Coronavirus

eröffnet von Yertle-the-Turtle am 27.02.2020 10:02 Uhr
9.816 Kommentare - zuletzt von blubb0r

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ChainsawMariechen
14.05.2020 23:26


concertfreak schrieb:
Demonstrationsrecht ist klar und stelle ich auch bucht in frage, aber man hätte die Zahl auch auf 200 beschränken können, wie bei anderen Demos oder andere Auflagen festlegen können.

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Ich gehe stark davon aus, dass die Behörden die Zahl der Demonstranten entsprechend auch vorher festgelegt haben. Wenn aber statt 200 2.000 kommen , ist der Polizei die Hände gebunden. Wir leben eben nicht in einem Polizeistaat, wo die Beamten ruppig ganze Straßenzüge leerräumen. Es gilt immer noch das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Das Demonstrationsrecht bringt auch eine Verantwortung bei den Demonstrieren mit sich. Dass das leider nicht wahrgenommen wird und bspw. Abstandsregeln mutwillig gebrochen werden, ist fürwahr beschämend.

GuitarPunk94
GuitarPunk94
15.05.2020 13:57

gutschein regelung ist beim bundesrat durch und wird dann wohl so kommen

härtefall regelung falls man doch keinen gutschein will sondern sein geld sieht wohl so aus, dass man nachweisen muss dass man in existenzieller not ist und kein geld hat um miete strom gas o.ä. zu zahlen und man für mietzahlung etc eben sein bereits gezahltes geld für die tickets benötigt

Gizmo953
Gizmo953
15.05.2020 14:33Supporter

Und ab wann ist man nicht mehr in der Lage?
Wenn das Konto auf 0 ist? Wenn man ein bestimmtes Saldo erreicht hat?
Wenn der Insolvenzantrag schon auf dem Tisch liegt?

Oder wenn die Fixkosten höher als das einkommen sind? Und welche Fixkosten müssen vorher noch eingespart werden? Muss ich vorher noch mein Sky Abo kündigen bevor ich Geld für meine Tickets verlangen darf?

Teceo
15.05.2020 14:49·  Bearbeitet


GuitarPunk94 schrieb:
gutschein regelung ist beim bundesrat durch und wird dann wohl so kommen

härtefall regelung falls man doch keinen gutschein will sondern sein geld sieht wohl so aus, dass man nachweisen muss dass man in existenzieller not ist und kein geld hat um miete strom gas o.ä. zu zahlen und man für mietzahlung etc eben sein bereits gezahltes geld für die tickets benötigt

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Das ist so nicht ganz richtig. Bei dem was du schreibst, dürfte zwar die Härtefallregelung greifen, aber nicht nur dann.

Das Gesetz sagt nur, dass der Verweis auf einen Gutschein für den Inhaber angesichts seiner persönlichen Lebensumstände unzumutbar sein muss. Was persönliche Lebensumstände sind und wann es unter Berücksichtigung der Umstände unzumutbar ist, gibt das Gesetz selber nicht vor.

In der Gesetzesbegründung ist nur ausgeführt:
"Die Voraussetzungen dieser Ausnahmevorschrift dürften etwa dann erfüllt sein, wenn der Inhaber einer Eintrittskarte die Veranstaltung im Rahmen einer
Urlaubsreise besuchen wollte und einen Nachholtermin nur unter Aufwendung hoher Reisekosten wahrnehmen
könnte. Sie dürften ebenfalls erfüllt sein, wenn der Inhaber des Gutscheins ohne die Auszahlung des Gutscheinwerts nicht in der Lage ist, existenziell wichtige Lebenshaltungskosten wie Miet- oder Energierechnungen zu
begleichen. "

Diese Gründe sind nicht abschließend. Da kann auch noch was ganz anderes drunter fallen.

Eine Regelung bei der die Kunden, Veranstalter und auch die Gerichte genauer wissen, was sie eigentlich bedeutet, war mit der CDU/CSU nunmal nicht zumachen.

Ich wünsche allen Veranstaltern und Kunden schon mal viel Spaß beim diskutieren und argumentieren.

EDIT:
Und Geld verlangen darf man natürlich weiterhin. Das verbietet das Gesetz nicht. Das höhste der Gefühle ist, dass der Veranstalter einen Gutschein anstelle des Geldes geben darf, was wiederum nicht bedeutet, dass der Kunde nicht weiter das Geld verlangen darf. Ob man es dann bekommt, ist natürlich eine andere Frage.

GuitarPunk94
GuitarPunk94
15.05.2020 15:50


Teceo schrieb:


GuitarPunk94 schrieb:
gutschein regelung ist beim bundesrat durch und wird dann wohl so kommen

härtefall regelung falls man doch keinen gutschein will sondern sein geld sieht wohl so aus, dass man nachweisen muss dass man in existenzieller not ist und kein geld hat um miete strom gas o.ä. zu zahlen und man für mietzahlung etc eben sein bereits gezahltes geld für die tickets benötigt

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Ich wünsche allen Veranstaltern und Kunden schon mal viel Spaß beim diskutieren und argumentieren.

EDIT:
Und Geld verlangen darf man natürlich weiterhin. Das verbietet das Gesetz nicht. Das höhste der Gefühle ist, dass der Veranstalter einen Gutschein anstelle des Geldes geben darf, was wiederum nicht bedeutet, dass der Kunde nicht weiter das Geld verlangen darf. Ob man es dann bekommt, ist natürlich eine andere Frage.

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das läuft eh am ende alles auf eine klagewelle hinaus, glaube kaum dass es veranstalter geben wird die nach diesem beschluss mehr oder weniger freiwillig das geld ihrer kunden rausrücken werden

vor allem, nach ende 2021 kann man sich den gutschein dann auszahlen lassen, geht der veranstalter vorher pleite/insolvent, hat man verkackt und sieht sein geld (stand jetzt) nie wieder

Roggan29
Roggan29
15.05.2020 18:20·  Bearbeitet

Jup, ist nichts weiter als ein zinsloser Kredit bis Ende 2021. Risiko trägt komplett der Verbraucher. Und das damit nicht mal die richtigen (vor allem die Künstler) unterstützt werden ist umso ärgerlicher.

Mal gespannt wann die ersten Klagen kommen und ob es evtl. eine Musterfeststellungsklage gibt der man sich anschließen kann Smiley

Am Ende haben die Veranstalter dann höhere Gerichtskosten als ihnen die Gutscheinlösung gebracht hat.

Locust
16.05.2020 00:11


Roggan29 schrieb:
Jup, ist nichts weiter als ein zinsloser Kredit bis Ende 2021. Risiko trägt komplett der Verbraucher.
Und das damit nicht mal die richtigen (vor allem die Künstler) unterstützt werden ist umso ärgerlicher.

Mal gespannt wann die ersten Klagen kommen und ob es evtl. eine Musterfeststellungsklage gibt der man sich anschließen kann Smiley
Am Ende haben die Veranstalter dann höhere Gerichtskosten als ihnen die Gutscheinlösung gebracht hat.

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Also die Gefahr sehe ich auch weshalb ich als Veranstalter da eher nicht groß auf Klagen raus würde auch zur Kundenzufriedenheit. Ich denke das wird viel heißer gekocht als gehessen da die meisten Karten ohnehin behalten werden

counterdog
16.05.2020 00:19


Teceo schrieb:


GuitarPunk94 schrieb:
gutschein regelung ist beim bundesrat durch und wird dann wohl so kommen

härtefall regelung falls man doch keinen gutschein will sondern sein geld sieht wohl so aus, dass man nachweisen muss dass man in existenzieller not ist und kein geld hat um miete strom gas o.ä. zu zahlen und man für mietzahlung etc eben sein bereits gezahltes geld für die tickets benötigt

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Das ist so nicht ganz richtig. Bei dem was du schreibst, dürfte zwar die Härtefallregelung greifen, aber nicht nur dann.

Das Gesetz sagt nur, dass der Verweis auf einen Gutschein für den Inhaber angesichts seiner persönlichen Lebensumstände unzumutbar sein muss. Was persönliche Lebensumstände sind und wann es unter Berücksichtigung der Umstände unzumutbar ist, gibt das Gesetz selber nicht vor.

In der Gesetzesbegründung ist nur ausgeführt:
"Die Voraussetzungen dieser Ausnahmevorschrift dürften etwa dann erfüllt sein, wenn der Inhaber einer Eintrittskarte die Veranstaltung im Rahmen einer
Urlaubsreise besuchen wollte und einen Nachholtermin nur unter Aufwendung hoher Reisekosten wahrnehmen
könnte. Sie dürften ebenfalls erfüllt sein, wenn der Inhaber des Gutscheins ohne die Auszahlung des Gutscheinwerts nicht in der Lage ist, existenziell wichtige Lebenshaltungskosten wie Miet- oder Energierechnungen zu
begleichen. "

Diese Gründe sind nicht abschließend. Da kann auch noch was ganz anderes drunter fallen.

Eine Regelung bei der die Kunden, Veranstalter und auch die Gerichte genauer wissen, was sie eigentlich bedeutet, war mit der CDU/CSU nunmal nicht zumachen.

Ich wünsche allen Veranstaltern und Kunden schon mal viel Spaß beim diskutieren und argumentieren.

EDIT:
Und Geld verlangen darf man natürlich weiterhin. Das verbietet das Gesetz nicht. Das höhste der Gefühle ist, dass der Veranstalter einen Gutschein anstelle des Geldes geben darf, was wiederum nicht bedeutet, dass der Kunde nicht weiter das Geld verlangen darf. Ob man es dann bekommt, ist natürlich eine andere Frage.

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Schön, dass das nicht abschließend ist, aber theoretisch orentiert man sich doch an den Beispielen.

A) Man muss halt hinreisen, würde für mich in etwas bedeuten mehr als 300km + Übernachtung (Denke da gibt es rechtlich bestimmt etwas wo nach sich gerichtet werden kann)

B) Der Kunde kann existenzielle Rechnungen nicht mehr zahlen.

Für mich klingt das eher wie, solange du nicht minimum eines Tagestrips entfernt wohnst und noch so liquide bist, dass du deine exstenziellen Rechnungen noch begleichen kannst haste Pech gehabt.

Zumindest wäre das meine Interpretation. Hoffe das Ding wird richtig schnell gekippt. Lächerlich, weil die meisten das Ticket doch sowieso behalten werden und eher ein kleiner Teil, dass Ding zurückgeben wird.

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DiebelsAlt83
DiebelsAlt83
16.05.2020 09:47Supporter

Also wenn sich vor dem Ticket Client oder Veranstalter finanziell nackig gemacht werden muss, dann sind wir weit gekommen.

NoelGallagher
16.05.2020 10:19Supporter

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2020/05/15/wir-sind-jetzt-deutsche-bank

Interessanter Gedankengang. Mit einem Gutschein ist ja keinesfalls sichergestellt, dass man beim VVK des Nachholtermins auch Tickets für das Konzert erhält. Ganz im Gegenteil, es gibt einen Anreiz, die Barzahler dann zu bevorzugen.

Locust
16.05.2020 10:43

Ich gehe davon aus die erste Klage ist schon quasi fertig und wenn ihr stattgeben wird (was gut möglich ist) war diese blödsinnige Idee völlig umsonst aber nicht kostenlos.....

Das bei einem Nachholtermin erstmal die Gültigkeit der Karte bestehen bleiben sollte und nur ein Gutschein überhaupt greifen kann wenn der Kunde die Karte zurück geben will sollte doch selbstverständlich.

Wer sowas nicht berücksichtigt zeigt doch nur vollkommene Ahnungslosigkeit.

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Teceo
16.05.2020 13:03·  Bearbeitet


NoelGallagher schrieb:
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2020/05/15/wir-sind-jetzt-deutsche-bank

Interessanter Gedankengang. Mit einem Gutschein ist ja keinesfalls sichergestellt, dass man beim VVK des Nachholtermins auch Tickets für das Konzert erhält. Ganz im Gegenteil, es gibt einen Anreiz, die Barzahler dann zu bevorzugen.

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Der Ansatz von Udo Vetter verkennt hierbei, dass die Rechtsordnung mehr hergibt, als nur eine einzige oder ein paar Normen. Insofern kann es sein, dass ein Auszahlungsanspruch auch trotz der Gutscheinregelung besteht. Die Stichworte könnten hier Treu und Glauben und echte Rückwirkung lauten.

Aber auch in die andere Richtung bleibt die Rechtsordnung bestehen. Gutscheine gab es auch vor dem Corona-Virus schon und derjenige der einen Gutschein ausgibt, hat diesen grundsätzlich auch wieder anzunehmen. Das muss der Gesetzgeber hier nicht expressis verbis regeln. Wer Gutscheine ausgibt, kann sich nicht darauf berufen, dass man "nur" Bargeld annimmt.

Was die Ticketportale angeht, so sind es ja die Ticketportale die betonen, dass sie nicht Vertragspartner sind, sondern der jeweilige Veranstalter. Der Veranstalter hat sicherzustellen, dass man die von ihm ausgegebenen Gutscheine auch einlösen kann. Bedient er sich hierbei eines Vermittlers, so hat er auch hier sicherzustellen, dass die Gutscheine eingelöst werden können.

Dem Rest ist zuzustimmen. Der Kunde ist der Dumme.

EDIT:

Sehe ich das richtig, dass Hurricane/Southside Geld zurück anbieten, allerdings den Kunden bei Wahl dieser Option zu einer Spende zwingen und den Kunden dazu nötigen sich bis zum 7.6.2020 für eine Option zu entscheiden? SARS-CoV2 und COVID-19 scheinen ganz andere Schäden anzurichten...........oder ich verstehe da was nicht.

Das Gesetz was welches sie sich dort wohl berufen ("über die gesetzlichen Erfordernisse hinaus"), gibt es im Übrigen immer noch nicht.

Yertle-the-Turtle
18.05.2020 10:01

Also die Italiener dürfen langsam gerne auch mal Ihre Pläne bzgl. Konzerte im Sommer publik machen. Stand heute ist weder die Beck Tour noch das Firenze Rocks abgesagt oder von den Veranstaltern kommentiert.

Klar ist davon auszugehen, dass auch in Italien nichts stattfindet im Sommer, aber dann soll man das bitte bzgl. Planungen (und Stornierungen) auch kommunizieren.

JackD
JackD
18.05.2020 10:33·  Bearbeitet


Yertle-the-Turtle schrieb:
Also die Italiener dürfen langsam gerne auch mal Ihre Pläne bzgl. Konzerte im Sommer publik machen. Stand heute ist weder die Beck Tour noch das Firenze Rocks abgesagt oder von den Veranstaltern kommentiert.
Klar ist davon auszugehen, dass auch in Italien nichts stattfindet im Sommer, aber dann soll man das bitte bzgl. Planungen (und Stornierungen) auch kommunizieren.

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Insbesondere das Firenze Rocks macht eine ganz schlechte Figur. Letzter Social-Media-Post ist vom 17.03., Guns N Roses und Green Day haben die Tour schon abgesagt. Blieb unkommentiert. Im Gegenteil, man kriegt noch Tickets zu kaufen. Facebook quillt über mit negativen Kommentaren.

Keine Ahnung, ob die juristisch vor einer erneuten Verordnung nichts sagen dürfen. Aber das ist echt sehr schlecht gelöst.

Hab gehört, morgen könnte es zumindest ein komplettes Update für die Tourdaten der Red Hot Chili Peppers geben.

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sckofelng
18.05.2020 10:37·  Bearbeitet

ab 15.06 sollen in Italien Konzerte mit max. 1000 Leuten draußen und 200 Leuten drin unter strengsten Bedingungen gehen, u.a. Sitzabstand von mindestens einem Meter, Temperaturmessungen, Maskenpflicht, Verkaufsverbot für Essen und Trinken und anderen Hygienemaßnahmen.

Quelle: Regierungswebsite

Yertle-the-Turtle
18.05.2020 10:44

Danke! Das klärt zwar die Beck Konzerte nicht ganz, da es Open Airs in kleineren Amphitheatern sind, aber ich denke eher, dass Beck gar nicht auf EU Tour kommen wird... ich muss halt bis Anfang Juni die Unterkunft stornieren wenn es nicht stattfindet und hätte dafür gerne die sichere Aussage, ob es stattfindet oder nicht.

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DapperDan
18.05.2020 11:18

Mich kotzt die Regelung der zinslosen Kredite maximal an. Insbesondere auch das Rocco macht mal wieder vor, wie es nicht geht. Im März gepostet, dass es bei Absage Geld zurück gibt, nach Untersagung von Großveranstaltungen ist der Post verschwunden und einem völlig nichtssagenden Statement gewichen, das es vermeidet von "Absage" zu reden. Nachfragen (bei fb) werden natürlich ignoriert.

Kaum ist diese Zwangsgutschein-Regelung beschlossen, kommt am gleichen Tag ein Post, dass das System der Rückabwicklung jetzt steht. Einfach mal dazu zu schreiben, wie es laufen soll - Fehlanzeige.

snookdog
snookdog
18.05.2020 11:29


JackD schrieb:


Yertle-the-Turtle schrieb:
Also die Italiener dürfen langsam gerne auch mal Ihre Pläne bzgl. Konzerte im Sommer publik machen. Stand heute ist weder die Beck Tour noch das Firenze Rocks abgesagt oder von den Veranstaltern kommentiert.
Klar ist davon auszugehen, dass auch in Italien nichts stattfindet im Sommer, aber dann soll man das bitte bzgl. Planungen (und Stornierungen) auch kommunizieren.

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Insbesondere das Firenze Rocks macht eine ganz schlechte Figur. Letzter Social-Media-Post ist vom 17.03., Guns N Roses und Green Day haben die Tour schon abgesagt. Blieb unkommentiert. Im Gegenteil, man kriegt noch Tickets zu kaufen. Facebook quillt über mit negativen Kommentaren.

Keine Ahnung, ob die juristisch vor einer erneuten Verordnung nichts sagen dürfen. Aber das ist echt sehr schlecht gelöst.

Hab gehört, morgen könnte es zumindest ein komplettes Update für die Tourdaten der Red Hot Chili Peppers geben.

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Genau das selbe Verhalten bei I-Days, nur haben sie am 26. März noch Geburtstagsglückwünsche für irgendjemand rausgehauen, danke dafür. Smiley

axelgreis
19.05.2020 17:05

Bei einem ILMC -Panel waren viele Veranstalter der Meinung, dass es ohne einen Impfstoff keine Festivals in 2021 geben wird.

Stiflers_Mom
Stiflers_Mom
19.05.2020 17:42·  BearbeitetAdminSupporter


axelgreis schrieb:
Bei einem ILMC -Panel waren viele Veranstalter der Meinung, dass es ohne einen Impfstoff keine Festivals in 2021 geben wird.

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Die Frage ist halt auch:
Selbst wenn man in Rekordzeit einen Impfstoff findet, wie effektiv ist er dann?

Zumindest in Deutschland soll es ja keine Impfpflicht / Impfausweis geben. Wie will man dann sicherstellen, dass sich Corona bei Großveranstaltungen nicht weiter rasch ausbreitet?

Mir gerät bei der Warterei auf einen Impfstoff eins völlig außer Acht: selbst wenn einer da ist, wird es Jahre dauern, bis genügend Menschen in den Genuss dieses Mittels gelangen und er somit seine Wirkung entfalten kann. Daher hoffe ich eher auf das Entdecken einer zuverlässigen Behandlungsmethode, als auf einen Impfstoff.

blubb0r
19.05.2020 18:06

Dito. Und auf eine Erkenntnis, dass vielleicht doch mehr Leute immun gegen das Virus sind, als anfangs angenommen.

Denn trotz der Öffnungsorgien und sonstigem Gedöns scheinen wir die Situation ja recht gut unter Kontrolle zu haben, wenn man so auf die Zahlen guckt.

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