Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Annahme von Gutscheinen auf freiwilliger Grundlage stärkt, insbesondere dadurch, dass die Gutscheine gegen die Insolvenz des Unternehmens abgesichert sind, zum Beispiel durch einen Sicherungsfonds. 2. im Hinblick auf die von der Bundesregierung vorgeschlagene verpflichtende Gutscheinlösung wenigstens folgende Punkte zu gewährleisten: a) Die Unternehmen müssen darlegen, weshalb sie nicht in der Lage sind, Erstattungsansprüche auszuzahlen. Erst dann sollten sie berechtigt sein, alternative Gutscheine zu übergeben. b) Die Härtefallklausel, nach der der Gutscheininhaber die Auszahlung des Gutscheinwertes verlangen kann, wenn für ihn die Annahme eines Gutscheins angesichts seiner persönlichen Lebensumstände unzumutbar ist, muss mit klaren Regelbeispielen ergänzt werden. Unter anderem soll die Unzumutbarkeit für von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit Betroffene, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende pauschal anerkannt werden. c) Die begünstigten Veranstalter und Einrichtungen sollten zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren verpflichtet werden, so dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern im Streitfall ein niedrigschwelliger Zugang zur Rechtsdurchsetzung offen steht. 3. darüber hinaus einen Rettungsfonds für Kulturschaffende und Kultureinrichtungen einzurichten.
Roggan29 schrieb:Das klingt für mich eher nach technisch schlampig umgesetzt.
Baltimore schrieb:Heute dann auch meinen ersten Veranstaltergutschein von Eventim bekommen. Originalkonzert waren die Tindersticks in der Laeiszhalle in Hamburg. Bin echt begeistert: Der Veranstalter bietet im Moment gerade 2 (!) verschiedene Veranstaltungen in Hamburg an. Echt ohne Worte. Immerhin €45 Euro.
rockimpott2012 schrieb: Warum du von dem Privatverkäufer in dieser Lage jetzt Geld bekommen solltest, erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht.
FBG schrieb: Mmh ... Privatkauf mit „kein Ersatz bei Ausfall der Veranstaltung“ etc? Dann könnte es schwierig werden ... Bei gewerblichem Verkauf weiß ich nicht, ob das neue Gutschein-Gesetz gelten würde.
PastorOfMuppets schrieb: Bin ich blind oder hat Eventim die Möglichkeit zur Eingabe eines Gutscheincodes aus dem Warenkorbbereich entfernt? Ich wollte gerade meinen diesjährigen Fanbonus einlösen, da der Ende Oktober abläuft.
Babba schrieb: PastorOfMuppets schrieb: Bin ich blind oder hat Eventim die Möglichkeit zur Eingabe eines Gutscheincodes aus dem Warenkorbbereich entfernt? Ich wollte gerade meinen diesjährigen Fanbonus einlösen, da der Ende Oktober abläuft. Nutzt du zusätzlich Rabattaktionen oder Portale? Dann wird das Feld mitunter deaktiviert. Ich bekomme z.B. über meine Haftpflichtversicherung den halben Versand. Oder Gutschein eines Zahlungsanbieters. Musst du leider dann weglassen, hatte ich neulich auch.
PastorOfMuppets schrieb:Babba schrieb: PastorOfMuppets schrieb: Bin ich blind oder hat Eventim die Möglichkeit zur Eingabe eines Gutscheincodes aus dem Warenkorbbereich entfernt? Ich wollte gerade meinen diesjährigen Fanbonus einlösen, da der Ende Oktober abläuft. Nutzt du zusätzlich Rabattaktionen oder Portale? Dann wird das Feld mitunter deaktiviert. Ich bekomme z.B. über meine Haftpflichtversicherung den halben Versand. Oder Gutschein eines Zahlungsanbieters. Musst du leider dann weglassen, hatte ich neulich auch.Interessant. Nein, tue ich nicht. Habe auch lediglich die Tickets im Warenkorb, ansonsten keine Aktionen ausgewählt.
Helmut-Seubert schrieb:Ich packe meine Frage mal hier rein: Ich habe über eBay Tickets für Freunde ersteigert, die über dem Normalpreis lagen (270€ statt 200 original) - war immer noch billiger als die Sofortkaufen-Preise. Von "privat". Das Konzert wurde komplett abgesagt und jetzt gibt es Differenzen bezüglich der Rückanwicklung, weil der Herr nur einen "Gutschein" bekommt und ich aber mein Geld zurück haben möchte. Das Recht dürfte ja wohl auf meiner Seite sein, oder?
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