Eventim, Ticketmaster & Co

eröffnet von Brinks am 20.03.2007 16:19 Uhr
1.343 Kommentare - zuletzt von Linus van Pelt

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snookdog
snookdog
10.07.2020 00:12

Ich glaube, man hätte als Bundesregierung auch leicht eine bessere Lösung finden können.

Ich fand die Anträge der Grünen überraschend solide Smiley Neben der geforderten Freiwilligkeit der Gutscheinlösung fand ich das auch ganz gut:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Annahme von Gutscheinen auf freiwilliger Grundlage stärkt, insbesondere dadurch, dass die Gutscheine gegen die Insolvenz des Unternehmens abgesichert sind, zum Beispiel durch einen Sicherungsfonds.

2. im Hinblick auf die von der Bundesregierung vorgeschlagene verpflichtende Gutscheinlösung wenigstens folgende Punkte zu gewährleisten:

a) Die Unternehmen müssen darlegen, weshalb sie nicht in der Lage sind, Erstattungsansprüche auszuzahlen. Erst dann sollten sie berechtigt sein, alternative Gutscheine zu übergeben.

b) Die Härtefallklausel, nach der der Gutscheininhaber die Auszahlung des Gutscheinwertes verlangen kann, wenn für ihn die Annahme eines Gutscheins angesichts seiner persönlichen Lebensumstände unzumutbar ist, muss mit klaren Regelbeispielen ergänzt werden. Unter anderem soll die Unzumutbarkeit für von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit Betroffene, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende pauschal anerkannt werden.

c) Die begünstigten Veranstalter und Einrichtungen sollten zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren verpflichtet werden, so dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern im Streitfall ein niedrigschwelliger Zugang zur Rechtsdurchsetzung offen steht.

3. darüber hinaus einen Rettungsfonds für Kulturschaffende und Kultureinrichtungen einzurichten.

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concertfreak
concertfreak
12.07.2020 16:51·  BearbeitetSupporter

Überraschend solide trifft es gut, da schließe ich mich an.

Ich habe mittlerweile meine ersten beiden Veranstalter-Gutscheine bei Eventim eingelöst und auch da gibt’s Ärger. Eventim lässt es offenbar nicht zu, zwei Tickets mit Gutscheinen verschiedener Veranstalter bestellen zu können. Ich habe Ticket A in den Warenkorb gelegt und dann den Gutschein eingelöst. Danach zurück und Ticket B in den Warenkorb, ebenfalls den Gutschein eingelöst. Daraufhin erhielt ich eine Fehlermeldung.

Ticket A und Ticket B lassen sich aber unabhängig voneinander buchen, mit dem Gutschein. Natürlich kassiert dann Eventim 2x den Versand von 4,90 EUR.

StonedHammer
StonedHammer
12.07.2020 19:52Admin


Roggan29 schrieb:
Das klingt für mich eher nach technisch schlampig umgesetzt.

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schlampig? garantiert mit absicht, verdient sich ja schön dran..

FBG
16.07.2020 16:42Supporter

Heute (montäre) Erstattung meiner Polaris-Karte erhalten.
Preis auf dem Ticket: 26,40 € (inkl. Gebühren Smiley )
Erstattung: 19,85 €
25% Gebühren?!?! Smiley

ralf321
ralf321
19.07.2020 23:04

Da trifft’s Eventim auch noch.

„Auch die CTS-Eventim-Tochter, der Konzert-Veranstalter Barracuda bangt um gut 30 Millionen Einlagen bei der Commerzalbank. Die Aktien von CTS sackten am Mittwoch um über zwei Prozent ab. Barracuda veranstaltet unter anderem Konzerte wie Nova Rock und das Frequency-Festival. Wie sich der drohende Ausfall auf diese Events auswirken wird, ist “

boerse.ard.de

Baltimore
20.07.2020 13:45

Heute dann auch meinen ersten Veranstaltergutschein von Eventim bekommen. Originalkonzert waren die Tindersticks in der Laeiszhalle in Hamburg.
Bin echt begeistert: Der Veranstalter bietet im Moment gerade 2 (!) verschiedene Veranstaltungen in Hamburg an. Echt ohne Worte. Immerhin €45 Euro.

JackD
JackD
20.07.2020 14:13


Baltimore schrieb:
Heute dann auch meinen ersten Veranstaltergutschein von Eventim bekommen. Originalkonzert waren die Tindersticks in der Laeiszhalle in Hamburg.
Bin echt begeistert: Der Veranstalter bietet im Moment gerade 2 (!) verschiedene Veranstaltungen in Hamburg an. Echt ohne Worte. Immerhin €45 Euro.

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Ich streite mich auch noch rum. Mein Verstanstaltergutschein für Trinity ist weiterhin nur für einen Buchteil des Portfolios gültig.

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JackD
JackD
20.07.2020 14:36

Good News: Ticketmaster erstattet den Gesamtpreis inkl. Versandkosten. Nicht schlecht.

Helmut-Seubert
24.07.2020 18:30·  BearbeitetSupporter

Ich packe meine Frage mal hier rein: Ich habe über eBay Tickets für Freunde ersteigert, die über dem Normalpreis lagen (270€ statt 200 original) - war immer noch billiger als die Sofortkaufen-Preise. Von "privat".

Das Konzert wurde komplett abgesagt und jetzt gibt es Differenzen bezüglich der Rückanwicklung, weil der Herr nur einen "Gutschein" bekommt und ich aber mein Geld zurück haben möchte.

Das Recht dürfte ja wohl auf meiner Seite sein, oder?

FBG
24.07.2020 18:36Supporter

Mmh ...
Privatkauf mit „kein Ersatz bei Ausfall der Veranstaltung“ etc? Dann könnte es schwierig werden ...

Bei gewerblichem Verkauf weiß ich nicht, ob das neue Gutschein-Gesetz gelten würde.

rockimpott2012
24.07.2020 19:16

Ich würde mal sagen: Der Verkäufer sollte so kulant sein und den Gutschein beantragen (falls du das nicht selbst machen kannst, sondern nur der Erstkäufer). Diesen Gutschein sollte er dir dann geben.

Warum du von dem Privatverkäufer in dieser Lage jetzt Geld bekommen solltest, erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht.

Helmut-Seubert
24.07.2020 20:47·  BearbeitetSupporter


rockimpott2012 schrieb:
Warum du von dem Privatverkäufer in dieser Lage jetzt Geld bekommen solltest, erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht.

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Mein (laienhaftes) Rechtsverständnis sagt mir, dass bei einem Ausfall des Konzertes die Dinge rückgewandelt werden sollten, weil die entsprechende Dienstleistung (das Konzert) nicht erbracht worden ist. Er bekommt die Karten zurück (und kann sich einen Gutschein dafür holen) und ich bekomme meinen ursprünglichen Kaufpreis zurück.

Wenn man über den Tellerrand hinausguckt, spielen da ja irgendwie auch noch andere Faktoren wie Gewinnabsicht, Verstoß gegen die AGB des Veranstalters und der Ticketplattform etc. eine Rolle.

Helmut-Seubert
24.07.2020 20:50Supporter


FBG schrieb:
Mmh ...
Privatkauf mit „kein Ersatz bei Ausfall der Veranstaltung“ etc? Dann könnte es schwierig werden ...

Bei gewerblichem Verkauf weiß ich nicht, ob das neue Gutschein-Gesetz gelten würde.

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Er bekommt den Gutschein quasi automatisch, da die Karten nicht eingesendet werden müssen (ich habe ja die gleichen Karten auch selber gekauft).

Wenn er mir zumindest den Gutschein nicht weitergibt, dann bewegen wir uns schon in Richtung einer Straftat (Unterschlagung).

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FBG
24.07.2020 21:02Supporter

Da Gebe ich dir recht - der 200€-Gutschein steht dir (nach meinem ebenfalls laienhaften rechtsverständnis) zu.

Ob bei dem Privatverkauf die Sache mit der Unmöglichkeit der Leistung greift, weiß ich nicht. Schließlich hast du ja das bekommen was du wolltest - das Ticket. Alles andere hat er nicht zu verantworten Smiley

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rockimpott2012
24.07.2020 22:33·  Bearbeitet

Ich denke auch, dass die Erbringung seinerseits die Übergabe der gültigen Tickets war. Die Erbringung der daran gebundenen Leistung (das Konzert) ist danach vermutlich Veranstaltersache.

Da der Gutschein an die Tickets gebunden, also Ersatz dafür ist, und du jetzt Ticketeigentümer bist, darf der Weiterverkäufer den mit Sicherheit nicht unterschlagen.

Alles, was darüber hinaus geht, ob man die Legitimität des Weiterverkaufs zu höherem Preis (Gewinnabsicht, AGB etc.) als Argument für eine Geldauszahlung nutzen kann und sollte, vermag ich nicht zu beurteilen. Der ganze Weiterverkaufsbereich ist, was Rechtliches angeht, leider oftmals sehr schwammig und nicht wirklich durchschaubar. Mal habe ich gelesen, dass Weiterverkaufsverbote in AGB gar nicht unbedingt gültig sind, mal eher andere Auffassungen. Und wie viel mehr als den Originalpreis man nehmen kann, ist auch nicht so eindeutig. Wucher darf es nicht sein - aber ob man bei 270 statt 200 schon von Wucher sprechen kann, keine Ahnung...

PastorOfMuppets
PastorOfMuppets
26.07.2020 13:08Supporter

Bin ich blind oder hat Eventim die Möglichkeit zur Eingabe eines Gutscheincodes aus dem Warenkorbbereich entfernt? Ich wollte gerade meinen diesjährigen Fanbonus einlösen, da der Ende Oktober abläuft.

Babba
26.07.2020 13:28·  Bearbeitet


PastorOfMuppets schrieb:
Bin ich blind oder hat Eventim die Möglichkeit zur Eingabe eines Gutscheincodes aus dem Warenkorbbereich entfernt? Ich wollte gerade meinen diesjährigen Fanbonus einlösen, da der Ende Oktober abläuft.

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Nutzt du zusätzlich Rabattaktionen oder Portale?
Dann wird das Feld mitunter deaktiviert. Ich bekomme z.B. über meine Haftpflichtversicherung den halben Versand. Oder Gutschein eines Zahlungsanbieters. Musst du leider dann weglassen, hatte ich neulich auch.

PastorOfMuppets
PastorOfMuppets
26.07.2020 14:05Supporter


Babba schrieb:


PastorOfMuppets schrieb:
Bin ich blind oder hat Eventim die Möglichkeit zur Eingabe eines Gutscheincodes aus dem Warenkorbbereich entfernt? Ich wollte gerade meinen diesjährigen Fanbonus einlösen, da der Ende Oktober abläuft.

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Nutzt du zusätzlich Rabattaktionen oder Portale?
Dann wird das Feld mitunter deaktiviert. Ich bekomme z.B. über meine Haftpflichtversicherung den halben Versand. Oder Gutschein eines Zahlungsanbieters. Musst du leider dann weglassen, hatte ich neulich auch.

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Interessant. Nein, tue ich nicht. Habe auch lediglich die Tickets im Warenkorb, ansonsten keine Aktionen ausgewählt. Smiley

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JackD
JackD
26.07.2020 14:28


PastorOfMuppets schrieb:


Babba schrieb:


PastorOfMuppets schrieb:
Bin ich blind oder hat Eventim die Möglichkeit zur Eingabe eines Gutscheincodes aus dem Warenkorbbereich entfernt? Ich wollte gerade meinen diesjährigen Fanbonus einlösen, da der Ende Oktober abläuft.

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Nutzt du zusätzlich Rabattaktionen oder Portale?
Dann wird das Feld mitunter deaktiviert. Ich bekomme z.B. über meine Haftpflichtversicherung den halben Versand. Oder Gutschein eines Zahlungsanbieters. Musst du leider dann weglassen, hatte ich neulich auch.

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Interessant. Nein, tue ich nicht. Habe auch lediglich die Tickets im Warenkorb, ansonsten keine Aktionen ausgewählt. Smiley

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Vielleicht den Affiliate-Link hier aus dem Forum genutzt? Eventim gibt das Gutscheinfeld mittlerweile nur frei, wenn man ganz normal die Seite ansteuert.

Deshalb vielleicht mal Cookies löschen?

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Helmut-Seubert
03.08.2020 22:44Supporter


Helmut-Seubert schrieb:
Ich packe meine Frage mal hier rein: Ich habe über eBay Tickets für Freunde ersteigert, die über dem Normalpreis lagen (270€ statt 200 original) - war immer noch billiger als die Sofortkaufen-Preise. Von "privat".

Das Konzert wurde komplett abgesagt und jetzt gibt es Differenzen bezüglich der Rückanwicklung, weil der Herr nur einen "Gutschein" bekommt und ich aber mein Geld zurück haben möchte.

Das Recht dürfte ja wohl auf meiner Seite sein, oder?

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Falls sich jemand interessiert, wie es ausgegangen ist:
Wir haben uns darauf geeinigt, dass er mir das Geld erstattet (und selber den Gutschein nimmt) abzüglich PayPal Gebühren, Porto und eBay Gebühren.

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