Southside Festival 2020

Festival Forum: Diskussion zu Southside Festival 2020 (u.a. mit Kings Of Leon, Seeed, The Killers)

eröffnet von snookdog am 23.06.2019 11:53 Uhr
92 Kommentare - zuletzt von Luddddi


wsk253 und weitere Nutzer sprechen darüber

92 Kommentare
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1Luddddi gefällt das
MMP
MMP
16.05.2020 19:39

Das ist mir hier zuviel mimimimimi...

Was hättet Ihr denn gesagt, wenn man nur die Umschreibung und den Gutschein angeboten hätte? Wenn man nun eine zusätzliche Option reinbringt, zu der man rechtlich keinesfalls verpflichtet ist, kann man sich doch nicht beschweren. Man hat ja immer noch die Wahl.

3wsk253und anderen gefällt das
counterdog
17.05.2020 00:22

Ich bin nicht betroffen nur so eine Praxis ist halt nur so semi besser und vor allem ist sie nicht vorbildlich.

Nur weil FKP neben Gutschein und Umschreibung noch ne dritte Möglichkeit anbietet ist das nicht direkt fair und Fanfreundlich. Nehmt mal eure Fanbrille ab.

1wsk253 gefällt das
runnerdo
runnerdo
17.05.2020 07:50Supporter


counterdog schrieb:
Ich bin nicht betroffen nur so eine Praxis ist halt nur so semi besser und vor allem ist sie nicht vorbildlich.

Nur weil FKP neben Gutschein und Umschreibung noch ne dritte Möglichkeit anbietet ist das nicht direkt fair und Fanfreundlich. Nehmt mal eure Fanbrille ab.

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Dakeschön.

Das sollte auch eignetlich eine selbstverstänlichkeit sein. Nur weil MLK/LN es noch schlechter macht, heißt das nicht dass es gut ist.

wsk253
wsk253
17.05.2020 08:06

Streng genommen sind sie nach wie vor zur Auszahlung verpflichtet.

Es ist viel schlimmer, dass sie nicht transparent kommunizieren und die Kunden glauben lassen, dass die einzige Möglichkeit sich das Geld auszahlen zu lassen damit einhergeht, dass man Abstriche in Form dieser Spende machen muss.

MMP
MMP
17.05.2020 11:43


wsk253 schrieb:
Streng genommen sind sie nach wie vor zur Auszahlung verpflichtet.

Es ist viel schlimmer, dass sie nicht transparent kommunizieren und die Kunden glauben lassen, dass die einzige Möglichkeit sich das Geld auszahlen zu lassen damit einhergeht, dass man Abstriche in Form dieser Spende machen muss.

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Sorry, das ist rechtlich falsch. Sie können Gutscheine ausstellen und sind keinesfalls verpflichtet, eine Gelderstattung anzubieten. Das hat auch mit Fanbrille nichts zu tun, dass sind schlichtweg rechtliche Fakten.

1schlafmuetze gefällt das
Baltimore
17.05.2020 11:53

Auf jeden Fall solange bis das Gesetz von der EU eingesackt wurde.

2schlafmuetzeund anderen gefällt das
wsk253
wsk253
17.05.2020 12:14


schrieb:


wsk253 schrieb:
Streng genommen sind sie nach wie vor zur Auszahlung verpflichtet.

Es ist viel schlimmer, dass sie nicht transparent kommunizieren und die Kunden glauben lassen, dass die einzige Möglichkeit sich das Geld auszahlen zu lassen damit einhergeht, dass man Abstriche in Form dieser Spende machen muss.

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Sorry, das ist rechtlich falsch. Sie können Gutscheine ausstellen und sind keinesfalls verpflichtet, eine Gelderstattung anzubieten. Das hat auch mit Fanbrille nichts zu tun, dass sind schlichtweg rechtliche Fakten.

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Das zeigt eigentlich ziemlich gut, was ich als sehr problematisch empfinde.

Der Grundsatz lautet Erstattung. Hiervon wurde eine abweichende Regelung getroffen, die Gutscheine zulässt. Dennoch muss FKP auszahlen (und zwar den kompletten Betrag), wenn der Gutschein bis Ende 2021 nicht eingelöst wird. Der Kunde hat also (wenn auch zeitlich verschoben) noch immer einen Anspruch auf Auszahlung.

Das wird von FKP nicht kommuniziert und das finde ich sehr problematisch. Als Kunde denkt man, dass man das Geld nur mit dem Abzug ausbezahlt bekommen kann. Man erkauft sich quasi eine frühzeitige Auszahlung. Nicht jeder weiß, dass es die Option geben wird, sich den Gutschein auszahlen zu lassen und so werden viele auf 20€ oder 15€ verzichten, um an ihr Geld zu kommen.

Bin sehr gespannt was die Gerichte dazu sagen.

2wsk253und anderen gefällt das
snookdog
snookdog
17.05.2020 13:08

Ich verstehe die Aufregung nicht. Das ist bisher nur die Meldung zum Ablauf und keine offizielle E-Mail an die einzelnen Ticketinhaber. Es kann genau so gut sein dass in der Mail steht, dass man nach Ablauf der Frist den Gutschein mit Auszahlung nach dem 31.12.2021 bekommt.

3schlafmuetzeund anderen gefällt das
Teceo
17.05.2020 13:22·  Bearbeitet


schrieb:


wsk253 schrieb:
Streng genommen sind sie nach wie vor zur Auszahlung verpflichtet.

Es ist viel schlimmer, dass sie nicht transparent kommunizieren und die Kunden glauben lassen, dass die einzige Möglichkeit sich das Geld auszahlen zu lassen damit einhergeht, dass man Abstriche in Form dieser Spende machen muss.

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Sorry, das ist rechtlich falsch. Sie können Gutscheine ausstellen und sind keinesfalls verpflichtet, eine Gelderstattung anzubieten. Das hat auch mit Fanbrille nichts zu tun, dass sind schlichtweg rechtliche Fakten.

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Sorry, das ist rechtlich schlicht richtig.

Derzeit besteht ein Anspruch auf Rückzahlung und zwar in Geld. (§ 326 Abs. 4 BGB i.V.m. 275 BGB)

Das diskutierte Gesetz ist immer noch nicht in Kraft getreten. (Art. 82 GG)

Wird es verkündet, so tritt das Gesetz auch nicht rückwirkend in Kraft, sondern gemäß Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht am Tag nach der Verkündung. Das bisherige und noch aktuelle Verhalten eines Großteils der Veranstaltungsbranche (Weigerung der Rückzahlung), bleibt zumindest für den Zeitraum vor Inkrafttreten, rechtswidrig.

Tritt das Gesetz in Kraft, so kann man sich zumindest die Frage stellen, ob das Gesetz überhaupt bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes entstandene Ansprüche abändern kann oder ob vielleicht eine echte und nicht nur eine unechte Rückwirkung vorliegt.

Das Bundesverfassungsgericht unterscheidet bei rückwirkenden Gesetzen in ständiger Rechtsprechung zwischen Gesetzen mit echter Rückwirkung, die grundsätzlich nicht mit der Verfassung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 45, 142, 167 f.; 101, 239, 262; 132, 302, 318; jeweils m.w.N.), und solchen mit unechter Rückwirkung, die grundsätzlich zulässig sind (vgl. BVerfGE 132, 302, 318 m.w.N.). Eine Rechtsnorm entfaltet echte Rückwirkung, wenn sie nachträglich in einen abgeschlossenen Sachverhalt ändernd eingreift (vgl. BVerfGE 11, 139, 145 f.; 30, 367, 386; 101, 239, 263; 123, 186, 257; 132, 302, 318). Dies ist insbesondere der Fall, wenn ihre Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon vor dem Zeitpunkt ihrer Verkündung für bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll ("Rückbewirkung von Rechtsfolgen"; vgl. BVerfGE 127, 1, 16 f.).

Das grundsätzliche Verbot echt rückwirkender belastender Gesetze beruht auf den Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes (vgl. BVerfGE 45, 142, 167 f.; 132, 302, 317). Es schützt das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der unter der Geltung des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsordnung und der auf ihrer Grundlage erworbenen Rechte (vgl. BVerfGE 101, 239, 262; 132, 302, 317). Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 45, 142, 167 f.; 63, 343, 356 f.; 72, 200, 242; 97, 67, 78 f.; 132, 302, 317). Die Grundrechte wie auch das Rechtsstaatsprinzip garantieren im Zusammenwirken die Verlässlichkeit der Rechtsordnung als wesentliche Voraussetzung für die Selbstbestimmung über den eigenen Lebensentwurf und damit als eine Grundbedingung freiheitlicher Verfassungen. Es würde die Betroffenen in ihrer Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an ihr Verhalten oder an sie betreffende Umstände ohne Weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt ihres rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272, 285; 63, 343, 357; 72, 200, 257 f.; 97, 67, 78; 105, 17, 37; 114, 258, 300 f.; 127, 1, 16; 132, 302, 317). Ausgehend hiervon sind Gesetze mit echter Rückwirkung grundsätzlich nicht mit der Verfassung vereinbar (vgl. BVerfGE 45, 142, 167 f.; 101, 239, 262; 132, 302, 318; st.Rspr.).

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Aber auch wenn alles okay sein sollte, so ist das Geld spätestens mit Ablauf des 31.12.2021 auszuzahlen. Die Regelung hat somit de facto die Wirkung einer Stundung. Zumindest darauf könnte man ja mal hinweisen, anstelle zu schreiben, dass man sich das Geld mit Abzug auszahlen lassen kann und hierfür auf eine nicht existierende Frist verweist.

Und auch eine Fanbrille kann und sollte man aufbehalten, da nämlich jeder frei entscheiden kann, ob man a) Spenden will oder b) ein zinsfreies Darlehen geben will. Und derjenige mit Fanbrille macht das gerne freiwillig, ohne das es einer Verpflichtung oder Sonstigem bedarf. Auch ich mache es so, wenn ich sehe, dass jemand gerade etwas braucht, um über die Runden zukommen.

Hier beruft man sich aber darauf, dass alle pleite gehen würden, wenn man das Geld zurückzahlen würde, bietet aber zugleich eine Rückzahlung an und zwar so, dass genau 0 € beim Veranstalter hängen bleiben. Die scheinen entweder a) pleite gehen zu wollen oder b) das Geld überhaupt nicht zu brauchen. Damit stellt man schon irgendwie den Sinn und Zweck des "Gesetzes" in Frage.

Im Übrigen betrifft die Regelung auch nur Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Nutzungsberechtigung. Die Kunden, welchen die Corona-Krise wohl bewusst sein musste und trotzdem ein Ticket erworben haben, bekommen ihr Geld - auch ohne vorliegen von Härtefallgründen - zurück. Von "keinesfalls verpflichtet" kann also wohl keine Rede sein. Das auch hierüber nicht kommuniziert wird, macht nicht besser.

Just my two cents, ohne dass damit alles ein "Fakt" sein muss. Und sorry für das zu viele mimimimimi...

1counterdog gefällt das
wsk253
wsk253
17.05.2020 16:56


snookdog schrieb:
Ich verstehe die Aufregung nicht. Das ist bisher nur die Meldung zum Ablauf und keine offizielle E-Mail an die einzelnen Ticketinhaber. Es kann genau so gut sein dass in der Mail steht, dass man nach Ablauf der Frist den Gutschein mit Auszahlung nach dem 31.12.2021 bekommt.

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Da hast du natürlich grundsätzlich recht. Auf den Gutscheinen soll laut Gesetzesentwurf auch ein entsprechender Vermerk drauf stehen (Auszahlbar nach 31.12.2021 o.ä.).

Es ist nur so, dass man jetzt auch nur das beurteilen kann, was schon kommuniziert wurde und das ist eben (aus meiner Sicht) nicht ausreichend und irreführend.

snookdog
snookdog
22.05.2020 14:54

Seit heute ist die Ticketplattform online und in den FAQ wird auch darauf hingewiesen, dass der Gutschein bis 31.12.2021 gültig ist und danach in voller Höhe ausbezahlt wird. Ich nehme mal an, dass das in den Gutscheinbedingungen im Portal auch nochmal erwähnt wird.

AngryBird
22.05.2020 15:43

Hallo zusammen,

ich melde mich äußerst selben in derartigen Foren zu Wort, möchte nun jedoch etwas über die Absage des Festivals und deren Begleiterscheinungen sagen.

Ich war lange irritiert, dass die grundsätzliche Absage des Festivals im Vergleich zu anderen Veranstaltungen derart lange auf sich warten ließ. Im Anschluss, als die Veranstalter dann endlich Gewissheit über das Event geschaffen haben, mussten wir Besucher nochmals recht lange auf die Bekanntgabe der Abwicklung bezüglich der Tickets warten. Was hier geschehen ist, hat dabei schon für eine gewisse Verärgerung gesorgt:

Zum letzten Mal bevor der Nachwuchs kommt und ein Festivalbesuch dadurch in Zukunft nur schwer möglich gewesen wäre, wollten wir mit einem befreundeten Pärchen nochmals Partyluft schnuppern und uns die Bands live anhören. Die Absage wartete dann bereits mit einigen bösen Überraschungen auf. Zum ersten spielte sich der Veranstalter in der entsprechenden Mail auf, als ob die Besucher als Bittsteller zu behandeln sind und Tickets beinahe aus reiner Nächstenliebe auf das Event im kommenden Jahr umgeschrieben werden könnten (ohne Aufpreis - wie gnädig). Auch die Umwandlung in einen Gutschein für jenen Preis den man selbst bezahlt hatte sollte von den Kunden als großes Entgegenkommen des Veranstalters angesehen werden. Wie ihr alle wisst wurde es in der Nachricht am Anschluss aber noch besser, eine Stornierung des Tickets, weil in den kommenden Jahren einfach nicht mehr die Möglichkeit besteht ein derartiges Event zu besuchen (wie anfangs beschrieben), wird ohne jedes Wort der Erklärung oder gar Entschuldigung mit 20€ pro Karte "bestraft" ohne die geringste Gegenleistung dafür zu erhalten. Dieses Vorgehen brachte mich in der ersten Aufregung wirklich in Rage und ich musste bereits etwas über meinen Schatten springen um diese Nachricht nicht sofort zu schreiben. Immerhin hatte ich noch das Festival-Ticket, welches mir optisch gut gefiel und so konnte ich dieses als schönes beinahe-Erlebnis für 20€ verbuchen. Was dem Fass im Anschluss den Boden ausschlug geschah beim Versuch die Karten wirklich zu stornieren. Nicht nur, dass ich das bereits lieb gewonnene Souvenir zur Stornierung zurückschicken muss, ich muss dies auch noch auf eigene Kosten und in eingeschriebener Form machen.

Nachdem ich also bereits bei der Bestellung den Versand nach Österreich bezahlen musste, kamen im Anschluss noch Stornierungskosten auf mich zu (für deren niedrigen Betrag ich nach der Schreibweise zu Urteilen auch noch dankbar sein sollte) und zu guter letzt auch noch die Kosten für die Rücksendung der Festivaltickets. Da ich gemeinsam mit meiner Frau das Festival besucht hätte summieren sich die Kosten auf annähernd 60€ bei einem Gegenwert der nicht nur nicht vorhanden ist, durch die Notwendigkeit des Versands der Tickets sowie der zeitlichen Begrenzung (nur bis 07.06.2020 möglich) auch noch zu einem größeren Aufwand wird.

Alles in allem wollte ich mit diesem Beitrag meine Glückwünsche an das Team der Veranstalter richten für dieses geglückte Krisenmanagement mit Mafia-ähnlichem Selbstverständnis in der Kostenabwicklung. Natürlich ist es mir klar, dass die Absage einen schweren finanziellen Schlag für die Veranstalter bedeutet, den ich auch nicht wegdiskutieren möchte, aber die Art und Weise wie dies alles gehandhabt wurde (ohne jegliches Verständnis für jene, die im kommenden Jahr nicht am Festival teilnehmen können), erscheint mir beinahe kriminell. Ich kenne mich mit dem deutschen Rechtssystem zwar nicht allzu gut aus, allerdings ist ein derartiges Vorgehen mit meiner Art des Rechtsverständnisses nicht kompatibel, weswegen ich als Veranstalter bei der beschriebenen Vorgehensweise doch etwas mehr Demut hätte walten lassen.

Eines steht für mich auf jeden Fall fest, ich werde weder Southside noch eines der anderen von diesen Gaunern veranstalteten Festivals jemals wieder besuchen. Darüber hinaus werde ich mit dieser Geschichte auch jedem davon abraten dies zu tun. Glücklicherweise gibt es genügend Alternativen, bei denen das Geld nicht sinnlos verbrannt wird. Mit diesen Worten wünsche ich euch allen noch einen schönen Tag.

4Ravenkingiund anderen gefällt das
MMP
MMP
22.05.2020 15:53·  Bearbeitet

Gleich in zwei Threads schreiben.

Aha. Dann sind alle Veranstalter wohl jetzt kriminell, wenn sie die Gutscheinlösung statt Rückzahlung anbieten.

2MMPund anderen gefällt das
blubb0r
22.05.2020 16:23·  Bearbeitet

Am besten hat mir ja der Vorwurf gefallen, er müsse sogar den Versand nach Österreich bezahlen

Aber das Crossposting ist die Sahnehaube auf der Torte

Wir sind alle genervt von der Situation, aber man sollte es auch nicht übertreiben. Mafiös sind die Veranstalter alle, aber FKP sind da trotzdem noch welche von der sympathischeren Sorte.

1MMP gefällt das
wsk253
wsk253
22.05.2020 19:29


snookdog schrieb:
Seit heute ist die Ticketplattform online und in den FAQ wird auch darauf hingewiesen, dass der Gutschein bis 31.12.2021 gültig ist und danach in voller Höhe ausbezahlt wird. Ich nehme mal an, dass das in den Gutscheinbedingungen im Portal auch nochmal erwähnt wird.

Zitat anzeigen


Der erfreulich zu hören, dass man zumindest hier darauf hinweist. Das Highfield hat auch nochmal auf Insta ne ausführliche Antwort gepostet.

Es scheint also, als sei nur die Kommunikation am Anfang irreführend gewesen. Hoffe jeder wird glücklich mit der Lösung.

ryback
ryback
12.06.2020 14:40·  Bearbeitet

Überraschung, Überraschung

Southside hat ein offizielles Alternativprogramm auf die Beine gestellt.

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Luddddi
Luddddi
04.08.2020 12:05Supporter

Einer aus unsrer Clique hat heute sein Paket bekommen. Darin waren auch 2 Chipschlüssel wie hier auf diesem Bild:



Es stand nichts dabei, weiß jemand für was die sind?
Bargeldlose Bezahlung o.ä. vielleicht?