24.11.2006 08:29
Schächtung eines Rinds (Archivbild von 1993). Nach islamischem und jüdischem Ritus müssen die Tiere lebend ausgeblutet werden
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Schächten von Tieren trotz eines Verbots im Tierschutzgesetz genehmigt.
Mit Verweis auf die Religionsfreiheit ließ der 3. Senat am Donnerstag in einer Grundsatzentscheidung das Schlachten ohne Betäubung zu. Die Richter knüpften eine Erlaubnis aber an strenge Auflagen. Mit dem Urteil hat sich der türkische Metzger Rüstem Altinküpe nach jahrelangem Rechtsstreit gegen den Lahn-Dill-Kreis durchgesetzt. Es ist das erste höchstrichterliche Urteil, nachdem Deutschland den Tierschutz ins Grundgesetz aufgenommen und zum Staatsziel erklärt hat.
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stern.de
meinem rechtsverständnis entspricht das nicht gerade. aber ich gründe jetzt meine eigene religion. und meine neue religion schreibt es mir nun mal vor, beim einkaufen nicht mehr zu bezahlen.
das nenne ich mal religionsfreiheit