Ich bin haggedicht!!!

eröffnet von HOSS_A7 am 04.03.2002 19:38 Uhr
10.200 Kommentare - zuletzt von Fipsinator

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HOSS_A7
23.04.2002 01:53





einfach 2 schöne gif´s oder ???

oder soll ich sie so richtig gross posten ??? dachte da so an 6000x1000 pixel ???

sitmmt mal ab, ob ihr hier ein grosses bild sehen wollt[addsig]

HOSS_A7
23.04.2002 02:00



auch schön, sorry für die lade zeit (so weit bin ich schon gesunken, das ich mich in meinem teil des forums entschuldige, mmm)


[addsig]

mcgyver2k
23.04.2002 02:28

haggedicht beschreibt meinen aktuellen zustand ziemlich gut. ich treff kaum noch die tasetn. Aber ergal. Audimax Party. Saugeil. Eben Machinenbauj.
Um es mitt den wortehn vonj hoss zu sagen: bettwärts dann.

Prost[addsig]

NDee
23.04.2002 07:10

Ich hab grad im Radio gehört, das die deutsche Bierindustrie unter starken Umsatzrückgängen leidet.... werd gleich mal zum Kirner-Händler meines Vertrauens gehen und was dagegen tun....

NDee
23.04.2002 07:19

Nachtrag: heute ist ja sogar 'Tag des Bieres'. Das ist bis jetzt tatal an mir vorbeigegangen.... Wer Lust hat, zur feier des Tages heute abend 1 oder 2 oder mehr Bier mit mir zu vernichten (der Umsatz! Smiley ), ist hierzu recht herzlich eingeladen.... Smiley
Da die meisten wahrscheinlich nicht kommen können, könnten wir ja einen 'Bier-Chat' veranstalten.... *prost*

Matzee
23.04.2002 08:29

Jeder sollte das recht haben morgens 2 Stunden später zur Arbeit zu kommen wenn er am Abend vorher eine der Deutschen Hauptindustrien hinreichend gefördert hat. Unter der Woche komm ich ja nicht dazu, wenn ich jeden morgen um 7 aufstehen muß.

spike
23.04.2002 09:20

oh ja hier bin ich richtig!

was war gstern für ein geiler tag!
geiles wetter! in der shcule in der sonne sitzen und bier trinken! während die anderen noch in den klassenräumen sitzen und dumm zuschauen!

angebblich haben wir ja sogar am abend noch gekrillt. ??? :konfused:
[addsig]

steff
23.04.2002 09:26

ich fang ja heute erst um 11h an dann klappts schon. aber mußte gestern wieder gehen, als es eigentlich am schönsten war Smiley

*nixkönigmitnachhausebringen*

NDee
23.04.2002 20:06

Ich öffne hiermit nicht nur mein 5. Bier heute, sondern auch einfach mal den 'Tag des Bieres'-Chat!! Ab sofort bis zum Vollsuff oder dem Versagen des Chats... Was zuerst eintritt gewinnt, also ranhalten!!! Smiley

*prost* und man sieht sich im Chat!

mcgyver2k
24.04.2002 00:58

2. Semester.
2. Woche
2. Tag
zum zweiten mal besoffen...

....ein hoch au fdas Studentenleben![addsig]

NDee
03.05.2002 17:28

@Hoss:
Wie bist du gestern eigentlich noch heimgekommen, Taxi oder doch selbst gefahren? Smiley
Ich war heut pünktlich um 8:00 an der Uni, auch ohne deinen Weck-Service Aber frag net wie

HOSS_A7
05.05.2002 23:18



so, mal was zum reinheitsgebot: (quelle: alkoholleiche.de)

Reinheitsgebot
[www.midifiles.de]

1493 erließ Herzog Georg der Reiche von Bayers-Landshut eine Verordnung, die 1516 auf ganz Bayern ausgedehnt wurde: Das bayerische Reinheitsgebot. Das älteste Lebensmittelgesetz in seiner Ur-Form:

"Wie das Pier Summer vie Winter auf dem Land sol geschenkt und prauen werden"

"Item wir ordnen, setzen und wollen mit Rathe unnser Lanndtschaft das füran allenthalben in dem Fürstenthumb Bayrn auff dem Lande auch in unsern Stettn vie Märckthen da deshalb hieuor kain sonndere ordnung gilt von Michaelis bis auff Georij ain mass oder kopffpiers über einen pfennig müncher werung un von Sant Jorgentag biß auf Michaelis die mass über zwen pfennig derselben werung und derenden der kopff ist über drey haller bey nachgeferter Pene nicht gegeben noch außgeschenckht sol werden. Wo auch ainer nit Merrzn sonder annder pier prawen oder sonst haben würde sol erd och das kains weg hüher dann die maß umb ainen pfennig schenken und verkauffen. Wir wollen auch sonderlichen dass füran allenthalben in unsern stetten märckthen un auf dem lannde zu kainem pier merer stückh dan allain gersten, hopfen un wasser genommen un gepraucht solle werdn.
Welcher aber dise unsere Ordnung wissendlich überfaren unnd nie hallten wurde den sol von seiner gerichtsobrigkait dasselbig vas pier zustraff unnachläßlich so offt es geschieht genommen werden. jedoch wo ain brüwirt von ainem ainem pierprewen in unnsern stettn märckten oder aufm lande jezuzeitn ainen Emer piers zwen oder drey kauffen und wider unnter den gemaynen pawrfuolck ausschenken würde dem selben allain aber sonstnyemandes soldyemaßs oder der kopfpiers umb ainen haller hüher dann oben gesetzt ist zugeben un ausschencken erlaube unnd unuerpotn."


Bis in die heutige Zeit gilt diese Verordnung sinngemäß im Deutschen Biersteuergesetz. Dort sind neben steuerrechtlichen Vorschriften auch die Anforderungen an das Bierbrauen aus dem Reinheitsgebot von 1516 enthalten:

1.) Zur Bereitung von untergärigem Bier darf, abgesehen von den Vorschriften in den Absätzen 4 bis 6, nur Gestenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden
2.) Die Bereitung von obergärigem Bier unterliegt derselben Vorschrift; es ist hierbei jedoch auch die Verwendung von anderem Malz und die Verwendung von technisch reinem Rohr-, Rüben- oder Invertzucker sowie von Stärkezucker und aus Zucker der bezeichneten Art hergestellten Farbmitteln zulässig. Unter Malz wird alles künstlich zum Keimen gebrachte Getreide verstanden.
3.) Die Verwendung von Farbebieren, die nur aus Malz, Hopfen, Hefe und Wasser hergestellt sind, ist bei der Bierbereitung gestattet, unterliegt jedoch besonderen überwachungsmaßnahmen.
4.) An Stelle von Hopfen dürfen bei der Bierbereitung auch Hopfenpulver oder Hopfen in anderweit zerkleinerter Form oder Hopfenauszüge verwendet werden, sofern diese Erzeugnisse den nachstehenden Anforderungen entsprechen:

1. Hopfenpulver und anderweit zerkleinerter Hopfen sowie Hopfenauszüge müssen ausschließlich aus Hopfen gewonnen sein. 2. Hopfenauszüge müssen die beim Sudverfahren in die Bierwürze übergehenden Stoffe des Hopfens oder dessen Aroma- und Bitterstoffe in einer Beschaffenheit enthalten, wie sie Hopfen vor oder bei dem Kochen in der Bierwürze aufweist.
2.Den Vorschriften des Lebensmittelrechts entsprechen. DieHopfenauszüge dürfen der Bierwürze nur vor Beginn oder während derDauer des Würzekochens beigegeben werden.
5.) Als Klärmittel für Würze und Bier dürfen nur solche Stoffe verwendetwerden, die mechanisch oder absorbierend wirken und bis aufgesundheitlich, geruchlich und geschmacklich unbedenkliche, technischunvermeidbare Anteile wieder ausgeschieden werden. Auf Antrag kann im einzelnen Fall zugelassen werden, daß bei der Bereitung von besonderen Bieren und von Bier, das zur Ausfuhr oder zu
wissenschaftlichen Versuchen bestimmt ist, von den Absätzen 1 und 2 abgewichen wird.
6.) Die Vorschriften in den Absätzen 1 und 2 finden keinerlei Verwendung für diejenigen Brauereien, die Bier nur für den Hausgebrauch herstellen (Hausbrauer)
7.) Der Zusatz von Wasser zum Bier durch Brauer nach Feststellung des Extraktgehaltes der Stammwürze im Gärkeller oder durch Bierhändler oder durch Wirte ist untersagt. Das Hauptzollamt kann Brauern unter den erforderlichen Sicherungsmaßnahmen den Zusatz von Wasser zum Bier nach Feststellung des Extraktgehaltes der Stammwürze im Gärkeller gestatten.
8.) Die Vermischung von Einfachbier, Schankbier, Vollbier und Starkbier miteinander sowie der Zusatz von Zucker zum Bier nach Entstehung der Steuer oder durch Bierhändler oder Wirte ist untersagt. Der Bundesminister für Finanzen kann Ausnahmen erlassen. Zur Herstellung von obergärigem Einfachbier kann nach Maßgabe der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung [...]

Die deutschen Biertrinker bestehen auf Einhaltung des Reinheitsgebotes, daran hat auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 12. März 1997 nichts geändert: Wegen des freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union dürfen seitdem in Deutschland auch solche Biere verkauft werden, die nicht nach dem Reinheitsgebot hergestellt sind. Sie können andere Rohstoffe - wie etwa unvermälzte Gerste, Mais, Reis oder Hirse - oder Zusatzstoffe enthalten, müssen aber eindeutig gekennzeichnet werden. Solche Biere werden bisher nicht in nennenswertem Umfang auf dem deutschen Markt angeboten, weil Sie kaum vom Verbraucher angenommen werden.


PROST dann


[addsig]

HOSS_A7
15.05.2002 00:23



naja, ein echter KIRNER trinkt auch nur ...

und das ist nach dem rheinheitsgebot von 1516.....

kölsch auch ??[addsig]

steff
15.05.2002 09:04

natürlich kölsch auch, und nebenbei ist kölsch auch noch eine geschützte geographische angabe Smiley

mcgyver2k
30.05.2002 13:24

Bis auf Seite 3 ist das Thema nun abgerutscht. Habe die die Ringrocker nun etwa dem Alkohol den Rücken gekehrt und trinken nur noch Wasser?[addsig]

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