01.04.2020 15:36
runnerdo schrieb:
Es geht bei möglichen Schadensersatzforderungen auch weniger um Bands. Da wird man sich einig. Da wird keiner Live Nation verklagen. Es geht auch weniger um das Publikum, denen muss man das Geld ja eh zurück geben (wenn sie darauf bestehen).
Soweit ich das verstehe, deckt die Versicherungen auch nicht einfach alle Kosten die Anfallen.
Es geht da wirklich mehr um juristische Streitereien wegen Schadensersatzforderungen.
Es gibt ja viele, viele Zulieferfirmen und Dienstleister aller Art.
Selbst dem Nürbrugring müssten man theoretisch die Miete zahlen.
Dafür hätte man gerne den Schutz einer behördlichen Absage.
Die, die man laut Vertrag kostenfrei bis Datum XX.XX stornieren kann, die hat man wohl teilweiße schon.
So habe ich das Verstanden. Keine Gewähr auf Richtigkeit
Es dreht sich um das "Verursacherprinzip" ! Wer hat den Schaden durch welche ( vermeidbare) Umstände verursacht und löst dies eine Haftpflicht des Versicherers aus.
Der Versicherte, weil er keine "Lust" hat, oder "überängstlich" st? Oder eine übergeordnete ( Bewilligungs-) Behörde, welche per Anordnung - ohne Mitwirkung des Versicherten- einen "Schaden" provoziert.