Gewährleistungsrecht...

eröffnet von Valmont am 25.08.2005 11:52 Uhr
7 Kommentare - zuletzt von ice-dk

Valmont
Valmont
25.08.2005 11:52

mein problem: iPod kaputt.. nichts geht mehr..

garantie laut apple und gebrauchsanweisung ist 1 Jahr. ein freund von mir meinte, in deutschland ist das gewährleistungsrecht (also die garantie) auf elektron. artikel gesetzlicfh auf 2 jahre festgelegt. stimmt das?

hat jemand erfahrung von euch mit dem support bei apple?[addsig]

ice-dk
25.08.2005 11:56

Erfahrunng mit apple nicht! Aber dein Kumpel hat recht! Garantie ist in Deutschland 2 Jahre!


25.08.2005 12:12

Gewährleistung 2 Jahre verpflichtend in Deutschland. Aber Nicht die Garantie.

D.h. 1 Jahre Garantie, ein Jahr Gewährleistung. Dabei besteht ein unterschied, Apple generell läßt sich die Garantiezeiten teuer bezahlen, da sie quasi einen Vollkaskoschutz darstellen ( Apple Care / Protection Plan )

Droogandleader
25.08.2005 12:38

ich glaub auf manche gegenstände hat man allerdings nur verminderte garantie , zb Akkus oder so ....

Junior
25.08.2005 13:21

Das Problem ist, deine Garantie deckt so ziemlich alle Schäden ab, die auftreten, solange sie nicht durch eigenes verschulden(also unsachgemäße Behandlung) hervorgerufen wurden.
Bei der Gewährleistung muss der Schaden schon bei der Übergabe vorhanden bzw. aus einem anderen Schaden, der damals schon vorhanden war enstanden sein.

Zumindest wenn ich in Privatrecht richtig aufgepasst hab Smiley

-edit- achso und findest du das nicht ein bischen Vermessen dein kaputtes iPod als Aktuelles Zeitgeschehen zu deklarieren? Smiley

KuekenMcNugget
KuekenMcNugget
25.08.2005 13:45

Wie FF und Junior schon sagten verwechseln die meisten sehr häufig Garantie mit Gewährleistung. Folgender Text beschreibt den Schverhalt meiner Meinung nach sehr treffend.

Zitat:
HR



Garantie / Gewährleistung

Oft verwechselt der Kunde Garantie und Gewährleistung. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, während die Garantie eine reine Kulanzleistung des Herstellers darstellt.
Der Begriff “Garantie” steht zwar im BGB, in den §§ 442, 443 und 477 BGB (01.01.2002), dennoch ist die Gewährung einer Garantie im Rahmen eines Garantievertrages infolge der Vertragsfreiheit zulässig aber nicht zwingend vorgeschrieben.

Garantievertrag ist ein Vertrag, bei dem die Haftung für einen bestimmten Erfolg übernommen wird, ohne Rücksicht darauf, ob die den Erfolg betreffende Schuld des Hauptschuldners besteht.

In engem Zusammenhang mit der Garantie steht die gesetzlich geregelte Gewährleistung.
Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Schuldners, eine Sache oder ein Werk in mangelfreiem Zustand abzuliefern. Gewährleistungsansprüche bestehen beim Kauf (§§ 459 ff. BGB), beim Werkvertrag (§§ 633 ff. BGB) und beim Reisevertrag (§§ 651c ff. BGB. Als Gewährleistungsansprüche kennt das Gesetz die Wandelung beim Kauf und beim Werkvertrag, die Minderung beim Kauf, Werkvertrag und beim Reisevertrag, Schadensersatz beim Kauf, Werkvertrag und Reisevertrag, das Abhilfeverlangen beim Reisevertrag. Die Gewährleistungsansprüche unterliegen der Verjährung.
HR

Quelle: http://www.garantiezeit.de

[addsig]

ice-dk
26.08.2005 12:24

Und natürlich meinte ich die Gewährleistung und nicht die Garantie! Hab ich dann wohl wie viele verwechselt!
Sorry

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