Ich habe sogar eine Mail bekommen für Tickets, die ich - meines Wissens nach - nicht geordert habe. Lief entweder sehr rund das Ganze oder mein Kopf nicht so
30.11.2020 15:13
Das hat steuerliche Gründe. Wenn in der damaligen Rechnung (zuunrecht) 19% USt ausgewiesen wurde, ist diese auch abzuführen (§ 14c Abs. 1 UStG) . Erst durch die Korrektur der Rechnungen kann diese zuviel gezahlte USt vom Finanzamt erstattet werden.
Die steuerlichen Verjährungsfristen sind deutliche länger als die zivilrechtlichen und werden durch diverse Dinge gehemmt, zum Beispiel den Beginn einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt oder gerichtliche Verfahren.
Hier ist es eine kleine steuerliche Geldspritze zur rechten Zeit. 0,68 € x wieviel zigtausend Tickets auf den Touren...
dann sollen sie aber wenigstens das "zu viel gezahlte" geld, was sie dem staat nicht gönnen und ihren treuen fans ja anscheinend auch nicht, wenigstens für ne gute sache spenden! ist ja schließlich nicht die schuld des finanzamtes oder gar der fans, die jetzt im endeffekt sogar mehr bezahlt haben.
Klappi schrieb:
Das hat steuerliche Gründe. Wenn in der damaligen Rechnung (zuunrecht) 19% USt ausgewiesen wurde, ist diese auch abzuführen (§ 14c Abs. 1 UStG) . Erst durch die Korrektur der Rechnungen kann diese zuviel gezahlte USt vom Finanzamt erstattet werden.
Die steuerlichen Verjährungsfristen sind deutliche länger als die zivilrechtlichen und werden durch diverse Dinge gehemmt, zum Beispiel den Beginn einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt oder gerichtliche Verfahren.
Hier ist es eine kleine steuerliche Geldspritze zur rechten Zeit. 0,68 € x wieviel zigtausend Tickets auf den Touren...
Deine 68ct sind natürlich korrekt, mir war hier ein Rechenfehler unterlaufen...
Danke für die "Hintergrundinfos", d.h. im Klartext: die bekommen jetzt Kohle vom FA zurück, die nicht an die Kunden weitergegeben wird, die somit 68ct pro Ticket zu viel bezahlt haben - richtig?
Falls ja, find ich die Aktion ziemlich frech, auch wenn ich, wie bereits oben geschrieben nicht auf die Rückzahlung angewiesen bin. Ein Spende an die, die dieses Jahr gar nichts verdient haben, hielte ich aber für angebracht (und damit meine ich nicht die Verkäufer oder gar Wiederverkäufer der Tickets).
30.11.2020 17:20
Das Weitergeben an den Kunden (Privatperson) ist rechtlich nicht notwendig, da es i.d.R. Bruttopreisvereinbarungen sind. Die dürfen das Geld also behalten. Ich finde die Idee mit der Spende aber natürlich auch charmant. Kann man ja mal weiterreichen, aktuell wäre dafür Alarmstufe Rot e.V. oder die üblichen (Kein Bock auf Nazis, Viva con aqua) denkbar.
Wobei sich in der aktuellen Situation sogar die Hosen bzw. deren Tourfirma über diese extra Euros ( über 100.000 &euro freuen dürfte...