Pflichtlektüre für Foren/Website-Betreiber (JMStV)

eröffnet von Kaan am 30.11.2010 11:05 Uhr
17 Kommentare - zuletzt von Kaan

Kaan
Kaan
30.11.2010 11:05AdminSupporter

Lesepflicht für alle: 17 Fragen zum neuen JMStV

Dieser Artikel richtet sich an alle in Deutschland, die im Internet Inhalte anbieten. Seien es private Blogs oder große Social Networks. Sie alle müssen sich ab dem 1. Januar 2011 mit dem in Kraft tretenden neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) befassen. Dieses Gesetz bringt zwar nicht viele neue Regelungen mit sich, dafür aber viel Verunsicherung. Die Anbieter erhalten eine Wahl, Inhalte wie Texte, Videos oder Forumsbeiträge nach Eignung für bestimmte Altersstufen von Kindern und Jugendlichen zu kennzeichnen. Alternativ können sie den Zugang zu diesen Inhalten einschränken oder sie nur zu bestimmten Zeiten zugänglich machen.

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Weiterlesen auf t3n.de


Besonders witzig sind die Fragen und Antworten 9 - 11. Der beste Kommentar den ich bisher dazu gelesen habe ist der Spruch "Bildungspolitik 0.0 schlägt Web 2.0".

Dass das ganze kaum bis garnicht durchführbar ist, sollte eigentlich jeder wissen, der sich auch nur 1-2 Stunden die Woche im Internet aufhält. Aber nein, anstatt das Geld in die Bildung und Schulung für Kinder, Eltern und Lehrer zu stecken, finanziert man lieber wieder neue Kontrollorgane. Hätte man früher und sinnvoller Geld investiert, wäre es heute wohl nicht nötig so einen undurchsichtigen und undurchführbaren Quatsch auf Teufel komm raus durchzuboxen.

Aber Hauptsache man hat wieder neue Einnahmequellen für Kontrollstellen (-> Frage 9) und Vater Staat (-> Frage 11) erschlossen.


Was meint ihr? Haben wir hier, von unserem Board abgesehen, betroffene Content-Anbieter?

martinzinnecker
30.11.2010 11:23

Verstehe ich das richtig?
Wenn ich z.B. einen Blog schreibe und mir nicht sicher bin ob der jetzt ab 18 ist habe ich die Möglichkeit das für 4.000 Euro pro Jahr prüfen zu lassen um ne Kennzeichnung zu bekommen, ich kann den Blog nur von 20 bis 6 Uhr zur Verfügung stellen oder ich prüfe per Ausweis etc. das Alter des Users.
Oder ich gehe einfach hin und schreib ab 18 drauf, dann muss ich aber keine Zugangsbeschränkungen einrichten?

Das wäre ja wie wenn auf der DVD im Geschäft "Ab 18" steht aber der 12-jährige die trotzdem mitnehmen kann.

Weiterhin ist es wieder mal totaler Schwachsinn sowas alleine durchzuziehen, alle ausländischen Anbieter bleiben, selbstverständlich, wie soll man das auch regeln, davon verschont...

m-e
30.11.2010 11:48

am geilsten is dazu ja wirklich frage 11:

Frage 11: Was passiert, wenn die Kennzeichnung fehlerhaft ist?

In diesem Fall begeht man eine Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro erhalten § 20 Abs.3 JMStV-E. Ebenso möglich ist die Sperrung des kompletten Angebotes (§ 20 Abs.4 JMStV-E in Verbindung mit § 59 Abs.3 Rundfunkstaatsvertrag).

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will ich also nicht 4000 euro für ne einstufung blechen, und schätze dann selbst und falsch, zahl ich bis zu ner halben mille strafe...

soldarknezz
30.11.2010 12:02

Auszug Frage 9:

"Da diese Organisationen für ihre Dienste Gebühren erheben (z.B. beträgt der Mindestbeitrag bei der FSM 4.000 Euro pro Jahr) bleibt für die „Normalanbieter“ wohl nur die Selbsteinschätzung."

Frage 10 macht einem dann ja gleich Mut:

"Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) hat ein Experiment durchgeführt, bei dem Nutzer Webinhalte einstufen sollten. Deren Einstufungen wurden anschließend mit der Analyse des Medienpädagogen Jürgen Ertelt verglichen. Nach eigenen Angaben lagen 80 Prozent der 12.000 Stimmen falsch."

Und Frage 11 baut einen dann nochmal wirklich auf:

"In diesem Fall begeht man eine Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro erhalten § 20 Abs.3 JMStV-E. Ebenso möglich ist die Sperrung des kompletten Angebotes (§ 20 Abs.4 JMStV-E in Verbindung mit § 59 Abs.3 Rundfunkstaatsvertrag)."

Also, mal ehrlich, die spinnen aber mal voll.
Fällt mir persönlich nichts mehr zu ein...

Angel_of_Death
30.11.2010 13:22

^wahnsinn, da haben sich mal wieder ein paar "experten" zusammengesetzt, die in ihrem leben noch keine zwei stunden im internet waren und was dabei rauskommt sieht man ja immer wieder

Topf
Topf
30.11.2010 13:54

wieder so ne völlig hirnrissige, nicht umsetzbare Vorschrift. Zensursula lässt grüßen

Stebbard
30.11.2010 14:06

Traut man das den Eltern nicht mehr zu? Es ist ja sinnvoll gewisse Inhalte den Jugendlichen nur begrenzt zugänglich zu machen, aber das ganze hier ist zuviel des Guten - auch abseits von technischen unmöglichkeiten.

Frage 7 führt die ganze Thematik doch mal wieder ab absurdum. Einfach nach Dänemark, Niederlande oder in die Schweiz auslagern und man umgeht es... Als wenn im Internet auf Nationalitäten beschränkbar ist.

sinnvoller wäre es allemal solche mittel in die Medienkompetenz bzw. Bildung von Jugendlichen zu stecken, frage ist aber, ob diese Mittel überhaupt in die Bildung gehen können (gibt ja Mittelverwendungsvorgaben). Eine gute Bildung ersetzt jede Prävention.

Droogandleader
30.11.2010 14:15

Grandiose Idee

Was wird RR machen? Selbst klassifizieren und hoffen das es gut geht?

Kaan
Kaan
30.11.2010 14:22AdminSupporter

Abwarten und dann mal sehen. Die bei uns fragwürdigen Inhalte (Most favourite Women/Kerle, Sex noch am 3. Tag, Ringrocker Porno, etc.) fallen bei uns unter den Sonderfall User Generated Content. Wir beobachten, wie sich das Thema entwickelt um dann ggf. zu reagieren...

Baller
02.12.2010 12:02

aus der Reihe "neue Beschimpfungen im Web 2.0":

Deine Mutter sperrt ihre Site wegen JMStV

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