Eventim, Ticketmaster & Co

eröffnet von Brinks am 20.03.2007 16:19 Uhr
1.343 Kommentare - zuletzt von Linus van Pelt

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Teceo
19.06.2020 10:31·  Bearbeitet


ralf321 schrieb:


Teceo schrieb:


ralf321 schrieb:
Nein der Gutschein ist nur eine weitere Möglichkeit dir dein Geld zu geben. So hat der Veranstalter nun die Wahl ob er dir das Geld oder einen Gutschein gibt. Die höhe des Betrages spielt da kein Rolle.

www.vzhh.de

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Nein, der Gutschein ist keine weitere Möglichkeit Geld zu geben, sondern eine Möglichkeit kein Geld zu geben. Anstelle von Geld gibt es nämlich einen Gutschein.

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Der ende 2021 in Geld gewandelt wird inkl VVK und Porto. Sozusagen ein Kostenloser Kredit für den Veranstalter.

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Das kann man in etwa so sagen. Bei einem Kredit bekommt aber derjenige dem der Kredit gewährt wird das Geld. Das wäre hier der Veranstalter. Der Kunde bekommt also jetzt kein Geld, sondern vom Kreditnehmer einen Schuldschein (Gutschein). Nach Ende der Laufzeit eines Kredits sind die Valuta zurückzuzahlen. Und da auch Kredit über eine "VVK-Gebühr" gewährt wird, ist auch diese nach Ende der Laufzeit zu zahlen.

GuitarPunk94
GuitarPunk94
19.06.2020 14:02


ralf321 schrieb:


Teceo schrieb:


ralf321 schrieb:
Nein der Gutschein ist nur eine weitere Möglichkeit dir dein Geld zu geben. So hat der Veranstalter nun die Wahl ob er dir das Geld oder einen Gutschein gibt. Die höhe des Betrages spielt da kein Rolle.

www.vzhh.de

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Nein, der Gutschein ist keine weitere Möglichkeit Geld zu geben, sondern eine Möglichkeit kein Geld zu geben. Anstelle von Geld gibt es nämlich einen Gutschein.

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Der ende 2021 in Geld gewandelt wird inkl VVK und Porto. Sozusagen ein Kostenloser Kredit für den Veranstalter.

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so wie ich das verstanden habe bekommt man dann aber auch ende 2021 nur sein geld für den gutschein zurück, sofern das unternehmen, bei dem man den gutschein hat, nicht insolvent ist. dann gibts nämlich kein geld, und man hat nen gutschein mit dem man sich nichts kaufen kann quasi

ralf321
ralf321
19.06.2020 14:19·  Bearbeitet

Ja Zinsen gibts keine Smiley Ich gehe davon aus das eventim, km, und co. nicht Pleite gehen. Erstaunlich haben mir alle kleinen Clubs und Veranstalter problemlos den Gesamt Betrag erstattet (Tickets+ VVK, p@h).

Zitat: "Wichtig: Der Betrag des Wertgutscheins muss sowohl den Eintrittspreis als auch sonstige Entgelte, wie beispielsweise Vorverkaufsgebühren umfassen. Die Ausstellung und Übersendung des Gutscheins muss kostenfrei erfolgen."

DiebelsAlt83
DiebelsAlt83
25.06.2020 17:48Supporter

Hat jemand Erfahrung gemacht, wie die Regelung bei Ticketmaster NL umgesetzt wird? Ich habe aktuell Tickets für Darts, wozu ich die Info habe, dass es ausfällt und für die Pearl Jam Tour, die verschoben ist. Ich hab auch diverse Mails, jedoch geht keine davon konkret auch meine Frage nach der Erstattung ein und verweist auf einen Gutschein. Diesen jedoch kann ich nirgends finden, beantragen oder wie auch immer man es ausdrücken will.

Paju
25.06.2020 19:51·  Bearbeitet

Läuft wohl ähnlich wie in Belgien. Pearl Jam bleibt gültig (weil nur verschoben), Darts bekommst du die Möglichkeit auf Gutschein, bleibende Gültigkeit ( im Endeffekt auch nur verschoben) oder Geld zurück.

Letzteres aber frühestens nachdem die Veranstaltung 2021 stattgefunden hat.

ralf321
ralf321
25.06.2020 21:52

Pearl Jam ist verschoben noch keine Info zu weiterem.

Bei dem anderen sollte es Geld oder Gutschein geben laut www.evz.de , denk explizit drauf bestehen.

snookdog
snookdog
26.06.2020 14:07·  Bearbeitet

Da wird leider auf einen offenbar besonders schlimmen Fall auf Twitter verwiesen. Die Userin hat allerdings mittlerweile mit dem Kundenservice Kontakt aufgenommen und die Info erhalten, dass bislang einfach nur eins der beiden Tickets bearbeitet wurde. Leider ist es in 2020 üblich, vor dem Nachfragen erstmal die große Keule in den sozialen Medien zu schwingen und mit Klage zu drohen.

Wobei es hier natürlich nicht die falschen trifft.

Hier nachzuverfolgen

ralf321
ralf321
26.06.2020 15:27

Na wenn das Bild die Gesamte erhaltene email ist würde ich mich erstmal auch wundern. Steht ja nix von Ticketsanzahl, nur wieviel sie zurück bekommt. Würde beim Kauf von 2 Karten auch erwarten das es das Geld für beide gleichzeitig gibt. Nimmt man den Betrag mal 2 behält eventim immer noch ca 31€ dafür.

CoolProphet
26.06.2020 17:27

Lief bei mir am Anfang ganz gut, also Nachricht die Karten für ein Sportevent kann man zurückgegeben, 1 Woche später Nachricht vom eingegangenen Einschreiben, dann am 3.6 die Bestätigung: Karten zur Rückabwicklung "bearbeitet"... seit dem nix mehr gehört Smiley Smiley

BernardBernoulli
BernardBernoulli
07.07.2020 07:11Supporter

Eine persönliche Einschätzung von Scumeck Sabotta, Gründer von MCT, zur derzeitigen Situation:

https://www.zeit.de/arbeit/2020-06/grossveranstaltungen-coronavirus-konzerte-ausfaelle-tickets-eventbranche-jobs

ralf321
ralf321
07.07.2020 11:41·  Bearbeitet

Wo ist das Problem mit Eventim? www.swr.de

Eventim: Ärger mit Tickets für ausgefallene Konzerte
"...In den allgemeinen Geschäftsbedingungen führt Eventim keine Servicepauschalen an und müsste dementsprechend den kompletten Betrag inklusive der Vorverkaufsgebühren erstatten...."

www.computerbild.de

MMP
MMP
07.07.2020 11:48

Eventim hat hier offensichtlich mal wieder alle Narrenfreiheit.
Gut, dass jetzt endlich dagegen geklagt wird.

counterdog
07.07.2020 12:10·  Bearbeitet

*hatte

Scheint ja nicht mehr der Fall zu sein bzw wird mittlerweile etwas gegen unternommen.

JackD
JackD
08.07.2020 21:59

Habe meinen ersten Veranstaltergutschein von Eventim bekommen. Gültig für Trinity Music in Berlin. Offensichtlich scheint man aber nun attraktive Veranstaltungen aus dem gültigen Portfolio zu nehmen.

Unter dem zur Verfügung gestellten Link findet man jede Menge Veranstaltungen, aber z. B. Sting oder Faith No More sind nicht buchbar. Im Warenkorb gibt es eine Fehlermeldung. Obwohl der Veranstalter identisch ist.

Man versucht mit den Gutscheinen also weniger versierten Kunden den Ramsch anzudrehen. Ich glaube nicht an einen Fehler und habe jedes Verständnis verloren.

rockimpott2012
08.07.2020 22:16·  Bearbeitet

Sollte das so sein, ist das wirklich eine miese Aktion. Dürften die das überhaupt, nach Belieben normal im Verkauf befindliche Veranstaltungen aus ihrem Programm von dem Gutschein ausnehmen? Da würde ich, solange man nicht von drohender Insolvenz ausgehen kann, auf jeden Fall den Gutschein nicht einlösen und am 01.01.22 das Geld zurückfordern - zumindest wenn ich nicht wirklich eine der angebotenen Veranstaltungen sehen will...

JackD
JackD
08.07.2020 22:28

Die genannten Konzerte laufen jeweils unter anderem Promoter der Gesamttour. Sting ist Live Nation, Faith No More Wizard und mein Gutschein Karsten Jahnke. Lokal ist es aber immer Trinity und genau für die gilt ja der Gutschein und genau denen soll ja geholfen werden.

Wenn jetzt auch noch der jeweilige Kooperationspartner eine Rolle spielt, können sie mich mal. Welche Auswahl bleibt dann? Großartiges Gesetz.

Baltimore
08.07.2020 22:34

Wäre ja echt Mist, aber vielleicht spielt da wirklich der Promoter der Gesamttour ne Rolle. Hatte eben mal die Plakate von FNM angeschaut und da steht wirklich nur Wizard Promotion drauf.

War denn das Konzert für das du den Gutschein bekommen hast nur Trinity?

JackD
JackD
08.07.2020 22:39·  Bearbeitet


Baltimore schrieb:
Wäre ja echt Mist, aber vielleicht spielt da wirklich der Promoter der Gesamttour ne Rolle. Hatte eben mal die Plakate von FNM angeschaut und da steht wirklich nur Wizard Promotion drauf.

War denn das Konzert für das du den Gutschein bekommen hast nur Trinity?

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Nee Trinity unter Karsten Jahnke. Aber wenn du bei Eventim unten bei der konkreten Veranstaltung auf „Informationen zum Veranstalter“ klickst, steht bei meinen Beispielen immer Trinity.

Und mein Gutschein gilt ja auch für Trinity trotz Tourveranstaltung durch Karsten Jahnke.

Aber wie gesagt, wenn der Kooperationspartner auch noch zu Gültigkeitseinschränkungen führt, ist der Gutschein für mich wertlos. Es sei denn man hat Geduld bis 2022.

Helmut-Seubert
08.07.2020 22:40Supporter


rockimpott2012 schrieb:
Sollte das so sein, ist das wirklich eine miese Aktion. Dürften die das überhaupt, nach Belieben normal im Verkauf befindliche Veranstaltungen aus ihrem Programm von dem Gutschein ausnehmen? Da würde ich, solange man nicht von drohender Insolvenz ausgehen kann, auf jeden Fall den Gutschein nicht einlösen und am 01.01.22 das Geld zurückfordern - zumindest wenn ich nicht wirklich eine der angebotenen Veranstaltungen sehen will...

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Ich glaube, dass sich das Gesetz gerade jeder so dreht, wie es ihm passt.
Und am 31.12.2021 wird es wohl Veranstalter geben, die Insolvenz anmelden werden.

MinistryOfDeath
MinistryOfDeath
09.07.2020 19:33

... wozu Eventim mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gehören wird. Das beste wird wohl sein, seinen Gutschein einfach bis Ende nächsten Jahres aufzubewahren und dann in Geld umzutauschen. Daneben kann man sich dann nächstes Jahr auch nochmal ganz genau überlegen, wo man denn sein Kreuzchen setzen mag.

JackD
JackD
09.07.2020 19:40·  Bearbeitet


MinistryOfDeath schrieb:
... wozu Eventim mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gehören wird. Das beste wird wohl sein, seinen Gutschein einfach bis Ende nächsten Jahres aufzubewahren und dann in Geld umzutauschen. Daneben kann man sich dann nächstes Jahr auch nochmal ganz genau überlegen, wo man denn sein Kreuzchen setzen mag.

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Äh. Welche Partei war denn gegen die Gutscheinlösung? Und für die Insolvenz ist der Veranstalter und nicht Eventim relevant.

Teceo
09.07.2020 21:32


JackD schrieb:


MinistryOfDeath schrieb:
... wozu Eventim mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gehören wird. Das beste wird wohl sein, seinen Gutschein einfach bis Ende nächsten Jahres aufzubewahren und dann in Geld umzutauschen. Daneben kann man sich dann nächstes Jahr auch nochmal ganz genau überlegen, wo man denn sein Kreuzchen setzen mag.

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Äh. Welche Partei war denn gegen die Gutscheinlösung? Und für die Insolvenz ist der Veranstalter und nicht Eventim relevant.

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Alle, außer CDU/CSU. Die SPD wollte immerhin noch eine etwas bessere Gutscheinlösung.


Johannes Fechner im Plenum:
Kurz noch mal zusammengefasst: Wir werden regeln, dass Ticketkäufer beim Konzertausfall statt der Erstattung des Kaufpreises einen Gutschein bekommen. Spätestens im Januar 2022 können sie das Geld zurückfordern, wenn sie keine alternative Verwendung für den Gutschein gefunden haben. Also, wir lassen die Veran-stalter nicht pleitegehen, damit die Events stattfinden können. Die Veranstalter brauchen die Liquidität, um im nächsten Jahr oder vielleicht auch schon in diesem Jahr Nachfolgeveranstaltungen organisieren zu können.

Ja, ich will offen sagen: Die SPD hätte sich gewünscht, noch mehr Verbraucherschutz in diesem Gesetz zu regelnGerne hätten wir etwa die Härtefallklausel präziser in Form von Regelungsbeispielen gestaltet, sodass für alle Beteiligten klar ist, wann ein Härtefall vorliegt. Wir hätten gerne auch eine Schlichtungsstelle gehabt. Gerne hätten wir auch über die Insolvenzabsicherung gesprochen. Und auch wenn wir davon ausgehen, dass die Gutscheine frei übertragbar sind, hätten wir es gerne im Gesetz aus-drücklich so geregelt.

Aber um es deutlich zu sagen: Das war mit dem Koalitionspartner leider nicht zu machen.

Dennoch: Ich glaube, es ist unterm Strich ein gutes Gesetz, weil es für einen wirklich fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Ticketkäufer auf der einen Seite und den Veranstaltern auf der anderen Seite sorgt.

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blubb0r
09.07.2020 22:08·  Bearbeitet

Ich glaube, dass ist so ein typisches Thema, wo man als Oppositionpartei leichtes Spiel hat.

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