Die Ärzte Tour 2021

Die Ärzte Forum: Diskussionen zu OMG Die Ärzte LOL Tour 2024

eröffnet von Leites am 02.07.2019 16:52 Uhr
564 Kommentare - zuletzt von Hardbreaker141


Kreeek und weitere Nutzer sprechen darüber

564 Kommentare
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sickdog
27.09.2021 13:49·  BearbeitetSupporter

Bezahlt hab ich für 4 Tickets: 292,90€.
Rückerstattung wäre: 211,60€
Macht 81,30€ geschenkt.... wofür bitte?

Edit: vergesst es. Ich hab mich selbst vertan. Die 292,90 waren die Tempelhof-Tickets.
Für die abgesagten Tourtickets hab ich 238,50€ beazhlt.
Macht zwar immernoch 26,90€ Differenz für eine Briefsendung, klingt aber dennoch schon besser als über 80€ Miese.

1masterofdisaster666 gefällt das
Baltimore
27.09.2021 14:13


sickdog schrieb:
Bezahlt hab ich für 4 Tickets: 292,90€.
Rückerstattung wäre: 211,60€
Macht 81,30€ geschenkt.... wofür bitte?

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Das ist echt frech.

Yertle-the-Turtle
27.09.2021 14:15

Ja ätzend, die Kosten bleiben auch komplett an mir hängen, da ich 4 Karten gekauft habe, diese wegen Corona aber noch nicht verteilt habe...

HansMufff
HansMufff
27.09.2021 14:27·  BearbeitetSupporter

Bei mir gibt's 52,80€ - 53,30€ pro Ticket wieder. Das macht eine einbehaltene Differenz von 5,20€ pro Karte (ohne 6,50€ Porto) zwischen Kauf und Rückerstattung für alle Konzerte.

Baltimore
27.09.2021 14:31


schrieb:
Bei mir gibt's 52,80€ - 53,30€ pro Ticket wieder. Das macht eine einbehaltene Differenz von 5,20€ pro Karte (ohne 6,50€ Porto) zwischen Kauf und Rückerstattung für alle Konzerte.

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Das wäre den praktisch genau so viel wie bei den Hosen.

ryback
ryback
27.09.2021 15:21

Frankfurt (4 Tickets) bezahlt 218,50 erstattet werden 189,20
Dortmund (3 TIckets) bezahlt 180,50 erstattet werden 158,40
Berlin (4 Tickets) bezahlt 238,50 erstattet werden 211,20

In Frankfurt sind es 5,70 € pro Karte und bei den anderen 5,20 € pro Karten + das Porto was einbehalten wird.

StonedHammer
StonedHammer
27.09.2021 15:55·  BearbeitetAdmin

Denkt an den "Musterbrief" der Verbraucherzentrale, da eventim euch die Gebühren erstatten muss! Hier noch mal die Info aus dem Broilersthread:


Kaan schrieb:
"Hinweis 1. Juli 2021: Eventim muss erstatten
Die Verbraucherzentrale Nord­rhein-West­falen hat im Juni 2021 einen juristischen Teil­erfolg gegen den Ticket­vermittler Eventim erwirkt. Das Unternehmen hatte bei abge­sagten Veranstaltungen Kunden nicht den vollen Kauf­preis erstattet, sondern Gebühren einbehalten. In seinen Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) hatte Eventim erklärt, dass die Vorverkaufs­gebühren nicht erstattet werden.

Diese Klausel hat das Land­gericht München I jetzt für unwirk­sam erklärt (Az. 37 O 5667/20). Kunden können auch im Nach­hinein eine Rück­erstattung der Vorverkaufs­gebühren fordern, die Verbraucherzentralen stellen dazu einen kostenlosen ?Musterbrief zur Verfügung. Nicht erfolg­reich war die Verbraucherzentrale Nord­rhein-West­falen mit der Klage gegen eine weitere Praxis der Ticket­vermitt­lers, nach der Eventim die Rück­nahme der Tickets verweigert hat, wenn eine Veranstaltung verschoben wird."


www.test.de/Konzertabsage-Vorverkaufsgebuehr-einbehalten-was-nun-5668386-0/

Hierfür gibt es einen Musterbrief der Verbraucherzentrale:

www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2021-06/Musterbrief_PI_Eventim_Rueckerstattung_wg_Corona_1.pdf

Aber auch damit bekommt man wohl nicht den vollen Preis zurück, so kommentiert bei Test.de jemand:

"Beamter am 23.07.2021 um 15:11
Eventim zahlt nur einen Teilbetrag zurück
Ich habe mit Hilfe Ihres Musterbriefs bei der Firma EVENTIM die Rückerstattung meiner zuviel entrichteten Vorverkaufsgebühren u.a. geltend gemacht. Kurz darauf hat hat die Firma EVENTIM grossspurig angekündigt, die Gebühren zu erstatten. Leider zu früh gefreut. Von den ausstehenden 10,70 Euro kamen lediglich 3,80 Euro an, die sich rein rechnerisch in keinen Bezug zu den diversen Vorverkaufsgebühren (Systemgebühr, VVK-Gebühr, Versandkosten u.a.) bringen lassen. Also ist nun wieder eine neue Mahnrunde fällig. Vielleicht probiere ich es mit der Schlichtungsstelle."

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sickdog
27.09.2021 16:36Supporter


StonedHammer schrieb:
Denkt an den "Musterbrief" der Verbraucherzentrale, da eventim euch die Gebühren erstatten muss! Hier noch mal die Info aus dem Broilersthread:


Kaan schrieb:
"Hinweis 1. Juli 2021: Eventim muss erstatten
Die Verbraucherzentrale Nord­rhein-West­falen hat im Juni 2021 einen juristischen Teil­erfolg gegen den Ticket­vermittler Eventim erwirkt. Das Unternehmen hatte bei abge­sagten Veranstaltungen Kunden nicht den vollen Kauf­preis erstattet, sondern Gebühren einbehalten. In seinen Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) hatte Eventim erklärt, dass die Vorverkaufs­gebühren nicht erstattet werden.

Diese Klausel hat das Land­gericht München I jetzt für unwirk­sam erklärt (Az. 37 O 5667/20). Kunden können auch im Nach­hinein eine Rück­erstattung der Vorverkaufs­gebühren fordern, die Verbraucherzentralen stellen dazu einen kostenlosen ?Musterbrief zur Verfügung. Nicht erfolg­reich war die Verbraucherzentrale Nord­rhein-West­falen mit der Klage gegen eine weitere Praxis der Ticket­vermitt­lers, nach der Eventim die Rück­nahme der Tickets verweigert hat, wenn eine Veranstaltung verschoben wird."


www.test.de/Konzertabsage-Vorverkaufsgebuehr-einbehalten-was-nun-5668386-0/

Hierfür gibt es einen Musterbrief der Verbraucherzentrale:

www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2021-06/Musterbrief_PI_Eventim_Rueckerstattung_wg_Corona_1.pdf

Aber auch damit bekommt man wohl nicht den vollen Preis zurück, so kommentiert bei Test.de jemand:

"Beamter am 23.07.2021 um 15:11
Eventim zahlt nur einen Teilbetrag zurück
Ich habe mit Hilfe Ihres Musterbriefs bei der Firma EVENTIM die Rückerstattung meiner zuviel entrichteten Vorverkaufsgebühren u.a. geltend gemacht. Kurz darauf hat hat die Firma EVENTIM grossspurig angekündigt, die Gebühren zu erstatten. Leider zu früh gefreut. Von den ausstehenden 10,70 Euro kamen lediglich 3,80 Euro an, die sich rein rechnerisch in keinen Bezug zu den diversen Vorverkaufsgebühren (Systemgebühr, VVK-Gebühr, Versandkosten u.a.) bringen lassen. Also ist nun wieder eine neue Mahnrunde fällig. Vielleicht probiere ich es mit der Schlichtungsstelle."

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Hat jemand eine Ahnung, ob das grundsätzlich gilt oder nur für EVENTIM?
Hab grad nicht wirklich Zeit, um mir das Urteil im Deatil anzusehen...

Heutma
27.09.2021 18:19

Wenn man wenigstens wüsste, dass das Geld auch denen zu Gute kommt, die unter der Pandemie gelitten haben, dann hätte das für mich keinen so faden Beigeschmack, aber da stecken sich doch eh nur wieder diejenigen das Geld in die Tasche, die eh schon genug haben.

TheMo
27.09.2021 18:28·  Bearbeitet


Heutma schrieb:
Wenn man wenigstens wüsste, dass das Geld auch denen zu Gute kommt, die unter der Pandemie gelitten haben, dann hätte das für mich keinen so faden Beigeschmack, aber da stecken sich doch eh nur wieder diejenigen das Geld in die Tasche, die eh schon genug haben.

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Im Radiointerview mit Flux FM haben sie angekündigt, dass das Geld von denen, die ihre Karten gar nicht erst erstatten lassen, Crew und Veranstaltern zugute kommt. Wurde aber nicht bei den Hosen gerichtlich entschieden, dass so eine Rückerstattung 3 Jahre lang möglich sein muss? Da kommt das Geld ja dann spät bei denen an...
Das erklärt natürlich trotzdem nicht, was mit der Differenz, die jetzt nach Erstattung auftritt, passiert.

Stumpenrudi
27.09.2021 20:38·  Bearbeitet

Bei mir beträgt die Differenz zwischen "das habe ich bezahlt" und "das erstattet mir OPM nun" insgesamt 33,80 Euro für zwei verschiedene Konzerte. Dazu kommt noch die Differenz für zwei weitere Konzerte der Tour, für die ich bei der Location direkt Rollitickets gekauft habe. Um da eine Erstattung zu erhalten, muss ich die Karten zurückschicken. Ich gehe insgesamt von ca. 50 Euro Differenz am Ende aus...quasi "für nichts".

Bei dem abgesagten Broilers-Konzert hat das mit dem Musterbrief der Verbraucherzentrale ganz gut funktioniert. Ich habe das Geld von Eventim (in dem Fall für die Rückabwicklung zuständig) zwar nur Stückchenweise und nach mehreren Mails bekommen, aber mittlerweile habe ich alles bis auf die Kosten für "Bearbeitung und Versand" erstattet bekommen. Werde OPM und der anderen Location wohl auch diesen Musterbrief schicken. Mal sehen.

Jax_Harkness
27.09.2021 22:04


sickdog schrieb:


StonedHammer schrieb:
Denkt an den "Musterbrief" der Verbraucherzentrale, da eventim euch die Gebühren erstatten muss! Hier noch mal die Info aus dem Broilersthread:


Kaan schrieb:
"Hinweis 1. Juli 2021: Eventim muss erstatten
Die Verbraucherzentrale Nord­rhein-West­falen hat im Juni 2021 einen juristischen Teil­erfolg gegen den Ticket­vermittler Eventim erwirkt. Das Unternehmen hatte bei abge­sagten Veranstaltungen Kunden nicht den vollen Kauf­preis erstattet, sondern Gebühren einbehalten. In seinen Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) hatte Eventim erklärt, dass die Vorverkaufs­gebühren nicht erstattet werden.

Diese Klausel hat das Land­gericht München I jetzt für unwirk­sam erklärt (Az. 37 O 5667/20). Kunden können auch im Nach­hinein eine Rück­erstattung der Vorverkaufs­gebühren fordern, die Verbraucherzentralen stellen dazu einen kostenlosen ?Musterbrief zur Verfügung. Nicht erfolg­reich war die Verbraucherzentrale Nord­rhein-West­falen mit der Klage gegen eine weitere Praxis der Ticket­vermitt­lers, nach der Eventim die Rück­nahme der Tickets verweigert hat, wenn eine Veranstaltung verschoben wird."


www.test.de/Konzertabsage-Vorverkaufsgebuehr-einbehalten-was-nun-5668386-0/

Hierfür gibt es einen Musterbrief der Verbraucherzentrale:

www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2021-06/Musterbrief_PI_Eventim_Rueckerstattung_wg_Corona_1.pdf

Aber auch damit bekommt man wohl nicht den vollen Preis zurück, so kommentiert bei Test.de jemand:

"Beamter am 23.07.2021 um 15:11
Eventim zahlt nur einen Teilbetrag zurück
Ich habe mit Hilfe Ihres Musterbriefs bei der Firma EVENTIM die Rückerstattung meiner zuviel entrichteten Vorverkaufsgebühren u.a. geltend gemacht. Kurz darauf hat hat die Firma EVENTIM grossspurig angekündigt, die Gebühren zu erstatten. Leider zu früh gefreut. Von den ausstehenden 10,70 Euro kamen lediglich 3,80 Euro an, die sich rein rechnerisch in keinen Bezug zu den diversen Vorverkaufsgebühren (Systemgebühr, VVK-Gebühr, Versandkosten u.a.) bringen lassen. Also ist nun wieder eine neue Mahnrunde fällig. Vielleicht probiere ich es mit der Schlichtungsstelle."

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Hat jemand eine Ahnung, ob das grundsätzlich gilt oder nur für EVENTIM?
Hab grad nicht wirklich Zeit, um mir das Urteil im Deatil anzusehen...

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Ein Gerichtsurteil gilt immer nur für den verhandelten Fall. Es ist allerdings davon auszugehen, dass vergleichbare Gerichte in vergleichbaren Situationen ähnlich urteilen würden.

1Mambo gefällt das
wsk253
wsk253
27.09.2021 22:11·  Bearbeitet


Jax_Harkness schrieb:


sickdog schrieb:


StonedHammer schrieb:
Denkt an den "Musterbrief" der Verbraucherzentrale, da eventim euch die Gebühren erstatten muss! Hier noch mal die Info aus dem Broilersthread:


Kaan schrieb:
"Hinweis 1. Juli 2021: Eventim muss erstatten
Die Verbraucherzentrale Nord­rhein-West­falen hat im Juni 2021 einen juristischen Teil­erfolg gegen den Ticket­vermittler Eventim erwirkt. Das Unternehmen hatte bei abge­sagten Veranstaltungen Kunden nicht den vollen Kauf­preis erstattet, sondern Gebühren einbehalten. In seinen Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) hatte Eventim erklärt, dass die Vorverkaufs­gebühren nicht erstattet werden.

Diese Klausel hat das Land­gericht München I jetzt für unwirk­sam erklärt (Az. 37 O 5667/20). Kunden können auch im Nach­hinein eine Rück­erstattung der Vorverkaufs­gebühren fordern, die Verbraucherzentralen stellen dazu einen kostenlosen ?Musterbrief zur Verfügung. Nicht erfolg­reich war die Verbraucherzentrale Nord­rhein-West­falen mit der Klage gegen eine weitere Praxis der Ticket­vermitt­lers, nach der Eventim die Rück­nahme der Tickets verweigert hat, wenn eine Veranstaltung verschoben wird."


www.test.de/Konzertabsage-Vorverkaufsgebuehr-einbehalten-was-nun-5668386-0/

Hierfür gibt es einen Musterbrief der Verbraucherzentrale:

www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2021-06/Musterbrief_PI_Eventim_Rueckerstattung_wg_Corona_1.pdf

Aber auch damit bekommt man wohl nicht den vollen Preis zurück, so kommentiert bei Test.de jemand:

"Beamter am 23.07.2021 um 15:11
Eventim zahlt nur einen Teilbetrag zurück
Ich habe mit Hilfe Ihres Musterbriefs bei der Firma EVENTIM die Rückerstattung meiner zuviel entrichteten Vorverkaufsgebühren u.a. geltend gemacht. Kurz darauf hat hat die Firma EVENTIM grossspurig angekündigt, die Gebühren zu erstatten. Leider zu früh gefreut. Von den ausstehenden 10,70 Euro kamen lediglich 3,80 Euro an, die sich rein rechnerisch in keinen Bezug zu den diversen Vorverkaufsgebühren (Systemgebühr, VVK-Gebühr, Versandkosten u.a.) bringen lassen. Also ist nun wieder eine neue Mahnrunde fällig. Vielleicht probiere ich es mit der Schlichtungsstelle."

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Hat jemand eine Ahnung, ob das grundsätzlich gilt oder nur für EVENTIM?
Hab grad nicht wirklich Zeit, um mir das Urteil im Deatil anzusehen...

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Ein Gerichtsurteil gilt immer nur für den verhandelten Fall. Es ist allerdings davon auszugehen, dass vergleichbare Gerichte in vergleichbaren Situationen ähnlich urteilen würden.

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Das ist korrekt.

Die Formulierung der AGB bei OPM ist ähnlich zu der im verhandelten Fall. Hier kann man also durchaus ähnlich argumentieren und sich in jedem Fall auf das (leider noch nicht rechtskräftige) Urteil berufen.

Edit: Habs nochmal gecheckt: Formulierung ist ähnlich, nicht identisch

Außerdem bin ich mir nicht sicher, ob man im Flux Interview von VVK Gebühren sprach. Ich denke da ging es um Ticketpreise, die man spenden können soll. An sich hätte ich nichts dagegen die Gebühren zu spenden, aber dann müsste das so kommuniziert werden und dann sollte man auch die Wahl haben, ob man das machen will.

6concertfreakund anderen gefällt das
Noju
30.09.2021 16:33

Ich habe gerade die fehlenden 27,30 EUR (4 Tickets, Frankfurt) von OPM erstattet bekommen, sogar inkl. Porto und Versand. Habe einfach den Musterbrief per Email geschickt - ging alles fix und ohne Probleme.

ralf321
ralf321
30.09.2021 18:19

So einfach geht’s. Sie spekulieren dann damit das den Brief und Urteil keiner kennt.

Yertle-the-Turtle
05.10.2021 08:40

In Bayern sind ab morgen wieder Veranstaltungen ohne Limits und Einschränkungen erlaubt, sofern man 2G oder 3G+ umsetzt.

Damit hätten die Ärzte Konzerte im Dezember locker stattfinden können

Stiflers_Mom
Stiflers_Mom
05.10.2021 08:42AdminSupporter


Yertle-the-Turtle schrieb:
In Bayern sind ab morgen wieder Veranstaltungen ohne Limits und Einschränkungen erlaubt, sofern man 2G oder 3G+ umsetzt.

Damit hätten die Ärzte Konzerte im Dezember locker stattfinden können

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Die in Baden-Württemberg und anderen Bundesländern halt nicht.

MMP
MMP
05.10.2021 08:51


Yertle-the-Turtle schrieb:
In Bayern sind ab morgen wieder Veranstaltungen ohne Limits und Einschränkungen erlaubt, sofern man 2G oder 3G+ umsetzt.

Damit hätten die Ärzte Konzerte im Dezember locker stattfinden können

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In den nördlichen Bundesländern wäre das auch gegangen.

AcidX
AcidX
05.10.2021 08:53

Zum Einen war Grund für die Absage die inhomogene rechtliche Lage in den Bundesländern und zum anderen diese Party in Münster, wo sich trotz 2G (oder wars 3G?) und Impfung viele angesteckt haben.

Das wollten die Jungs nicht verantworten bzw. hätten bei den Shows diese Bedenken im Hinterkopf.

Wurde zumindest so in Interviews erklärt.

1wsk253 gefällt das
Stiflers_Mom
Stiflers_Mom
05.10.2021 08:53·  BearbeitetAdminSupporter

Vielleicht könnte man ja im Coronathread eine Übersicht dazu machen, scheint mir interessant (was geht in welchem Bundesland auf Kultur und Konzerte bezogen)

Yertle-the-Turtle
05.10.2021 08:56


Stiflers_Mom schrieb:


Yertle-the-Turtle schrieb:
In Bayern sind ab morgen wieder Veranstaltungen ohne Limits und Einschränkungen erlaubt, sofern man 2G oder 3G+ umsetzt.

Damit hätten die Ärzte Konzerte im Dezember locker stattfinden können

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Die in Baden-Württemberg und anderen Bundesländern halt nicht.

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Ah ok. Ich hätte jetzt vermutet, dass ganz Deutschland wieder lockert wenn mal in Bayern was gelockert wird. Normal sind wir eher die Nachzügler

KrayZ
05.10.2021 19:22


schrieb:
Ich habe gerade die fehlenden 27,30 EUR (4 Tickets, Frankfurt) von OPM erstattet bekommen, sogar inkl. Porto und Versand. Habe einfach den Musterbrief per Email geschickt - ging alles fix und ohne Probleme.

Zitat anzeigen


Hm, ich habs auch mit dem Musterbrief per Mail versucht und eine Absage erhalten:

vielen Dank für Deine Email.

Der Differenzbetrag ergibt sich zum Einen aus den Versandkosten Deiner Tickets und zum Anderen aus den Vorverkaufsgebühren. Die bei Sitzplätzen zusätzlich erhobenen Systemgebühren können ebenfalls nicht erstattet werden, diese werden u.a. für die Leistungen Dritter bei der Bestuhlungs-/Saalplanung, des IT-basierten Ticketingsystems und weiteren Serviceleistungen verwendet.

Somit ist der gesamte Differenzbetrag deiner Rückerstattung wie folgt:
VVK-Gebühr: EUR15,60 (pro Ticket EUR5,20)
Systemgebühr: EUR (pro Ticket EUR)
Versandkosten: EUR6,50
Gesamt: EUR22,10

Da die gesamte Livebranche immer noch um ihr Überleben kämpft, bitten wir um Verständnis, dass bei dieser Tournee, wie übrigens auch bei allen anderen uns bekannten abgesagten oder verschobenen Tourneen, die Gebühren nicht zurückerstattet werden

Ich tippe man könnte jetzt noch weitergehen und den großen Aufstand machen, aber irgendwann ist dann denke ich auch der Punkt erreicht wo Aufwand und Wert nicht mehr im Verhältnis stehen. Trotzdem bisschen blöd alles.

JackD
JackD
05.10.2021 19:35


KrayZ schrieb:


schrieb:
Ich habe gerade die fehlenden 27,30 EUR (4 Tickets, Frankfurt) von OPM erstattet bekommen, sogar inkl. Porto und Versand. Habe einfach den Musterbrief per Email geschickt - ging alles fix und ohne Probleme.

Zitat anzeigen


Hm, ich habs auch mit dem Musterbrief per Mail versucht und eine Absage erhalten:

vielen Dank für Deine Email.

Der Differenzbetrag ergibt sich zum Einen aus den Versandkosten Deiner Tickets und zum Anderen aus den Vorverkaufsgebühren. Die bei Sitzplätzen zusätzlich erhobenen Systemgebühren können ebenfalls nicht erstattet werden, diese werden u.a. für die Leistungen Dritter bei der Bestuhlungs-/Saalplanung, des IT-basierten Ticketingsystems und weiteren Serviceleistungen verwendet.

Somit ist der gesamte Differenzbetrag deiner Rückerstattung wie folgt:
VVK-Gebühr: EUR15,60 (pro Ticket EUR5,20)
Systemgebühr: EUR (pro Ticket EUR)
Versandkosten: EUR6,50
Gesamt: EUR22,10

Da die gesamte Livebranche immer noch um ihr Überleben kämpft, bitten wir um Verständnis, dass bei dieser Tournee, wie übrigens auch bei allen anderen uns bekannten abgesagten oder verschobenen Tourneen, die Gebühren nicht zurückerstattet werden

Ich tippe man könnte jetzt noch weitergehen und den großen Aufstand machen, aber irgendwann ist dann denke ich auch der Punkt erreicht wo Aufwand und Wert nicht mehr im Verhältnis stehen. Trotzdem bisschen blöd alles.

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Same here. Haben wohl zu viele reklamiert.