30.03.2015 17:08
Teceo schrieb:
Aber die Diskussion ist vollkommen müssig. Die DEAG wird im Falle einer Verlegung nach Gelsenkirchen die Tickets zurücknehmen und den Ticketpreis rückerstatten.
Seh ich auch so:
Veranstaltung abgesagt - Geld weg?: Diese Rechte haben Verbraucher
[...]
Wann steht dem Verbraucher sein Geld zu?
Wenn eine Veranstaltung abgesagt oder verlegt wird, hat der Verbraucher grundsätzlich ein Rücktrittsrecht. Denn er schließt beim Kauf des Tickets einen Werksvertrag mit dem Veranstalter über den Austausch von Leistungen ab. Wenn der Veranstalter diese Leistung nicht erbringt, muss er den Ticketpreis erstatten. Und dies gilt nicht nur, wenn er die Leistung gar nicht erbringt, also die Veranstaltung komplett absagt. Laut Verbraucherzentrale NRW stehen bei einem Werksvertrag Ort und Zeit fest – wenn der Veranstalter einen dieser Faktoren ändert, kann man von dem Vertrag zurücktreten und man bekommt sein Geld zurück.
Quelle
Und wenn die das wirklich in die Schalker Turnhalle verlegen, dann können die sich mein Tagesticket auch mal sonst wo hin stecken. Ich hab 1,5 Stunden Anfahrt zum Nürburgring und 3,5 Stunden nach Gelsenkirchen. Davon abgesehen wie das ohne Zusammenstreichen vom Lineup in der Arena überhaupt funktionieren soll fahr ich dafür sicher keine 2 Stunden und 200km weiter...