Die Ärzte Tour 2021

Die Ärzte Forum: Diskussionen zu OMG Die Ärzte LOL Tour 2024

eröffnet von Leites am 02.07.2019 16:52 Uhr
564 Kommentare - zuletzt von Hardbreaker141

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juschu und weitere Nutzer sprechen darüber

Hardbreaker141
18.10.2021 12:08

Das wundert mich auch.
Ich habe nur das Schreiben hingeschickt und letzte Woche die Mitteilung bekommen, dass die Erstattung im System verbucht wurde. Bisher ist allerdings noch nichts auf dem Konto.

TheMo
18.10.2021 11:12

Irgendwie komisch, dass viele da andere Sachen erzählen. Bei einigen klappt es problemlos, andere müssen mehrfach schreiben, bei anderen wird es abgelehnt.
Ich habe den Musterbrief per Mail geschickt und mich hinterher noch geärgert, weil ich irgendwas nicht noch extra angegeben hatte. Bestellnummer oder so was. Aber ein paar Tage später hatte ich die ca. 20 Euro Gebühren ohne Rückfragen auf dem Konto.

lemmy007
18.10.2021 09:11

Nach mehrmaligen Mailverkehr habe ich nun auch endlich die vollständige Erstattung meiner Tickets erhalten.

concertfreak
concertfreak
11.10.2021 15:03Supporter

Da bin ich von eventim mal positiv überrascht: Ich habe Karten für die Wien-Konzerte eingeschickt. Ticketpreis war 61,50 EUR. Erstattet wurden 60,87 EUR pro Ticket.

So viel zu dem Rotz, den OPM da geantwortet hat .... das waren übrigens auch Sitzplätze, mit VVK Gebühr etc. Die wollen sich halt einfach die Taschen voll machen.

Baltimore
07.10.2021 21:53

Ah okay, vielleicht soll das einfach die Leute abschrecken, die die Gebühren zurück haben wollen, wenn sie die Ticktes da jetztz erst einmal hinschicken müssen (und diese Kosten denke ich nicht erstattet bekommen).

Standard-Erstattung war aber echt schnell auf meinem Konto.

wsk253
wsk253
07.10.2021 21:49·  Bearbeitet

Mail kam von OPM. Ich hatte Tickets für Leipzig, Berlin und Erfurt und es ging um die Geltendmachung der VVK-Gebühren und Versandkosten.

Die normale Rückerstattung habe ich ganz normal abgewickelt und im Anschluss eine Mail geschickt.
Als Antwort kam:

Hallo Roman,
für die weitere Bearbeitung benötigen wir bitte die Tickets im Original zurück.
--
Viele Grüße

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Ich frage mich halt, wozu sie die Tickets benötigen. Hat jemand ne plausible Idee warum man die einschicken soll? Ich meine, was für einen Mehrwert hat OPM davon? Die haben doch meine Daten etc. und die Abwicklung des Ticketpreises hat ja auch funktioniert, warum also jetzt diese Aufforderung, wenn nicht als Schikane.

lemmy007
07.10.2021 18:46


wsk253 schrieb:
So, ich habe heute eine Aufforderung erhalten, meine Tickets einzuschicken.

Smiley

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Um deine Erstattung überhaupt zu bekommen oder nachträglich?

wsk253
wsk253
07.10.2021 17:59

So, ich habe heute eine Aufforderung erhalten, meine Tickets einzuschicken.

Smiley

fulli
06.10.2021 18:27

Mir haben sie geantwortet, dass zu meiner Email Adresse keine Bestellung existieren würde.
Dabei haben sie mir den ersten Teil der Erstattung auf diese Mail Adresse angekündigt.

HansMufff
HansMufff
06.10.2021 17:02Supporter

Sehr wilde Vorgehensweise von OPM insgesamt bei dem was ich hier so lese. Bei mir ist jetzt nach einer Mail mit der Musterbriefvorlage alles erstattet worden, was nicht „Porto und Verpackung“ ist (6,50€ pro Brief). Das ist damit aber auch ok für mich.

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Mambo
05.10.2021 20:58·  Bearbeitet

Ich habe meine (normale) Rückerstattung am Wochenende erst beantragt und heute erhalten. Da kam direkt eine Email mit dem gleichen Text, der den Differenzbetrag erklärt.

Rechtlich halte ich das für kaum haltbar - es sei denn natürlich es gäbe eine gegenläufige höhere Instanz demnächst. Das LG München jedenfalls hatte den Ausschluss der VVK-Gebühr-Rückerstattung schon allein deswegen für unwirksam gehalten, weil er pauschal das Durchführungsrisiko der Veranstaltung auf den Kunden statt den Veranstalter verlagert. Das ist bei der Klausel von OPM genauso der Fall.

Dass bei DTH die VVK-Gebühren auch nicht ausgewiesen waren, war in der Entscheidung nur ein zusätzlicher Unwirksamkeitsgrund. Darauf käme es hier also gar nicht an. Würde mich trotzdem interessieren, wie das bei DÄ war, weiß das jemand?

Alles in allem halte ich das Vorgehen für ein Unding. Nicht weil ich nicht bereit wäre, der Branche die bei mir insgesamt 20€ zu spenden - das wär ich sogar.
Ich hab aber kein Bock, dazu entgegen der Rechtslage quasi genötigt zu werden, nur weil DÄ darauf pokert, dass die Leute ihr Recht schon nicht einklagen. Zum anderen weiß ich auch überhaupt nicht, was die mit dem Geld machen. Der Verweis auf die existenzbedrohte Branche ist ja schön und gut - aber ziemlich pauschal. Wenn ein Großteil der Gebühren z.B. an Hand-for-a-hand überwiesen würde, wäre ich ja zumindest im Ergebnis einverstanden. Wenn aber ein Unterunternehmen von DTH oder DÄ die Kohle einsackt - und come on, ihren Leuten könnten beide Bands auch mit der eigenen Kohle helfen wenn sie wollen - find ichs nicht ok.

ralf321
ralf321
05.10.2021 20:30


JackD schrieb:


KrayZ schrieb:


schrieb:
Ich habe gerade die fehlenden 27,30 EUR (4 Tickets, Frankfurt) von OPM erstattet bekommen, sogar inkl. Porto und Versand. Habe einfach den Musterbrief per Email geschickt - ging alles fix und ohne Probleme.

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Hm, ich habs auch mit dem Musterbrief per Mail versucht und eine Absage erhalten:

vielen Dank für Deine Email.

Der Differenzbetrag ergibt sich zum Einen aus den Versandkosten Deiner Tickets und zum Anderen aus den Vorverkaufsgebühren. Die bei Sitzplätzen zusätzlich erhobenen Systemgebühren können ebenfalls nicht erstattet werden, diese werden u.a. für die Leistungen Dritter bei der Bestuhlungs-/Saalplanung, des IT-basierten Ticketingsystems und weiteren Serviceleistungen verwendet.

Somit ist der gesamte Differenzbetrag deiner Rückerstattung wie folgt:
VVK-Gebühr: EUR15,60 (pro Ticket EUR5,20)
Systemgebühr: EUR (pro Ticket EUR)
Versandkosten: EUR6,50
Gesamt: EUR22,10

Da die gesamte Livebranche immer noch um ihr Überleben kämpft, bitten wir um Verständnis, dass bei dieser Tournee, wie übrigens auch bei allen anderen uns bekannten abgesagten oder verschobenen Tourneen, die Gebühren nicht zurückerstattet werden

Ich tippe man könnte jetzt noch weitergehen und den großen Aufstand machen, aber irgendwann ist dann denke ich auch der Punkt erreicht wo Aufwand und Wert nicht mehr im Verhältnis stehen. Trotzdem bisschen blöd alles.

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Same here. Haben wohl zu viele reklamiert.

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Wie gesagt Hosen Klage bzw der Einspruch läuft ja noch in München.. Abwarten was rauskommt.
Waren die Vvk Gebühren bei den Ärzten ausgewiesen?

JackD
JackD
05.10.2021 19:35


KrayZ schrieb:


schrieb:
Ich habe gerade die fehlenden 27,30 EUR (4 Tickets, Frankfurt) von OPM erstattet bekommen, sogar inkl. Porto und Versand. Habe einfach den Musterbrief per Email geschickt - ging alles fix und ohne Probleme.

Zitat anzeigen


Hm, ich habs auch mit dem Musterbrief per Mail versucht und eine Absage erhalten:

vielen Dank für Deine Email.

Der Differenzbetrag ergibt sich zum Einen aus den Versandkosten Deiner Tickets und zum Anderen aus den Vorverkaufsgebühren. Die bei Sitzplätzen zusätzlich erhobenen Systemgebühren können ebenfalls nicht erstattet werden, diese werden u.a. für die Leistungen Dritter bei der Bestuhlungs-/Saalplanung, des IT-basierten Ticketingsystems und weiteren Serviceleistungen verwendet.

Somit ist der gesamte Differenzbetrag deiner Rückerstattung wie folgt:
VVK-Gebühr: EUR15,60 (pro Ticket EUR5,20)
Systemgebühr: EUR (pro Ticket EUR)
Versandkosten: EUR6,50
Gesamt: EUR22,10

Da die gesamte Livebranche immer noch um ihr Überleben kämpft, bitten wir um Verständnis, dass bei dieser Tournee, wie übrigens auch bei allen anderen uns bekannten abgesagten oder verschobenen Tourneen, die Gebühren nicht zurückerstattet werden

Ich tippe man könnte jetzt noch weitergehen und den großen Aufstand machen, aber irgendwann ist dann denke ich auch der Punkt erreicht wo Aufwand und Wert nicht mehr im Verhältnis stehen. Trotzdem bisschen blöd alles.

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Same here. Haben wohl zu viele reklamiert.

KrayZ
05.10.2021 19:22


schrieb:
Ich habe gerade die fehlenden 27,30 EUR (4 Tickets, Frankfurt) von OPM erstattet bekommen, sogar inkl. Porto und Versand. Habe einfach den Musterbrief per Email geschickt - ging alles fix und ohne Probleme.

Zitat anzeigen


Hm, ich habs auch mit dem Musterbrief per Mail versucht und eine Absage erhalten:

vielen Dank für Deine Email.

Der Differenzbetrag ergibt sich zum Einen aus den Versandkosten Deiner Tickets und zum Anderen aus den Vorverkaufsgebühren. Die bei Sitzplätzen zusätzlich erhobenen Systemgebühren können ebenfalls nicht erstattet werden, diese werden u.a. für die Leistungen Dritter bei der Bestuhlungs-/Saalplanung, des IT-basierten Ticketingsystems und weiteren Serviceleistungen verwendet.

Somit ist der gesamte Differenzbetrag deiner Rückerstattung wie folgt:
VVK-Gebühr: EUR15,60 (pro Ticket EUR5,20)
Systemgebühr: EUR (pro Ticket EUR)
Versandkosten: EUR6,50
Gesamt: EUR22,10

Da die gesamte Livebranche immer noch um ihr Überleben kämpft, bitten wir um Verständnis, dass bei dieser Tournee, wie übrigens auch bei allen anderen uns bekannten abgesagten oder verschobenen Tourneen, die Gebühren nicht zurückerstattet werden

Ich tippe man könnte jetzt noch weitergehen und den großen Aufstand machen, aber irgendwann ist dann denke ich auch der Punkt erreicht wo Aufwand und Wert nicht mehr im Verhältnis stehen. Trotzdem bisschen blöd alles.

Yertle-the-Turtle
05.10.2021 08:56


Stiflers_Mom schrieb:


Yertle-the-Turtle schrieb:
In Bayern sind ab morgen wieder Veranstaltungen ohne Limits und Einschränkungen erlaubt, sofern man 2G oder 3G+ umsetzt.

Damit hätten die Ärzte Konzerte im Dezember locker stattfinden können Smiley

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Die in Baden-Württemberg und anderen Bundesländern halt nicht.

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Ah ok. Ich hätte jetzt vermutet, dass ganz Deutschland wieder lockert wenn mal in Bayern was gelockert wird. Normal sind wir eher die Nachzügler Smiley

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Stiflers_Mom
Stiflers_Mom
05.10.2021 08:53·  BearbeitetAdminSupporter

Vielleicht könnte man ja im Coronathread eine Übersicht dazu machen, scheint mir interessant Smiley (was geht in welchem Bundesland auf Kultur und Konzerte bezogen)

AcidX
AcidX
05.10.2021 08:53

Zum Einen war Grund für die Absage die inhomogene rechtliche Lage in den Bundesländern und zum anderen diese Party in Münster, wo sich trotz 2G (oder wars 3G?) und Impfung viele angesteckt haben.

Das wollten die Jungs nicht verantworten bzw. hätten bei den Shows diese Bedenken im Hinterkopf.

Wurde zumindest so in Interviews erklärt.

MMP
MMP
05.10.2021 08:51


Yertle-the-Turtle schrieb:
In Bayern sind ab morgen wieder Veranstaltungen ohne Limits und Einschränkungen erlaubt, sofern man 2G oder 3G+ umsetzt.

Damit hätten die Ärzte Konzerte im Dezember locker stattfinden können Smiley

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In den nördlichen Bundesländern wäre das auch gegangen.

Stiflers_Mom
Stiflers_Mom
05.10.2021 08:42AdminSupporter


Yertle-the-Turtle schrieb:
In Bayern sind ab morgen wieder Veranstaltungen ohne Limits und Einschränkungen erlaubt, sofern man 2G oder 3G+ umsetzt.

Damit hätten die Ärzte Konzerte im Dezember locker stattfinden können Smiley

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Die in Baden-Württemberg und anderen Bundesländern halt nicht.

Yertle-the-Turtle
05.10.2021 08:40

In Bayern sind ab morgen wieder Veranstaltungen ohne Limits und Einschränkungen erlaubt, sofern man 2G oder 3G+ umsetzt.

Damit hätten die Ärzte Konzerte im Dezember locker stattfinden können Smiley

ralf321
ralf321
30.09.2021 18:19

So einfach geht’s. Sie spekulieren dann damit das den Brief und Urteil keiner kennt.

Icon6concertfreakund anderen gefällt das
Noju
30.09.2021 16:33

Ich habe gerade die fehlenden 27,30 EUR (4 Tickets, Frankfurt) von OPM erstattet bekommen, sogar inkl. Porto und Versand. Habe einfach den Musterbrief per Email geschickt - ging alles fix und ohne Probleme.

Icon1Mambo gefällt das
wsk253
wsk253
27.09.2021 22:11·  Bearbeitet


Jax_Harkness schrieb:


sickdog schrieb:


StonedHammer schrieb:
Denkt an den "Musterbrief" der Verbraucherzentrale, da eventim euch die Gebühren erstatten muss! Smiley Hier noch mal die Info aus dem Broilersthread:


Kaan schrieb:
"Hinweis 1. Juli 2021: Eventim muss erstatten
Die Verbraucherzentrale Nord­rhein-West­falen hat im Juni 2021 einen juristischen Teil­erfolg gegen den Ticket­vermittler Eventim erwirkt. Das Unternehmen hatte bei abge­sagten Veranstaltungen Kunden nicht den vollen Kauf­preis erstattet, sondern Gebühren einbehalten. In seinen Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) hatte Eventim erklärt, dass die Vorverkaufs­gebühren nicht erstattet werden.

Diese Klausel hat das Land­gericht München I jetzt für unwirk­sam erklärt (Az. 37 O 5667/20). Kunden können auch im Nach­hinein eine Rück­erstattung der Vorverkaufs­gebühren fordern, die Verbraucherzentralen stellen dazu einen kostenlosen ?Musterbrief zur Verfügung. Nicht erfolg­reich war die Verbraucherzentrale Nord­rhein-West­falen mit der Klage gegen eine weitere Praxis der Ticket­vermitt­lers, nach der Eventim die Rück­nahme der Tickets verweigert hat, wenn eine Veranstaltung verschoben wird."


www.test.de/Konzertabsage-Vorverkaufsgebuehr-einbehalten-was-nun-5668386-0/

Hierfür gibt es einen Musterbrief der Verbraucherzentrale:

www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2021-06/Musterbrief_PI_Eventim_Rueckerstattung_wg_Corona_1.pdf

Aber auch damit bekommt man wohl nicht den vollen Preis zurück, so kommentiert bei Test.de jemand:

"Beamter am 23.07.2021 um 15:11
Eventim zahlt nur einen Teilbetrag zurück
Ich habe mit Hilfe Ihres Musterbriefs bei der Firma EVENTIM die Rückerstattung meiner zuviel entrichteten Vorverkaufsgebühren u.a. geltend gemacht. Kurz darauf hat hat die Firma EVENTIM grossspurig angekündigt, die Gebühren zu erstatten. Leider zu früh gefreut. Von den ausstehenden 10,70 Euro kamen lediglich 3,80 Euro an, die sich rein rechnerisch in keinen Bezug zu den diversen Vorverkaufsgebühren (Systemgebühr, VVK-Gebühr, Versandkosten u.a.) bringen lassen. Also ist nun wieder eine neue Mahnrunde fällig. Vielleicht probiere ich es mit der Schlichtungsstelle."

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Hat jemand eine Ahnung, ob das grundsätzlich gilt oder nur für EVENTIM?
Hab grad nicht wirklich Zeit, um mir das Urteil im Deatil anzusehen...

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Ein Gerichtsurteil gilt immer nur für den verhandelten Fall. Es ist allerdings davon auszugehen, dass vergleichbare Gerichte in vergleichbaren Situationen ähnlich urteilen würden.

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Das ist korrekt.

Die Formulierung der AGB bei OPM ist ähnlich zu der im verhandelten Fall. Hier kann man also durchaus ähnlich argumentieren und sich in jedem Fall auf das (leider noch nicht rechtskräftige) Urteil berufen.

Edit: Habs nochmal gecheckt: Formulierung ist ähnlich, nicht identisch

Außerdem bin ich mir nicht sicher, ob man im Flux Interview von VVK Gebühren sprach. Ich denke da ging es um Ticketpreise, die man spenden können soll. An sich hätte ich nichts dagegen die Gebühren zu spenden, aber dann müsste das so kommuniziert werden und dann sollte man auch die Wahl haben, ob man das machen will.