27.09.2021 13:36
JackD schrieb:
30€ weniger sind frech. Sehr frech.
Wird halt pro Ticket einbehalten und das summiert sich halt
JackD schrieb:
30€ weniger sind frech. Sehr frech.
Bezahlt hab ich für 4 Tickets: 292,90€.
Rückerstattung wäre: 211,60€
Macht 81,30€ geschenkt.... wofür bitte?
Edit: vergesst es. Ich hab mich selbst vertan. Die 292,90 waren die Tempelhof-Tickets.
Für die abgesagten Tourtickets hab ich 238,50€ beazhlt.
Macht zwar immernoch 26,90€ Differenz für eine Briefsendung, klingt aber dennoch schon besser als über 80€ Miese.
sickdog schrieb:
Bezahlt hab ich für 4 Tickets: 292,90€.
Rückerstattung wäre: 211,60€
Macht 81,30€ geschenkt.... wofür bitte?
Ja ätzend, die Kosten bleiben auch komplett an mir hängen, da ich 4 Karten gekauft habe, diese wegen Corona aber noch nicht verteilt habe...
Bei mir gibt's 52,80€ - 53,30€ pro Ticket wieder. Das macht eine einbehaltene Differenz von 5,20€ pro Karte (ohne 6,50€ Porto) zwischen Kauf und Rückerstattung für alle Konzerte.
schrieb:
Bei mir gibt's 52,80€ - 53,30€ pro Ticket wieder. Das macht eine einbehaltene Differenz von 5,20€ pro Karte (ohne 6,50€ Porto) zwischen Kauf und Rückerstattung für alle Konzerte.
Frankfurt (4 Tickets) bezahlt 218,50 erstattet werden 189,20
Dortmund (3 TIckets) bezahlt 180,50 erstattet werden 158,40
Berlin (4 Tickets) bezahlt 238,50 erstattet werden 211,20
In Frankfurt sind es 5,70 € pro Karte und bei den anderen 5,20 € pro Karten + das Porto was einbehalten wird.
Denkt an den "Musterbrief" der Verbraucherzentrale, da eventim euch die Gebühren erstatten muss! Hier noch mal die Info aus dem Broilersthread:
Kaan schrieb:
"Hinweis 1. Juli 2021: Eventim muss erstatten
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat im Juni 2021 einen juristischen Teilerfolg gegen den Ticketvermittler Eventim erwirkt. Das Unternehmen hatte bei abgesagten Veranstaltungen Kunden nicht den vollen Kaufpreis erstattet, sondern Gebühren einbehalten. In seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hatte Eventim erklärt, dass die Vorverkaufsgebühren nicht erstattet werden.
Diese Klausel hat das Landgericht München I jetzt für unwirksam erklärt (Az. 37 O 5667/20). Kunden können auch im Nachhinein eine Rückerstattung der Vorverkaufsgebühren fordern, die Verbraucherzentralen stellen dazu einen kostenlosen ?Musterbrief zur Verfügung. Nicht erfolgreich war die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit der Klage gegen eine weitere Praxis der Ticketvermittlers, nach der Eventim die Rücknahme der Tickets verweigert hat, wenn eine Veranstaltung verschoben wird."
www.test.de/Konzertabsage-Vorverkaufsgebuehr-einbehalten-was-nun-5668386-0/
Hierfür gibt es einen Musterbrief der Verbraucherzentrale:
www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2021-06/Musterbrief_PI_Eventim_Rueckerstattung_wg_Corona_1.pdf
Aber auch damit bekommt man wohl nicht den vollen Preis zurück, so kommentiert bei Test.de jemand:
"Beamter am 23.07.2021 um 15:11
Eventim zahlt nur einen Teilbetrag zurück
Ich habe mit Hilfe Ihres Musterbriefs bei der Firma EVENTIM die Rückerstattung meiner zuviel entrichteten Vorverkaufsgebühren u.a. geltend gemacht. Kurz darauf hat hat die Firma EVENTIM grossspurig angekündigt, die Gebühren zu erstatten. Leider zu früh gefreut. Von den ausstehenden 10,70 Euro kamen lediglich 3,80 Euro an, die sich rein rechnerisch in keinen Bezug zu den diversen Vorverkaufsgebühren (Systemgebühr, VVK-Gebühr, Versandkosten u.a.) bringen lassen. Also ist nun wieder eine neue Mahnrunde fällig. Vielleicht probiere ich es mit der Schlichtungsstelle."
StonedHammer schrieb:
Denkt an den "Musterbrief" der Verbraucherzentrale, da eventim euch die Gebühren erstatten muss! Hier noch mal die Info aus dem Broilersthread:
Kaan schrieb:
"Hinweis 1. Juli 2021: Eventim muss erstatten
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat im Juni 2021 einen juristischen Teilerfolg gegen den Ticketvermittler Eventim erwirkt. Das Unternehmen hatte bei abgesagten Veranstaltungen Kunden nicht den vollen Kaufpreis erstattet, sondern Gebühren einbehalten. In seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hatte Eventim erklärt, dass die Vorverkaufsgebühren nicht erstattet werden.
Diese Klausel hat das Landgericht München I jetzt für unwirksam erklärt (Az. 37 O 5667/20). Kunden können auch im Nachhinein eine Rückerstattung der Vorverkaufsgebühren fordern, die Verbraucherzentralen stellen dazu einen kostenlosen ?Musterbrief zur Verfügung. Nicht erfolgreich war die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit der Klage gegen eine weitere Praxis der Ticketvermittlers, nach der Eventim die Rücknahme der Tickets verweigert hat, wenn eine Veranstaltung verschoben wird."
www.test.de/Konzertabsage-Vorverkaufsgebuehr-einbehalten-was-nun-5668386-0/
Hierfür gibt es einen Musterbrief der Verbraucherzentrale:
www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2021-06/Musterbrief_PI_Eventim_Rueckerstattung_wg_Corona_1.pdf
Aber auch damit bekommt man wohl nicht den vollen Preis zurück, so kommentiert bei Test.de jemand:
"Beamter am 23.07.2021 um 15:11
Eventim zahlt nur einen Teilbetrag zurück
Ich habe mit Hilfe Ihres Musterbriefs bei der Firma EVENTIM die Rückerstattung meiner zuviel entrichteten Vorverkaufsgebühren u.a. geltend gemacht. Kurz darauf hat hat die Firma EVENTIM grossspurig angekündigt, die Gebühren zu erstatten. Leider zu früh gefreut. Von den ausstehenden 10,70 Euro kamen lediglich 3,80 Euro an, die sich rein rechnerisch in keinen Bezug zu den diversen Vorverkaufsgebühren (Systemgebühr, VVK-Gebühr, Versandkosten u.a.) bringen lassen. Also ist nun wieder eine neue Mahnrunde fällig. Vielleicht probiere ich es mit der Schlichtungsstelle."
Wenn man wenigstens wüsste, dass das Geld auch denen zu Gute kommt, die unter der Pandemie gelitten haben, dann hätte das für mich keinen so faden Beigeschmack, aber da stecken sich doch eh nur wieder diejenigen das Geld in die Tasche, die eh schon genug haben.
Heutma schrieb:
Wenn man wenigstens wüsste, dass das Geld auch denen zu Gute kommt, die unter der Pandemie gelitten haben, dann hätte das für mich keinen so faden Beigeschmack, aber da stecken sich doch eh nur wieder diejenigen das Geld in die Tasche, die eh schon genug haben.
Bei mir beträgt die Differenz zwischen "das habe ich bezahlt" und "das erstattet mir OPM nun" insgesamt 33,80 Euro für zwei verschiedene Konzerte. Dazu kommt noch die Differenz für zwei weitere Konzerte der Tour, für die ich bei der Location direkt Rollitickets gekauft habe. Um da eine Erstattung zu erhalten, muss ich die Karten zurückschicken. Ich gehe insgesamt von ca. 50 Euro Differenz am Ende aus...quasi "für nichts".
Bei dem abgesagten Broilers-Konzert hat das mit dem Musterbrief der Verbraucherzentrale ganz gut funktioniert. Ich habe das Geld von Eventim (in dem Fall für die Rückabwicklung zuständig) zwar nur Stückchenweise und nach mehreren Mails bekommen, aber mittlerweile habe ich alles bis auf die Kosten für "Bearbeitung und Versand" erstattet bekommen. Werde OPM und der anderen Location wohl auch diesen Musterbrief schicken. Mal sehen.
Schickt das ganze doch gleich noch an die Verbraucherzentrale NRW www.verbraucherzentrale.nrw die das mit den Hosen gestartet hat. Denk da ist noch nicht alles durch und da geht noch was.
sickdog schrieb:
StonedHammer schrieb:
Denkt an den "Musterbrief" der Verbraucherzentrale, da eventim euch die Gebühren erstatten muss! Hier noch mal die Info aus dem Broilersthread:
Kaan schrieb:
"Hinweis 1. Juli 2021: Eventim muss erstatten
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat im Juni 2021 einen juristischen Teilerfolg gegen den Ticketvermittler Eventim erwirkt. Das Unternehmen hatte bei abgesagten Veranstaltungen Kunden nicht den vollen Kaufpreis erstattet, sondern Gebühren einbehalten. In seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hatte Eventim erklärt, dass die Vorverkaufsgebühren nicht erstattet werden.
Diese Klausel hat das Landgericht München I jetzt für unwirksam erklärt (Az. 37 O 5667/20). Kunden können auch im Nachhinein eine Rückerstattung der Vorverkaufsgebühren fordern, die Verbraucherzentralen stellen dazu einen kostenlosen ?Musterbrief zur Verfügung. Nicht erfolgreich war die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit der Klage gegen eine weitere Praxis der Ticketvermittlers, nach der Eventim die Rücknahme der Tickets verweigert hat, wenn eine Veranstaltung verschoben wird."
www.test.de/Konzertabsage-Vorverkaufsgebuehr-einbehalten-was-nun-5668386-0/
Hierfür gibt es einen Musterbrief der Verbraucherzentrale:
www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2021-06/Musterbrief_PI_Eventim_Rueckerstattung_wg_Corona_1.pdf
Aber auch damit bekommt man wohl nicht den vollen Preis zurück, so kommentiert bei Test.de jemand:
"Beamter am 23.07.2021 um 15:11
Eventim zahlt nur einen Teilbetrag zurück
Ich habe mit Hilfe Ihres Musterbriefs bei der Firma EVENTIM die Rückerstattung meiner zuviel entrichteten Vorverkaufsgebühren u.a. geltend gemacht. Kurz darauf hat hat die Firma EVENTIM grossspurig angekündigt, die Gebühren zu erstatten. Leider zu früh gefreut. Von den ausstehenden 10,70 Euro kamen lediglich 3,80 Euro an, die sich rein rechnerisch in keinen Bezug zu den diversen Vorverkaufsgebühren (Systemgebühr, VVK-Gebühr, Versandkosten u.a.) bringen lassen. Also ist nun wieder eine neue Mahnrunde fällig. Vielleicht probiere ich es mit der Schlichtungsstelle."
Jax_Harkness schrieb:
sickdog schrieb:
StonedHammer schrieb:
Denkt an den "Musterbrief" der Verbraucherzentrale, da eventim euch die Gebühren erstatten muss! Hier noch mal die Info aus dem Broilersthread:
Kaan schrieb:
"Hinweis 1. Juli 2021: Eventim muss erstatten
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat im Juni 2021 einen juristischen Teilerfolg gegen den Ticketvermittler Eventim erwirkt. Das Unternehmen hatte bei abgesagten Veranstaltungen Kunden nicht den vollen Kaufpreis erstattet, sondern Gebühren einbehalten. In seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hatte Eventim erklärt, dass die Vorverkaufsgebühren nicht erstattet werden.
Diese Klausel hat das Landgericht München I jetzt für unwirksam erklärt (Az. 37 O 5667/20). Kunden können auch im Nachhinein eine Rückerstattung der Vorverkaufsgebühren fordern, die Verbraucherzentralen stellen dazu einen kostenlosen ?Musterbrief zur Verfügung. Nicht erfolgreich war die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit der Klage gegen eine weitere Praxis der Ticketvermittlers, nach der Eventim die Rücknahme der Tickets verweigert hat, wenn eine Veranstaltung verschoben wird."
www.test.de/Konzertabsage-Vorverkaufsgebuehr-einbehalten-was-nun-5668386-0/
Hierfür gibt es einen Musterbrief der Verbraucherzentrale:
www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2021-06/Musterbrief_PI_Eventim_Rueckerstattung_wg_Corona_1.pdf
Aber auch damit bekommt man wohl nicht den vollen Preis zurück, so kommentiert bei Test.de jemand:
"Beamter am 23.07.2021 um 15:11
Eventim zahlt nur einen Teilbetrag zurück
Ich habe mit Hilfe Ihres Musterbriefs bei der Firma EVENTIM die Rückerstattung meiner zuviel entrichteten Vorverkaufsgebühren u.a. geltend gemacht. Kurz darauf hat hat die Firma EVENTIM grossspurig angekündigt, die Gebühren zu erstatten. Leider zu früh gefreut. Von den ausstehenden 10,70 Euro kamen lediglich 3,80 Euro an, die sich rein rechnerisch in keinen Bezug zu den diversen Vorverkaufsgebühren (Systemgebühr, VVK-Gebühr, Versandkosten u.a.) bringen lassen. Also ist nun wieder eine neue Mahnrunde fällig. Vielleicht probiere ich es mit der Schlichtungsstelle."
Ich habe gerade die fehlenden 27,30 EUR (4 Tickets, Frankfurt) von OPM erstattet bekommen, sogar inkl. Porto und Versand. Habe einfach den Musterbrief per Email geschickt - ging alles fix und ohne Probleme.
So einfach geht’s. Sie spekulieren dann damit das den Brief und Urteil keiner kennt.
In Bayern sind ab morgen wieder Veranstaltungen ohne Limits und Einschränkungen erlaubt, sofern man 2G oder 3G+ umsetzt.
Damit hätten die Ärzte Konzerte im Dezember locker stattfinden können
Yertle-the-Turtle schrieb:
In Bayern sind ab morgen wieder Veranstaltungen ohne Limits und Einschränkungen erlaubt, sofern man 2G oder 3G+ umsetzt.
Damit hätten die Ärzte Konzerte im Dezember locker stattfinden können
Yertle-the-Turtle schrieb:
In Bayern sind ab morgen wieder Veranstaltungen ohne Limits und Einschränkungen erlaubt, sofern man 2G oder 3G+ umsetzt.
Damit hätten die Ärzte Konzerte im Dezember locker stattfinden können
Zum Einen war Grund für die Absage die inhomogene rechtliche Lage in den Bundesländern und zum anderen diese Party in Münster, wo sich trotz 2G (oder wars 3G?) und Impfung viele angesteckt haben.
Das wollten die Jungs nicht verantworten bzw. hätten bei den Shows diese Bedenken im Hinterkopf.
Wurde zumindest so in Interviews erklärt.
Vielleicht könnte man ja im Coronathread eine Übersicht dazu machen, scheint mir interessant (was geht in welchem Bundesland auf Kultur und Konzerte bezogen)
Stiflers_Mom schrieb:
Yertle-the-Turtle schrieb:
In Bayern sind ab morgen wieder Veranstaltungen ohne Limits und Einschränkungen erlaubt, sofern man 2G oder 3G+ umsetzt.
Damit hätten die Ärzte Konzerte im Dezember locker stattfinden können
schrieb:
Ich habe gerade die fehlenden 27,30 EUR (4 Tickets, Frankfurt) von OPM erstattet bekommen, sogar inkl. Porto und Versand. Habe einfach den Musterbrief per Email geschickt - ging alles fix und ohne Probleme.
KrayZ schrieb:
schrieb:
Ich habe gerade die fehlenden 27,30 EUR (4 Tickets, Frankfurt) von OPM erstattet bekommen, sogar inkl. Porto und Versand. Habe einfach den Musterbrief per Email geschickt - ging alles fix und ohne Probleme.