GEZ dreht ab

eröffnet von StonedHammer am 22.09.2004 16:09 Uhr
342 Kommentare - zuletzt von wsk253

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Stebbard
10.10.2015 16:42

Da fragt sich aber schon, woran sich die Kritik festmacht? Dass ARD und ZDF ein gemeinsames Projekt für die Zielgruppe "Jugendliche" an den Start bringen, ist zunächst einmal absolut sinnvoll, gerade nachdem beide jahrelang versucht haben, eigene Projekte an den Start zu bringen.

Auch ist es dann konsequent, dass das zweifellos aufgefächerte Senderangebot an anderer Stelle reduziert werden. EinsPlus war überflüssig, ZDF.Kultur war nicht zuletzt nach dem Start von ZDF.neo ebenfalls mehr oder weniger obsolet. Die meisten interessanten Angebote (z.B. Konzertmitschnitte) können problemlos auf Partnersender wie ZDF.neo, 3Sat, ARTE, die solche Angebots bereits im Programm haben, oder auch den neuen Jugendsender migriert werden,

Man mag den öffentlich-rechtlichen Sendern bzw. der Rundfunkgebühr kritisch gegenüberstehen, ebenso, wie man bislang nicht abschätzen kann, wie die Qualität des neuen Angebots werden wird, jedoch verstehe ich die Kritik an diesem Schritt nicht so ganz, da ich ihn egtl. sehr vernünftig halte.

Baltimore
10.10.2015 17:01

Für mich ist das ein richtiger Schlag ins Gesicht, da ZDF.Kultur zu meinen Lieblingssendern zählt.

Für viele der Sendungen, die da laufen und die ich liebgewonnen habe, sehe ich auch keinen anderen möglichen Ausstrahlungsort.

Diese Formate sind dann für immer in den Archiven verloren.

Ich bin sehr, sehr traurig und enttäuscht.

Baltimore
10.10.2015 17:09

Zum Beispiel Musiksendungen aus den 70er Jahren, wie den Liederzirkus .

Alles was an alten Musiksendungen aus dem Archiv über DISCO hinausgeht.

Edit: Liegt wahrscheinlich einfach daran, dass da viele Sendungen laufen, die mich an meine Kindheit und Jugend erinnern, dass ich da ein wenig emotional reagiere.

Einiges könnte bestimmt auch auf 3Sat oder in den dritten Programmen laufen, aber halt nicht so regelmäßig und so gebündelt.

stefan42
10.10.2015 17:26

Da muss ich doch direkt an ein fast 2 Jahre altes Video vom Neo Magazin denken:

TheRealFarinU
10.10.2015 17:34

Bin mal gespannt wer dann RaR und Wacken übertragen wird. Sehr schade. Fand vorallem cool das EinsPlus letztes mal einen ganzen Tag lang die LoL Meisterschaften übertragen hat.

JestersTear
JestersTear
11.10.2015 10:00Supporter

Ja super, aber daran gedacht, dass es vielleicht auch Leute in der Zielgruppe gibt, die lieber Konzertmitschnitte oder die Formate von einsplus lieber im Fernsehen gucken statt auf ihrem PC, hat natürlich niemand
Ich werde einsplus vermissen.
Ich denke vorallem auch, dass es nicht Aufgabe der öffentlichen rechtlichen ist Internetseiten zu machen sondern Fernsehen.

Stebbard
11.10.2015 10:16


Baltimore schrieb:
Zum Beispiel Musiksendungen aus den 70er Jahren, wie den Liederzirkus .

Alles was an alten Musiksendungen aus dem Archiv über DISCO hinausgeht.

Edit: Liegt wahrscheinlich einfach daran, dass da viele Sendungen laufen, die mich an meine Kindheit und Jugend erinnern, dass ich da ein wenig emotional reagiere.

Zitat anzeigen



Du sagst ja selber, dass du damit wirklich einen Nieschenbedarf hast. Aber bleiben wir doch abseits der Sentimentalitäten bei den Zahlen: EinsPlus hat einen Marktanteil von 0,1%, ZDF.kultur von 0,2%. Als Vergleichswert seien hier mal die Schwestersender ZDF.info (0,7%) und ZDF.neo (1,3%) erwähnt, woraus sich schon erschließt, dass ZDF.Kultur und EinsPlus die logischen Kandidaten für eine Schließung sind, will man ein neues, gemeinsames Projekt an den Start bringen.

Ich bin mir scher, dass die Konzertmitschnitte auch zukünftig im TV zu sehen sein werden, möglicherweise bei EinsFestival, ZDF.Neo oder auch bei 3Sat oder Arte, wo in diesem Jahr ohnehin schon von zahlreichen Festivals berichtet wurde, anstatt nun Reaktionär gleich wieder draufzuhauen, weil es sich um ARD und ZDF handelt.

Baltimore
11.10.2015 11:57

Ist ja auch nicht so, dass ich den Schritt nicht nachvollziehen kann.

ZDF-Kultur hat ja z.B. bis auf wenige Aufnahmen inzwischen ja auch immer und immer wieder die gleichen Konserven in Endlosschleife gezeigt.

Bezüglich dem Liedercircus bin ich halt nur echt ärgerlich, weil die Sendungen seit fast 30 Jahren nicht mehr im TV gezeigt worden. Ich sehe da jede Woche musikalische Perlen, die sonst vollkommen an mir vorübergegangen wären, da sie weder bei Youtube noch auf anderen musikalischen Portalen stattfinden.
Aber das ist halt mein 'Einzelschicksal'.

Konzerte und Festivals werden bestimmt noch irgendwie auf den öffentlich rechtlichen Sendern stattfinden, aber ich kann es mir halt nicht mehr in der Quantität wie z.B. die Rock am Ring-Übertragungen auf Einsplus vorstellen.

roxar
roxar
11.10.2015 13:12

Die Festivalübertragungen werden ja sowieso auch immer gestreamt. Und da gibts ja durchaus noch Möglichkeiten. Arte streamt zB ziemlich viel von vielen Festivals.

wsk253
wsk253
29.09.2016 18:49

www.epochtimes.de

GEZ ist nach diesem Urteil des LG Tübingen keine Behörde, sondern ein Unternehmen. Das könnte weitreichende Folgen nach sich ziehen.

Zugegeben, es ist nur das LG, aber dennoch interessant wie sich das in weiteren Instanzen entwickelt.

styx90126
styx90126
29.09.2016 22:36·  Bearbeitet

Würde ich mich mal nicht drüber freuen! Wenn die GEZ Gebühren nicht mehr öffentliche Hand sind, und das ein "Unternehmen" ist, wird das unser Bundesfinanzministerium sehr sehr schnell feststellen!

UND DANN MUSS ES, -da nun ein Leistungsaustausch von einem "Unternehmen" an Privatpersonen besteht-, klarstellen, daß dies umsatzsteuerpflichtig ist!!!!

Das heisst, es wird wie bei: Telekom, Vodafone, Sky oder was weiss ich noch für Mediendienstleister Umsatzsteuer entstehen. Das wird die Angelegenheit 19% teurer machen.

Also neee lass mal, Smiley

Das LG Tübingen und deren Richter haben echt den A**** auf!

wsk253
wsk253
30.09.2016 00:23

aha. Na dann schau ich mal in meinem GEZ-Vertrag nach den Kündigungsfristen. Oh, warte. Ich habe gar keinen privatrechtlichen Vertrag mit der GEZ abgeschlossen auf Grundlage dessen ich Zahlungen leisten müsste, wenn die GEZ als Unternehmen eingestuft werden sollte.

Okay, es gäbe die Möglichkeit der Beleihung, aber In wie fern das tatsächlich umsetzbar wäre, müsste man mal schauen.

Davon ab bleibt es erstmal "nur" ein LG Urteil.

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