Coronavirus

eröffnet von Yertle-the-Turtle am 27.02.2020 10:02 Uhr
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Icon1sckofelng gefällt das
JackD
JackD
26.01.2022 14:34


sckofelng schrieb:


JackD schrieb:
Semmel-Concerts verlegt Santiano und Howard Carpendale nur um zwei Monate nun startend ab 18.04.2022 bzw. 20.04.2022. Große Hallen, alles bestuhlt.

Es scheint kurzfristige Hoffnung in der Branche zu geben. Sogar erste interne Signale aus der Politik?

Zitat anzeigen


Wolltest du nicht eher sagen:

"Es scheint kurzfristige Hoffnung für die Tool Tour zu geben" Smiley

Das wird alles sehr spannend wie die Länder die neuen EU Richtlinien für Reisen umsetzen. Je mehr Einheit bei dem Thema, desto wahrscheinlicher werden Europatouren.

Zitat anzeigen


Ich wollte euch nicht schon wieder mit TOOL nerven… Smiley

23.04. startet da die Tour. Gute Nachrichten!

ryback
ryback
26.01.2022 14:53


JackD schrieb:
Semmel-Concerts verlegt Santiano und Howard Carpendale nur um zwei Monate nun startend ab 18.04.2022 bzw. 20.04.2022. Große Hallen, alles bestuhlt.

Es scheint kurzfristige Hoffnung in der Branche zu geben. Sogar erste interne Signale aus der Politik?

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Naja K.I.Z dagegen hat gestern auf September verlegt, Beartooth am Montag direkt auf 2023.

Cody
26.01.2022 15:13


JackD schrieb:
Semmel-Concerts verlegt Santiano und Howard Carpendale nur um zwei Monate nun startend ab 18.04.2022 bzw. 20.04.2022. Große Hallen, alles bestuhlt.

Es scheint kurzfristige Hoffnung in der Branche zu geben. Sogar erste interne Signale aus der Politik?

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Bestimmt einige Howie- & Santiano-Fans im Bundestag. Volle Kraft voraus!

Icon1Kukka gefällt das
Locust
26.01.2022 15:54


zell schrieb:
In baden-württembergischen Fußballstadien sind in der normalen Alarmstufe wieder bis zu 6.000 Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen, wenn die 2G-Plus-Regel angewandt wird, erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Das heißt, die Besucherinnen und Besucher müssen geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sein. Wenn die Veranstalter mit der 2G-Regel arbeiten wollen, gilt eine Obergrenze von 3.000 Zuschauern. Bei Kulturveranstaltungen wie Konzerten sind in geschlossenen Räumen 3.000 Besucher zugelassen - unter der Bedingung, dass 2G Plus angewendet wird. Bei 2G ist die Obergrenze 1.500. Für alle Veranstaltungen gelte, dass höchstens die Hälfte der Kapazitäten ausgeschöpft werden dürfe. Das gilt auch für Fastnachtsfeste. Umzüge im Freien sind laut Kretschmann allerdings weiter untersagt.

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www.swr.de

Das ist eine versteckte Verschärfung.
BW muss auf Grund einer gerichtlichen Anordnungen zur Alarmstufe 1 zurück in der eigentlichen 25.000 Zuschauer beim Fußball gelten.
Jetzt kehrt man zur Alarmstufe 1 zurück ändert aber die Bedingungen in dieser. Das ist schon unfassbar dreist.

Ist das rechtlich überhaupt zulässig, kennt sich damit jemand aus?

Ich hab unsere LG eigentlich lang verteidigt, seit geraumer Zeit sammeln sie aber kräftig Minuspunkte.
Das schlägt dem Fass jetzt den Boden ausSmiley

Madpad77
Madpad77
26.01.2022 16:38


JackD schrieb:


sckofelng schrieb:


JackD schrieb:
Semmel-Concerts verlegt Santiano und Howard Carpendale nur um zwei Monate nun startend ab 18.04.2022 bzw. 20.04.2022. Große Hallen, alles bestuhlt.

Es scheint kurzfristige Hoffnung in der Branche zu geben. Sogar erste interne Signale aus der Politik?

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Wolltest du nicht eher sagen:

"Es scheint kurzfristige Hoffnung für die Tool Tour zu geben" Smiley

Das wird alles sehr spannend wie die Länder die neuen EU Richtlinien für Reisen umsetzen. Je mehr Einheit bei dem Thema, desto wahrscheinlicher werden Europatouren.

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Ich wollte euch nicht schon wieder mit TOOL nerven… Smiley

23.04. startet da die Tour. Gute Nachrichten!

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Damit kann man garnicht (genug) nerven !! SmileySmiley

Karpferito
27.01.2022 07:51


ryback schrieb:


JackD schrieb:
Semmel-Concerts verlegt Santiano und Howard Carpendale nur um zwei Monate nun startend ab 18.04.2022 bzw. 20.04.2022. Große Hallen, alles bestuhlt.

Es scheint kurzfristige Hoffnung in der Branche zu geben. Sogar erste interne Signale aus der Politik?

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Naja K.I.Z dagegen hat gestern auf September verlegt, Beartooth am Montag direkt auf 2023.


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wird aber evtl auch mit freien Kapatitäten der Locations zusammen hängen. Wenn jetzt alle aus dem Winter/Frühjahr in den Sommer schieben wollen, wirds nicht für alle noch ein offenes Zeitfenster geben. Gibt vielleicht auch einfach Veranstalter/Tourplaner, die einfach risikofreudiger sind als andere.

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JackD
JackD
27.01.2022 09:06·  Bearbeitet

Wie wir bereits diskutiert haben, steigt die Quote der Incidentals. Ich hoffe, das bezieht man bei den Entscheidungen ein:

www.tagesschau.de

„Im Zuge der Omikron-Welle liegen immer häufiger Bürger in Krankenhäusern, die aufgrund einer positiven Testung zwar offiziell als Covid-Patienten gemeldet sind, aber eigentlich wegen einer anderen Krankheit medizinisch behandelt werden. Die "Bild"-Zeitung berichtete, dass etwa im Saarland in den vergangenen zwei Wochen nur jeder vierte offiziell gemeldete Corona-Patient tatsächlich wegen Covid im Krankenhaus lag. Im Dezember war es demnach noch jeder zweite. In Bremen hatten laut "Bild"-Zeitung vergangene Woche nur 40 Prozent der Corona-Patienten den Einweisungsgrund Covid, bei 60 Prozent wurde Corona nebenbei festgestellt. Auch hier waren die Anteile vor der Omikron-Welle höher: Im Dezember waren 68 Prozent wegen Corona im Krankenhaus, 32 Prozent aus anderen Gründen. In Rheinland-Pfalz lagen in den vergangenen zwei Wochen 44 Prozent der offiziell gemeldeten Corona-Patienten wegen des Virus dort, 56 Prozent aus anderem Grund.“

Hospitalisierungsrate damit völlig schwachsinnig und gehört ignoriert oder angepasst.

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DiebelsAlt83
DiebelsAlt83
27.01.2022 10:46Supporter

Ich habe ehrlicherweise keinen Bock, mich durch Twitterkommentare zu lesen. Aber es ist doch ohnehin egal.

Eine Impfpflicht hätte es, sofern vom Verfassungsgericht durchgewunken, es längst geben müssen, wenn es einen Nutzen hätte haben sollen. Nu ist auch quasi egal, wie es scheint. Einzig weniger Longcovid, durch weniger Infektionen könnte vermutlich noch ein Grund sein.

Aber insgesamt ist es einfach nur noch ermüdend was zu diesem ganzen Thema zu sagen. Es ist einfach von Anfang bis Ende richtig verbockt worden und sobald es irgendwann endlich mal zu einer endemische Lage kommt, werden alle Gegner, Leugner und was auch immer für Menschen aus ihren Löchern kommen und noch lauter rufen, ihr anderen habt euch alle schön verarschen lassen. Und es wird nichts geben was die Politik dem entgegen halten kann, weil sie während der gesamten Pandemie nichts im Griff hatte und absolut gar nichts dazu geführt hat genügend Leute mitzunehmen und von den paar Idioten, die es anfangs waren wegzuholen. Gefühlt werden es ja täglich nur mehr Leute, die es nicht mehr mitmachen und auf alles scheißen.

DiebelsAlt83
DiebelsAlt83
27.01.2022 10:53Supporter

Sorry für den doppelten Post, aber ganz davon abgesehen, dass die Politik in meinen Augen ein einziger Letdown ist, finde ich das Versagen der Gesellschaft noch schlimmer. Wie asozial und egoistisch sich eine klare Minderheit verhält und verhalten hat und wie krasse Auswirkungen auf den ganzen Rest das hat, ist einfach erbärmlich. Was anderes finde ich dafür nicht.

Das schlimme daran ist, dass es vermutlich kaum Ecken auf diesem Planeten gibt, wo es anders wäre und wo man hinblickt und sagen kann, wow die haben es gut gemacht, da funktioniert eine soziale Gesellschaft und ein gutes Miteinander. Sowas in seiner eigenen Bubble hinzubekommen reicht einfach nicht.

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JackD
JackD
27.01.2022 11:03·  Bearbeitet


DiebelsAlt83 schrieb:
Sorry für den doppelten Post, aber ganz davon abgesehen, dass die Politik in meinen Augen ein einziger Letdown ist, finde ich das Versagen der Gesellschaft noch schlimmer. Wie asozial und egoistisch sich eine klare Minderheit verhält und verhalten hat und wie krasse Auswirkungen auf den ganzen Rest das hat, ist einfach erbärmlich. Was anderes finde ich dafür nicht.

Das schlimme daran ist, dass es vermutlich kaum Ecken auf diesem Planeten gibt, wo es anders wäre und wo man hinblickt und sagen kann, wow die haben es gut gemacht, da funktioniert eine soziale Gesellschaft und ein gutes Miteinander. Sowas in seiner eigenen Bubble hinzubekommen reicht einfach nicht.

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Ich will auch nicht mehr drüber nachdenken, drüber lesen, diskutieren, abwägen. Ich will wieder andere Themen in der Tagesschau und in den Talkrunden.

Es gibt so viele andere wichtige und spannende Themen. Alles ist gerade nebensächlich. Wir verwalten nur noch, funktionieren in einem einzigen Chaos. Ich will das Leben wieder genießen.

Wie wäre es, wenn sich einfach alle eingestehen, dass wir versagt haben - Politik, Gesellschaft, Medien? Einfach den Krampf beenden und weiter machen wie vorher?

Schlimmer kann es nicht werden.

Yertle-the-Turtle
27.01.2022 11:42

Wie kommt man eigentlich auf 200.000 Fälle pro Tag bei einer Test-Kapazität von 400.000?

Sind 50% der Tests positiv? Oder zählen nicht nur Labortests.
Fallzahlen bitte noch auf 500.000 hoch. Dann sind wir in maximal 100 Tagen durch Smiley

snookdog
snookdog
27.01.2022 11:56

Ich denke es liegt daran, dass PCR-Test nur noch angeboten werden, wenn der Schnelltest vorher positiv war oder man eine sehr enge Kontaktperson ist. Außerdem scheint Omikron so ansteckend, dass die engen Kontaktpersonen nicht mehr "entkommen". So abwegig sind 50% positive PCR-Test nicht.

runnerdo
runnerdo
27.01.2022 12:32Supporter

In unserem Testzentrum sind die zahlen jeden Tag extrem hoch (über 10% sind postiv) und ja man kommt ohne positiven Schnelltest kaum noch an einen PCR.
Die werden nicht mehr viel negaitv haben in den Laboren.

patricky
27.01.2022 13:07


blubb0r schrieb:
"Eine liberale Gesellschaft ist keine Rache-Veranstaltung"

Twitter Thread, warum eine allgemeine Impfpflicht Schwachsinn ist


Und lt. dem größten deutschen Magazin für Juristinnen und Juristen aktuell verfassungswidrig:
mobile.twitter.com

Zitat anzeigen


Also den Beitrag welcher im zweiten Twitterlink so zu lesen, als wärde eine Impfplicht verfassungswiedrig, bedarf aberschon einer gewissen "Filterung" dessen was da drin steht (Originalbeitrag www.lto.de)

Persönlich halte ich diesen Teil ja noch immer am wichtigsten:
Die Bedeutung des Ziels, in Zukunft einschneidende Anti-Corona-Maßnahmen zu verhindern, hat der Rechtswissenschaftler Prof. Hinnerk Wißmann Anfang Dezember deutlich herausgearbeitet: Die Impfpflicht ermögliche eine positive Freiheitsbilanz. Sie sei der "Weg zur Sicherung freiheitlicher Prinzipien"; ein Weg, um "aus der andauernden staatlichen Vollsteuerung des gesamten Lebensraums zu entkommen".

Da steht am Ende sogar ne Liste,welche Fragen man in der Begründung eines Impfpflichtgesetztes beantworten müsste, damit es verfassungskonform wäre.

Und klar gibt es da immer Momentaufnahmen:
- Die aktuelle Lage wird im Artikel nach den im Moment zur Verfügung stehenden Impofstoffen beurteilt, wobei man davon ausgehen kann, dass realtiv bald "angepasste" Impfstoffe zur verfügung stehen.
- Es wird gesagt, dass manche "Länder" trauen im Moment alle Beschränkungen zurückzunehmen. Einerseits sagt unsere Politik aber immer, dass dies bei uns wegen der anderen Impfquote nicht geht. Andereseits haben diese Länder ihre Lockerungen in der Vergangenheit auch oft sehr schnell wieder zurückgenommen, wie das dieses Mal ist kann noch keiner beurteilen

Mir kommt der Artikel ehr so vor als würde eine Anleitung sein, was da "auf jeden Fall" in das Gesetz darf (Impfpflicht ab einem bestimmten Alter) und wie die Begründung auszusehen hat.

Am Ende des Tages, ist mir das Ganze aber sogar relativ egal. Wer sich schützen wollte konnte das. Wäre dann halt parktisch wenn die Ungeschützten alle realtiv zeitgleich "erwsicht" werden, damit das Gesundheitssystem nur relativ kurz überlastet ist und der "Allgemeinheit" damit nur realtiv kurz nicht "normal" zur Verfügung steht.

patricky
27.01.2022 13:14


Ig0oR schrieb:
Heute kommt ein neuer Bericht zu den Testzahlen mit der Positivrate für die 3. Kalenderwoche. Die 2. Kalenderwoche war mit 25% positiv schon recht hoch.

Zitat anzeigen


Aktuell stehen wir für "diese Woche" bei 32,25% (www.rki.de). Wenn man davon ausgeht, dass das Thema "Priorisierung" und veränderte Quarantänfreitestungen (da waren die Ergebnisse wohl oft ehr "negativ", werden im Moment aber vermutlich deutlich seltener per PCR durchgeführt) welche auch "Kapazitäten" gebunden haben, erst im Laufe dieser Woche so richtig "gezogen hat". Dann halte ich so 25% am Anfang der Woche und aktuell um die 50% für recht plausibel

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blubb0r
27.01.2022 13:17·  Bearbeitet

Direkt nach dem zitierten Teil von dir wird das ja wieder relativiert.

Ich zitiere lieber mal das Fazit:
Die hier aufgeworfenen Fragen sprechen vorliegend tendenziell gegen eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren und höchstens für die Zulässigkeit der Impfpflicht für die Gruppe der über 50-Jährigen. Die Einbeziehung der jüngeren Ungeimpften wäre nur zu rechtfertigen, wenn diese Gruppe das Infektionsgeschehen vorantreiben würde. Doch dass Ungeimpfte wesentlich ansteckender sind als Geimpfte ist – wie ausgeführt – bislang nicht belegt. Daher fällt das Solidaritätsargument gegenüber Ungeimpften insoweit nach aktuellem Kenntnisstand weg. Da die Gruppe der 18- bis 49-Jährigen viel seltener von schweren Verläufen betroffen ist, könnte die vorgeschlagene Reduzierung der Impfpflicht auf die über 50-Jährigen bereits die eventuell drohende Überlastung des Gesundheitssystems verhindern. Eine altersmäßig eingeschränkte Impfpflicht wäre eine mildere Maßnahme gegenüber einer allgemeinen Impfplicht und daher verfassungsrechtlich geboten.

Weitergehend könnte indes auch eine Impfpflicht ab 50 Jahren vor allem mangels Erforderlichkeit der Maßnahmen für die Zielerreichung nicht notwendig und damit unverhältnismäßig sein. Ob dies der Fall ist, vermag der Autor nicht zu beurteilen.


Wir sprechen hier über ein Juristenmagazin, bei Juristen gibt es i.d.R. nie absolute Aussagen wie "das ist verfassungswidrig" oder "das ist völlig okay".
Für ein so sensibles Thema positionieren die sich m.M.n. hier erstaunlich deutlich.

wsk253
wsk253
27.01.2022 13:25


blubb0r schrieb:
"Eine liberale Gesellschaft ist keine Rache-Veranstaltung"

Twitter Thread, warum eine allgemeine Impfpflicht Schwachsinn ist


Und lt. dem größten deutschen Magazin für Juristinnen und Juristen aktuell verfassungswidrig:
mobile.twitter.com

Zitat anzeigen


Danke für den LTO-Link.
Das ist quasi die ausformulierte Variante dessen, was ich vor ein paar Seiten geschrieben hatte.

So sehr man sich das Ende der pandemischen Lage durch die Impfpflicht wünscht - Omikron wird dem vorgreifen.
In wie fern "schlimmere" Varianten kommen könnte vermag jetzt keiner zu sagen. Damit kann man das jetzt auch nicht bewerten.

Für die Politik ist diese Frage enorm schwierig.

JackD
JackD
27.01.2022 13:35·  Bearbeitet

Wir brauchen eh keine Impfpflicht, weil wir jetzt eine neue Hochglanzkampagne haben.



Vermute, den Impfzentren wird gerade die Bude eingerannt.

patricky
27.01.2022 13:46


blubb0r schrieb:
Direkt nach dem zitierten Teil von dir wird das ja wieder relativiert.

Ich zitiere lieber mal das Fazit:
Die hier aufgeworfenen Fragen sprechen vorliegend tendenziell gegen eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren und höchstens für die Zulässigkeit der Impfpflicht für die Gruppe der über 50-Jährigen. Die Einbeziehung der jüngeren Ungeimpften wäre nur zu rechtfertigen, wenn diese Gruppe das Infektionsgeschehen vorantreiben würde. Doch dass Ungeimpfte wesentlich ansteckender sind als Geimpfte ist – wie ausgeführt – bislang nicht belegt. Daher fällt das Solidaritätsargument gegenüber Ungeimpften insoweit nach aktuellem Kenntnisstand weg. Da die Gruppe der 18- bis 49-Jährigen viel seltener von schweren Verläufen betroffen ist, könnte die vorgeschlagene Reduzierung der Impfpflicht auf die über 50-Jährigen bereits die eventuell drohende Überlastung des Gesundheitssystems verhindern. Eine altersmäßig eingeschränkte Impfpflicht wäre eine mildere Maßnahme gegenüber einer allgemeinen Impfplicht und daher verfassungsrechtlich geboten.

Weitergehend könnte indes auch eine Impfpflicht ab 50 Jahren vor allem mangels Erforderlichkeit der Maßnahmen für die Zielerreichung nicht notwendig und damit unverhältnismäßig sein. Ob dies der Fall ist, vermag der Autor nicht zu beurteilen.


Wir sprechen hier über ein Juristenmagazin, bei Juristen gibt es i.d.R. nie absolute Aussagen wie "das ist verfassungswidrig" oder "das ist völlig okay".
Für ein so sensibles Thema positionieren die sich m.M.n. hier erstaunlich deutlich.

Zitat anzeigen


Ich gebe durchaus zu, dass ich das auch etwas "tendenziös" gelesen habe.
Wobei ich das was Kinder angeht auch nicht so ganz nachvollziehen kann. Hier mal die aktuellen Inzidenzen:
0-4: 110
5-14: 2595
15-34: 1391
35-59: 983
60-79: 273
>80: 210
Da mag ja immer ne Testungenauigkeit dabei sein (Verpflichtende Schultests geben ein genaueres Bild, andereseits sieht man ü80 jährige dann auch relativ gut im Krankenhaus).

Ich würde da aber schon rauslesen dass Kinder (teils auch weil zumindest noch realtiv ungeimpft) insgesammt doch realtiv stark zur Verbreitung beitragen. Nicht weil da ein Infiziertes Kind ansteckender wäre als ein infizierter Erwachsener, sondern weil die warscheinlichkeit dass ein Kind infiziert ist 10 Mal so hoch ist wie eine sehr betagte Person.

Das würde für mich übrigens auch für eine "Homeschoolpflicht" analog zur "Homeofficepflicht" führen (zumindest ist es mir nicht ganz ersichtlich warum Erwachsenenbildung als Präsenzveranstaltung zum Teil untersagt ist).
Ich glaube da gibt es ganz viele Dinge die bei so "Abwägungen" relativ problematisch sind.
Ich finde den immer wieder vorkommenden Teil "vermag der Autor nicht zu beurteilen" mit entscheidend. Für mich liest sich das nach Fragen welche man in einer Gesetzesbegründung halt beachten und "niederschreiben" muss. So wie ich das beim letzen Verfassunggerichtsurteil zu "Kontaktbeschränkungen" nämlich gelesen habe, war die Begründung im Gesetzesbeschluss da ausschlaggebend. Und dabei nicht unbedingt ob etwas "komplett Bewiesen" war, sondern ob der Gesetzgeber dabvon ausgehen konnte, dass er mit seine "Einschätzung" "nicht abwegig war". Und hier hat er meiner Meinung nach eine recht gute Anleitung geschrieben.

Für mich läuft das noch immer auf "Impfplicht + mögliche weitere Einschränkungen (jeweils zeitlich der Situation angepasst)" oder "Keine impfplficht und keine Einschränkungen" hinaus. Ich glaube nicht, dass man das Eine ohne das Andere verfassungsrechtlich "durchbekommt"

gregor1
27.01.2022 13:52·  Bearbeitet

In den Niederlanden wird jetzt diskutiert ob man das Nachtleben unter 1G ( alle müssen sich testen) wiedereröffnet., wäre für mich das falsche Signal und sicher auch organisatorisch kaum umsetzbar. Dachte auch das 1G bedeutet das nur noch Zutritt für geimpfte gilt ?

mokiloki
mokiloki
27.01.2022 13:54

Naja, ganz rational betrachtet. Haben wir in Deutschland ein Recht auf Bildung im Grundgesetz. Und da lässt man lieber Kids etc in die Schule gehen und "spart dann die Infektionen" auf anderer Seite ein (wie z.B. bei Clubs etc.).

patricky
27.01.2022 13:58


wsk253 schrieb:


blubb0r schrieb:
"Eine liberale Gesellschaft ist keine Rache-Veranstaltung"

Twitter Thread, warum eine allgemeine Impfpflicht Schwachsinn ist


Und lt. dem größten deutschen Magazin für Juristinnen und Juristen aktuell verfassungswidrig:
mobile.twitter.com

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Danke für den LTO-Link.
Das ist quasi die ausformulierte Variante dessen, was ich vor ein paar Seiten geschrieben hatte.

So sehr man sich das Ende der pandemischen Lage durch die Impfpflicht wünscht - Omikron wird dem vorgreifen.
In wie fern "schlimmere" Varianten kommen könnte vermag jetzt keiner zu sagen. Damit kann man das jetzt auch nicht bewerten.

Für die Politik ist diese Frage enorm schwierig.

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Leider ist es sogar ne Frage ob schlimmere Varianten kommen müssten, oder ob das was es gibt schon schlimm genug ist. So wie Omikron den "immunschutzt" durch Impfungen und durchgemachte Infektionen umgeht, stellt sich nämlich auch die Frage in wie weit Omikron einen Schutz aufbaut. So wie ich das bisher verstanden habe sieht es da nicht unbedingt besonders gut aus, also eine durchgemacht Omikroninfektion muss nicht unbedingt vor Delta schützen.

Eigentlich müsste man darauf bassierend sogar unterschiedlich lange "Genesenen-Stati" für die unterschidlichen Varianten haben.
Aber natürlich gibt es dazu auch noch keine exakten belastbare Daten, dafür gibt es Omikron einfach noch nicht lange genug.

Alles unklar, alles Mistig. Hoffen wir mal darauf, dass die Öffnungsstrategien in den anderen Ländern gut verlaufen. Bei uns dauert da ja alles immer etwas länger, aber die Erkenntnisse der "Versuchskandidaten" fliesen bei uns dann ja doch auch in die Entscheidungen ein.

Mambo
27.01.2022 14:31·  Bearbeitet


patricky schrieb:


blubb0r schrieb:
Direkt nach dem zitierten Teil von dir wird das ja wieder relativiert.

Ich zitiere lieber mal das Fazit:
Die hier aufgeworfenen Fragen sprechen vorliegend tendenziell gegen eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren und höchstens für die Zulässigkeit der Impfpflicht für die Gruppe der über 50-Jährigen. Die Einbeziehung der jüngeren Ungeimpften wäre nur zu rechtfertigen, wenn diese Gruppe das Infektionsgeschehen vorantreiben würde. Doch dass Ungeimpfte wesentlich ansteckender sind als Geimpfte ist – wie ausgeführt – bislang nicht belegt. Daher fällt das Solidaritätsargument gegenüber Ungeimpften insoweit nach aktuellem Kenntnisstand weg. Da die Gruppe der 18- bis 49-Jährigen viel seltener von schweren Verläufen betroffen ist, könnte die vorgeschlagene Reduzierung der Impfpflicht auf die über 50-Jährigen bereits die eventuell drohende Überlastung des Gesundheitssystems verhindern. Eine altersmäßig eingeschränkte Impfpflicht wäre eine mildere Maßnahme gegenüber einer allgemeinen Impfplicht und daher verfassungsrechtlich geboten.

Weitergehend könnte indes auch eine Impfpflicht ab 50 Jahren vor allem mangels Erforderlichkeit der Maßnahmen für die Zielerreichung nicht notwendig und damit unverhältnismäßig sein. Ob dies der Fall ist, vermag der Autor nicht zu beurteilen.


Wir sprechen hier über ein Juristenmagazin, bei Juristen gibt es i.d.R. nie absolute Aussagen wie "das ist verfassungswidrig" oder "das ist völlig okay".
Für ein so sensibles Thema positionieren die sich m.M.n. hier erstaunlich deutlich.

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Ich gebe durchaus zu, dass ich das auch etwas "tendenziös" gelesen habe.
Wobei ich das was Kinder angeht auch nicht so ganz nachvollziehen kann. Hier mal die aktuellen Inzidenzen:
0-4: 110
5-14: 2595
15-34: 1391
35-59: 983
60-79: 273
>80: 210
Da mag ja immer ne Testungenauigkeit dabei sein (Verpflichtende Schultests geben ein genaueres Bild, andereseits sieht man ü80 jährige dann auch relativ gut im Krankenhaus).

Ich würde da aber schon rauslesen dass Kinder (teils auch weil zumindest noch realtiv ungeimpft) insgesammt doch realtiv stark zur Verbreitung beitragen. Nicht weil da ein Infiziertes Kind ansteckender wäre als ein infizierter Erwachsener, sondern weil die warscheinlichkeit dass ein Kind infiziert ist 10 Mal so hoch ist wie eine sehr betagte Person.

Das würde für mich übrigens auch für eine "Homeschoolpflicht" analog zur "Homeofficepflicht" führen (zumindest ist es mir nicht ganz ersichtlich warum Erwachsenenbildung als Präsenzveranstaltung zum Teil untersagt ist).
Ich glaube da gibt es ganz viele Dinge die bei so "Abwägungen" relativ problematisch sind.
Ich finde den immer wieder vorkommenden Teil "vermag der Autor nicht zu beurteilen" mit entscheidend. Für mich liest sich das nach Fragen welche man in einer Gesetzesbegründung halt beachten und "niederschreiben" muss. So wie ich das beim letzen Verfassunggerichtsurteil zu "Kontaktbeschränkungen" nämlich gelesen habe, war die Begründung im Gesetzesbeschluss da ausschlaggebend. Und dabei nicht unbedingt ob etwas "komplett Bewiesen" war, sondern ob der Gesetzgeber dabvon ausgehen konnte, dass er mit seine "Einschätzung" "nicht abwegig war". Und hier hat er meiner Meinung nach eine recht gute Anleitung geschrieben.

Für mich läuft das noch immer auf "Impfplicht + mögliche weitere Einschränkungen (jeweils zeitlich der Situation angepasst)" oder "Keine impfplficht und keine Einschränkungen" hinaus. Ich glaube nicht, dass man das Eine ohne das Andere verfassungsrechtlich "durchbekommt"

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Genau, das Verfassungsgericht lässt dem Gesetzgeber in der Frage, ob seine Massnahme zur Zielerreichung geeignet, erforderlich und angemessen ist einen recht großen Einschätzungsspielraum, der nur eingeschränkt überprüfbar ist, wobei die Überprüfungsintensität davon abhängt, wie genau der Staat überhaupt selbst feststellen kann, ob seine Massnahme geeignet, erforderlich und angemessen ist.

Deswegen durfte man in der anfangs sehr unklaren Pandemielage auch als Gesetzgeber viel freier agieren als mit zunehmenden Erkenntnissen über die Ausbreitung, die dann ja heute viel schneller zum Kippen von Maßnahmen führen. Einen 100% sicheren Beweis braucht man aber auch heute nicht - das wäre ja kein Einschätzungsspielraum mehr.

Die Auswirkungen einer Impfpflicht würde ich selbst da wieder als eher schwer einschätzbar ansehen, was auch zu einer großzügigeren Prüfungsmaßstab des BVerfG führen würde. Das kann man aber natürlich auch anders sehen.

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