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Rock im Revier 2016

Vorbei26.05.2016 - 28.05.2016 / DortmundDE
Rock im Revier ist ein Metal, Hard Rock, Rock, Punk und Hardcore Festival, das vom 26.05.2016 bis 28.05.2016 in Dortmund in der Nähe von Dortmund und Düsseldorf (DE) stattgefunden hat. Das Festival wurde von ca. 15.000 Zuschauern besucht. Tickets kosteten ab EUR 125,00. Die Top-Acts waren Iron Maiden, Mando Diao und Slayer. Darüber hinaus waren Ghost, The Raven Age, In Extremo, Gojira, Suicidal Tendencies, Apocalyptica und viele mehr gebucht.

Rockavaria ist das Schwester-Festival vom Rock im Revier 2016, das vom 27.05.2016 bis 29.05.2016 in München in der Nähe von München (DE) stattgefunden hat.

Rock im Revier fand 2016 zum letzten Mal statt.

Line Up Rock im Revier 2016

Iron Maiden Mando Diao Slayer Anthrax Apocalyptica Ghost Gojira In Extremo Nightwish Sabaton Slayer

Powerwolf
Prime Circle
Suicidal Tendencies
The Raven Age
The Wild Lies
Tremonti

Kommentare

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Diskussion zu Rock im Revier 2024

rybackFreddy31PastorOfMuppetsstyx90126fcfreak91jay68
jay68 und mehr als 220 Nutzer sprechen darüber
#RIR2016

Mick0474 hat kommentiert

04.06.2019 15:17 Uhr


gordian schrieb:
Organisiert die DEAG Deutsche Entertainment AG gar kein Festival mehr?
Rockavaria gibt es dieses Jahr auch nicht mehr

Zitat


Mit der Begründung, dass aufgrund einer Baustelle der Königsplatz dieses Jahr angeblich nicht ausreichend genug bespielbar wäre. Was aber letzten Freitag und Samstag ganz anders aussah, als dort jeweils einmal Kiss und Seiler & Speer aufgetreten sind.





urinella

urinella hat kommentiert

04.06.2019 07:07 Uhr


§ 168
Störung der Totenruhe


(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Zitat

  • zuletzt am 04.06.2019 15:17 Uhr von Mick0474
    in Festivals in Deutschland
  • zuletzt am 17.09.2015 10:28 Uhr von FBG
    in Festivals in Deutschland
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