GEZ dreht ab

eröffnet von StonedHammer am 22.09.2004 16:09 Uhr
342 Kommentare - zuletzt von wsk253

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guitar-fish
19.12.2012 14:45

Mittlerweile bin ich ja fast für Pay-TV wie in Amerika...da bezahlt man glaube ich für jede Sendung ein paar Cent, die man sehen will.. kann das sein?

Nachrichten,Nachrichtensender sollten dann halt gebührenfrei sein. Dann bezahlen nur diejenigen, die auch was gucken.

Stebbard
19.12.2012 15:15

Du willst nicht ernsthaft eine Medienlandschaft wie in den USA? Das ist so ziemlich das letzte, was ich in Deutschland haben will.

Zum Beispiel da oben: Da muss die GEZ sicherlich drauf bestehen, da ist sie sicherlich schlecht beraten. Ist halt nur schwer zu vermitteln. Eignet sich natürlich für ein bürgerlich-konservatives und wirtschaftsnahes Blatt, welches seit jeher ein Problem mit der GEZ hat, relativ gut als Kritikpunkt.

Auch wenn das natürlich Einzelfälle sind, die es in jeder Kollektivfinanzierung gibt. Warum sollen Miliarden in Institutionen geschickt werden, welche 2/3 der Bevölkerung im Leben nicht betreten werden (Hochschulen)?

E.: Abgesehen davon, dass die ersten Formate, die bei einem reinen Pay-TV-Markt über Board fallen, ausgerechnet die qualitativ hochwertigen sind.

martinzinnecker
19.12.2012 15:20

Wenn man unabhängige Medien will kommt man um ein System wie die GEZ nicht drum rum.
Würde aus dem sog. Pflicht-PayTV richtiges PayTV werden macht man irgendwann Programm für eine zahlungsstarke Zielgruppe.

Die Kritik an der Umsetzung des Ganzen ist aber natürlich weiterhin gerechtfertigt.

masterofdisaster666
19.12.2012 15:22


guitar-fish schrieb:
Mittlerweile bin ich ja fast für Pay-TV wie in Amerika...da bezahlt man glaube ich für jede Sendung ein paar Cent, die man sehen will.. kann das sein?

Nachrichten,Nachrichtensender sollten dann halt gebührenfrei sein. Dann bezahlen nur diejenigen, die auch was gucken.

Zitat anzeigen



da wäre ich auch dafür.

Teceo
19.12.2012 15:26


Stebbard schrieb:

Auch wenn das natürlich Einzelfälle sind, die es in jeder Kollektivfinanzierung gibt. Warum sollen Miliarden in Institutionen geschickt werden, welche 2/3 der Bevölkerung im Leben nicht betreten werden (Hochschulen)?

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Es reicht ja aus, dass sie es können. Und da die doch so gut wie alle, die eine Hochschule besuchen, in Wohnungen wohnen, könnte man ja auch die Studienbeiträge daran anknüpfen.

Stebbard
19.12.2012 15:31

Du, das brauchst du mir nicht erzählen, ich bin absoluter Befürworter einer öffentlichen Hochschulfinanzierung. Aber die Kritiker der GEZ könnten eben auch diese Schiene bei anderen öffentlichen Einrichtungen (bspw. eben Hochschulen) fahren.

Wie du es dabei nennst und organisierst, das ist in der Sache relativ egal. Um aufs Thema GEZ zurückzukommen: Ich finde die neue Regelung vom Prinzip her auf jeden Fall 10x sinnvoller als die bestehende.

Teceo
19.12.2012 15:37


Stebbard schrieb:

Wie du es dabei nennst und organisierst, das ist in der Sache relativ egal.

Zitat anzeigen



Und genau das ist es nun mal nicht.


Um aufs Thema GEZ zurückzukommen: Ich finde die neue Regelung vom Prinzip her auf jeden Fall 10x sinnvoller als die bestehende.

Zitat anzeigen



Dann wunder dich nicht, wenn du in der Bäckerei deines Vertrauens mit Brötchen beworfen wirst

DaHero
19.12.2012 15:39

Ich finde es ja immer wieder lustig, dass Ihr euch immernoch an den sinnlosen Diskussionen versucht, egal in welchem Fred.

Rhapsode
Rhapsode
19.12.2012 15:43


DaHero schrieb:
Ich finde es ja immer wieder lustig, dass Ihr euch immernoch an den sinnlosen Diskussionen versucht, egal in welchem Fred.

Zitat anzeigen



Ach Daniel, macht das nicht ein Forum aus? Und sowas find ich ehrlich gesagt deutlich unterhaltsamer als zum 30. Mal die Frage zu lesen, ob Depeche Mode für den Ring möglich wären, oder ob KoL und Killers wirklich headwürdig sind.

Stebbard
19.12.2012 15:45


Teceo schrieb:
Dann wunder dich nicht, wenn du in der Bäckerei deines Vertrauens mit Brötchen beworfen wirst

Zitat anzeigen



Da kann ich mit Leben - das ist eine der ersten Lektionen im 1. Semester eines Studiums der Politikwissenschaften

Klar, es macht technisch einen Unterschied, da Gebühren nicht gleich Steuern sind und auch eine andere Funktion haben - jedoch ist es für den individuellen Bürger relativ egal. Letzten Endes ist es ja eine als Gebühr verpackte Steuer.

Teceo
19.12.2012 16:15


Stebbard schrieb:

Klar, es macht technisch einen Unterschied, da Gebühren nicht gleich Steuern sind und auch eine andere Funktion haben - jedoch ist es für den individuellen Bürger relativ egal. Letzten Endes ist es ja eine als Gebühr verpackte Steuer.

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Davon abgesehen, dass es für eine Steuer so keine Rechtsgrundlage gibt, würde dann das Leistungsfähigkeitsprinzip ins Spiel kommen.

roxar
roxar
19.12.2012 18:23


roxar schrieb:
Und noch was schönes dazu:


Neue GEZ-Gebühr: Manche der Zielgruppe sind dement und taub

Vom neuen Rundfunkbeitrag sind auch Behinderte nicht automatisch befreit. Im Einzelfall hat das absurde Folgen - wie im Fall einer Frau, die ihre Umwelt kaum noch wahrnimmt.

Zitat anzeigen





Zitat anzeigen



Und so schnell scheint sich das Blatt zu wenden:


Neuer Rundfunkbeitrag: Extreme Fälle
Es geschehen noch Zeichen und Wunder: ARD und ZDF verzichten darauf, bei Bewohnern von Pflegeheimen Gebühren einzutreiben.

Zitat anzeigen

Stebbard
19.12.2012 19:01


Teceo schrieb:


Stebbard schrieb:

Klar, es macht technisch einen Unterschied, da Gebühren nicht gleich Steuern sind und auch eine andere Funktion haben - jedoch ist es für den individuellen Bürger relativ egal. Letzten Endes ist es ja eine als Gebühr verpackte Steuer.

Zitat anzeigen



Davon abgesehen, dass es für eine Steuer so keine Rechtsgrundlage gibt, würde dann das Leistungsfähigkeitsprinzip ins Spiel kommen.

Zitat anzeigen



Die Rechtsgrundlage könnte man sicherlich schaffen Aber gut, so dicke bin ich auch nicht mit dem Steuerrecht, von daher kann auch gut sein, dass ich das falsch einschätze.

Auf jeden Fall sinnvoll, dass die ÖR hier gesprächsbereit sind.

Teceo
19.12.2012 19:05

Nun sagt die ARD-Vorsitzende Monika Piel , dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk sei „nachdrücklich daran gelegen, keine sozialen Härten entstehen zu lassen“.

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Echt, ist das so?

Wann haben denn die LRA die Härtefallreglung des RGebStV mal angewendet?
Genau, immer dann wenn sie ein Gerichtsverfahren verloren haben.

Teceo
19.12.2012 19:06


Stebbard schrieb:


Teceo schrieb:


Stebbard schrieb:

Klar, es macht technisch einen Unterschied, da Gebühren nicht gleich Steuern sind und auch eine andere Funktion haben - jedoch ist es für den individuellen Bürger relativ egal. Letzten Endes ist es ja eine als Gebühr verpackte Steuer.

Zitat anzeigen



Davon abgesehen, dass es für eine Steuer so keine Rechtsgrundlage gibt, würde dann das Leistungsfähigkeitsprinzip ins Spiel kommen.

Zitat anzeigen



Die Rechtsgrundlage könnte man sicherlich schaffen Aber gut, so dicke bin ich auch nicht mit dem Steuerrecht, von daher kann auch gut sein, dass ich das falsch einschätze.

Zitat anzeigen



Klar geht das. Dazu müsste allerdings zuerst unsere Verfassung geändert werden.

Teceo
19.12.2012 19:20

Weil eine direkte Finanzierung der Rundfunkanstalten dort keine Grundlage findet.

Stebbard
19.12.2012 20:17

konkret werden ist nicht so deine Stärke, oder?

Aber gut, ich helf dir auf die Sprünge. Das Problem wäre, dass eine Steuer, und die somit erzielten Einnahmen, bestandteil des Bundeshaushalts wären, welcher bekanntlich an parlamentärer Prozesse und Entscheidungen gebunden ist. Dies beißt sich schlichtweg mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Staatsfreiheit (gemäß: BVerfG, Urteil v. 28.02.1961, Az. 2 BvG 1, 2/60) welches sich auf Art. 5 Abs. 2 GG beruft ("Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet")

Somit hast du natürlich Recht, dass es rein technisch gesehen schon eine großen Unterschied macht - faktisch handelt es sich bei diesem Beitrag jedoch um eine verkappte Steuer.

roxar
roxar
19.12.2012 20:20


Stebbard schrieb:
faktisch handelt es sich bei diesem Beitrag jedoch um eine verkappte Steuer.

Zitat anzeigen



Und da wird dir wohl auch jeder Nichtjurist ohne Widerworte zustimmen...
Ich halte das ganze auch für nichts anderes.

Teceo
19.12.2012 20:58


Stebbard schrieb:
konkret werden ist nicht so deine Stärke, oder?

Zitat anzeigen



Doch, eigentlich schon. Konkret fragen gehört aber wohl nicht zu den ersten Lektionen im 1. Semester eines Studiums der Politikwissenschaften.Du weißt, Soft-Skills und so....


Aber gut, ich helf dir auf die Sprünge. Das Problem wäre, dass eine Steuer, und die somit erzielten Einnahmen, bestandteil des Bundeshaushalts wären,

Zitat anzeigen



Steuern fließen nicht nur zum Bund, sondern auch an die Länder und sogar an Gemeinden.
Für die Länder sehen Art. 105,106 GG definitiv keine Möglichkeit für eine Rundfunksteuer.
Rundfunk ist Landesache. Gehen wir da d’accord?

Ob der Bund sich da eine Rundfunksteuer ableiten kann, möchte und kann ich hier nicht beurteilen.


welcher bekanntlich an parlamentärer Prozesse und Entscheidungen gebunden ist. Dies beißt sich schlichtweg mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Staatsfreiheit (gemäß: BVerfG, Urteil v. 28.02.1961, Az. 2 BvG 1, 2/60) welches sich auf Art. 5 Abs. 2 GG beruft ("Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet")

Zitat anzeigen



Das würde ich jetzt mal gar nicht so kritisch sehen. Eine Finanzierung aus dem Haushalt führt ja nicht sofort zu einem "Staatsrundfunk".

Aber kommen wir doch zurück auf deine eigentliche Frage. Die lautete:
"Inwiefern (muss die Verfassung geändert werden)."

Meine Antwort war:
" Weil eine direkte Finanzierung der Rundfunkanstalten dort keine Grundlage findet."

Tut mir leid, aber da habe ich dich überschätzt. Ich bin davon ausgegangen, dass du aus meiner Antwort folgern kannst, dass diese Grundlage geschaffen werden muss. Ähnlich der Kirchensteuer. Kirchensteuer kennst du, oder muss ich dir dort auch die Stellen aus dem Grundgesetz raus suchen?


Somit hast du natürlich Recht, dass es rein technisch gesehen schon eine großen Unterschied macht - faktisch handelt es sich bei diesem Beitrag jedoch um eine verkappte Steuer.

Zitat anzeigen



Allerdings ist auch eine verkappte Steuer immer noch eine Steuer.

Stebbard
19.12.2012 21:44

Sie ähnelt in vielerlei Hinsicht einer Steuer, ja.

Ich bin übrigens nicht gefordert konkrete Fragen zu stellen, wenn du unbegründete Aussagen tätigst. Du ahnst gar nicht, wie wirkmächtig ein "warum?" oder "ist dem so?" sein kann. Aber ja, Junge - endlich mal ein wenig Leidenschaft bei dir! Geht doch, macht gleich viel mehr Spaß!

Aber nunja - schauen wir mal, wie die Verfassungsgerichtsbarkeit entscheidet.

GraveDog
19.12.2012 23:18


Stebbard schrieb:
Aber nunja - schauen wir mal, wie die Verfassungsgerichtsbarkeit entscheidet.

Zitat anzeigen

die lesen hier doch sicher mit und entscheiden je nachdem wie ihr euch einigt, oder?


Teceo
19.12.2012 23:47

Das müssen die nicht.
Dafür gibt es doch einen Gesetzeskommentar.
Allerdings:

Die Einheitlichkeit und Geschlossenheit des
Werks wird erkauft durch einen gewissen
Mangel an Meinungsvielfalt. Dies kommt in
der Zusammensetzung des 35-köpfigen Bearbeiterkreises
deutlich zum Ausdruck. 20
der 35 Bearbeiter sind ausweislich des Bearbeiterverzeichnisses
bei den Rechtsabteilungen
der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
angesiedelt:
[...]
Wer also mit der
selbstbewussten Produktkennzeichnung eines
Beck’schen Kommentars die Vorstellung
verbindet, hier werde die volle Bandbreite
rechtswissenschaftlicher Forschung und Praxis
repräsentiert, mag diese Erwartung möglicherweise
getäuscht sehen. Wie schon für
die Vorauflage wäre möglicherweise die Bezeichnung
als „Anstaltskommentar“ oder
auch „Hamburger Kommentar“ ehrlicher.

Zitat anzeigen


Quelle: http://fsf.de/data/hefte/ausgabe/46/degenhart_hahn105_tvd46.pdf

Das sieht dann ungefähr so aus:

Zwar hat der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung die gegenteilige Auffassung vertreten und damit begründet, dass so vorbeugende Befreiungsanträge und die damit verbundene Erhebung und Speicherung von Daten von Personen, von denen kein Beitrag erhoben werden kann, vermieden werden (BayLT-Drs. 16/7001, S. 14). Diese Überlegungen des Gesetzgebers sind jedoch rein praktischer Natur. Sie finden indessen keinen Anhalt im Gesetzestext und sind daher abzulehnen.

Zitat anzeigen


Quelle: Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, RBStV § 2 Rn. 21

Und das Gutachten von Professor Dr. Dr. h.c. Paul Kirchhof können sie ja auch noch zur Hilfe nehmen. Die Auftraggeber waren ja auch sehr neutral.

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