Welche Maßnahmen stehen den Behörden zur Verfügung?
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Zum anderen dürfen Veranstaltungen oder Ansammlungen verboten werden. Personen kann zudem vorgeschrieben werden, einen Ort nicht zu verlassen. Das betrifft die rund 300 Besucher einer Karnevalsveranstaltung in Heinsberg, die nun aufgerufen sind, sich bei den Behörden zu melden. Sie und ihre Familien müssen laut Anordnung des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums für 14 Tage in häusliche Quarantäne gehen.
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