Gut, dass du mich erinnerst. Muss meine neue Bahncard ja auch noch bezahlen...
Es wurde in deinem Fall wohl so gehandelt, als wärest du nicht im Besitz einer Bahncard? Wenn die Regelung so ist, dass die Karte nur nach rechtzeitiger Bezahlung gültig ist, dann wirst du wohl den Aufschlag zahlen müssen.
Demnach wäre es korrekt, wenn du die eigentlich eingesparten 25 Prozent jetzt nachzahlen müsstest. Also ein Drittel des auf deinem Ticket angegebenen Preises jetzt nochmal nachzahlen. Dass zusätzlich die Servicegebühr für das Zahlen im Zug drauf kommt, finde ich auch noch nachvollziehbar.
edit: Wenn jetzt ein anderer Preis (Flexpreis) als Grundlage herangezogen wurde, dann wird es schon schwieriger, zu entscheiden, ob das so korrekt ist. Auf der einen Seite hast du das Ticket vielleicht zu einem anderen, günstigeren Preis bestellt, zu einem früheren Zeitraum. Wenn man das jetzt allerdings so auslegt, dass der Kauf zu diesem Preis nicht korrekt von dir abgewickelt wurde (da nicht nach dem Kaufvorgang rechtzeitig vollständig bezahlt), dann wäre es wiederum korrekt, dir jetzt den Flexpreis ("Kauf im Zug") zu berechnen. Mit den 150 Euro wegen Personalausweis usw. ist dann nochmal eine andere Sache. Ich denke, vermutlich bist du jetzt rein auf Kulanz der Bahn angewiesen.