kohle zurück verlangt. Die meinten is nich. Habe natürlich gesagt, das es das Geld beim dritten mal zurück gibt. Aber na ja. Wenn die sagen nein, dann nein. Was soll man da gross machen? Erstmal brauche ich die Sicherheit, das das wirklich so is.

NoelGallagher
02.03.2005 21:36Supporter

Du kannst dein Geld zurückverlangen, da der Verkäufer nur zweimal nachbessern darf. Beim dritten Mal gilt die Nacherfüllung des Vertrags als gescheitert. Das hat auch gar nichts mit der Garantie zu tun, denn die gibt der Hersteller, also Sony. In deinem Fall greift die gesetzliche Sachmängelhaftung des Verkäufer, also Media Markt.

Du hättest übrigens die Reparatur nicht mal akzeptieren müssen, denn du darfst die Art der Nacherfüllung wählen: Entweder Ersatzlieferung oder Reparatur (Nachbesserung). Das Recht zur Reparatur hat der Verkäufer nur, wenn die Ersatzlieferung nur "mit unverhältnismässigen Kosten möglich ist." Da es sich um ein Autoradio handelt, also ein Massenprodukt, dürfte die Ersatzlieferung nicht mit großen Kosten für den Verkäufer verbunden sein.

Alle Angaben wie immer ohne Gewähr Smiley[addsig]

NoelGallagher
02.03.2005 21:54Supporter

Entschädigung kannst du aber nicht verlangen. Für Schadenersatz sind die Hürden höher. Es ist einfach eine mangelhafte Lieferung und du kannst Nacherfüllung oder Minderung des Kaufpreises verlangen (wenn du das defekte Gerät trotzdem nimmst, z.B. weil es zerkratzt ist oder so), jedoch nicht beides.

Oberholzklauer
02.03.2005 22:49

Zitat:
HR


NoelGallagher schrieb:
Du kannst dein Geld zurückverlangen, da der Verkäufer nur zweimal nachbessern darf. Beim dritten Mal gilt die Nacherfüllung des Vertrags als gescheitert. Das hat auch gar nichts mit der Garantie zu tun, denn die gibt der Hersteller, also Sony. In deinem Fall greift die gesetzliche Sachmängelhaftung des Verkäufer, also Media Markt.

Du hättest übrigens die Reparatur nicht mal akzeptieren müssen, denn du darfst die Art der Nacherfüllung wählen: Entweder Ersatzlieferung oder Reparatur (Nachbesserung). Das Recht zur Reparatur hat der Verkäufer nur, wenn die Ersatzlieferung nur "mit unverhältnismässigen Kosten möglich ist." Da es sich um ein Autoradio handelt, also ein Massenprodukt, dürfte die Ersatzlieferung nicht mit großen Kosten für den Verkäufer verbunden sein.

Alle Angaben wie immer ohne Gewähr Smiley
HR

soweit richtig. habe es so im einzelhandel gelernt. zum glück hatte ich in 3 jahren nie so einen fall.
natürlich versucht der händler es abermals mit einer reparatur zu klären.

fragt sich was jetzt ist, wo das ding schon eingeschickt wurde. nicht das die es so hindrehn, das du dem zugestimmt hast.
je nachdem was das für drecksäcke sind...

entschädigung ist definitiv nicht drin. noch nichtmal fahrtkosten oder parkgeld.

ICH würde im nachhinein noch versuchen den kauf rückgängig zu machen und zwar schriftlich und bevor das gerät aus der reparatur wieder da ist. den sachverhalt genau schilder, die aussage des mitarbeiters anführer und ganz wichtig den namen des angestellten.
deine unwissenheit bezüglich der rechtslage erwähnen. zusammen mit der falschen aussage sollte da was zu machen sein. mit dem schreiben persönlich da auftauchen und notfalls mal mit der verbraucherzentrale drohen. oder fernsehn/ printmedien. aber immer höflich bleiben und nicht arrogant werden. das mögen händler nicht.[addsig]

NoelGallagher
02.03.2005 23:00Supporter

Oh ja, shit. Es ist jawohl schon eingeschickt. Das ist wohl schon als Zustimmung zu sehen. Einen Erklärungsirrtum (man sagt etwas, meint aber was anderes) kann man wohl auch nicht geltend machen.

Hmmm, ich würd trotzdem versuchen. Schriftlich ist immer gut. Erkläre, dass du vom Vertrag zurücktrittst. Mal die Verbraucherzentrale erwähnen, ist sicherlich auch nicht verkehrt.[addsig]

Oberholzklauer
02.03.2005 23:12

verbraucherzentrale kannste natürlich vorher mal vorbei vorher und dich erkundigen.
in dem wisch würd ichs noch nicht erwähnen das ich dahin gehen werde. kann man hinterher gut sagen "ich habs gütlich versucht, wenn die nicht wollen, musste ich ja so einen schritt gehen"

wenn du natürlich schon da warst kann man da natürlich reinschreiben " bei einem gespräch mit der VBZ wurde ich darauf hingewiesen dass ....blablabla ...folgender sachverhalt ...blablabla...

aber wie gesagt immer schön sachlich bleiben. [addsig]


02.03.2005 23:24

Kundenservice und Media Markt sind zwei Dinge die irgendwie nicht zusammenpassen ...


Naja .. und bei uns an der Uni wittert einer enormst gegen Sony, weil die Defekte Nobebooks verkaufen, diesen Produktionsfehler einer Baureihe sogar eingestehen und in der c´t Zugeständnisse machen der Form : 120 € Reperatur ... für Geräte in der garantie wohlgemerkt, und ich hab mein Acer Laptop damals eingeschickt und ohne auch nur gefragt worden zu sein Mainboard, Display und Touchpad ersetzt bekommen, dabei war nur die rechte Touchpadtaste schadhaft und auf dem Displayrahmen hatte ich Risse aber lediglich nur in der Plastikverkleidung - Quasi instandgestezten, neuwertigen Ersatz bekommen, ohne auch nur einen einzigen cent gezahlt zu haben ... so soll das sein Smiley

Mantis
03.03.2005 15:55

Vielen Dank erstmal für eure Hilfe Jungs!
Aber gibt es denn irgendeinen Paragraphen oder sowas, wo das alles ganz klar drinsteht??

NoelGallagher
03.03.2005 16:20Supporter

§ 433 (1) Pflichten des Verkäufers
§ 434 (1) Sachmängel
§ 439 (1) Nacherfüllung
§ 440 Rücktritt
[addsig]

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