Ganz klar:
Schade... aber naja, ist dann halt so.
Das haben die sicher nicht leichtfertig gemacht und die Rückabwicklung kostet denen bestimmt auch eine dicke Stange Geld. Ist halt Fluch und Segen, alles in der eigenen Hand zu haben.
Wie schon vermutet, kann man fast von einer geplanten ärzte (oder Broilers) Tour im Sommer 2021 ausgehen, wegen gemeinsamer Logistik etc.
Und offenbar haben einige der Mitmusiker auch schon Verpflichtingen für 2021.
Edit: Man schreibt von "Erstattung der Eintrittspreise". Gehe daher von einer Rücküberweisung des Kaufpreises aus. Zwangsgutscheine würde ich den Jungs nicht zutrauen bzw. würden mich sehr überraschen.
Ja, da gibt es wohl einige Überschneidungen, was das Drumherum angeht - wie von dir genannt z.B. Roadcrew.
So die Rückzahlung hat begonnen.
Im Kauf mich Account einloggen und Bankdaten angeben dann gibt’s den Karten Preis minus Versandkosten und Bearbeitungsgebühren zurück.
6,50€ war der Versand. Auf den Karten steht 57€ inkl. Keine extra Ausweisung der Vvk Gebühren auf der Karte oder Rechnung. Somit einfachmal 5,10€ pro Karte abgezogen. Müssen die Gebühren nicht extra ausgewiesen werden?
„Von der neuen Möglichkeit zur Erstattung mittels Gutscheins, der bis Ende 2021 eingelöst werden könnte, soll kein Gebrauch gemacht werden. Die kauf mich GmbH erstattet den Ticketpreis exklusive entstandener Gebühren. Diese Gebühren sind Entgelte für Leistungen, die bereits durch kauf mich bzw. den Veranstalter erbracht wurden.
Eine Erstattung ist bis zum 31.10.2020 möglich.
Die Rückerstattung erfolgt zudem ausschließlich an den ursprünglichen Ticketkäufer. Eine Erstattung hat in diesem Fall durch den Weiterverkäufer gegenüber dem Dritten (dem letztendlichen Käufer der Tickets) zu erfolgen.
Wir behalten uns im Übrigen vor, gegebenenfalls Tickets im Original oder als Foto und/oder Rechnungen anzufordern.“
Ich finde das einfach eine Schweinerei, die Versandkosten und Gebühren einzubehalten...sie hätten die Tour ja auch verschieben können...wir können doch nichts für die Absage...da wird richtig Kohle gemacht auf Kosten der Ticketkäufer...es gibt ja keine Alternative zur Rückgabe. Habe gerade nachgerechnet. Bezahlt habe ich 65,50€ direkt über die Hosen Seite. Erstattet bekomme ich 52,40€. Das sind 13,10€ weniger, das macht schlappe 20% der Gesamtkosten...einfach nur krass.
Wie schon in anderen Threads diskutiert und auch im offiziellen Statement dargelegt, ist die Leistung des Versands und der Bearbeitung ja bereits erbracht worden. Warum sollte man dann Anspruch auf Erstattung dieser Kosten haben? Klar ist das für die Käufer ärgerlich, aber ich denke auch die Jungs hätten ihre Tour gerne durchgezogen. Nur war eine Verschiebung aus uns noch unbekannten Gründen wohl leider nicht möglich. Und das sie Abstand von dieser wirklich dämlichen Gutscheinregelung genommen haben, zeigt ja schon ein Entgegenkommen. Da gibt es ganz andere Vereine, wo Unmut wirklich angebracht ist...
15.06.2020 13:20· Bearbeitet
Man sieht doch hier wieder, dass das Problem auch die mangelnde Transparenz der Gebühren ist. Wenn vorher nur der Gesamtpreis auf dem Ticket stand kann man einem jetzt zwischen 0,1-99% Ticketgebühren alles mögliche erzählen.
Sind die Bands oder Veranstalter Schuld an der Situation? Nein. Der Fan aber auch nicht. Daher wäre es doch ein Kompromiss die Gebühr 50% auszuzahlen und 50% einzubehalten.
Die Hosen hatten grob überschlagen 30 Konzerte mit jeweils 8000? Besuchern geplant. Man behält also mal eben 1 Mio. € ein. Den Gegenwert an Aufwänden würde ich gerne mal sehen.
15.06.2020 13:30
MinistryOfDeath schrieb:
Wie schon in anderen Threads diskutiert und auch im offiziellen Statement dargelegt, ist die Leistung des Versands und der Bearbeitung ja bereits erbracht worden. Warum sollte man dann Anspruch auf Erstattung dieser Kosten haben? Klar ist das für die Käufer ärgerlich, aber ich denke auch die Jungs hätten ihre Tour gerne durchgezogen. Nur war eine Verschiebung aus uns noch unbekannten Gründen wohl leider nicht möglich. Und das sie Abstand von dieser wirklich dämlichen Gutscheinregelung genommen haben, zeigt ja schon ein Entgegenkommen. Da gibt es ganz andere Vereine, wo Unmut wirklich angebracht ist...
Wie schon in anderen Threads diskutiert, verliert ein Veranstalter durch eine (behördliche) Absage, den Anspruch auf die Gegenleistung. Ist die Gegenleistung (das Entgelt) bereits erbracht, kann es zurückgefordert werden. Wie man das Entgelt nennt (z.B. VVK-Gebühr), spielt überhaupt keine Rolle. Klar ist das für den Veranstalter ärgerlich, aber ich denke auch die Kunden hätten gerne am Konzert teilgenommen.
Vor allem steht 20% der Kosten halt in keinem Verhältnis. Das ist einfach Abzocke in meinen Augen. Der Aufwand kann so nie nachgewiesen werden. Es fängt schon bei den Versandkosten an, die in Höhe eines versicherten Paketversands erhoben werden und die Tickets dann als normaler Brief verschickt werden.
15.06.2020 14:22· Bearbeitet
Ich frage mich eher, warum die VVK Gebühr prozentual an den Ticketpreis gekoppelt sein muss, wenn der VVK eine einmalige Leistung ist, die nichts mit dem Ticketpreis zu tun hat.
Erzeugt ein 150€ Ticket einen höheren Aufwand im VVK als ein 15€ Ticket?
Wenn nicht sollte das zukünftig ein Fixpreis sein und kein prozentualer Preis. Die Versandkosten variieren doch auch nicht je nach Ticketpreis.
5€ Verlust bei 50€ geht ja noch. Aber stellt Euch vor, Ihr habt ein 800€ Ticket und es werden 80-100€ Gebühren einbehalten. Das steht doch in keinem Verhältnis mehr.
15.06.2020 14:33
Vergessen darf man aber auch nicht, dass die prozentuale Lösung gerade für kleinere Bands ein immenser Vorteil ist, 5€ Pauschale auf das 10€ Ticket wären ein riesen Nachteil.
Daher würde ich sagen korrekt wäre eine prozentuale Lösung mit Deckelung.
15.06.2020 15:27
Muss man sich doch überhaupt nix vormachen. Die Lösung wurde gewählt, da als einzige attraktiv was Kosten angeht (für den Veranstalter).
Keine Gutscheine - kein Unmut, soweit so gut. Gutscheine für was auch, würde man sich ja nur unter Druck setzen, das Geld zu verwalten und zukünftig dafür was anbieten zu müssen.
Gebühren und Versand behalten, damit ist der Aufwand für die Abwicklung bezahlt (für den Verkauf und für die Rückerstattung). Tickets werden auch nicht pauschal zurück gefordert, das wäre ja noch mehr Aufwand alles zu kontrollieren und wirft wieder die Frage der Versandkosten auf. Daher auch Erstattung nur an ursprüngliche Käufer, deren Kauf-Daten ja vorhanden und ruckzuck abgeglichen sind. Den Vorbehalt mit der Ticketanforderung sehe ich daher auch als "leere Drohung".
Das Ganze bis 31.10.20 begrenzen, danach weiß man tatsächliche welche Kosten und "Einnahmen" (durch VVK- und Versandgebühren) sich gegenüber stehen. Wer das verpasst, hat eben noch mehr "gespendet" als die Gebühren. Möchte wissen, ob die das einfach so begrenzen können, danach kann man sich sein Ticket nur noch an den Hut stecken oder wie?
Man setzt eben drauf, dass es den allermeisten Leuten egal ist, keiner so genau das mit den Gebühren nachrechnet usw. und mMn liegt man damit goldrichtig. Das beweisen andere Threads hier und auch Kommentare bei fb usw.
15.06.2020 15:44
DapperDan schrieb:
Das Ganze bis 31.10.20 begrenzen, danach weiß man tatsächliche welche Kosten und "Einnahmen" (durch VVK- und Versandgebühren) sich gegenüber stehen. Wer das verpasst, hat eben noch mehr "gespendet" als die Gebühren. Möchte wissen, ob die das einfach so begrenzen können, danach kann man sich sein Ticket nur noch an den Hut stecken oder wie?
Wer das verpasst, hat Glück, dass die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.
DapperDan schrieb:
Das Ganze bis 31.10.20 begrenzen, danach weiß man tatsächliche welche Kosten und "Einnahmen" (durch VVK- und Versandgebühren) sich gegenüber stehen. Wer das verpasst, hat eben noch mehr "gespendet" als die Gebühren. Möchte wissen, ob die das einfach so begrenzen können, danach kann man sich sein Ticket nur noch an den Hut stecken oder wie?
Rechtlich ist die Befristung nicht haltbar.
MinistryOfDeath schrieb:
Wie schon in anderen Threads diskutiert und auch im offiziellen Statement dargelegt, ist die Leistung des Versands und der Bearbeitung ja bereits erbracht worden. Warum sollte man dann Anspruch auf Erstattung dieser Kosten haben? Klar ist das für die Käufer ärgerlich, aber ich denke auch die Jungs hätten ihre Tour gerne durchgezogen. Nur war eine Verschiebung aus uns noch unbekannten Gründen wohl leider nicht möglich. Und das sie Abstand von dieser wirklich dämlichen Gutscheinregelung genommen haben, zeigt ja schon ein Entgegenkommen. Da gibt es ganz andere Vereine, wo Unmut wirklich angebracht ist...
Ich wage mal zu behaupten, dass die tatsächlichen Kosten schon mit den "hohen" Versandkosten gedeckt sind.
In der Masse kosten 1kg Pakete bei der Post 3€, berechnet wurden 6,50€. Es gibt Vereine, da ist das Ausdrucken und "Eintüten" schon in den höheren Versandkosten einkalkulieren und auf Vorverkaufsgebühren verzichtet wird.
Die Vorverkaufsgebühr stammt ja aus der Zeit, als noch lokale Einzelhändler (Kiosk, "Theaterkassen", Lokalredaktionen, Plattenläden etc.) größtenteils Tickets verkauft haben und dafür eine Entlohnung bekommen haben, die das Verkaufen attraktiv macht. Das Veranstalter und automasierte Verkaufsplattformen (Eventim) immer noch 10% erhalten, ist in der heutigen Zeit eigentlich Wahnsinn - zumal Eventim ja auch noch die Systemgebühr bekommt #goldeneZeiten
Das hat mich doch stutzig gemacht und ich hab mal ein wenig nachgeforscht. Die meisten Veranstalter haben entsprechende Klauseln in ihren AGBs, welche die Rückerstattung von Versand- und Servicegebühren ausschließen. Allerdings schreiben verschiedene Verbraucherportale, dass solche Regelungen nicht immer rechtens sein müssen. Eine eindeutige Aussage dazu, habe ich aber speziell für Konzertveranstaltungen leider nicht gefunden.
Zugeben, 6.50 € allein für den Versand erscheint auch mir vollkommen überteuert. Nichtsdestotrotz, hat man sich beim Kauf damit einverstanden erklärt. Die Erstattungsfähigkeit mit der Höhe der Kosten zu begründen ist also die falsche Argumentation. Am Ende bleibt wohl nur, entweder seine Rechte einzuklagen, oder die sichere Alternative zu wählen und in Zukunft auf derartige Anbieter zu verzichten.
Wobei ich skeptisch bin, ob es bei anderen Anbietern soviel besser läuft. Die Hosen waren eigentlich immer bekannt dafür eine recht faire Preispolitik was die Tickets angeht zu fahren.
15.06.2020 16:37
MinistryOfDeath schrieb:
Das hat mich doch stutzig gemacht und ich hab mal ein wenig nachgeforscht. Die meisten Veranstalter haben entsprechende Klauseln in ihren AGBs, welche die Rückerstattung von Versand- und Servicegebühren ausschließen.
Welche Veranstalter z.B.?
Teceo schrieb:
MinistryOfDeath schrieb:
Das hat mich doch stutzig gemacht und ich hab mal ein wenig nachgeforscht. Die meisten Veranstalter haben entsprechende Klauseln in ihren AGBs, welche die Rückerstattung von Versand- und Servicegebühren ausschließen.
Welche Veranstalter z.B.?
Hier z.B. in den AGB von MCT/CTS Eventim zur aktuellen Rammstein Tour 2020, Absatz 4.4
Gezahlte Gebühren (Vorverkaufsgebühr und Systemgebühr, Ziffer 2.2.) werden nicht zurückerstattet [...]
Gelten tun ja diese: shop.dietotenhosen.de
Dort ist aber nix zu finden dazu, wie ich das geshen habe beim überfliegen.
15.06.2020 19:43· Bearbeitet
MinistryOfDeath schrieb:
Teceo schrieb:
MinistryOfDeath schrieb:
Das hat mich doch stutzig gemacht und ich hab mal ein wenig nachgeforscht. Die meisten Veranstalter haben entsprechende Klauseln in ihren AGBs, welche die Rückerstattung von Versand- und Servicegebühren ausschließen.
Welche Veranstalter z.B.?
Hier z.B. in den AGB von MCT/CTS Eventim zur aktuellen Rammstein Tour 2020, Absatz 4.4
Gezahlte Gebühren (Vorverkaufsgebühr und Systemgebühr, Ziffer 2.2.) werden nicht zurückerstattet [...]
Okay, die AGB sind harter Tobak.
Sie als unser Kunde bestätigen mit dem Erwerb eines Tickets, dass Sie diese AGB zur
Kenntnis genommen haben und sie als bindend akzeptieren.
Das Letzte was ein Kunde macht, ist durch den Erwerb eines Tickets AGB als bindend zu akzeptieren.
Ich lese mal weiter.
Es wird nicht besser. Ich glaube da ist einiges zu streichen.
In Punkt 2.2 regeln die AGB, dass ein Vertrag mit MCT als Veranstalter zustande kommt und der Ticketpreis einschließlich Gebühren vollständig MCT als Veranstalter zusteht. Punkt 4.4 sieht vor, dass gezahlte Gebühren (Vorverkaufsgebühr und Systemgebühr, Ziffer 2.2.) nicht zurückerstattet werden. Im weiteren, wird zwar ausgeführt, dass es einen Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Gebühren gibt, allerdings wird mit einem Anspruch auf Wertersatz aufgerechnet und zwar für die Vermittlungsleistung . MCT vermittelt aber nicht. Wer vermittelt ist Eventim, welche wiederum nicht für den Kunden vermitteln, sondern für MCT. Wenn jemand für eine Vermittlungsleistung zahlen muss, dann MCT an Eventim. Überdies wäre ein etwaiger Wertersatz für eine Vermittlungsleistung genau 0 Euro hoch. X Euro Gebühren - 0 Euro Wertersatz = X Euro Gebühren.
15.06.2020 20:23
Yertle-the-Turtle schrieb:
Man sieht doch hier wieder, dass das Problem auch die mangelnde Transparenz der Gebühren ist. Wenn vorher nur der Gesamtpreis auf dem Ticket stand kann man einem jetzt zwischen 0,1-99% Ticketgebühren alles mögliche erzählen.
Sind die Bands oder Veranstalter Schuld an der Situation? Nein. Der Fan aber auch nicht. Daher wäre es doch ein Kompromiss die Gebühr 50% auszuzahlen und 50% einzubehalten.
Die Hosen hatten grob überschlagen 30 Konzerte mit jeweils 8000? Besuchern geplant. Man behält also mal eben 1 Mio. € ein. Den Gegenwert an Aufwänden würde ich gerne mal sehen.
Laut Angabe der des Informationstextes bei der Abwicklung beträgt die Gebühr pro Konzert 5-6 €. Da zeigen DTH schon halbwegs Transparenz.
MinistryOfDeath schrieb:
Das hat mich doch stutzig gemacht und ich hab mal ein wenig nachgeforscht. Die meisten Veranstalter haben entsprechende Klauseln in ihren AGBs, welche die Rückerstattung von Versand- und Servicegebühren ausschließen. Allerdings schreiben verschiedene Verbraucherportale, dass solche Regelungen nicht immer rechtens sein müssen. Eine eindeutige Aussage dazu, habe ich aber speziell für Konzertveranstaltungen leider nicht gefunden.
Zugeben, 6.50 € allein für den Versand erscheint auch mir vollkommen überteuert. Nichtsdestotrotz, hat man sich beim Kauf damit einverstanden erklärt. Die Erstattungsfähigkeit mit der Höhe der Kosten zu begründen ist also die falsche Argumentation. Am Ende bleibt wohl nur, entweder seine Rechte einzuklagen, oder die sichere Alternative zu wählen und in Zukunft auf derartige Anbieter zu verzichten.
Wobei ich skeptisch bin, ob es bei anderen Anbietern soviel besser läuft. Die Hosen waren eigentlich immer bekannt dafür eine recht faire Preispolitik was die Tickets angeht zu fahren.
Diese Vorverkaufsgebühr bei Bands, die den Vorverkauf quasi selber machen (und keinen externen Partner wie Ticketmaster oder Eventim brauchen) ist ja irgendwie komisch: Für den Ticketpreis müssen sie als Kulturveranstaltung 7% Mehrwertsteuer zahlen, für die VVK Gebühr 19% Mehrwertsteuer.
"Freiwillig" die höhere MwSt. - das macht man ja nur als eine Art "Ausfallversicherung" - die eigenen Kosten bei kompletten Ausfall (wie jetzt bei den DTH) möglichst gering zu halten.
15.06.2020 20:44· Bearbeitet
Helmut-Seubert schrieb:
MinistryOfDeath schrieb:
Das hat mich doch stutzig gemacht und ich hab mal ein wenig nachgeforscht. Die meisten Veranstalter haben entsprechende Klauseln in ihren AGBs, welche die Rückerstattung von Versand- und Servicegebühren ausschließen. Allerdings schreiben verschiedene Verbraucherportale, dass solche Regelungen nicht immer rechtens sein müssen. Eine eindeutige Aussage dazu, habe ich aber speziell für Konzertveranstaltungen leider nicht gefunden.
Zugeben, 6.50 € allein für den Versand erscheint auch mir vollkommen überteuert. Nichtsdestotrotz, hat man sich beim Kauf damit einverstanden erklärt. Die Erstattungsfähigkeit mit der Höhe der Kosten zu begründen ist also die falsche Argumentation. Am Ende bleibt wohl nur, entweder seine Rechte einzuklagen, oder die sichere Alternative zu wählen und in Zukunft auf derartige Anbieter zu verzichten.
Wobei ich skeptisch bin, ob es bei anderen Anbietern soviel besser läuft. Die Hosen waren eigentlich immer bekannt dafür eine recht faire Preispolitik was die Tickets angeht zu fahren.
Diese Vorverkaufsgebühr bei Bands, die den Vorverkauf quasi selber machen (und keinen externen Partner wie Ticketmaster oder Eventim brauchen) ist ja irgendwie komisch: Für den Ticketpreis müssen sie als Kulturveranstaltung 7% Mehrwertsteuer zahlen, für die VVK Gebühr 19% Mehrwertsteuer.
"Freiwillig" die höhere MwSt. - das macht man ja nur als eine Art "Ausfallversicherung" - die eigenen Kosten bei kompletten Ausfall (wie jetzt bei den DTH) möglichst gering zu halten.
Nein, die "VVK-Gebühr" ist eine unselbstständige Nebenleistung, für welche auch nur der ermäßigte Steuersatz anfällt.
Nun wurde bei Kauf mich der Auszahlungstext ergänzt.
„Die Gebühren beinhalten auch die Vorverkaufsgebühr, die Höhe variiert pro Ticket zwischen 5,00 und 6,00 Euro. Diese wird nicht erstattet und beim Erstattungsbetrag in Abzug gebracht. Aufgrund von COVID-19 sind nahezu alle Veranstaltungen behördlich untersagt. In dieser dramatischen Situation mit den sehr hohen Rückläuferzahlen können wir leider keine Kulanz anbieten. Mit diesem Vorgehen unterstützen wir die Veranstalter und damit die kulturelle Vielfalt und die deutsche Live-Kultur. Vielen Dank für Ihr Verständnis.“
Ist ja alles für die deutsche Kultur.