ralf321 schrieb: Teceo schrieb: ralf321 schrieb: Nein der Gutschein ist nur eine weitere Möglichkeit dir dein Geld zu geben. So hat der Veranstalter nun die Wahl ob er dir das Geld oder einen Gutschein gibt. Die höhe des Betrages spielt da kein Rolle. www.vzhh.de Nein, der Gutschein ist keine weitere Möglichkeit Geld zu geben, sondern eine Möglichkeit kein Geld zu geben. Anstelle von Geld gibt es nämlich einen Gutschein. Der ende 2021 in Geld gewandelt wird inkl VVK und Porto. Sozusagen ein Kostenloser Kredit für den Veranstalter.
Teceo schrieb: ralf321 schrieb: Nein der Gutschein ist nur eine weitere Möglichkeit dir dein Geld zu geben. So hat der Veranstalter nun die Wahl ob er dir das Geld oder einen Gutschein gibt. Die höhe des Betrages spielt da kein Rolle. www.vzhh.de Nein, der Gutschein ist keine weitere Möglichkeit Geld zu geben, sondern eine Möglichkeit kein Geld zu geben. Anstelle von Geld gibt es nämlich einen Gutschein.
ralf321 schrieb: Nein der Gutschein ist nur eine weitere Möglichkeit dir dein Geld zu geben. So hat der Veranstalter nun die Wahl ob er dir das Geld oder einen Gutschein gibt. Die höhe des Betrages spielt da kein Rolle. www.vzhh.de
ralf321 schrieb:Teceo schrieb: ralf321 schrieb: Nein der Gutschein ist nur eine weitere Möglichkeit dir dein Geld zu geben. So hat der Veranstalter nun die Wahl ob er dir das Geld oder einen Gutschein gibt. Die höhe des Betrages spielt da kein Rolle. www.vzhh.de Nein, der Gutschein ist keine weitere Möglichkeit Geld zu geben, sondern eine Möglichkeit kein Geld zu geben. Anstelle von Geld gibt es nämlich einen Gutschein.Der ende 2021 in Geld gewandelt wird inkl VVK und Porto. Sozusagen ein Kostenloser Kredit für den Veranstalter.
Baltimore schrieb: Wäre ja echt Mist, aber vielleicht spielt da wirklich der Promoter der Gesamttour ne Rolle. Hatte eben mal die Plakate von FNM angeschaut und da steht wirklich nur Wizard Promotion drauf. War denn das Konzert für das du den Gutschein bekommen hast nur Trinity?
rockimpott2012 schrieb:Sollte das so sein, ist das wirklich eine miese Aktion. Dürften die das überhaupt, nach Belieben normal im Verkauf befindliche Veranstaltungen aus ihrem Programm von dem Gutschein ausnehmen? Da würde ich, solange man nicht von drohender Insolvenz ausgehen kann, auf jeden Fall den Gutschein nicht einlösen und am 01.01.22 das Geld zurückfordern - zumindest wenn ich nicht wirklich eine der angebotenen Veranstaltungen sehen will...
MinistryOfDeath schrieb: ... wozu Eventim mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gehören wird. Das beste wird wohl sein, seinen Gutschein einfach bis Ende nächsten Jahres aufzubewahren und dann in Geld umzutauschen. Daneben kann man sich dann nächstes Jahr auch nochmal ganz genau überlegen, wo man denn sein Kreuzchen setzen mag.
JackD schrieb: MinistryOfDeath schrieb: ... wozu Eventim mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gehören wird. Das beste wird wohl sein, seinen Gutschein einfach bis Ende nächsten Jahres aufzubewahren und dann in Geld umzutauschen. Daneben kann man sich dann nächstes Jahr auch nochmal ganz genau überlegen, wo man denn sein Kreuzchen setzen mag. Äh. Welche Partei war denn gegen die Gutscheinlösung? Und für die Insolvenz ist der Veranstalter und nicht Eventim relevant.
Johannes Fechner im Plenum: Kurz noch mal zusammengefasst: Wir werden regeln, dass Ticketkäufer beim Konzertausfall statt der Erstattung des Kaufpreises einen Gutschein bekommen. Spätestens im Januar 2022 können sie das Geld zurückfordern, wenn sie keine alternative Verwendung für den Gutschein gefunden haben. Also, wir lassen die Veran-stalter nicht pleitegehen, damit die Events stattfinden können. Die Veranstalter brauchen die Liquidität, um im nächsten Jahr oder vielleicht auch schon in diesem Jahr Nachfolgeveranstaltungen organisieren zu können. Ja, ich will offen sagen: Die SPD hätte sich gewünscht, noch mehr Verbraucherschutz in diesem Gesetz zu regelnGerne hätten wir etwa die Härtefallklausel präziser in Form von Regelungsbeispielen gestaltet, sodass für alle Beteiligten klar ist, wann ein Härtefall vorliegt. Wir hätten gerne auch eine Schlichtungsstelle gehabt. Gerne hätten wir auch über die Insolvenzabsicherung gesprochen. Und auch wenn wir davon ausgehen, dass die Gutscheine frei übertragbar sind, hätten wir es gerne im Gesetz aus-drücklich so geregelt. Aber um es deutlich zu sagen: Das war mit dem Koalitionspartner leider nicht zu machen. Dennoch: Ich glaube, es ist unterm Strich ein gutes Gesetz, weil es für einen wirklich fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Ticketkäufer auf der einen Seite und den Veranstaltern auf der anderen Seite sorgt.
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